HerrToeff hat geschrieben:Der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw Aixam mitgegeben.
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Das ist so nicht richtig. 4kW Fahrzeuge werden nicht 6kW Fahrzeugen gleichgestellt.
Es gibt vom KBA und das ist die einzige Stelle in Deutschland die dies bekanntgibt, das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen.
Das ist die einzige Regelung die in Deutschland gilt, die wird regelmäßig an die neuesten Änderungen angepasst, und basieren natürlich auf die EU weiten Regelungen.
Bei der Änderung die im MAi 2016 vom KBA bekanntgegeben worden ist (und damit Gültigkeit in ganz Deutschland hat) ist die Klasse L6e in 3 Unterklassen neu definiert worden.
L6e B: Quads
L6e-BP: Personenfahrzeuge vierrädig
L6e-BU: Transporter
Bis 2016 sind unsere kleinen Aixam Ligier in L6e eingeordent gewesen und ab 2016 auch.
Die einzige Änderung die es für unsere Aixam, Ligier Minausto Microcar ect. gab, ist: die Erweiterung der max. Leistung von 4kW auf 6kW und die erhöhung des Leergewichtes von 375kg auf 425kg. Sowie ein neues höheres zulässiges Gesamtgewicht von 625kg.
Alles andere bleibt beim alten. Zulassungsfreiheit, sowie TüV befreit und Steuerbefreit.
Deswegen haben die alten 4kW nicht das recht 6kW einzubauen oder höeheres Leergewicht ioder zul. Gesamtgewicht. Dafür gelten die alten Werte.
Oder Einzelabnahme auf neue Werte eintragen lassen.
Du schießt dich mal wieder von hinten mit dem Pfeil durchs Auge. Ich weiß was du willst.
Alles gut.
Dafür reicht das Verzeichnis der Systematisierung des KBA aus. Du gibst niemals ruhe damit glaube ich.
Und da ich das schon oft genug gepostet habe und du selber sehr gut im Finden von sowas im Internet bist, poste ich es hier nicht nochmal. Suche einfach nach Verzeichnis zur Fahrzeugsystematisierung. Das ist in Deutschland Bindend. DAs KBA veröffentlicht schon immer, und nicht erst seit EU, die Richtlinien die Bindend in Deutschland sind.
PS: Aixam liefert die Fahrzeuge mit einer COC aus, und da stehen diese Daten drin. Bis auf das zulässige Gesamtgewicht.
In der Klasse L6e-BP sind unsere Altfahrzeuge sowie die Fahrzeuge ab 2016 alle gleichermaßen drin. Das heißt 4kW Fahrzeuge und 6kW Fahrzeuge.