6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

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HerrToeff
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6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von HerrToeff » Di 20. Nov 2018, 23:29

Der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw Aixam mitgegeben.

Kann bitte ein Aixam 6kw Besitzer ein solches Blatt als Scan hier einstellen?

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um die LKFZ Änderung. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet. Vielen Dank
lieben Gruß

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macbloke
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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von macbloke » Mi 21. Nov 2018, 10:39

HerrToeff hat geschrieben:Der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw Aixam mitgegeben.
......

Das ist so nicht richtig. 4kW Fahrzeuge werden nicht 6kW Fahrzeugen gleichgestellt.

Es gibt vom KBA und das ist die einzige Stelle in Deutschland die dies bekanntgibt, das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen.

Das ist die einzige Regelung die in Deutschland gilt, die wird regelmäßig an die neuesten Änderungen angepasst, und basieren natürlich auf die EU weiten Regelungen.

Bei der Änderung die im MAi 2016 vom KBA bekanntgegeben worden ist (und damit Gültigkeit in ganz Deutschland hat) ist die Klasse L6e in 3 Unterklassen neu definiert worden.

L6e B: Quads
L6e-BP: Personenfahrzeuge vierrädig
L6e-BU: Transporter

Bis 2016 sind unsere kleinen Aixam Ligier in L6e eingeordent gewesen und ab 2016 auch.

Die einzige Änderung die es für unsere Aixam, Ligier Minausto Microcar ect. gab, ist: die Erweiterung der max. Leistung von 4kW auf 6kW und die erhöhung des Leergewichtes von 375kg auf 425kg. Sowie ein neues höheres zulässiges Gesamtgewicht von 625kg.

Alles andere bleibt beim alten. Zulassungsfreiheit, sowie TüV befreit und Steuerbefreit.
Deswegen haben die alten 4kW nicht das recht 6kW einzubauen oder höeheres Leergewicht ioder zul. Gesamtgewicht. Dafür gelten die alten Werte.
Oder Einzelabnahme auf neue Werte eintragen lassen.

Du schießt dich mal wieder von hinten mit dem Pfeil durchs Auge. Ich weiß was du willst. :mrgreen: Alles gut.


Dafür reicht das Verzeichnis der Systematisierung des KBA aus. Du gibst niemals ruhe damit glaube ich. :mrgreen: Und da ich das schon oft genug gepostet habe und du selber sehr gut im Finden von sowas im Internet bist, poste ich es hier nicht nochmal. Suche einfach nach Verzeichnis zur Fahrzeugsystematisierung. Das ist in Deutschland Bindend. DAs KBA veröffentlicht schon immer, und nicht erst seit EU, die Richtlinien die Bindend in Deutschland sind.


PS: Aixam liefert die Fahrzeuge mit einer COC aus, und da stehen diese Daten drin. Bis auf das zulässige Gesamtgewicht.
In der Klasse L6e-BP sind unsere Altfahrzeuge sowie die Fahrzeuge ab 2016 alle gleichermaßen drin. Das heißt 4kW Fahrzeuge und 6kW Fahrzeuge.
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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von HerrToeff » Mi 21. Nov 2018, 21:16

Hakko Macboke

Es ist aber richtig dass Aixam Käufern so ein Beiblatt mitgegeben wurde. Davon suche ich einen Scan oder eine Kopie mit diesem Thread
lieben Gruß

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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von Wiltschka » Fr 7. Dez 2018, 01:57

Fakt ist, dass die Aixam Mega außerhalb Deutschlands möglicherweise zulassungsfrei geführt werden können.


In dem Begleitschreiben stand lediglich drinnen, dass seit 2013 die EU auch 6 kW und 425 kf leer als L6efahrzeuge einstuft und es erwartet wird, dass Deutschland dies auch bald umsetzt. Nichts von verpflichtet … Im Bereich der zulassungsfreien Fahrzeuge haben die Mitgliedsländer sehr viel Spielraum.

Die deutsche FZV gibt das allerdings nicht her. Hier sind die Leichtkraftfahrzeuge weiterhin auf ein Leergewicht von maximal 350 kg und auf eine Maximalleistung von 4 kW beschränkt. Kannst du dir im § 2 Nr. 12 FZV durchlesen.

Du kannst den Aixam mit den 425 kg und 6 kW aber amtlich zulassen.


Fahrerlaubnisrechtlich ist es umgesetzt, da steht eben die Neuregelung vom Januar 2013 für L6e-Fahrzeuge drinnen.

Problem bekannt - Verkehrsministerkonferenz Bund-Länder schiebt es aber vor sich her!

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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von HerrToeff » Fr 7. Dez 2018, 04:20

Wiltschka hat geschrieben:Fakt ist, dass die Aixam Mega außerhalb Deutschlands möglicherweise zulassungsfrei geführt werden können.


In dem Begleitschreiben stand lediglich drinnen, dass seit 2013 die EU auch 6 kW und 425 kf leer als L6efahrzeuge einstuft und es erwartet wird, dass Deutschland dies auch bald umsetzt. Nichts von verpflichtet … Im Bereich der zulassungsfreien Fahrzeuge haben die Mitgliedsländer sehr viel Spielraum.

Die deutsche FZV gibt das allerdings nicht her. Hier sind die Leichtkraftfahrzeuge weiterhin auf ein Leergewicht von maximal 350 kg und auf eine Maximalleistung von 4 kW beschränkt. Kannst du dir im § 2 Nr. 12 FZV durchlesen.

Du kannst den Aixam mit den 425 kg und 6 kW aber amtlich zulassen.


Fahrerlaubnisrechtlich ist es umgesetzt, da steht eben die Neuregelung vom Januar 2013 für L6e-Fahrzeuge drinnen.

Problem bekannt - Verkehrsministerkonferenz Bund-Länder schiebt es aber vor sich her!
Danke Dir. So kannte ich es auch. Dann suche ich diese Kopie ab jetzt nicht mehr, juristisch sie ist wertlos.

Die Aussage des Händlers mir gegenüber, es sei eine bestandhabende Expertise ist also falsch. Es ist eine Vermutung über ein mögliches oder auch wahrscheinliches Vorhaben der Bundesregierung.

Das Problem ist, das jeder will dass die Leistung auf 6kw steigt, um die Autos praxisgerechter zu machen, und dann jeder glaubt die Aussage müsse auch war sein. Riecht jemand Lunte kann man noch so sehr die aktuellen Gesetze recherchieren und auf eine drohende Gefahr hinweisen, er wird der Popans sein.

Ich wurde misstrauisch weil - alle Konkurenten bieten zur Zeit nur 4kw Modelle an. Keine Versicherung bietet explizit Versicherungskennzeichen für 6kw an.

Und ja, ich habe nirgends in der Zulassungsordnung einen Hinweis auf gleichstellung der 4kw Modelle mit den 6kw Modellen gefunden.

Ebenfalls richtig ist das EU Recht nationales Recht "schlägt". Die COC sind gültig. Der Führerschein AM reicht. Das 6kw Tupper ist ein L6e. Nur eben nicht zulassungsfrei.

Und bei einen Crash eines L6e mit 6kw und Versicherungskennzeichen könnte die Haftpflicht ganz schön zurückrudern.

Wir sind das einzige Leichtkraftfzgforum in D. Die User verlassen sich auf uns - bzw. einige Einsteiger werden sich auch von uns auch mitreissen lassen. Läuft so ein Mummenschanz gegen den Verbraucher, dürfen wir die Leute nicht blind machen indem wir einfach mit den Starken mitschreien. Im Gegenteil. Wir haben eine Verantwortung. Wir müssen die User auf Ungereimheiten deutlich aufmerksam machen.

Damit dürfte Macs Frage beantwortet sein, warum ich da so hartnäckig dran blieb. Und dieses gesuchte Aixam-Schreiben war meine letzte Hoffnung dass ich falsch lag mit meiner bisherigen Recherche, und das Aixam mehr weis als ich. Damit bin ich jetzt auch endlich stille.

Das Gute ist. Der 6kw Motor ist vollelektronisch geregelt. Wenn der Hersteller seine Kunden nicht komplett im Stich lässt kann man, im Fall des Falles, den 6kw Motor auf 4kw drosseln. Durch ein SW Update. Und die 4kw in der CoC nachtragen lassen.
lieben Gruß

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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von macbloke » Fr 7. Dez 2018, 12:09

In Deutschland gilt:

L6e (ausser Quads) mit 6kW.

Das ist so fakt und nachlesbar.

https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=20

Das darf mit AM Führerschein gefahren werden.

Die FVZ dazu ist in Arbeit.

Was aber nicht geht:
Man kann sich in eine COC nichts eintragen lassen. Das ist blödsinn.

Eine COC ist lediglich eine Bescheinigung vom Herstelle, das das ausgelieferte Fahrzeug xyz einem Fahrzeug ABC entspricht das eine Typgenehmigung bekommen hat.

Da kann man nix eintragen lassen. Dazu ist eine ganz neue BE nötig oder eine neue typgenehmigung.
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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von HerrToeff » Fr 7. Dez 2018, 16:33

Richtig. Die fzv ist in Arbeit. Wir haben also denselben Kenntnisstand, und sind uns einig.

Wenn Du also, in Spekulation auf eine neue fzv, die irgentwann, jetzt bald oder in 100 Jahren, kommt, Dein FZG mit 6kw und 425 kg unter falschen Angaben als 350kg und 4kw versicherst, und hast dann, jetzt gleich, einen richtig üblen Schadenfall, wird was genau passieren?
lieben Gruß

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Re: 6kw Aixam Kopie/Scan des Beiblatt gesucht

Beitrag von HerrToeff » Fr 7. Dez 2018, 16:59

macbloke hat geschrieben:In Deutschland gilt:

L6e (ausser Quads) mit 6kW.

Das ist so fakt und nachlesbar.

https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=20

Das darf mit AM Führerschein gefahren werden.
sagte ich schon alles, stimmt m.E.
macbloke hat geschrieben: Die FVZ dazu ist in Arbeit.
Stimmt. Deswegen sind die Dinger derzeit nicht zulassungsfrei.
macbloke hat geschrieben: Was aber nicht geht:
Man kann sich in eine COC nichts eintragen lassen. Das ist blödsinn.

Eine COC ist lediglich eine Bescheinigung vom Herstelle, das das ausgelieferte Fahrzeug xyz einem Fahrzeug ABC entspricht das eine Typgenehmigung bekommen hat.

Da kann man nix eintragen lassen. Dazu ist eine ganz neue BE nötig oder eine neue typgenehmigung.
Da hast Du mich voll erwischt. Wenn man den selben, einfachen Sachverhalt immer und immer wiederkäuen muss, schleichen sich in Nebensätzen Fehler ein. Da muss man aufpassen.

Es ist richtig, man braucht ein Einzelgutachten, des korrekten Einbaus, und der Zulassung der Abweichung zur CoC, der behördlich dann registriert wird. Ein direkter Eintrag ist auch m.W. nicht möglich. Korrigiere mich falls ich es wieder unexakt formulierte.
lieben Gruß

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Beitrag von HerrToeff » Sa 8. Dez 2018, 13:28

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