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Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 10:49
von starik1968
Habe mir mal die CoC angeschaut, da steht Emissionsklasse 1464, wenn ich die im Internet suche finde ich u.a. das:

https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=5

Auf Seite 2 steht dass ein Fhzg dieser Klasse bis 31.12.2020 erstzulassungsfähig ist, was ja dann heisst, wenn man es bis dahin nicht zugelassen hat, es auch nicht mehr zugelassen bekommt.

CoC haben und sich eine Versicherungskennzeichen holen (mit allen möglichen rechtlichen Folgen) ist ja keine Zulassung. Will man es dann in zwei Jahren bspw. zulassen, dann dürfte das gem. dieses Textes auch nicht mehr gehen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 11:38
von tass02
Ja ist so, bei Motorrädern ist sogar schon 2017 schicht im Schacht gewesen. Hast aber noch genug zeit, natürlich muss der Motor auch die angegebenen Grenzwerte auch einhalten.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 11:46
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Ja ist so, bei Motorrädern ist sogar schon 2017 schicht im Schacht gewesen. Hast aber noch genug zeit, natürlich muss der Motor auch die angegebenen Grenzwerte auch einhalten.

Grüße
Roland

Bin mal gespannt wie Aixam dann noch die Fahrzeuge verkaufen will. Und die Überraschung bei denen die es nur mir CoC "betrieben" haben und dann merken dass sie nur noch unverkäuflichen Schrott haben.

Die Frage ist für Aixam ob sie es in eine andere Schadstoffklasse bekommen, technisch gesehen.

Für die Politik interessant: Alle L6e-Fahrzeuge zulassungspflichtig machen, dann bleiben nur noch Elektrofahrzeuge übrig, die die keine Abgase haben, technisch bedingt.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 13:59
von tass02
Ja eigentlich nicht da machst ja nur du ein Problem daraus, die Huk Versichert dir das ja. Und es steht nirgends klipp und klar das man das anmelden muss. Das machst du ja aus freien stücken, und sollte sich tatsächlich was ändern muss man das auch nicht verschrotten dafür gibt es immer Übergangslösungen.
Und wenn eine neue Euro Norm kommt muss sich auch Aixam daran halten, der verkauft ja Europaweit wo auch Zulassungspflicht besteht. Da braucht keiner mit soner fahrenden Taschenlampe umherfahren :roll:

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 14:11
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Ja eigentlich nicht da machst ja nur du ein Problem daraus, die Huk Versichert dir das ja. Und es steht nirgends klipp und klar das man das anmelden muss. Das machst du ja aus freien stücken, und sollte sich tatsächlich was ändern muss man das auch nicht verschrotten dafür gibt es immer Übergangslösungen.
Und wenn eine neue Euro Norm kommt muss sich auch Aixam daran halten, der verkauft ja Europaweit wo auch Zulassungspflicht besteht. Da braucht keiner mit soner fahrenden Taschenlampe umherfahren :roll:

Grüße
Roland
Klar versichert die mir das, was wenn was passiert? Ich vertraue da nicht drauf, ich habe gesehen wie schnell man bei Versicherungen abgespeist wird, 2004 kostete mich eine Nichtangabe eines Sachverhaltes in einer Lebensversicherung 150.0000 € (gehe davon aus, dass es ungute Beratung war), als ich einen Wasserschaden am Haus meldete, wollte die Versicherung auch nichts von mir wissen. Die wissen dass sie genug Geld/Ressourcen habe um jeden Prozess auszusitzen.

Ich warte da noch den April ab, weil sich da "Gerüchten" nach etwas an der FZV tun sollte, wenn nicht, dann muss ich schauen dass ich im Urlaub das Zeug mal angehe. Und solange bewege ich das Fahrzeug keinen Millimeter :-)

Interessant auch dass ich auf der deutschen Aixamseite keinen Ton zu Zulassung/Versicherung vorhin finden konnte. Nur zum Führerscheinrecht. Irgendwie seltsam.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 15:10
von tass02
Das ist so nicht richtig, wenn die das versichern besteht ein Schutz vorausgesetzt du hast alle angaben richtig gemacht. Mir hat die Versicherung mal überhaupt keine Rechnung gestellt. Ich habe dann angerufen da hat das Fahrzeug gar nicht existiert, auf den Amt sagte mir: Kann ihnen wurst sein bei uns ist das Fahrzeug als gedeckt gemeldet. Ich habe es dann neu angemeldet weil auf dauer geht sowas natürlich auch nicht.
Versicherungsschutz schreibt der Gesetzgeber vor das erfüllst du damit, Führerschein hast du. Und es ist ein l6e Fahrzeug also steuerfrei.

Das Aixam nichts darüber schreibt stimmt nicht, auf manchen älteren Verkäuferseiten ist der Zusatz vermerkt das die Fahrzeuge Eventuell Zulassungspflichtig sein KÖNNTEN. Zumal das ja keine Sache von Aixam ist, die bauen das Auto so das es zb als l6e Fahrzeug verkauft werden kann. Wie das dann versichert werden muss bestimmt ja der Gesetzgeber das ist in jeden land etwas anders.
Wie lange ist es her das die Eu die Gesetzesänderung verabschiedet hat ? denkst die verkauften stehen jetzt Jahrzehnte unbenutzt herum ?

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 15:48
von rolf.g3
moin,

Nun, ich hatte jetzt mit meinen Vers.-kennz. eine ebenso lustige wie tragische Begebenheit:
Durch einen Fehler im System wurde mein Kennzeichen auf eine andere Person geschrieben.
Letztlich habe ich bei der Polizei angerufen und eine Stellungnahme verlangt. Als erstes wurde ich an die Versicherung verwiesen, der polizist meinte das ich mich mit so einem Mist nicht an die Polizei wenden solle, geht es doch um Interna bei der Versicherung.
Na gut, dann anders: Ich fahre nachher mit meiner Karre und habe einen Unfall mit Personenschaden, und besagtes Problem:
Auf dem Papier ( original von der Versicherung ) wird ein anderer Name genannt ( meiner ! ) als bei der Funkabfrage ( eine Dame aus München
Da wurde der Polizist erstmal stille, seeehr still ...

Letztlich aber sagte er: Sie haben einen Vertrag mit der Versicherung. Damit ist ihr Fahrzeug versichert. Was die Versicherung letztlich daraus macht ist so lange Ihr ( also mein ) Problem wie sie Kenntniss von dem Problem haben aber noch nicht angezeigt ( bei der Versicherung ).

Fazit: Wenn eine Versicherung ein Fahrzeug versichert, nach den Unterlagen des Herstellers, dann ist es versichert.
Wenn mir als Versicherungsnehmer eine Unregelmäßigkeit auffällt, ich diese der Versicherung melde, die aber nicht reagiert, so ist das Problem nicht das meine

Trotzdem riet der Polizist mir, setzen Sie der Vers. ein Ultimatum, ansonsten lösen Sie den Vertrag auf und besorgen sich woanders ein Vers.-kennz.

Aha, ... :(

Diese Thematik ist wirklich was für ausgefuchstere als mich ...

gruß rolf

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 17:20
von tass02
War bei mir nicht anders auf zuletzt musste ich das Fahrzeug stilllegen und wieder neu anmelden und was man da sieht ist nur noch grausam.
Ich musste vom Nummernschild den Aufkleber abkratzen zum Geld Automaten und zahlen,dann wieder zum Schalter zum angemeldet, musste wieder zum Automat und zahlen und man hat mir dann den Stempel wieder draufgeklebt :lol:
Bin da auch auf die kosten sitzengeblieben, da waren glaube ich auch 50€ kaputt aber was willst machen ? Das dreht sich ja tatsächlich im kreis und keiner ist zuständig.

Ob das Thema jetzt nur für ausgefuchst ist ? Denke mal das die Exoten auf deutschen Straßen nicht wirklich jemand interessiert sonst hätte man schon lange Nägel mit Köpfen gemacht.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 17:32
von starik1968
rolf.g3 hat geschrieben:moin,

Nun, ich hatte jetzt mit meinen Vers.-kennz. eine ebenso lustige wie tragische Begebenheit:
Durch einen Fehler im System wurde mein Kennzeichen auf eine andere Person geschrieben.
Letztlich habe ich bei der Polizei angerufen und eine Stellungnahme verlangt. Als erstes wurde ich an die Versicherung verwiesen, der polizist meinte das ich mich mit so einem Mist nicht an die Polizei wenden solle, geht es doch um Interna bei der Versicherung.
Na gut, dann anders: Ich fahre nachher mit meiner Karre und habe einen Unfall mit Personenschaden, und besagtes Problem:
Auf dem Papier ( original von der Versicherung ) wird ein anderer Name genannt ( meiner ! ) als bei der Funkabfrage ( eine Dame aus München
Da wurde der Polizist erstmal stille, seeehr still ...

Letztlich aber sagte er: Sie haben einen Vertrag mit der Versicherung. Damit ist ihr Fahrzeug versichert. Was die Versicherung letztlich daraus macht ist so lange Ihr ( also mein ) Problem wie sie Kenntniss von dem Problem haben aber noch nicht angezeigt ( bei der Versicherung ).

Fazit: Wenn eine Versicherung ein Fahrzeug versichert, nach den Unterlagen des Herstellers, dann ist es versichert.
Wenn mir als Versicherungsnehmer eine Unregelmäßigkeit auffällt, ich diese der Versicherung melde, die aber nicht reagiert, so ist das Problem nicht das meine

Trotzdem riet der Polizist mir, setzen Sie der Vers. ein Ultimatum, ansonsten lösen Sie den Vertrag auf und besorgen sich woanders ein Vers.-kennz.

Aha, ... :(

Diese Thematik ist wirklich was für ausgefuchstere als mich ...

gruß rolf
Was interessant ist, vor einigen Jahren stand bei Aixam zulassungsfrei auf der Webseite

http://web.archive.org/web/201508110713 ... sline.html

Heute finde ich da nichts mehr, außer ich habe es übersehen

https://aixam.de/fahrzeuge/aixam/crossover-premium/

Die Waybackmachine ist eine tolle Sache 023)

In Sachen Versicherung bin ich empfindlich , wenn was ist hat die einfache mehr Ressourcen

Schalom
F.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 18:09
von guidolenz123
Nur auf die Fahrerlaubnis wird eingegangen...von Zulassung kein Wort...

https://aixam.de/info/fuehrerschein/


@Rolf

Die Polizei ist da wirkl. der falsche Ansprechpartner...

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 21:00
von tass02
Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 21:09
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland
Es ist aber noch nicht die FZV angepasst worden. Das ist ein Problem.

Schalom
F.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 21:40
von rolf.g3
moin,
guidolenz123 hat geschrieben: @Rolf

Die Polizei ist da wirkl. der falsche Ansprechpartner...
Jaaa, richtig ....
Aber: Im Falle eines Falles sind die die ersten Ansprechpartner. Das sind die Jungs & Mädels denen es obliegt die Sachlage aufzunehmen, also ( ich weiß, extrem naiv gedacht von mir ... :roll: ) sollten die wissen was zu tun ist !

Auserdem hab ich die Versicherung mehrmals informiert, letztlich auch gedroht ( :lol: :lol: :lol: ) meinen Fuhrpark anderweitig zu versichern ...
Hat ja auch nur 6 Wochen gedauert bis die richtigen Namen auf den entsprechenden Tafeln geschrieben waren...

Egal, angeblich alles tutti 023)

gruß rolf, der halt meint, das man das Leben manchmal nicht sooo eng sehen darf und eher auf die spaßige Seite schauen sollte - aber immer legal bleiben !!! ( ... und was soll daran spaßig sein ??? 072) 101) )

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 08:59
von guidolenz123
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
guidolenz123 hat geschrieben: @Rolf

Die Polizei ist da wirkl. der falsche Ansprechpartner...
Jaaa, richtig ....
Aber: Im Falle eines Falles sind die die ersten Ansprechpartner. Das sind die Jungs & Mädels denen es obliegt die Sachlage aufzunehmen, also ( ich weiß, extrem naiv gedacht von mir ... :roll: ) sollten die wissen was zu tun ist !

Auserdem hab ich die Versicherung mehrmals informiert, letztlich auch gedroht ( :lol: :lol: :lol: ) meinen Fuhrpark anderweitig zu versichern ...
Hat ja auch nur 6 Wochen gedauert bis die richtigen Namen auf den entsprechenden Tafeln geschrieben waren...

Egal, angeblich alles tutti 023)

gruß rolf, der halt meint, das man das Leben manchmal nicht sooo eng sehen darf und eher auf die spaßige Seite schauen sollte - aber immer legal bleiben !!! ( ... und was soll daran spaßig sein ??? 072) 101) )

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: 023) 023) 023) 023) 023)

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 10:43
von tass02
starik1968 hat geschrieben:
tass02 hat geschrieben:Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland
Es ist aber noch nicht die FZV angepasst worden. Das ist ein Problem.

Schalom
F.
Doch den link hatte ich dir auch schon herausgesucht, ist irgendwo in einen anderen Thema von dir.
Ich Spar es mir den nochmal zu suchen weil du dann wieder von vorne anfängst. Du suchst ja schon regelrecht gründe wie es am besten nicht geht :lol:
Sogar das zulassen ist jetzt schon ein Problem, sowas dauert in der regel mit zwei Anläufen zwei Std. Tag eins, Eine stunde TÜV . Tag zwei, mit den wisch von Tüv zur Zulassungsstelle. Manche schaffen das sogar in einen Zug. :lol:


Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 11:05
von starik1968
tass02 hat geschrieben:
starik1968 hat geschrieben:
tass02 hat geschrieben:Doch das steht immer noch da wie die Zulassung zu handhaben ist.

Auszug:
Die Richtlinie 2002/24/EC, nach und nach ersetzt durch die europäische Richtlinie 168/2013/EU, regelt die Herstellungsweise und Zulassung von Leichtkraftfahrzeugen.

Und wenn die neue Richtlinie die alte ersetzt was soll sich an der Zulassung ändern ? zumindest ist davon nichts zu finden das was geändert wurde.

Oder ist das so verworren in Amtsdeutsch geschrieben das ich das falsch verstehe :shock:

http://www.aixam-deutschland.com/de/sen ... hrerschein


Grüße
Roland
Es ist aber noch nicht die FZV angepasst worden. Das ist ein Problem.

Schalom
F.
Doch den link hatte ich dir auch schon herausgesucht, ist irgendwo in einen anderen Thema von dir.
Ich Spar es mir den nochmal zu suchen weil du dann wieder von vorne anfängst. Du suchst ja schon regelrecht gründe wie es am besten nicht geht :lol:
Sogar das zulassen ist jetzt schon ein Problem, sowas dauert in der regel mit zwei Anläufen zwei Std. Tag eins, Eine stunde TÜV . Tag zwei, mit den wisch von Tüv zur Zulassungsstelle. Manche schaffen das sogar in einen Zug. :lol:


Grüße
Roland
Und wie bringe ich es zum TÜV? Versichert ist es nicht und ich kann es erst versichern wenn es bem TÜV war.

Sobald ich mal Urlaub habe/frei nehmen kann, werde ich es via Kroschke wohl versuchen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 11:25
von tass02
Na auf den Hänger, Rote Nummern oder Anmelden, letzeres bekommst du gleich ein Nummerntafel das zwar nicht abgestempelt ist aber man darf damit zum TÜV fahren.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 11:35
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Na auf den Hänger, Rote Nummern oder Anmelden, letzeres bekommst du gleich ein Nummerntafel das zwar nicht abgestempelt ist aber man darf damit zum TÜV fahren.

Grüße
Roland
Klar, geht halt nur wenn man ein Auto mit Hänger hat, das ist bei mir ein Grundproblem, ich habe AM und sonst nichts. Mit B würde ich wohl eh nur "PKW" fahren und wenn ich einen 45er hätte wäre das dann kein Problem. Habe ja ewig gebraucht bis einen Händler hatte der meinen Twizy45 abholte, der fährt wieder und ich mit ihm. War aber super Händler, alles bestens und nett erledigt.

Und momentan habe ich auch niemand der mir helfen mag/kann.

Vielleicht geht es ja ohne TÜV, werde da wohl wie gesagt Kroschke nehmen, selbst habe ich auf das Amt hier keinen Bock, mir reicht es wie es mit dem Führerscheinumschreiben ablief.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 12:11
von tass02
Kann man zwar alles selber erledigen und mir ist auch kein Todesfall beim gang zum Amt bekannt aber wenn es bequem werden soll warum nicht.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 23. Mär 2019, 11:05
von HerrToeff
Zulassungsdienst?