Seite 1 von 2

6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Di 16. Jul 2019, 14:23
von guidolenz123
6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Ich habe dies gefunden:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__50.html

§50 FZV
Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6.

Das hieße..die o.g. (nachweislichen... Anm. d Red:) ) ALT-Fahrzeuge müssten zulassungsfrei, kennzeichenfrei (im Sinne der FZV), versicherungsfrei und fahrzeugregistrierungsfrei" sein.

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Di 16. Jul 2019, 17:31
von bangen
Nur kann man nicht nachweisen, ob ein Auto, zb. Bj2005 damals tatsächlich als 6 Km/H Auto benutzt wurde.

Oder reicht es aus, dass man es als 6 Km/H Auto hätte benutzen können?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Di 16. Jul 2019, 17:43
von guidolenz123
bangen hat geschrieben:Nur kann man nicht nachweisen, ob ein Auto, zb. Bj2005 damals tatsächlich als 6 Km/H Auto benutzt wurde.

Oder reicht es aus, dass man es als 6 Km/H Auto hätte benutzen können?
ERSTMALS IN VERKEHR KAMEN ist die Zauberformulierung...

...wer es im Zweifel beweisen muss ?
Grundsätzlich immer der , der einen Vorteil für sich daraus herleiten möchte/kann... (grundsätzliche Regel im Recht).

Wenn Du es nicht beweisen kannst (bei Kontrolle) können sie Dir die Weiterfahrt verbieten...

Bestrafen kann Dich aber auch keiner, dafür, dass Du fuhrst ohne beweisen zu können...

Der Beweis , dass es kein schon damals legales Fahrzeug war, kann Vater Staat wiederum kaum erbringen..
Dafür, die alten Papiere oder sonstigen Nachweise nicht mehr zu finden ,kannst Du nicht sanktioniert werden...
Das es kein solch zulässiges Fahrzeug ist, kann Vater Staat auch nicht als hinreichend bewiesen annehmen...
Also keine Strafe, aber Du darfst ggf nicht weiterfahren...

So jedenfalls die saubere juristische Erklärung/Subsumption.

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 00:04
von bangen
Die Frage ist: Reicht für den Bestandsschutz aus, wenn das Fahrzeug vor 2007 als 6 Km/H Fahrzeug hätte fahren können? Damals nach entsprechendem Umbau natürlich. Wann der Umbau tatsächlich gemacht wurde lässt sich nicht beweisen. Ich denke in diesem Fall wird zugunsten des Fahrzeugbesitzers entschieden. Einen Nachweis zu erbringen, dass das Auto bereits vor 2007 umgebaut wurde lässt sich nur in einigen Fällen erbringen, und dann auch nicht durch amtliche Unterlagen.

Ach nee, muss man so ein auf 6 Km/H umgebautes Auto beim TÜV vorführen?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 08:01
von guidolenz123
bangen hat geschrieben:Die Frage ist: Reicht für den Bestandsschutz aus, wenn das Fahrzeug vor 2007 als 6 Km/H Fahrzeug hätte fahren können? Damals nach entsprechendem Umbau natürlich. Wann der Umbau tatsächlich gemacht wurde lässt sich nicht beweisen. Ich denke in diesem Fall wird zugunsten des Fahrzeugbesitzers entschieden. Einen Nachweis zu erbringen, dass das Auto bereits vor 2007 umgebaut wurde lässt sich nur in einigen Fällen erbringen, und dann auch nicht durch amtliche Unterlagen.

Ach nee, muss man so ein auf 6 Km/H umgebautes Auto beim TÜV vorführen?
Das Rote habe ich im Post über Deiner neuerlichen Frage hierzu bereits beantwortet...schau bitte mal genau hin.

TÜV bringt Dir nix und musst Du auch nicht.
Neue Papiere (erstmalig) bekommst Du dafür nicht, und wenn er schon mal damals auf der Straße rumeiern durfte , darf er das heute unter den gleichen Bedingungen wie damals...also entweder mit den alten Papieren , oder sogar ganz ohne (damals wie heute) ...je nach der damaligen Rechtslage (die heute infolge des § 50 FZV genauso gilt).

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 12:51
von bangen
Ein Beispiel:

Es ist das Jahr 2005.
Jemand findet einen Golf von 1978 in einem Schuppen.
Der Golf stand dort schon unbewegt seit 20 Jahren, die Fahrzeugdokumente waren verloren gegangen.

Konnte der Mann damals, im Jahr 2005 den Golf auf max. 6 Km/h drosseln, hinten ein 6 Km/h Schild anbringen und mit dem Wagen auf öffentlichen Strassen fahren?

Oder musste der Wagen erst bei einer Prüfbehörde vorgestellt werden?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 13:48
von rolf.g3
moin,
bangen hat geschrieben:Konnte der Mann damals, im Jahr 2005 den Golf auf max. 6 Km/h drosseln, hinten ein 6 Km/h Schild anbringen und mit dem Wagen auf öffentlichen Strassen fahren?
Könnte ja ! Dürfte NEIN !
Das Fahrzeug war NIE auf 6 Km/h zugelassen und umgeschrieben, hat somit KEINEN Bestandsschutz für eben 6 Km Fahrzeug.
Selbst wenn Du das dreirädrige Gefärt im Original von Herrn Carl Benz irgentwo auftreiben könntest
https://de.wikipedia.org/wiki/Benz_Pate ... n_Nummer_1
Dieses Gefährt dürfte heute NICHT mit 6 Km Schild fahren.

Bestandsschutz heißt: Was bis zu einem bestimmten DATUM so Recht und Gesetz war, wird ÜBER besagtes Datum hinaus recht und Gesetz bleiben.
Ähnliche Geschichten, technisch gleiches oder auch das genaue Ebenbild der Sache aber wird AB besagtem Datum nicht mehr als solches geduldet und wird verboten !

Pech für Deinen Golf !
Aber:
bangen hat geschrieben:Jemand findet einen Golf von 1978 in einem Schuppen.
Der Golf stand dort schon unbewegt seit 20 Jahren, die Fahrzeugdokumente waren verloren gegangen.
Selbst Ohne Originalpapiere ist dieser Golf, zumal wie beschrieben noch fahrbereit, richtiges Geld wert ! Golf 1, Bj 1978 in fahrbereitem Zustand welcher nachweislich die letzten 20 Jahre unbewegt war ... Ein Inserat und die Liebhaber alter Fahrzeuge rennen Deine Türen ein - mglwse selbst VW direkt hätte interesse an der Kiste ( je nach Zustand und Ausstattung )

gruß rolf

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:25
von bangen
Bestandsschutz heißt: Was bis zu einem bestimmten DATUM so Recht und Gesetz war, wird ÜBER besagtes Datum hinaus recht und Gesetz bleiben.
Das heisst, wenn ich vor 2007 das Recht hatte meinen Wagen auf 6 Km/H umschreiben zu lassen dann habe ich dieses Recht auch heute noch?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:28
von bangen
Und wie ist das heute?

Kann ein Bauer sich einen neuen Trecker kaufen, den auf 6 Km/H umbauen und ummelden und dann den 12 Jahre alten Hoferben auf öffentlicher Strasse auf das Feld zum pflügen fahren lassen?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:32
von rolf.g3
moin,
bangen hat geschrieben:Das heisst, wenn ich vor 2007 das Recht hatte meinen Wagen auf 6 Km/H umschreiben zu lassen dann habe ich dieses Recht auch heute noch?
Nein ! Das ist ja der Witz bei neuen Gesetzen !
Bis dahin durftest Du Dein Fahrzeug drosseln. Nach Abnahme durftest Du Deine karre mit 6 Km/h betreiben und darfst das bis heute.
AB dem Zeitpunkt war das aber nicht mehr möglich. Heißt: Was gestern noch ging, ist heute verboten ! :D

Aber: Du darfst es natürlich jederzeit versuchen !
Wäre schön wenn Du uns hier berichtest welchen Erfolg Du hast mit TÜV, Zulassungsstelle und Co

gruß rolf

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:34
von rolf.g3
moin,
bangen hat geschrieben:Und wie ist das heute?

Kann ein Bauer sich einen neuen Trecker kaufen, den auf 6 Km/H umbauen und ummelden und dann den 12 Jahre alten Hoferben auf öffentlicher Strasse auf das Feld zum pflügen fahren lassen?
Nein, das geht nicht:
Entweder hat der Bauer noch einen 6 KM Trecker oder er wird sich bei der Zulassung an die Gesetzgebung halten müssen - der 12 Jährige indes fährt trotzdem den Trecker, egal ob bis 60 Km/h oder eben 6 Km

gruß rolf

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:42
von bangen
der 12 Jährige indes fährt trotzdem den Trecker, egal ob bis 60 Km/h oder eben 6 Km
Was ist damit gemeint?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:44
von guidolenz123
bangen hat geschrieben:
der 12 Jährige indes fährt trotzdem den Trecker, egal ob bis 60 Km/h oder eben 6 Km
Was ist damit gemeint?

Rolf meint damit, dass das Landvolk eigen ist bei sowas... :wink:

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:46
von bangen
Selbst Ohne Originalpapiere ist dieser Golf, zumal wie beschrieben noch fahrbereit, richtiges Geld wert !
Genau lesen, mein Beispiel war von 2005! Ein verrosteter und verschimmelter Golf1 von 1978 war 2005 sicher nichts Wert.

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 16:49
von rolf.g3
moin,
bangen hat geschrieben:Genau lesen
Ich bitte vielmals um Verzweiflung !!!

Dennoch ändert es nix ...


gruß rolf

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mo 9. Sep 2019, 00:54
von HerrToeff
Du kannst bei Deinem ?Landratsamt? eine Einzelbetriebsgenehmigung (ca 95 Euro) beantragen

Dem Antrag sollte ein Foto des Fzg beiliegen

Bild

Weisst Du genau dass das Fzg VOR dem Datum umgebaut und nie zurückgebaut oder ausser Verkehr gestellt war ist ggf eine zusätzlich eingeforderte eidesstattliche Versicherung ja kein Prob

Die Behörde ist grundsätzlich verpflichtet einem in der vorliegenden Sache unbescholtenem Bürger zu glauben

Es sollte Lichtanlage etc pp verbaut sein sonst hast Du die Pflicht jemand mit Fahne oder Laterne vorauslaufen zu haben

Vorbehaltlich Rechtsberatung durch Volljuristen

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 14:59
von macbloke
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... -276-17852

GAbs dazu eine Vorlage oder einen BAusatz? Hab schon öfter einen EL306 im netz gesehen oder ist es immer der selbe?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 23:11
von HerrToeff
:lol: :lol: 8) .. bestimmt ein John Deere Prototyp

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 23:17
von HerrToeff
Im Anzeigentext steht doch: "Eigenbau-Trecker"

sieht ziemlich zusammengenagelt aus, ich würde da echt einen Einachser bevorzugen. bevor mir das Ding im Schlamm mit schwerem Hänger dran im der Mitte durchbricht

Ich denke, da steht der Name der Erbauers drauf, von dem wirds einen Schrieb geben, der Motor wird ein Typenschild mit Bj 82 haben, es hat unterschiedlich geartete Alterspuren und Spuren des ständigen Gebrauchs. Wenn nicht schneller als 6km und Fahrer über 14 und nüchtern, kein Problem. So muss man das machen


Wer sich Hoffnungen auf Baupläne oder Standartisierungen der damaligen Zeit macht .. Fehlanzeige

Wenn man das nehmen muss, was man kriegen kann, gibts keine Standards nur Improvisationen

so gings zu
https://youtu.be/XY4n7W6pq5M

Man nahm, was man finden konnte. Hier den Motor einer "gefundenen" Zweimannsäge, dort zwei alte Schlepper Vorderräder und fertig war die Laube. er Eigenbauschlepper war so häufig, weil die Säge so häufig war

Eine verbreitete Quelle war in DDR Zeiten jedoch die Zeitschrift "Practic". Hier würde ich noch am ehesten nach antiken bauplänen suchen. Die interressantesten bitte einscannen und hier im Forum zeigen :D ;-)



Mal ne andere Frage (an alle):
Wie komme ich eig. an alte Gesetzestexte? Was in den 50er Jahren für 6kmh Schlepper so gegolten hat , ob in den 40ern Einachsschlepper eine ABE brauchten und wie das mit den Vorkriegsmofas damals war ..

.. oder gibts da ein Kompendium?

Re: 6 Km/h Fahrzeuge und Zulassung etc

Verfasst: Fr 13. Sep 2019, 11:10
von macbloke
HerrToeff hat geschrieben:Im Anzeigentext steht doch: "Eigenbau-Trecker"

sieht ziemlich zusammengenagelt aus, ich würde da echt einen Einachser bevorzugen. bevor mir das Ding im Schlamm mit schwerem Hänger dran im der Mitte durchbricht

Ich denke, da steht der Name der Erbauers drauf, von dem wirds einen Schrieb geben, der Motor wird ein Typenschild mit Bj 82 haben, es hat unterschiedlich geartete Alterspuren und Spuren des ständigen Gebrauchs. Wenn nicht schneller als 6km und Fahrer über 14 und nüchtern, kein Problem. So muss man das machen


Wer sich Hoffnungen auf Baupläne oder Standartisierungen der damaligen Zeit macht .. Fehlanzeige

Wenn man das nehmen muss, was man kriegen kann, gibts keine Standards nur Improvisationen

so gings zu
https://youtu.be/XY4n7W6pq5M

Man nahm, was man finden konnte. Hier den Motor einer "gefundenen" Zweimannsäge, dort zwei alte Schlepper Vorderräder und fertig war die Laube. er Eigenbauschlepper war so häufig, weil die Säge so häufig war

Eine verbreitete Quelle war in DDR Zeiten jedoch die Zeitschrift "Practic". Hier würde ich noch am ehesten nach antiken bauplänen suchen. Die interressantesten bitte einscannen und hier im Forum zeigen :D ;-)



Mal ne andere Frage (an alle):
Wie komme ich eig. an alte Gesetzestexte? Was in den 50er Jahren für 6kmh Schlepper so gegolten hat , ob in den 40ern Einachsschlepper eine ABE brauchten und wie das mit den Vorkriegsmofas damals war ..

.. oder gibts da ein Kompendium?
Fazit: du weist die Antwort nicht und hast keine belastbare Aussage wolltest aber was sagen. Okay.