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Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 17:38
von tass02
Wie es aussieht versichert ja die HUK die Fahrzeuge da kann mich doch die Zulassungsstelle den buckel herunterrutsch da muss ich doch gar nicht hin. Und auf den Aixam seiten wird ja alles erklärt, weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt.

Drehen wir aber den Spies um und bring mir eine link wo steht das die Fahrzeuge zulassungspflichtig sind.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 18:14
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Wie es aussieht versichert ja die HUK die Fahrzeuge da kann mich doch die Zulassungsstelle den buckel herunterrutsch da muss ich doch gar nicht hin. Und auf den Aixam seiten wird ja alles erklärt, weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt.

Drehen wir aber den Spies um und bring mir eine link wo steht das die Fahrzeuge zulassungspflichtig sind.

Grüße
Roland
bei Aixam.de selbst finde ich keine Zulassungsinfos, evtl. habe ich es auch übersehen. Antwort auf Mails von heute an aixam.de habe ich noch nicht, bin mal gespannt

Bin da etwas sehr empfindlich, ich habe schon als Jugendlicher nie was am Mofa gemacht, bei mir muss dass 100%tig alles stimmen/sitzen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 18:24
von TheSkyistheLimit
Moin,

@ Tasso02

... Du verweist auf die Fahrerlaubnis.

Das hatte selbst Wiltschka nicht bestritten L6e ist mit AM (seit 2016 auch mit alt M) zu fahren.

Hier geht es um die FZV (Zulassung).
So sehr ich auch suche: Ich finde immer wieder nur die (nationale) FZV- LKfz-Definition 350kg und 4kw.

Was mir nicht in den Kopf will:
Wenn L6e Untergruppen hat, müßten diese doch somit in der Obergruppe (eben L6e) enthalten sein, oder?
(einfache, laienhafte Mengenlehre :roll: )
Von daher (und dieser Logik folgend (bin kein Jurist)) würde es theoretisch doch noch nicht einmal einer Änderung bedürfen.
(bestenfalls irgendwann einer neuen Begriffsdefinition)

Und selbst, wenn o.a. Logik nicht zutrifft:
Geht hier (noch) nationale Verordnung vor EU-Verordnung?

Dass was hier starik1968 widerfährt, müsste doch bereits hundertfach Leuten passiert sein, die neue LKfz kauften.
Oder ist Starik der ERSTE LKfz-Käufer eines 425kg 6kw?
(Möglich, dass es sich bis zur Küste, bzw. der entsprechende Zulassungsstelle noch nicht herumgesprochen hat)

Mindestens im Saum der Holländischen Grenze (NRW etc) muss es diesen Fall doch schon häufig gegeben haben.

Wie dem auch sei, klinke mich wieder aus. Wie gesagt seeeeehhhhr schwer zu begreifen.
(Was sagen denn nun die LKfz-Händler. Aixam/Legier/Microcar .de müssen doch Erfahrungen haben)

LG Klaus-Peter
(wieder mitlesend, zu meinem Sohn fahrend und am Super Luxe weiter schraubend)
Habe FZV-technisch nur diesen Link https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Und da steht unter Begriffsbestimmung punkt 12 die alte Definition.
Alle anderen sind zulassungspflichtig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Hat jemand etwas Aktuelles ???

PS2:
Aixam.de verweist auf https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf
Da wird behauptet, dass die EU-Regelung von 2013 am 01.01.2016 auch für Deutschland umgesetzt sei...

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 18:42
von tass02
Aixam ? Da stand mal vor 2 Jahren das es auf Grund der nicht überarbeiteten Gesetzesänderung das Fahrzeug evtl eine Zulassung brauchen könnte, das wäre der Fall wenn z.b eine Versicherung sich weigert das Fahrzeug zuzulassen, dann hat man ja nur die Möglichkeit sich bei der Zulassungsstelle zu melden. Denke nicht das die HUK etwas versichert was sie eigentlich gar nicht darf.

TheSkyistheLimit @
Das hat nicht nur mit der Fahrerlaubnis zu tun sondern wie ein Fahrzeug eingestuft ist . was der verweiß bedeutet steht in den link, ziemlich unten https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/ ... definiert/

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 15:55
von starik1968
TheSkyistheLimit hat geschrieben:Moin,

@ Tasso02

... Du verweist auf die Fahrerlaubnis.

Das hatte selbst Wiltschka nicht bestritten L6e ist mit AM (seit 2016 auch mit alt M) zu fahren.

Hier geht es um die FZV (Zulassung).
So sehr ich auch suche: Ich finde immer wieder nur die (nationale) FZV- LKfz-Definition 350kg und 4kw.

Was mir nicht in den Kopf will:
Wenn L6e Untergruppen hat, müßten diese doch somit in der Obergruppe (eben L6e) enthalten sein, oder?
(einfache, laienhafte Mengenlehre :roll: )
Von daher (und dieser Logik folgend (bin kein Jurist)) würde es theoretisch doch noch nicht einmal einer Änderung bedürfen.
(bestenfalls irgendwann einer neuen Begriffsdefinition)

Und selbst, wenn o.a. Logik nicht zutrifft:
Geht hier (noch) nationale Verordnung vor EU-Verordnung?

Dass was hier starik1968 widerfährt, müsste doch bereits hundertfach Leuten passiert sein, die neue LKfz kauften.
Oder ist Starik der ERSTE LKfz-Käufer eines 425kg 6kw?
(Möglich, dass es sich bis zur Küste, bzw. der entsprechende Zulassungsstelle noch nicht herumgesprochen hat)

Mindestens im Saum der Holländischen Grenze (NRW etc) muss es diesen Fall doch schon häufig gegeben haben.

Wie dem auch sei, klinke mich wieder aus. Wie gesagt seeeeehhhhr schwer zu begreifen.
(Was sagen denn nun die LKfz-Händler. Aixam/Legier/Microcar .de müssen doch Erfahrungen haben)

LG Klaus-Peter
(wieder mitlesend, zu meinem Sohn fahrend und am Super Luxe weiter schraubend)
Habe FZV-technisch nur diesen Link https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Und da steht unter Begriffsbestimmung punkt 12 die alte Definition.
Alle anderen sind zulassungspflichtig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Hat jemand etwas Aktuelles ???

PS2:
Aixam.de verweist auf https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf
Da wird behauptet, dass die EU-Regelung von 2013 am 01.01.2016 auch für Deutschland umgesetzt sei...
Es ist eine EU-Regelung in der FZV ist diese so nicht leider nicht drin.

Soweit ich die für mich zuständige Zulassungstelle verstanden habe brauche ich erstmal einen Fahrzeugbrief, dazu mussich mit folgendem zum Amt:

- dem CoC
- dem Kaufvertrag des Fahrzeuges
- der Bescheinigung des Herstellers dass mir kein Brief übergeben wurde/bisher keinen besteht

Dann würde mir der Brief dort manuell erstellt.

Dann kann ich zur Versicherung, mich versichern, wieder zum Amt und dann die Zulassung

Das war das was ich beim Telefonat erfahren habe.

Klar, ich kann das Schild nehmen, das ich bekommen habe, im Falle eines Unfalles kann es dann schnell heissen, dass nicht gezahlt wird (bin bei Versicherungen vorsichtig, mich hat eine nicht ausgezahlte Lebensversicherung 2004 einen sechstelligen Betrag gekostet).

Oder es gibt eine Fahrzeugkontrolle und die kontrollierenden Beamten sind der Ansicht der Zulassungsstelle, dann legen die mich vor Ort still. Plus Anzeige, plus Ärger mit dem Finanzamt wegen nicht gezahlte Kfz-Steuer und bei Steuerhinterziehung versteht der Staat keinen Spass.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 23:11
von tass02
Schon der gang wo du beschrieben hast wäre nicht richtig. Aber du machst das schon 023)

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Di 26. Feb 2019, 23:05
von macbloke
Habe mal alles gelesen.

1.Die EU hat Europaweit alle Fahrzeugklassen vorgegeben, die gelten in ganz Europa.
2. Führerscheine sind ebenfalls identisch.
3. Zulassungspflichtig sind die L6e in den meisten unserer Nachbarländer. DAs ist Ländersache.
4. in Deutschland sind Leichtkraftfahrzeuge bis L6e bisher Zulassungsfrei gewesen. L7e nicht, die mussten wie in den Nachbarländern auch, zugelassen werden. Schon immer.
5 Die Zulassung hat nix mit der Fahrzeugklasse zu tun, die ist separat definiert.
6. Die COC entspricht einer Betriebserlaubnis. Eine COC gibt es zu jedem Fahrzeug dazu. Wenn ich Erstbesitzer eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges bin, muss ich mit dieser Betriebserlaubnis zum Straßenverkehrsamt, worauf die mir eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausfüllen. Früher unter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekannt.
7. nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge können freiwillig zugelassen werden, freiwillig zugelassene Fahrzeuge unterliegen aber nicht durch die bloße Tatsache das sie zugelassen sind der Steuerpflicht nnd unterliegen auch nicht der TüV Pflicht. In den freiwillig zugelassenen Fahrzeugen steht in der Zulassung" TüV frei". Und steuer wird dafür auch nicht erhoben.

Noch Fragen?
Nun, was mit den L6e mit 6kW bezüglich Versicherung und zulassen bez nicht zulassen ist, das ist nicht definiert.
Möglicherweise wird es so aussehen, das die neue L6e Klasse so zu behandeln sein wird wie L7e. Und die alte L6e Klasse Bestandschutz hat. Möglicherweise wird es dann in den LKFZ der Klasse L6e wieder 4kW Motoren und 350kg zul. ges. Gewicht geben für den deutschen Markt...wer weiß das schon.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 27. Feb 2019, 09:56
von starik1968
macbloke hat geschrieben:Habe mal alles gelesen.

1.Die EU hat Europaweit alle Fahrzeugklassen vorgegeben, die gelten in ganz Europa.
2. Führerscheine sind ebenfalls identisch.
3. Zulassungspflichtig sind die L6e in den meisten unserer Nachbarländer. DAs ist Ländersache.
4. in Deutschland sind Leichtkraftfahrzeuge bis L6e bisher Zulassungsfrei gewesen. L7e nicht, die mussten wie in den Nachbarländern auch, zugelassen werden. Schon immer.
5 Die Zulassung hat nix mit der Fahrzeugklasse zu tun, die ist separat definiert.
6. Die COC entspricht einer Betriebserlaubnis. Eine COC gibt es zu jedem Fahrzeug dazu. Wenn ich Erstbesitzer eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges bin, muss ich mit dieser Betriebserlaubnis zum Straßenverkehrsamt, worauf die mir eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausfüllen. Früher unter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekannt.
7. nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge können freiwillig zugelassen werden, freiwillig zugelassene Fahrzeuge unterliegen aber nicht durch die bloße Tatsache das sie zugelassen sind der Steuerpflicht nnd unterliegen auch nicht der TüV Pflicht. In den freiwillig zugelassenen Fahrzeugen steht in der Zulassung" TüV frei". Und steuer wird dafür auch nicht erhoben.

Noch Fragen?
Nun, was mit den L6e mit 6kW bezüglich Versicherung und zulassen bez nicht zulassen ist, das ist nicht definiert.
Möglicherweise wird es so aussehen, das die neue L6e Klasse so zu behandeln sein wird wie L7e. Und die alte L6e Klasse Bestandschutz hat. Möglicherweise wird es dann in den LKFZ der Klasse L6e wieder 4kW Motoren und 350kg zul. ges. Gewicht geben für den deutschen Markt...wer weiß das schon.
Mein Stand ist, dass ich von einer Versicherungsgesellschaft ein Versicherungskennzeichen bekommen. Hatte denen die Papiere geschickt, auf dem Versicherungsschein steht aber 325kg max. Habe denen jetzt nochmals geschrieben mit der Bitte um Klarstellung, bisher keine Antwort.

Für alle Fälle habe ich mir von Aixam eine Bescheinigung geben lassen, dass kein Brief exisiert. Dann kann ich wenn es nötig wird, einen Brief erstellen lassen und versichern (ob dann TÜV nötig wird, wird sich bei der Zulassungsstelle dann ggf. zeigen, wenn dies das verlangen dann geht er halt zum TÜV).

Da es "Gerüchte" gibt dass im April bei der Verkehrsministertagung das Ganze evtl. Thema ist, kann ich auch erstmal abwarten, da es mir nicht eilt, kann ihn jetzt eh nicht fahren. Und mein Twizy 45 läuft auch wieder, also muss ich da nichts schnell machen.

Kann ich den Brief erstellen lassen ohne gleich zu versichern?

Bin meine Unterlagen zum Twizy durch, da habe ich einen Brief und einen entwerten Schein, war in 2015, als der beim Händler war, wohl auch nicht eindeutig, ob Nummernschild oder Versicherungskennzeichen, es steht das damalige Kennzeichen drauf, der hatte damals ein Nummernschild, aber wohl nur sehr kurz.

Shalom
F. :-)

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 27. Feb 2019, 10:20
von macbloke
starik1968 hat geschrieben:
Für alle Fälle habe ich mir von Aixam eine Bescheinigung geben lassen, dass kein Brief exisiert.

Du brauchst gar keine Bescheinigung von Aixan das kein "Brief" existiert. Bei jedem Neuwagen bekommst du eine COC mit der du zum Straßenverkehrsamt gehen kannst um dort eine Zulasslassungsbescheinigung teil I und TeilII ausstellen lassen kannst. DAs ist das was als FAhrzeugbrief udn Fahrzeugschein bezeichnet wurde, seit es in EU identisch geregelt ist, ist es mit einigen änderungen wie der alte deutsche Fahrzeugbrief und der alte deutsche Fahrzeugschein.

Dann kann ich wenn es nötig wird, einen Brief erstellen lassen und versichern (ob dann TÜV nötig wird, wird sich bei der Zulassungsstelle dann ggf. zeigen, wenn dies das verlangen dann geht er halt zum TÜV).

Da es "Gerüchte" gibt dass im April bei der Verkehrsministertagung das Ganze evtl. Thema ist, kann ich auch erstmal abwarten, da es mir nicht eilt, kann ihn jetzt eh nicht fahren. Und mein Twizy 45 läuft auch wieder, also muss ich da nichts schnell machen.

Kann ich den Brief erstellen lassen ohne gleich zu versichern?

Warum? Das reicht doch dann, wenn du ihn wirklich anmelden willst. Dauert 1 Minute vielelicht länger.
Sonst wird es unnötig teuer. Versicherung holen, Brief ausstellen lassen, dann ruhend melden, das kostet auch wieder.


Bin meine Unterlagen zum Twizy durch, da habe ich einen Brief und einen entwerten Schein, war in 2015, als der beim Händler war, wohl auch nicht eindeutig, ob Nummernschild oder Versicherungskennzeichen, es steht das damalige Kennzeichen drauf, der hatte damals ein Nummernschild, aber wohl nur sehr kurz.

Shalom
F. :-)
PS:
Das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung gilt als Fahrzeugalter. Nicht das Produktionsdatum oder das Kaufdatum...

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Mi 27. Feb 2019, 10:50
von starik1968
macbloke hat geschrieben:
starik1968 hat geschrieben:
Für alle Fälle habe ich mir von Aixam eine Bescheinigung geben lassen, dass kein Brief exisiert.

Du brauchst gar keine Bescheinigung von Aixan das kein "Brief" existiert. Bei jedem Neuwagen bekommst du eine COC mit der du zum Straßenverkehrsamt gehen kannst um dort eine Zulasslassungsbescheinigung teil I und TeilII ausstellen lassen kannst. DAs ist das was als FAhrzeugbrief udn Fahrzeugschein bezeichnet wurde, seit es in EU identisch geregelt ist, ist es mit einigen änderungen wie der alte deutsche Fahrzeugbrief und der alte deutsche Fahrzeugschein.

Dann kann ich wenn es nötig wird, einen Brief erstellen lassen und versichern (ob dann TÜV nötig wird, wird sich bei der Zulassungsstelle dann ggf. zeigen, wenn dies das verlangen dann geht er halt zum TÜV).

Da es "Gerüchte" gibt dass im April bei der Verkehrsministertagung das Ganze evtl. Thema ist, kann ich auch erstmal abwarten, da es mir nicht eilt, kann ihn jetzt eh nicht fahren. Und mein Twizy 45 läuft auch wieder, also muss ich da nichts schnell machen.

Kann ich den Brief erstellen lassen ohne gleich zu versichern?

Warum? Das reicht doch dann, wenn du ihn wirklich anmelden willst. Dauert 1 Minute vielelicht länger.
Sonst wird es unnötig teuer. Versicherung holen, Brief ausstellen lassen, dann ruhend melden, das kostet auch wieder.


Bin meine Unterlagen zum Twizy durch, da habe ich einen Brief und einen entwerten Schein, war in 2015, als der beim Händler war, wohl auch nicht eindeutig, ob Nummernschild oder Versicherungskennzeichen, es steht das damalige Kennzeichen drauf, der hatte damals ein Nummernschild, aber wohl nur sehr kurz.

Shalom
F. :-)
PS:
Das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung gilt als Fahrzeugalter. Nicht das Produktionsdatum oder das Kaufdatum...
Das mit der Bescheinigung sagte mir die Dame von Zulassungsamt telefonisch. Ich solle CoC, Bescheinigung und Kaufvertrag bringen. Aixam war so nett das zu machen, habe das jetzt bei mir abgelegt.

Das mit dem Alter ist interessant, wenn man TÜV braucht, dann zählt das also erst ab Zulassungsdatum (irgendwer sagte mir die ersten drei Jahre seien TÜV-frei bei TÜV-pflichtigen Kfz).

Habe mir auch überlegt, wenn ich es mache, dass ich es via Kroschke machen lassen, der hat bei uns auch eine Filiale, dann darf der sich "nerven". Dann "schmeisse" ich denen alles hin und die erledigen alles für mich (kostet um die 140,-- €, also im erträglichen Bereich für mich). Bei Ämtern kriege ich meist die Krise, mir reicht noch wie arrogant ich behandelt wurde, als ich meinen M nach AM neu ausstellen liess...

Ganz lieben Dank für Deine ausführliche Info, mir wird da nun einiges klarer, meine Fragen klingen für einen erfahrenen Nutzer sicher blöd, nur hatte ich nie mit sowas zu tun, obgleich ich nun 50 bin.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 12:28
von lapri
tass02 hat geschrieben:Ja natürlich brauchst du einen Brief wenn du das freiwillig anmelden willst und dann zahlt man logischerweise steuern.

Grüße
Roland
War doch auch nie anders, oder sehe ich das falsch?!

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 15:25
von tass02
War natürlich nie anders, nur hat der keinen Brief also stellt das amt einen aus nur anmelden kann man trotzdem nicht. Ohne TÜV keine Zulassung. Das ist ja aber nicht so wie bei einen zugelassenen wagen da wird eine Vollabnahme fällig. Meine alte gurke aus 2006 würde schon bei der Geräuschentwicklung und abgas die Hürde gar nicht nehmen :lol: das ist ja eine Neuzulassung also gelten die werte von 2019.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 15:46
von starik1968
tass02 hat geschrieben:War natürlich nie anders, nur hat der keinen Brief also stellt das amt einen aus nur anmelden kann man trotzdem nicht. Ohne TÜV keine Zulassung. Das ist ja aber nicht so wie bei einen zugelassenen wagen da wird eine Volumenabnahme fällig. Meine alte gurke aus 2006 würde schon bei der Geräuschentwicklung und abgas die Hürde gar nicht nehmen :lol: das ist ja eine Neuzulassung also gelten die werte von 2019.

Grüße
Roland
Heisst das wenn ich den "Brief" machen lasse ich das Fahrzeug zur Einzelabnahme bringen muss? Dann dürfte es teuer werden.

Shalom
F.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 16:09
von tass02
Kommt drauf an was der Fahrzeughersteller schon erledigt hat. Zb steht bei mir nicht mal eine Reifengröße drin ist bestimmt kein Problem die eintragen zu lassen kostet aber wieder extra. wenn ich ein Motorrad umbaue schaue ich das ich vorher schon einen Paktpreis bekomme, was in der regel die meisten machen. Deshalb immer vorher beim TÜV anfragen, kostet in der regel nichts und spart böse Überraschungen.

Das einfachste ist man sucht sich jemand der schon mal zugelassen hat damit man die Daten übernehmen kann.Ob die das Amt oder TÜV anerkennt ist eine andere sache.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 10:22
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Kommt drauf an was der Fahrzeughersteller schon erledigt hat. Zb steht bei mir nicht mal eine Reifengröße drin ist bestimmt kein Problem die eintragen zu lassen kostet aber wieder extra. wenn ich ein Motorrad umbaue schaue ich das ich vorher schon einen Paktpreis bekomme, was in der regel die meisten machen. Deshalb immer vorher beim TÜV anfragen, kostet in der regel nichts und spart böse Überraschungen.

Das einfachste ist man sucht sich jemand der schon mal zugelassen hat damit man die Daten übernehmen kann.Ob die das Amt oder TÜV anerkennt ist eine andere sache.

Grüße
Roland
Muss ich mal in der Facebookgruppe fragen, da gibt es eher jemanden der ein neues Fahrzeug gekauft. Hier werden doch eher diejenigen sein, die gerne an den Fahrzeugen basteln, da wird man sich eher keine mit 6kw bisher gekauft haben, die gibt es ja noch nicht lange.

Sieht alles deprimierend aus, kaufe ein neues Fahrzeug und dann ist es nicht aus dem Stand zulassungsfähig. Obwohl ich es in DE gekauft habe, hätte ich es importiert wäre es ja mein Schuld und Aufgabe. Bei einem Neukauf in DE gehe ich aber davon aus, dass man das Fahrzeug versichert und dann fahren kann.

Wenn das nun auch noch einzelabgenommen werden muss, wenn ich Pech habe, dann ist das nicht nur ein zeitlicher Aufwand, sondern dürfte auch ganz schön teuer werden, da muss es ja auf den Prüfstand wegen der Abgasuntersuchung.

Dazu steht ja in der CoC dass zugelassen werden *kann*, wie das dann das Amt auslegt steht in den Sternen und ich muss es ja im dem Landkreis zulassen in dem ich wohne.

Wenn wenigstens der Händler aus meinem Landkreis wäre, dann könnte ich es ihm hinstellen und ihn bitten das abzuwickeln, aber der ist schon ein Stück weit weg.

Auf alle Fälle gelernt, dass man vor dem Kauf sich rechtlich informieren sollte, damit man nachher nicht für um die 16 T€ "Schrott" dastehen hat, den man mit großem Zeit- und Geldaufwand legal fahrbar bekommt.

Shalom
F.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 10:49
von starik1968
Habe mir mal die CoC angeschaut, da steht Emissionsklasse 1464, wenn ich die im Internet suche finde ich u.a. das:

https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=5

Auf Seite 2 steht dass ein Fhzg dieser Klasse bis 31.12.2020 erstzulassungsfähig ist, was ja dann heisst, wenn man es bis dahin nicht zugelassen hat, es auch nicht mehr zugelassen bekommt.

CoC haben und sich eine Versicherungskennzeichen holen (mit allen möglichen rechtlichen Folgen) ist ja keine Zulassung. Will man es dann in zwei Jahren bspw. zulassen, dann dürfte das gem. dieses Textes auch nicht mehr gehen.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 11:38
von tass02
Ja ist so, bei Motorrädern ist sogar schon 2017 schicht im Schacht gewesen. Hast aber noch genug zeit, natürlich muss der Motor auch die angegebenen Grenzwerte auch einhalten.

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 11:46
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Ja ist so, bei Motorrädern ist sogar schon 2017 schicht im Schacht gewesen. Hast aber noch genug zeit, natürlich muss der Motor auch die angegebenen Grenzwerte auch einhalten.

Grüße
Roland

Bin mal gespannt wie Aixam dann noch die Fahrzeuge verkaufen will. Und die Überraschung bei denen die es nur mir CoC "betrieben" haben und dann merken dass sie nur noch unverkäuflichen Schrott haben.

Die Frage ist für Aixam ob sie es in eine andere Schadstoffklasse bekommen, technisch gesehen.

Für die Politik interessant: Alle L6e-Fahrzeuge zulassungspflichtig machen, dann bleiben nur noch Elektrofahrzeuge übrig, die die keine Abgase haben, technisch bedingt.

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 13:59
von tass02
Ja eigentlich nicht da machst ja nur du ein Problem daraus, die Huk Versichert dir das ja. Und es steht nirgends klipp und klar das man das anmelden muss. Das machst du ja aus freien stücken, und sollte sich tatsächlich was ändern muss man das auch nicht verschrotten dafür gibt es immer Übergangslösungen.
Und wenn eine neue Euro Norm kommt muss sich auch Aixam daran halten, der verkauft ja Europaweit wo auch Zulassungspflicht besteht. Da braucht keiner mit soner fahrenden Taschenlampe umherfahren :roll:

Grüße
Roland

Re: Fahrzeugbrief

Verfasst: So 17. Mär 2019, 14:11
von starik1968
tass02 hat geschrieben:Ja eigentlich nicht da machst ja nur du ein Problem daraus, die Huk Versichert dir das ja. Und es steht nirgends klipp und klar das man das anmelden muss. Das machst du ja aus freien stücken, und sollte sich tatsächlich was ändern muss man das auch nicht verschrotten dafür gibt es immer Übergangslösungen.
Und wenn eine neue Euro Norm kommt muss sich auch Aixam daran halten, der verkauft ja Europaweit wo auch Zulassungspflicht besteht. Da braucht keiner mit soner fahrenden Taschenlampe umherfahren :roll:

Grüße
Roland
Klar versichert die mir das, was wenn was passiert? Ich vertraue da nicht drauf, ich habe gesehen wie schnell man bei Versicherungen abgespeist wird, 2004 kostete mich eine Nichtangabe eines Sachverhaltes in einer Lebensversicherung 150.0000 € (gehe davon aus, dass es ungute Beratung war), als ich einen Wasserschaden am Haus meldete, wollte die Versicherung auch nichts von mir wissen. Die wissen dass sie genug Geld/Ressourcen habe um jeden Prozess auszusitzen.

Ich warte da noch den April ab, weil sich da "Gerüchten" nach etwas an der FZV tun sollte, wenn nicht, dann muss ich schauen dass ich im Urlaub das Zeug mal angehe. Und solange bewege ich das Fahrzeug keinen Millimeter :-)

Interessant auch dass ich auf der deutschen Aixamseite keinen Ton zu Zulassung/Versicherung vorhin finden konnte. Nur zum Führerscheinrecht. Irgendwie seltsam.