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Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 10:17
von macbloke
obiny hat geschrieben:Habe die ganzen Kommentare gerade durchgelesen und musste echt schmunzeln. EU-Recht geht vor Staatsrecht. Somit ist die EU-Regelung mit zulassungsfreien L6eBP bindend. Und nur weil die FZV noch nicht an gepasst wurde gilt trotzdem die EU Verordnung. http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/
Obiny, es gibt meines Wissens keine EU-Regelung mit zulassungsfreien L6eBP. Wenn doch solltest du mir die bitte einmal zeigen.

Der Stand ist so: EU Regelt die Fahrzeugklassen und die dafür Vorgeschriebenen Führerscheine. --> Das ist Bindend und muss in nationales Recht ünbernommen werden durch die nationalen Regierungen. In Deutschland werden die Umsetzungen der EU Vorgaben durch die deutsche Regierung umgesetzt in nationales recht und durch das KBA veröffentlicht. Ausschliesslich, die veröffentlichungen dort sind bindend. (Aber nicht fehlerfrei, die L6e Klasse ist zum Beispiel für ein paar Monaten ohne geschwindigkeitslimit angezeigt gewesen. Bis auf meinen Hinweis hin, da wurde der Fehler korrigiert. Hätte ich mal lassen sollen, dann hätten wir mit den Fahrzeugen so schnell fahren dürfen wie es geht. Das Antwort - mail dazu sollte ich noch haben)

Die EU regelt aber weder die Besteuerung noch die Zulassungspflicht dieser fahrzeuge in den einzelnen Ländern. Die wird individuell geregelt.

Zulassungsfrei sind in Deutschland nur L1 bis L5, un dL6 nur die mit <=4kW.
L6e mit 6kW und L7e sind zulassungspflichtig, L7e war das schon immer.

In Niederlanden sind L6e auch schon immer Zulassungspflichtig. Dort bekommen sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

In vielen anderen Ländern sind die ebenfalls Zulassungspflichtig.

Fazit: Deine Grundaussage ist richtig. Irren tust du nur in dem Punkt das diese EU Richtlinie die in nationales Gesetz umgewandelt werden muss, überhaupt nicht die Zulassung regelt, sondern nur die Fahrzeugklassen.

Aber endlich mal jemand, der begreift das man in Deutschland fahren darf was die EU erlaubt!
Es gibt ja genug Anfragen, wie man mit einer COC eine deutsche Betriebserlaubnis bekomme. Naja... hat sich erübrigt...
Auch wenns da auf französisch italienisch englisch oder rumänisch draufsteht. COC ist eine EU Betriebserlaubnis und damit eine deutsche Betriebserlaubnis.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 21:11
von obiny
macbloke hat geschrieben:
obiny hat geschrieben:Habe die ganzen Kommentare gerade durchgelesen und musste echt schmunzeln. EU-Recht geht vor Staatsrecht. Somit ist die EU-Regelung mit zulassungsfreien L6eBP bindend. Und nur weil die FZV noch nicht an gepasst wurde gilt trotzdem die EU Verordnung. http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/
Obiny, es gibt meines Wissens keine EU-Regelung mit zulassungsfreien L6eBP. Wenn doch solltest du mir die bitte einmal zeigen.

Der Stand ist so: EU Regelt die Fahrzeugklassen und die dafür Vorgeschriebenen Führerscheine. --> Das ist Bindend und muss in nationales Recht ünbernommen werden durch die nationalen Regierungen. In Deutschland werden die Umsetzungen der EU Vorgaben durch die deutsche Regierung umgesetzt in nationales recht und durch das KBA veröffentlicht. Ausschliesslich, die veröffentlichungen dort sind bindend. (Aber nicht fehlerfrei, die L6e Klasse ist zum Beispiel für ein paar Monaten ohne geschwindigkeitslimit angezeigt gewesen. Bis auf meinen Hinweis hin, da wurde der Fehler korrigiert. Hätte ich mal lassen sollen, dann hätten wir mit den Fahrzeugen so schnell fahren dürfen wie es geht. Das Antwort - mail dazu sollte ich noch haben)

Die EU regelt aber weder die Besteuerung noch die Zulassungspflicht dieser fahrzeuge in den einzelnen Ländern. Die wird individuell geregelt.

Zulassungsfrei sind in Deutschland nur L1 bis L5, un dL6 nur die mit <=4kW.
L6e mit 6kW und L7e sind zulassungspflichtig, L7e war das schon immer.

In Niederlanden sind L6e auch schon immer Zulassungspflichtig. Dort bekommen sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

In vielen anderen Ländern sind die ebenfalls Zulassungspflichtig.

Fazit: Deine Grundaussage ist richtig. Irren tust du nur in dem Punkt das diese EU Richtlinie die in nationales Gesetz umgewandelt werden muss, überhaupt nicht die Zulassung regelt, sondern nur die Fahrzeugklassen.

Aber endlich mal jemand, der begreift das man in Deutschland fahren darf was die EU erlaubt!
Es gibt ja genug Anfragen, wie man mit einer COC eine deutsche Betriebserlaubnis bekomme. Naja... hat sich erübrigt...
Auch wenns da auf französisch italienisch englisch oder rumänisch draufsteht. COC ist eine EU Betriebserlaubnis und damit eine deutsche Betriebserlaubnis.
Hallo. Da habe ich wohl was vertauscht. Aber ist es nicht so, dass die FZV bezüglich der EU Regelung mit L6eBP noch gar nicht angepasst wurde ?

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 17. Apr 2019, 21:18
von obiny
Letze Änderung der FZV ist von 31.07.2017.
Bekanntmachung des KBA mit L6eBP ist vom Juli 2018

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 06:22
von macbloke
DA muss ja nichts angepasst werden. DAs geht ja auch so.

L7e ist ja auch nicht Steuerfrei und auch nicht Zulassungsfrei und auch nicht TüV frei.

L6e mit 6kW fällt demnach einfach untzer die Zulassungspflicht wie L7 auch.

Es gibt j aAixam und Ligier die haben mehr als 4kW und fahren knapp 100km/h . Die müssen haltzugelassen werden. DAs ist jetzt mit denneuen L6e mit 6kW auch der Fall.

In Österreich mpssen die auch zum TüV kosten Steuern und müssen Zugelassen werden. In den Niederlanden auch. So einfach ist das. Der Gesetzgeber sieht da keinen Handlungsbedarf, es ist ja alles geregelt.

Ich werde meine 4kW Versionen hüten und aufbauen. Aber vielleicht bietet Aixam auch wieder die 4kW Version an in Deutschland.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 20:54
von rolf.g3
moin,
macbloke hat geschrieben: ... Aber vielleicht bietet Aixam auch wieder die 4kW Version an in Deutschland.
Das glaub ich nicht, allein schon die Abgaswerte ... bei den kleinen Dieseln, die so extrem gedrosselt werden müssen, schafft man es nicht die notwendigen Abgasnormen zu erreichen ( wenigstens auf dem Papier ... )

Deshalb wird die Zukunft eher auf 6 KW zusteuern als auf weniger. Neuentwicklungen der Motoren lohnen im Moment nicht wirklich. Das der CDI von Lombardini gebaut wird wundert mich ein wenig


> ... Ich werde meine 4kW Versionen hüten und aufbauen ... <

Das halte ich für die Wertvollste Variante 023)

gruß rolf

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Fr 19. Apr 2019, 23:21
von macbloke
Diei 4kW Versionen der L6e Fahrzeugklasse unterliegen auch nicht den Abgaswerten, wohl aber die 6kW Versionen?

oder irre ich da?

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 01:16
von HerrToeff
Doch ... ab so EZ 2017 unterliegen sie alle den neuen Regelungen bis auf folgende Ausnahme:

Gehört ein FZG zu einer vor 2017 genehmigten Serie durfte es 2017 noch im Sinne einer ausnahmeregelung für eine Serie von jeweils 1000 Stück noch nach alten Vorschriften weitergebaut werden

Mein D Truck mit 4kw ist über diese Sonderregelung auf die Strasse gekommen.

Vor 2017 reichte Euro 2 jetzt muss es Euro 4 sein.

Ganz uralte LM fuhren ohne Abgasnorm und dürfen dies weiterhin

Inwieweit die alten oder ganz uralten LM auf 6kw und 4kw aufgerüstet werden dürfen ohne Euro4 zu erfüllen überlasse ich den Experten wie Guido, Rolf oder MacBloke, bei solchen Feinheiten kann ich nicht mitreden. Mit VKZ geht auch hier nur bis 4kw

Ein Drosseln eines neuen LM von 6kw auf 4kw stellt eine Änderung von mehr als 10% dar .. aber selbst wenn diese Klippe umschifft wird, bleibt noch das höhere Leergewicht als ko Kriterium. Hier wissen die o.g. Moderatoren sicherlich Rat.

Ein 2019 zugelassenes LM mit 350 kg LG und 4kw muss auch Euro 4 erfüllen es sei denn es ist Elektrisch. Ist es elektrisch muss es diese EMV Prüfung bestanden haben, wenn die Traktionspannung 72 V überschreitet. Das 350kg/4kw/Bj 2019 LM darf dann aber, Euro 4 und COC vorrausgzt. weiterhin mit VKZ betrieben werden.

Ebenfalls mit VKZ betrieben werden scheinbar viele 6kw Leichtmobile mit wegsehender Duldung der Versicherungsgesellschaften. Diese müssen im Schadensfall dann auch zahlen, können sich die Schadenssummen aber beim VN wieder zurückholen, wenn sie dann überrascht feststellen dass das 6kw L6e doch mehr als 4kw hatte ..

Die einzige mir bekannte Ausnahme von den 4kw ist folgende: Die Hercules zx80 wurde vom Werk aus mit 4kw=5,5Ps Nenndauerleistung angegeben und mit 11Ps KurzZeitleistung, darf mit VKZ fahren.

Diese Beschreibung der Situation stellt keine Rechtsberatung dar. Diese darf nur durch einen Volljuristen erfolgen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 07:16
von guidolenz123
Aufrüsten auf über 4 KW ist wieder Abnahme-pflichtig (TÜV und Co) und wird deshalb eher ausfallen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 22. Apr 2019, 10:14
von rolf.g3
moin,
HerrToeff hat geschrieben: überlasse ich den Experten wie Guido, Rolf oder MacBloke, bei solchen Feinheiten kann ich nicht mitreden.
Najaaaa, mich da als Experten auszurufen sehe ich als eher fragwürdig an !
Was Abgasnormen und Umschreibungen angeht bin ich Laie, mehr noch als der Te...
Was ich weiß ist, das in Deutschelandguteland nichts mehr geht was in irgent einer Art und Weise mit Abgasen zu tun hat.
Selbst wenn ich einen Taschenwärmer vermarkten wollte, müßte ich einen Nachweiß über die Emmisionen erbringen.
Nur was damals, in der guten alten Zeit, als alles noch besser war ( ... und aus Holz ! ) schon existierte und betrieben wurde, darf weiter betrieben werden. Es wird dann halt eine Steuer erhoben, welche dem Betreiber das Betreiben austreiben (vermiesen) wird.
Zb: Mineralölsteuer, KFZ - Steuer usw

Fazit:
Die Abgasnormen ( Norm kommt von normal, was allerdings nichts bedeuten soll, siehe VW und seine Diesel ... :lol: ) gelten für alles was Treibstoffe verbraucht, außer für das, dessen Treibstoffverbrauch in Tonnen pro Stunde gemessen wird, wie zB Schiffe, Flugzeuge oder Braunkohlekraftwerke. Füd diese Verbraucher gibt es eigene und recht großzügig bemessene Richtwerte ( oder gibt es eine Boing 747 die Euro 6 erreicht ? ... Airbus ... ? Cessna gaanz bestimmt ... )
Gleiches gild für diese FWG-Abgabe: Großabnehmer, wie zB Aluminiumproduzenten müssen diese Abgabe nicht bezahlen, dafür aber Kleinbetriebe wie zB Metzgereien oder Frisöre denen diese Abgabe letztlich das Genick bricht...
So geht das ganze Getue auch an unseren Tupperdosen nicht vorbei. Neuzulassungen MÜSSEN entsprechende Abgasnormen erfüllen, sonst werden sie nicht zugelassen, fertig !
Um das festzustellen bedarf es keinen Experten...
HerrToeff hat geschrieben:Diese Beschreibung der Situation stellt keine Rechtsberatung dar. Diese darf nur durch einen Volljuristen erfolgen.
Wer solcherlei unter seine Texte schreibt ( weil er´s scheinbar schreiben muß ! ) , hat sich mehr als Experte geoutet als jemand der die wahnwitzige Idee beschreibt, Pudding zur Schonung des Hauptwelleneingangswellendichtrings in´s Getriebe zu träufeln.
Also man langsam und sich nicht kleiner machen als man ist !
Weiter so und her mit Informationen ! 023) 023) 023) :D

gruß rolf

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 23. Apr 2019, 03:10
von HerrToeff
rolf.g3 hat geschrieben:..
Also man langsam und sich nicht kleiner machen als man ist !..
Nun .. Du aber auch nicht Rolf .. hast Du doch diesen hilfsbereiten und aufgeschlossenen Tüvler im Bekanntenkreis, wenn ich mich recht entsinne, was an und für sich schon eine Anerkunnung als routinierter und enthusiastischer Schrauber darstellt 023) ... ganz zu schweigen von der ideellen Anerkennung deiner Person als Erfinder des Getriebepuddings 038)

und das mit der Rechtsberatung ist so eine Sache .. sagt man das Falsche beruft sich am Ende einer auf die Publikation sagt man das Richtige mahnt ein Geldkassierverein das Forum ab .. ruckzuck reisst man den Forenbetreiber und ggf sich selbst in die Mühlen der Juristik --- deshalb distanziere man sich beizeiten von jedwelcher Haftung fürs eigene Gerede :D

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 23. Apr 2019, 15:14
von rolf.g3
moin,
HerrToeff hat geschrieben:Nun .. Du aber auch nicht Rolf .. hast Du doch diesen hilfsbereiten und aufgeschlossenen Tüvler im Bekanntenkreis, wenn ich mich recht entsinne, was an und für sich schon eine Anerkunnung als routinierter und enthusiastischer Schrauber darstellt 023) ... ganz zu schweigen von der ideellen Anerkennung deiner Person als Erfinder des Getriebepuddings 038)
... jaaa, na gut, hast ja recht: Ich bin der größte !!! 033) 023) 038) ...Juhuuu ... ( laolawelle )

Der TÜV-tler meines Vertrauens ist aber nicht mit mir verwand oder verschwägert, viel eher gibt besagter Herr Inschenjöör selbst unter Strafandrohung nicht zu mich bzw meine Person zu kennen bzw je gekannt zu haben ...
Ich bin ihm halt solange auf den Trichter gegangen bis ich meine Informationen hatte, seitdem gibt er bereitwillig alles was ich möchte: Info´s, Schoko-Weihnachtsmänner, TÜV-Stempel ( darf ich so aber nicht nennen, sind ja letztlich nicht beim TÜV ! Sind HU-Plaketten ! :roll: 015) ) ... nur um mich schnell wieder los zu werden. Vlt kennt dieses Vorgehen ja der ein oder andere 072)
HerrToeff hat geschrieben:--- deshalb distanziere man sich beizeiten von jedwelcher Haftung fürs eigene Gerede :D
Gar nicht mal so doof gedacht ! 101) Nachher nimmt jemand mein Geschwätz ernst und verklagt mich um Haus und Hof ... Da muß ich wohl mehr aufpassen als so mancheiner ... ich sage nur: PUDDING ... :shock:
Werde einen entsprechenden Passus in meine Signatur anhängen - für alle Fälle !
Vielen Dank Dir !
Dafür das Du mir die Augen geöffnet hast, die rechtlichen Folgen meiner Laberei zu bedenken ...

Beschlossen und verkündet: Auch DU bist der Größte !!! 023) 033) 038)

gruß rolf

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 23. Apr 2019, 17:20
von guidolenz123
In einem z.B. Forum darf ein Mitglied ohne verderbliche Gewinnerwirtschaftungsabsicht anderen Mitgliedern seit einigen Jahren (Rechtsberatungsgesetz wurde in diese Richtung mal vor vlt 10-15 Jahren geändert) auch rechtl. Ratschläge geben und muss weder Staatsanwalt noch Abmahner fürchten, :wink:

Also könnt Ihr beide locker weiter gut schlafen. 015) 015) 015)

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 23. Apr 2019, 17:43
von rolf.g3
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Also könnt Ihr beide locker weiter gut schlafen. 015) 015) 015)
Heißt das jetzt etwa, das wir NICHT die größten sind ???
DAS bringt mich um meinen Nachtschlaf !!!

Mann, echt ... !!! 076)

gruß rolf

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 23. Apr 2019, 20:43
von HerrToeff
Wer sagt dass hinter dem Getriebepudding keine verderbliche Absicht steckt?

Vielleicht ist Rolf in Wirklichkeit Dr.Oetker der nach Erlangung der Weltherrschaft strebt? 101)



https://youtu.be/y9wiOaq7I_U?t=7[/youtube]

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 08:07
von guidolenz123
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Also könnt Ihr beide locker weiter gut schlafen. 015) 015) 015)
Heißt das jetzt etwa, das wir NICHT die größten sind ???
DAS bringt mich um meinen Nachtschlaf !!!

Mann, echt ... !!! 076)

gruß rolf
Klar (welche Frage) ...Ihr seid die Größten....im Schlaf wird man ja auch jedesmal wieder ein Stück größer...
Also alles easy.......und schön weiter wachsen (schlafen)... 019) 019) 019)

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 08:09
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:Wer sagt dass hinter dem Getriebepudding keine verderbliche Absicht steckt?

Vielleicht ist Rolf in Wirklichkeit Dr.Oetker der nach Erlangung der Weltherrschaft strebt? 101)



https://youtu.be/y9wiOaq7I_U?t=7[/youtube]
Du kennst das LOGO von Rolf echt noch nicht ???? 017)

Guckst Du:


Bild

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 09:34
von rolf.g3
:D

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 16:11
von lapri
tass02 hat geschrieben:War natürlich nie anders, nur hat der keinen Brief also stellt das amt einen aus nur anmelden kann man trotzdem nicht. Ohne TÜV keine Zulassung. Das ist ja aber nicht so wie bei einen zugelassenen wagen da wird eine Vollabnahme fällig. Meine alte gurke aus 2006 würde schon bei der Geräuschentwicklung und abgas die Hürde gar nicht nehmen :lol: das ist ja eine Neuzulassung also gelten die werte von 2019.

Grüße
Roland
Ok alles klar, so ganz blicke ich da nämlich manchmal auch nicht durch.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Do 20. Jun 2019, 19:08
von HerrToeff
Sehr alte Tupper haben einen ganz normalen Papp oder Papier Brief, dann gelbe BE, dann wirds bunt .. CoC haben einheitliche Merkmale sind aber nicht einheitlich

Ausländische Papiere, insbesondere EU , gelten oder gelten nicht und die die nicht gelten, könnten doch gültig sein wenn sie einen EU Datensatz enthalten

nicht zu überschauen