Seite 1 von 2

Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 19:12
von macbloke
23. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern (SV 1)

In der Änderung der Klasse L6e in
L6e-B
L6e-BP
L6e-BU

ist die Limitierung der Fahrzeuge bei Dieseln jetzt auch Hubraumbeschränkt auf <=500ccm und Leistung erhöht auf6000W,
allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr gedeckelt wie in den Klassen L1e bis L5e.

Fehler oder offen?

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 09:23
von guidolenz123
Da wird alle Nase lang was geändert....ich blick auch schon nicht mehr durch....
Mein nächster Kleiner wird sowieso ein Smart...damit trau ich mich dann wg Sicherheit auch nachts und/oder im Winter auf die Straße...ich hoffe nur mein Lyra hält noch ne Weile ...

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 11:05
von macbloke
Klar der Lyra hält noch bis du 100 bist.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 14:09
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:Klar der Lyra hält noch bis du 100 bist.
Das wäre dann.....lass mich rechnen....ähemmmmm....grübel, grübel, grübel...... 017) 017) 017)


Wie hieß die Frage nochmal ?????? ...ähemmmmm....grübel, grübel, grübel...... 017) 017) 017)

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Fr 7. Dez 2018, 06:37
von Windy-MC1
Hallo,
vielen Dank für die Info. Wenn ich nach dem neuesten Stand suche, ist bei Version 20 vom Juli 2018 Schluss.

https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... ?nn=664622

Wo kann ich bitte die neueste Version finden ?
Danke
Gruß
Michael

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Fr 7. Dez 2018, 12:01
von macbloke
https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=20


Das ist der link zu dem aktuellsten Stand von Juli 2018. Es hat die Nr. 20, aber die 26. Änderung.

23.Änderung ist überholt. Da manchmal mehrere Änderungen vorgenommen wurden, gibt es in den bisher 20 Fassungen insgesamt 26 Änderungen.

Also das was du gefunden hast ist der bis heute aktuellste veröffentlichte und damit gültige Stand.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Fr 7. Dez 2018, 13:16
von Windy-MC1
Hallo macbloke,
dank deiner Hilfe hab ich auch gesehen, dass auf Seite fünf ganz unten die 26. Änderung steht.
Wieder was gelernt.
Danke
Gruß
Michael

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Sa 8. Dez 2018, 00:42
von HerrToeff
macbloke hat geschrieben:23. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern (SV 1)

In der Änderung der Klasse L6e in
L6e-B
L6e-BP
L6e-BU

ist die Limitierung der Fahrzeuge bei Dieseln jetzt auch Hubraumbeschränkt auf <=500ccm und Leistung erhöht auf6000W,
allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr gedeckelt wie in den Klassen L1e bis L5e.

Fehler oder offen?
Langfristig, denk ich will die Bundesreg die steuerfreie und fahrverbotsfreie l6e Klasse aushungern.

Fängt ja mit dem Hickhack an das in der Zulassungsverordnung das Versicherungskennzeichen nur bis 4kw erwähnt ist. Jetzt wird noch die Höchstgeschwindigkeit offen gelassen, obwohl AM nur bis 45kmh gilt- Zuletzt ist dann der L6e in D einfach nur ein kleines Auto mit normalem Kennzeichen, TÜV und Kfz Steuer und ab 18. Das L6e ist zu frei und unbürokratisch für D .

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Sa 8. Dez 2018, 13:23
von HerrToeff
Es gibt Paralleldiskussionen

viewtopic.php?f=2&t=5013&p=64903#p64880

viewtopic.php?f=2&t=7042

viewtopic.php?f=2&t=5579&start=90#p64196

Wer noch weitere Diskussionen zu dem Thema 6kw l6e findet in diesem Thread einfach verlinken

Wir haben eine starke offtopic Tendenz im Forum, Beiträge hierzu können überall auftauchen

Das Thema ist wichtig. Dankenswerterweise war MacBloke so nett einen zentralen Thread hierzu einzurichten: Diesen hier

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Sa 8. Dez 2018, 16:39
von Windy-MC1
Hallo,
mein Microcar MC-1 (Bj. 2004) hat laut Platikkarte 390kg und 505ccm. Dass der Motor ein Typ CI-Motor (Compression-Ignition = Diesel) sein müsste, konnte ich noch rausfinden. Darf man setzt als 16Jähriger mit Mopedschein 505ccm fahren ?
Auf der Karte steht zwar die Einstufung zum L6e, in der neuesten Fassung darf ein L6e-BP aber nur 500ccm haben.
Ich bitte um Erklärung weil ichs als Neuling nicht versteh :oops:
Danke
Michael

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Sa 8. Dez 2018, 16:43
von guidolenz123
Windy-MC1 hat geschrieben:Hallo,
mein Microcar MC-1 (Bj. 2004) hat laut Platikkarte 390kg und 505ccm. Dass der Motor ein Typ CI-Motor (Compression-Ignition = Diesel) sein müsste, konnte ich noch rausfinden. Darf man setzt als 16Jähriger mit Mopedschein 505ccm fahren ?
Auf der Karte steht zwar die Einstufung zum L6e, in der neuesten Fassung darf ein L6e-BP aber nur 500ccm haben.
Ich bitte um Erklärung weil ichs als Neuling nicht versteh :oops:
Danke
Michael
Die alten 505ccm haben Bestandsgarantie. War Dein Schnauferl vor der max 500ccm-Regelung schon eine L6e-Kiste , darf man die unter den alten Bedingungen (mit damals dafür benötigten Fahrerlaubnissen ) weiter fahren.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Sa 8. Dez 2018, 22:20
von HerrToeff
Das gilt -zumindest theoretisch- sogar für Nachrüstungen.

Durch die momentanen Bedingungen der FZV haben wir nur die Nachteile der EU Neuregelung, sofern man nicht bereit ist das Auto mit Kuchenblech, Fahrverboten, der bei Leichtmobilen total überflüssigen TüV Pflicht und Kfz Steuer für eine veraltete Schadstoffklasse zu bewegen.

Erst mit Kuchenblech vorn und hinten darf das Auto dann bis 6kw und 425kg haben.

Teenies wirds freuen, damit sieht das Auto noch mehr aus wie ein "Richtiges" und steuer zahlt eh der Papa ...

Ligier, Casalini, etc bieten aber m.W. weiterhin die 4kw Klasse an, sogar im Ausland, soweit ich sah

MacBloke hat entdeckt dass die Geschwindigkeitsbegrenzung evtl künftig wegfällt. Das würde m.E. bedeuten, dass, sofern die Führerscheinverordnung nicht geändert wird, die Autos nicht mit AM gefahren werden dürfen, sobald sie schneller als 45 eingetragen sind.

Man sollte sich jetzt nicht im Uralt Auto-Käufe retten. Diese sind weiterhin Bastlerdomäne. Eher nochmal genau die Spezifikation des avisierten Neuwagens beachten und nicht auf das Geschwätz des Handlers hören.

Es kann aber auch sein dass ein netter und lieber Gesetzgeber irgentwann die FZV ändert. Dann fallen evtl einige Klippen und Unklarheiten weg. Oder werden schlimmer.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: So 9. Dez 2018, 16:28
von Windy-MC1
Hallo Guido,
gibt es die 505ccm Einstufung für den L6e auch irgendwo zum nachlesen ?
Ich würde meiner Tochter gerne was schriftliches ins Auto legen, was Diskussionen bei einer Kontrolle von Anfang an verhindert.
Danke und Gruß
Michael

@HerrToeff
Dank, natürlich auch an Dich.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: So 9. Dez 2018, 16:46
von guidolenz123
Windy-MC1 hat geschrieben:Hallo Guido,
gibt es die 505ccm Einstufung für den L6e auch irgendwo zum nachlesen ?
Ich würde meiner Tochter gerne was schriftliches ins Auto legen, was Diskussionen bei einer Kontrolle von Anfang an verhindert.
Danke und Gruß
Michael

@HerrToeff
Dank, natürlich auch an Dich.
Das Rechtsinstitut der BESTANDSGARANTIE ist ein durch unsere Verfassung und deren rechtl. Auslegung/Rechtsprechung ausgebildetes Rechtskonstrukt und gilt für alle Lebensbereiche. Inhalt einer Bestandsgarantie ist (populär-juristisch ausgedrückt) , dass wenn was in Ordnung war , es auch für die Umstände , die zum Gültigkeitszeitraum herrschten, weiterhin zukünftig gilt.
Das ist nicht so abgedruckt wie ein Gesetz.

Lies mal hier und druck es Dir vlt für Deine Tochter aus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bestandsschutz


Dies Obige in Verbindung mit der Zulassung Eurer Tupperdose als 6Le in der Vergangenheit (eben auch mit den 505ccm) bedeutet, dass Euer Schnauferl gesetzeskonform ist.
Also :
Papiere vom Schnauferl mitführen und das verlinkte Bestandschutz-Wiki.
Mehr wirst Du schriftl. eh' nicht finden können.

keine Angst...Euer MC1 bleibt legal , wenn er es früher auch war...davon gehe ich mal aus, ohne Eure Tupperdose persönlich zu kennen.... :mrgreen: 019) :wink:

Ne im Ernst...einfach fahren...ist alles legal.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: So 9. Dez 2018, 20:00
von Windy-MC1
Herzlichen Dank !
Wenn der Bolide endlich mal wieder für ein paar Minuten zu Hause steht, mach ich ein Foto und euch bekannt. :lol:
schönen Sonntag
Gruß
Michael

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 13:13
von macbloke
Windy-MC1 hat geschrieben:Hallo Guido,
gibt es die 505ccm Einstufung für den L6e auch irgendwo zum nachlesen ?
Ich würde meiner Tochter gerne was schriftliches ins Auto legen, was Diskussionen bei einer Kontrolle von Anfang an verhindert.
Danke und Gruß
Michael

@HerrToeff
Dank, natürlich auch an Dich.
Ich muss mal suchen. KAnn sein dass ich die ehemalige FAhrzeugsystematik noch gespeichert habe, wenn nicht einfach die originale jetzige nehmen. Da steht mit dabei welche Änderung wann umgesetzt wurde.

Wenn ich es finde kann ich es schicken. Wenn du willst auch an eine Emailadresse deiner Wahl. kannste mir per PN schicken.

Ansonsten einfach mal den link des Kraftfahrtbundesamtes nachgehen. da findeste eigentlich alles was benötigt wird.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 01:37
von HerrToeff

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 07:49
von macbloke
HerrToeff hat geschrieben:kannste hier nachlesen

https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext
DA steht auch nur die Neufassung. Die Altfassung steht nicht in deinem link.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 22:15
von HerrToeff
Macbloke???

hast Du gar nicht gelesen?


Da steht explizit:
"Mit der 12. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde die Fahrerlaubnisklasse AM zum 24.08.2017 neu definiert. Die Systematik des Gesetzestextes können Sie in Teil 1 nochmal nachlesen. Zur besseren Übersicht, habe ich die drei Abschnitte farblich unterschiedlich gestaltet."

3 Rad
"Was hat sich geändert:
Neu hinzugekommen ist, das Leergewicht von max. 270 kg, die 500 ccm Hubraum bei Dieselmotoren ....."

4 Rad
"Was hat sich geändert:
Neu hinzugekommen ist, dass es beim L6e-Fahrzeug .... dass das Leergewicht von 350 kg auf unter 425 kg erhöht wurde die 500 ccm Grenze bei Dieselmotoren,.... ein leichtes Vierradmobil mit max. 6 kW Leistung."


Demnach dürfen Fzg AB 24.08.2017 nur 500 ccm haben. Davor gilt die Einschränkung nicht und damit Bestandsschutz


Ich klinke mich echt jetzt ein bissel aus. Ich wollte nur für das Thema "möglicherweise kein VKZ für 6kw" sensibilisieren weil ich hier als erster drauf gekommen bin. Und auch nur damit wir neuen Usern nix dummes erzählen. Ich hab dafür genug Schelte einsteckt, genug §§ analysiert und genug Finger wund geschrieben. Jetzt wo´s dann endlich durchgekommen ist sollen andere weitermachen mir steckt das Thema bis über beide Ohren.

Re: Änderung in der Systematisierung der Fahrzeugklassen

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 06:46
von Mack
Hallo,
soweit ich mich an das Telefonat mit der Zulassungsstelle erinnere; ist das ganze Dilemma auf die Wortwahl der Punkt "G" in den Zulassungspapieten "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in KG (Leermasse)" zu dem in der COC aufgeführten Leergewichts Angabe.
Auf meine Frage wie sich der Unterschied in der Definition "Leermasse" und "Leergewicht" ausdrückt konnte sie mir auch nicht sagen.

Hab ne Definition gefunden
Leergewicht – für PKW`s - § 42 StVZO

Alte Definition v. 24.07.1962 – 30.06.2004:

Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).

Neue Definition ab 01.07.2004:

Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.

Link zur Quelle liegt auf dem Text


Mittlerweile bin ich bereit das Fahrzeug (Aixam D Truck) nur mit Vers.Kennzeichen zu fahren, der Händler babbts dran und ich werde dann halt jedes Jahr diese Versicherung erneuern und ein neues bei dieser Vers. "bestellen".

Unumstrittene und Zweifelsfreie Alternativen zum D Truck habe ich jedenfalls nicht gefunden