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Faheren von axi od. anderen vor 64zig geb. o. schein

Verfasst: So 22. Nov 2009, 16:10
von knorke
Hallo,
habe in einer Kfz-anzeige gelesen (mobile.de ) das vor 64zig geborne ein Leicht-Kfz mit 45/km ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen, vieleicht hat jemand Ahnung davon, habe keinen Füherschein!
Schönen Sonntag an Alle

Verfasst: So 22. Nov 2009, 16:24
von guidolenz123
Für BRD gilt das nur für 25kmh KFZ,die zudem als Krankenfahrstul eine Betriebserlaubnis haben. Sonst definitiv nicht !!!
Guido

Verfasst: Di 24. Nov 2009, 17:39
von Mario
Man darf ein Leichtkraftfahrzeug mit der Führerscheinklasse S oder mit einem Mopedführerschein der ausgestellt vor 1989 ist fahren!

Führerscheinfreri sind nur Krankenfahrstühle, meines Wissens nach auch nur wenn man vor 1965 geboren ist! Danach benötigt man eine Mofaprüfbescheinigung! Und wie schon richtig gesagt muss in der Betriebserlaubnis auch Krankenfahrstuhl eingetragen sein! Sonst ist nichts Führerscheinfrei!