Hallo ins Forum
ich weiß, dass es bereits viele Beiträge zu den Fahrzeugpapieren im Forum gibt. Dennoch habe ich bislang nichts passendes gefunden, was meine Frage beantworten könnte.
Deshalb eine neuer Beitrag.
Ich habe mein Ligier JS50 im Dezember gekauft. Bei der Auslieferung des Fahrzeuges gab mir der Verkäufer eine auf französisch geschriebene "Certificat de Conformite CE". Auf diesem laminierten A4 Zertifikat ist eine Stempel der der Ligier Group Deutschland.
Kann mir jemand sagen, ob das als gültige Fahrzeugpapiere ausreichen würde bei einer Kontrolle?
Oder muss ich mir deutsche Fahrzeugpapiere besorgen bzw. ausstellen lassen.
Ich habe mal meine Bescheinigung als Datei hochgeladen. Bitte nicht wundern... Einige Zahlen wurden bewusst gelöscht.
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Grüßen
Daami
Papier
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Re: Papier
Hallo Daami,
das ist ein COC. Das ersetzt die bisherige Allgemeine Betriebserlaubnis. Es gilt in der ganzen EU. Ist also ok.
Gruss
Marcus
das ist ein COC. Das ersetzt die bisherige Allgemeine Betriebserlaubnis. Es gilt in der ganzen EU. Ist also ok.
Gruss
Marcus
Aixam 500.4 Bj.2003
Re: Papiere
Hallo Marcus
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Würde es ausreichen, wenn ich diese COC als Kopie dabei habe oder sollte ich lieber eine beglaubigte Kopie mitführen?
LG
Daami
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Würde es ausreichen, wenn ich diese COC als Kopie dabei habe oder sollte ich lieber eine beglaubigte Kopie mitführen?
LG
Daami
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Re: Papier
1. Das ist einen COC, also eine Betriebserlaubnis.
2. Die COC ist im März 2016 ausgestellt worden.
3. Das Fahrzeug fällt noch unter die alte damalige regelung bis 350kg Leergewicht (ist auch in den Papieren angegeben und 4kW, die habe ich dort nicht gefunden.
FAzit: dieses Fahrzeug fällt auch nach heutigen Stand unter zulassungsfreie fahrzeuge, die dürfen mit einer Betriebserlaubnis oder einem Datenblatt was dies belegt, fahren.
Der Polizei reicht in der Regel die Versicherungskarte. rechtlich ist das diese im Gesetzestext FZV §3 genannte Datenblatt. Eine Kopie davon anfertigen und mitzuführen wurde hier im Forum schon kontrovers diskutiert. rechtlich handelt es sich dabei angeblich um eine Urkundenfälschung für die man belangt werden könne? ich weiß es nicht.
Jedenfalls hat mein Nachbar, ein Pensionierter Polizist in seinem Auto nie den Fahrzeugschein mit. Er sagt bei Kontrollen, das er den Zuhause habe, wenn sie den sehen wollen köönnen die ja hinterher fahren. klappt wohl aber naja...
ich hab trotzdem immer ne Kopie mit und glaube meine originalen COC bez. mein. Gutachten sind ebenfalls nur Kopien, keine originalen. Die hab ich gar nicht selber. Polizei hat noch nie gemekkert
2. Die COC ist im März 2016 ausgestellt worden.
3. Das Fahrzeug fällt noch unter die alte damalige regelung bis 350kg Leergewicht (ist auch in den Papieren angegeben und 4kW, die habe ich dort nicht gefunden.
FAzit: dieses Fahrzeug fällt auch nach heutigen Stand unter zulassungsfreie fahrzeuge, die dürfen mit einer Betriebserlaubnis oder einem Datenblatt was dies belegt, fahren.
Der Polizei reicht in der Regel die Versicherungskarte. rechtlich ist das diese im Gesetzestext FZV §3 genannte Datenblatt. Eine Kopie davon anfertigen und mitzuführen wurde hier im Forum schon kontrovers diskutiert. rechtlich handelt es sich dabei angeblich um eine Urkundenfälschung für die man belangt werden könne? ich weiß es nicht.
Jedenfalls hat mein Nachbar, ein Pensionierter Polizist in seinem Auto nie den Fahrzeugschein mit. Er sagt bei Kontrollen, das er den Zuhause habe, wenn sie den sehen wollen köönnen die ja hinterher fahren. klappt wohl aber naja...
ich hab trotzdem immer ne Kopie mit und glaube meine originalen COC bez. mein. Gutachten sind ebenfalls nur Kopien, keine originalen. Die hab ich gar nicht selber. Polizei hat noch nie gemekkert
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam