MC 2 Campus mit AHK ????

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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HerrToeff
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Re: MC 2 Campus mit AHK ????

Beitrag von HerrToeff » Mi 26. Jun 2019, 14:22

bangen hat geschrieben:Ich meinte, ich hab den Anhänger in der Scheune stehen und wenn ich ihn da raushole bleibt er am Zugwagen angekoppelt bis ich ihn wieder zurückstelle. Dann würde ich keine Versicherung brauchen.
Wenn ich Guido in einem anderen Thread in der Vergangenheit richtig verstanden hatte, brauchst Du auch keine, Anhänger hinter Versicherungskennzeichen FZG brauchen nur ein Wiederholungskennzeichen, keine eigene Zulassung

viewtopic.php?f=2&t=6572&p=58985&hilit= ... ger#p58982

des weiteren

"...
Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
.."

quelle https://www.bussgeldkatalog.org/zulassu ... fahrzeuge/

frag aber nicht mich ich kenne mich nicht wirlich aus. Sonst müsste ich nicht Guido wegen jeder Kleinigkeit fragen. Nebenbei: Danke für die Geduld mit mir über die Jahre, Guido 022)
lieben Gruß

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Re: MC 2 Campus mit AHK ????

Beitrag von weasel » Mi 26. Jun 2019, 14:27

guidolenz123 hat geschrieben:
macbloke hat geschrieben:Bis zu einer bestimmten Größe ist ein Anhänger in NL direkt nmitversichert. braucht nicht extra cversichert zu werden. ist jetzt kein Witz, das ist tatsächlich so, sogar die kleinen Wohnwagen fallen darunter von Puch. Wie heissen die auch gleich, findet man auf den Oldie treffen immer.... mit E fangen die glaub ich an

Hier in BRD braucht ein PKW-Hänger (wurscht welcher...auch Riesen-Wohnwagen) allerhöchstens eine Ruheversicherung...Bei der Fahrt selbst ist der Hänger mit und durch das Zugfahrzeug versichert....wenn er allein steht ,brauchts die Ruheversicherung...bei Sportanhänger entfällt auch diese...(man kann aber freiwillig.)
Riesenwohnwagen? Tupperdose= PKW? Das muss ich bei Gelegenheit meiner erzählen, fühlt sie sich gleich größer 033)
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Re: MC 2 Campus mit AHK ????

Beitrag von macbloke » Do 27. Jun 2019, 08:37

Nee Weasel. LKFZ ist nicht = PKW.

In Deutschland dürfen an die LKFZ gar keine AHK
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Re: MC 2 Campus mit AHK ????

Beitrag von HerrToeff » Do 27. Jun 2019, 22:03

Meiner ist fabrikneu von Aixam Deutschland. Laut Rechnung hat er eine AHK als Werkausstattung. In der deutschsprachigen und in Deutschland ausgefertigten-CoC ist die AHK als Werkausstattung eingetragen, mit KBA Nummer, zum Ziehen von Anhängern, mit Stützlast- und mit Anhängelasteintrag.


Also wirklich .... was sagst Du da????
lieben Gruß

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Re: MC 2 Campus mit AHK ????

Beitrag von rolf.g3 » Fr 28. Jun 2019, 17:08

moin,
HerrToeff hat geschrieben:Also wirklich .... was sagst Du da????
Dann sag mir bitte, welchen Anhänger darf Dein Trucky denn ziehen und trifft das auch auf Deinen Aixam zu ?
Ich versuche schon die ganze Zeit herauszubekommen wie der Anhänger Verwaltungstechnisch erfasst sein muß das er an einem LKFZ angehängt und von ihm geschleppt werden darf.
An mein Moped darf ich einen Hänger drantackern. Der braucht weder beleuchtung noch Kennzeichnung - ja nichtmal ein Widerholungskennzeichen wie bei Landwirtschaftlichen Zugmaschinen.

Hab heute meinen Gebührenbescheid für meinen Anhänger bekommen: 1000 Kg zgg, gebremst, einachsig. Tatsächlich ein:
KRAFTFAHRZEUGSTEUERBESCHEID !!!!
Lt Gesetz ist mein Anhänger demnach ein Kraftfahrzeug. Versteuert, versichert - wäre er nicht so schwer, dürfte ich den doch ziehen mit meinem Nova - oder nicht ???
Eine AHK an die Karre basteln ... was mach ich dann später ?

gruß rolf
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Re: MC 2 Campus mit AHK ????

Beitrag von HerrToeff » Fr 28. Jun 2019, 23:19

Lt Guido gelten selbe regeln wie bei Moped VKZ s.o. verlinkten Thread

Und Guido ist Verkehrsjurist, zwar i.R. aber wer solls sonst wissen?

lt diesem 2013 EU Dokument das hier kursiert ist die Anhängelast bauartspezifisch vorgegeben

Meine CoC kann ich -irgentwann mal - einscannen und Dir per PN schicken, bitte kein zeitlichen Stress

und wiederholungskennzeichen IST Pflicht, lt Guidos Recherche für unser Forum, wenn Kennz. des Zugfzg durch den Anhänger verdeckt

Meine AHK ist aus folgenden Gründen verbaut
-Mehr Sicherheit bei Heckaufprall
-Fahrradträger
- kleiner Mopedtransport oder Gartenabfallhänger
- winziger Wohnanhänger (viell.)


ist eig. eh Plödsinn bei 5Ps noch n Hänger ..... aber zulässig
lieben Gruß

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