Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

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HerrToeff
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Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » Do 27. Jun 2019, 22:07

Neuer Gesetzesentwurf auf dem Tisch.
Miesepetrige "Experten" entsetzt, wegen dann weniger Autokäufen
TÜV entsetzt wegen: keine Prüfungsgebühr im Säckel

Wird also wohl an der üblichen Lobby scheitern


https://www.spiegel.de/auto/aktuell/fue ... 72952.html

https://www.sueddeutsche.de/auto/neue-v ... -1.4492842
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guidolenz123
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 28. Jun 2019, 13:04

Ist aber wirklich nicht so ganz ohne...
Trotz meiner schlafwandlerischen Sicherheit...(nicht wörtlich nehmen das schlafwandlerisch :mrgreen: ) beim Bewegen von 3 und 4-Rädern weiß ich, dass ich zwar ein passionierter aber schlechter Motorradfahrer bin.
Wer meint vom Auto auf eine zB 180 Kg-"Maschine" ohne weiteres umsteigen zu können (so schwer ist zB meine 125er) , der begeht ggf einen verhängnisvollen Irrtum...

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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » Fr 28. Jun 2019, 13:33

Und wer vom Golf Fahrschulauto direkt in einen 1930 Bentley Blower umsteigt? Der ist garantiert NOCH kniffliger als Dein Choppermoped aber rein rechtlich darf damit jeder picklige Neuling in die Münchner Stadtautobahn


Klar gehört schon eigenverantwortung dazu. Und nicht jeder FS Inhaber hat die.

Aber jetzt gleich alles vor sich selbst beschützen wollen indem man den Bürger vorrauseilend entmündigt das ist typisch deutsch.

Und was die verantwortungslosen Raser betrifft. Die sollen lieber mit ihrem Rennmofa in eine Betonwand knallen als mit ihrem V6 TDI Biturbo Kombi in mich.
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von herbertnt » Fr 28. Jun 2019, 14:21

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Einen popeligen Bentley Blower??
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von Windy-MC1 » Fr 28. Jun 2019, 15:02

HerrToeff hat geschrieben: Und was die verantwortungslosen Raser betrifft. Die sollen lieber mit ihrem Rennmofa in eine Betonwand knallen als mit ihrem V6 TDI Biturbo Kombi in mich.
So sehe ich , als Motorradfahrer, das auch. Was passiert den schon groß. Der Zweirad unerfahrene Autofahrer kauft sich eine 125er ohne Fahrpraxis und haut das Teil nach kürzester Zeit in die Botanik. Und wer ist daran schuld, er selbst. Fertig.
Wenn ich mich mit Alkohol totsaufe, erlaubt es der Staat doch auch. 101)


@Guido
ich hab lieber 180kg und 1000ccm :lol:

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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » Fr 28. Jun 2019, 16:08

Ausserdem schreiben sie 5 Doppelstunden Fahrtraining in einer Fahrschule vor. Dessen Nachweis ist Pflichtvorraussetzung für die Umschreibung.

Der arme Guido musste hingegen ganz ohne Training auf das grosse Moped, weil sie ihm den Einser einfach so schenkten wegen frühem Datum. Obwohl er das so gefährlich findet. Diese bösen, fiesen Möpkes.
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 28. Jun 2019, 21:19

HerrToeff hat geschrieben:Ausserdem schreiben sie 5 Doppelstunden Fahrtraining in einer Fahrschule vor. Dessen Nachweis ist Pflichtvorraussetzung für die Umschreibung.

Der arme Guido musste hingegen ganz ohne Training auf das grosse Moped, weil sie ihm den Einser einfach so schenkten wegen frühem Datum. Obwohl er das so gefährlich findet. Diese bösen, fiesen Möpkes.
Ich bin vorher aber legal alle möglichen Mopeds bis ca gut 100 Km/h V-max gefahren...hatte den alten 4er gemacht 1972. Außerdem hatte ich illegal Übung auf DKW 175 und Messerschmitt 175er Kabinenroller. :mrgreen:
Mal ganz abgesehen von der BMW R25...(illegal) ..aber auch das übt ungemein.
Gruß Guido
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » Fr 28. Jun 2019, 23:06

Ich sach hier nix von meiner Honda CX500

gar nix :lol:
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 29. Jun 2019, 09:58

HerrToeff hat geschrieben:Ich sach hier nix von meiner Honda CX500

gar nix :lol:
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » So 30. Jun 2019, 19:10

Also .. wenn ich so drüber nachdenke:

Man darf mit dem B FS ohne weitere Probs jedes Quad fahren .. auch die 1000ccm Boliden ..

... oder sowas wie ne 280kg Mp3 mit 500ccm ..


nur ne lütte 125 ccm nicht? Obwohl im EU FS Recht drinsteht man darf es?

Wie beknackt ist diese Regelung ..

Im EU Ausland ist der A1 als Bestandteil des B FS längst online. Nur bei uns nicht.
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » So 8. Sep 2019, 23:40

fast 3 Monate wieder um seit der ersten Ankündigung. Hat dieser Scheurer eig. was getan? Oder läuft das wie bei seiner seltsamen Maut?
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von macbloke » Mi 11. Sep 2019, 15:49

HerrToeff hat geschrieben: Im EU Ausland ist der A1 als Bestandteil des B FS längst online. Nur bei uns nicht.
Das stimmt so ja nun nicht.
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von macbloke » Mi 11. Sep 2019, 15:50

HerrToeff hat geschrieben: nur ne lütte 125 ccm nicht? Obwohl im EU FS Recht drinsteht man darf es?

Und das auch nicht ohne weiters.
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Re: Auch für Führerscheine Kl 3 bzw B nach 1980 bald 125ccm?

Beitrag von HerrToeff » Mi 11. Sep 2019, 22:46

Gut ... es steht drin der Staat darf den PKW Fs unter bestimmten Bedingungen als A1 anerkennen, wenn wir ganz genau sein wollen.

Aber ich wart ja eher drauf dass der Gesetzentwurf hier was wird .. ich will eig. kein Motorrad, ist mir zu aufwändig, aber so ein 100 oder 125 Roller wär im Sommer fein, eine schöne alte Fox vielleicht sogar oder sowas schönes kleines

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