Bin kein gelernter DDR-Bürger...HerrToeff hat geschrieben:Hatten die nicht immer so einen VoPo Stempel?
Also :Keine Ahnung....meine Papiere sind Zweitschrift.
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Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Bin kein gelernter DDR-Bürger...HerrToeff hat geschrieben:Hatten die nicht immer so einen VoPo Stempel?
Das ist für die Genehmigung der ABE gedacht, bzw. Typgenehmigung.starik1968 hat geschrieben:https://publications.europa.eu/en/publi ... anguage-deHerrToeff hat geschrieben:@ guido ... Ape interressieren mich nicht soooo ... ist nur... habe noch nie eine mit diesem 45er Bapper gesehen
@charly 1 : ich denke immer , Zweitakter verbrauchen 7-8 liter, rasieren einem das Trommelfell und brauchen alle 5000km eine Totalrevision .. liege ich denn da falsch?
Generell denke ich doch 45 kmh FZG dürfen auch 50er Schild ... wegen 10 % Toleranz -- aber wissen tu ichs wieder mal nicht ..
"8. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT
8.1. Die vom technischen Dienst ermittelte Höchstgeschwindigkeit
darf um ± 5 % von dem vom Hersteller angegebenen Wert
abweichen.
8.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf die
Höchstgeschwindigkeit um ± 5 % von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen. Für Kleinkrafträder
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 30 km/h
wird diese Toleranz auf ± 10 % erhöht."
Da sind es wohl 3%:Charly1 hat geschrieben:Das ist für die Genehmigung der ABE gedacht, bzw. Typgenehmigung.starik1968 hat geschrieben:https://publications.europa.eu/en/publi ... anguage-deHerrToeff hat geschrieben:@ guido ... Ape interressieren mich nicht soooo ... ist nur... habe noch nie eine mit diesem 45er Bapper gesehen
@charly 1 : ich denke immer , Zweitakter verbrauchen 7-8 liter, rasieren einem das Trommelfell und brauchen alle 5000km eine Totalrevision .. liege ich denn da falsch?
Generell denke ich doch 45 kmh FZG dürfen auch 50er Schild ... wegen 10 % Toleranz -- aber wissen tu ichs wieder mal nicht ..
"8. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT
8.1. Die vom technischen Dienst ermittelte Höchstgeschwindigkeit
darf um ± 5 % von dem vom Hersteller angegebenen Wert
abweichen.
8.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf die
Höchstgeschwindigkeit um ± 5 % von dem bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Wert abweichen. Für Kleinkrafträder
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 30 km/h
wird diese Toleranz auf ± 10 % erhöht."
Das muss dann nicht automatisch für eine Verkehrskontrolle gelten!
Ja, diese EZ (in diesen fällen genauer gesagt Erstversicherung, weil Zulassung haben sie ja keine) bis einschließlich 2001 hatten noch 50 km/h, weil noch nicht EU-gebunden.HerrToeff hat geschrieben:Apen waren eine Zeitlang -mangels Tupper oder sonstige Regelung- als KKR Mockick getypt .. Italienimporte bekamen da schon mal ganz regulär 50kmh -wenn vor 2001 gebaut- eingetragen.
Interressant Guido, das mit den 5% wusste ich gar nicht ... dachte immer es seien 10 und dann aufgerundet
Bei Ebay und Kleinanzeigen tauchen in regelmäßigen Abständen immer wieder mal unausgefüllte "Blanko"-Ausweise auf. In der Ecke wird auch viel Schmuh betrieben!HerrToeff hat geschrieben:Hatten die nicht immer so einen VoPo Stempel?
Kennt man aber raus...die Plaketten (meist geklebt oder mittels Nieten angebracht an beweglichem Front-Innenverkleidungsteil) beim Duo sind das Wichtige...FIN oder VIN im Rahmen gabs bei DUOs selten/sporadisch...Hast Du Plakette , hast Du versicherungsfähiges DUO.. Ein kleiner Vorrat an Plaketten kann nicht schaden ...die Pappdokumente Betriebserlaubnis) stellt Dir das KBA auf Zuruf der FIN aus für (vor Jahren) 'nen 20er...Charly1 hat geschrieben:Bei Ebay und Kleinanzeigen tauchen in regelmäßigen Abständen immer wieder mal unausgefüllte "Blanko"-Ausweise auf. In der Ecke wird auch viel Schmuh betrieben!HerrToeff hat geschrieben:Hatten die nicht immer so einen VoPo Stempel?
Hallo HerrToeff,HerrToeff hat geschrieben:@charly freiwillige Zulassung bei 4kw L6e ist möglich, bei 6kw nicht
100ccm kosten um die 33 € / p.a., macht bei mir um die 160 € für 6kwCharly1 hat geschrieben:Hallo HerrToeff,HerrToeff hat geschrieben:@charly freiwillige Zulassung bei 4kw L6e ist möglich, bei 6kw nicht
cool, gut zu wissen.
Und so ein 4kw L6e bleibt ja weiterhin ein L6e und somit TÜV-frei. Wie schaut es dann aber mit KFZ-Steuern aus bei einem "großhubraumigen" Diesel um die 500ccm.
Bei den 2-Rädern ist ja alles unter 125ccm frei und die 125er selsbt auch, aber nur, weil es für die paar Kröten zu aufwendig wärem einzuziehen. Es geht quasi erst über 125ccm dort los.
Wie schaut es dann bei 3- und 4-Rädrigen aus bzgl. KFZ-Steuer bei 4kW 500ccm Diesel L6e mit freiwilliger Zulassung?
Ist wer hier im Forum bekannt, der einen ca. 500ccm Diesel L6e bzw. Microcar freiwillig zugelassen hat?
Danke und Grüße
uiuiui, ja Diesel ist ja nochmal extrastark bei der KFZ-Steuer dabei, ich vergaß.starik1968 hat geschrieben:100ccm kosten um die 33 € / p.a., macht bei mir um die 160 € für 6kwCharly1 hat geschrieben:Hallo HerrToeff,HerrToeff hat geschrieben:@charly freiwillige Zulassung bei 4kw L6e ist möglich, bei 6kw nicht
cool, gut zu wissen.
Und so ein 4kw L6e bleibt ja weiterhin ein L6e und somit TÜV-frei. Wie schaut es dann aber mit KFZ-Steuern aus bei einem "großhubraumigen" Diesel um die 500ccm.
Bei den 2-Rädern ist ja alles unter 125ccm frei und die 125er selsbt auch, aber nur, weil es für die paar Kröten zu aufwendig wärem einzuziehen. Es geht quasi erst über 125ccm dort los.
Wie schaut es dann bei 3- und 4-Rädrigen aus bzgl. KFZ-Steuer bei 4kW 500ccm Diesel L6e mit freiwilliger Zulassung?
Ist wer hier im Forum bekannt, der einen ca. 500ccm Diesel L6e bzw. Microcar freiwillig zugelassen hat?
Danke und Grüße
OK, und auch für den Fall keine KFZ-Steuer, wenn man ihn freiwillig zulassen würde?guidolenz123 hat geschrieben:Die 4KW 500ccm-Tuppers kosten keine Steuern. (Nur beim Neukauf...MWSt)
http://pommes-maen.de/freiwillige-zulas ... hrerscheinCharly1 hat geschrieben:OK, und auch für den Fall keine KFZ-Steuer, wenn man ihn freiwillig zulassen würde?guidolenz123 hat geschrieben:Die 4KW 500ccm-Tuppers kosten keine Steuern. (Nur beim Neukauf...MWSt)
Danke. Grüße.
Kannst du deine Ausführungen etwas genauer erleutern bitte?starik1968 hat geschrieben:Zu den Schildern:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
Damit sollten die L6e(-BP) keinen brauchen, an meinem Twizy ist auch einer dran, aber damit die hinter mir sehen, dass ich einen kleinen fahre und nicht den 80er Twizy (der "Standard" ist)
Mein Twizy hatte beim Kauf vom Händler keines dran, habe ich selbst dranmachen lassen. Wenn ich so recherchiere wird man die anbringen müssen, das war wohl vergessen worden. Rechts und links kann ich aber keine anbringen, da ich keine Türen habe... Werde mal im Twizyforum fragen. Wobei da die meisten 80er fahren werden. Danke für den Hinweis.Charly1 hat geschrieben:Kannst du deine Ausführungen etwas genauer erleutern bitte?starik1968 hat geschrieben:Zu den Schildern:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
Damit sollten die L6e(-BP) keinen brauchen, an meinem Twizy ist auch einer dran, aber damit die hinter mir sehen, dass ich einen kleinen fahre und nicht den 80er Twizy (der "Standard" ist)
Meinst du etwa, dass L6e kein Geschwindigkeitsschild benötigen, weil sie Leichtkraftfarhzeuge und keine Kraftfahrzeuge sind?
Hmm.
Oder zielst du eher auf "durch die Bauart bestimmte Höchgeschwindigkeit" ab, da die u.a. 45 km/h-Fahrzeuge ja eigtl. für wesentlich höhrere (ca. 90 km/h) ausgelegt sind?
Irgendwie mag ich nicht ganz glauebn, dass jenes Gesetz NUR für die mehr als 45 bis einschl. 60 km/h mehrspurigen Fahrzeuge gedacht sein soll. Denn sowohl jene als auch jene bis 45 km/h befahren ja identische Straßen und dürfen beide nicht auf die Autobahn, zum Beispiel.
Und ein 45 km/h FZG hat es weißgott nötiger ein warnendes Schild zu tragen, als ein 60 km/h-FZG.
Uh, und dann auch noch 3 Stück aufzukleben, hinten UND rechts und links auch.
Grüße
Interessant dazu:starik1968 hat geschrieben:Mein Twizy hatte beim Kauf vom Händler keines dran, habe ich selbst dranmachen lassen. Wenn ich so recherchiere wird man die anbringen müssen, das war wohl vergessen worden. Rechts und links kann ich aber keine anbringen, da ich keine Türen habe... Werde mal im Twizyforum fragen. Wobei da die meisten 80er fahren werden. Danke für den Hinweis.Charly1 hat geschrieben:Kannst du deine Ausführungen etwas genauer erleutern bitte?starik1968 hat geschrieben:Zu den Schildern:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
Damit sollten die L6e(-BP) keinen brauchen, an meinem Twizy ist auch einer dran, aber damit die hinter mir sehen, dass ich einen kleinen fahre und nicht den 80er Twizy (der "Standard" ist)
Meinst du etwa, dass L6e kein Geschwindigkeitsschild benötigen, weil sie Leichtkraftfarhzeuge und keine Kraftfahrzeuge sind?
Hmm.
Oder zielst du eher auf "durch die Bauart bestimmte Höchgeschwindigkeit" ab, da die u.a. 45 km/h-Fahrzeuge ja eigtl. für wesentlich höhrere (ca. 90 km/h) ausgelegt sind?
Irgendwie mag ich nicht ganz glauebn, dass jenes Gesetz NUR für die mehr als 45 bis einschl. 60 km/h mehrspurigen Fahrzeuge gedacht sein soll. Denn sowohl jene als auch jene bis 45 km/h befahren ja identische Straßen und dürfen beide nicht auf die Autobahn, zum Beispiel.
Und ein 45 km/h FZG hat es weißgott nötiger ein warnendes Schild zu tragen, als ein 60 km/h-FZG.
Uh, und dann auch noch 3 Stück aufzukleben, hinten UND rechts und links auch.
Grüße