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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 15:29
von macbloke
Ich habe gerade mal die cookioes im Browserverlauf gelöscht und neu gestartet, und dann beim hochfahren die neuste Browserversion installiert und Vorher im Antivirusprogramm auf vertrauenswürdige Seite getippt: Nun sehe ich es auch nur noch einmal!

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 15:31
von guidolenz123
Da hammers also wieder... 023) 023) 023)

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 15:31
von HerrToeff
@macbloke

Wenn Du zb einen 1998er Aixam 400 fährst mit Originalpapieren hast Du keine BE sondern einen Typenschein. Da steht dann drin, dass Du es fahren darfst, aber für diese Typgenehmigung ist auch das "Pickerl" alle zwei Jahre erforderlich.

Nichtsdestotrotz war jemand aus dem Bekanntenkreis mit so einer Pappe bei der Polizei und hat die Auskunft erhalten, das sei so gültig. Nur ob der Wachhabende sich auskannte oder ob er einfach seine Ruhe haben wollte?

Des weiteren gilt Herkunftsrecht. Wenn ein Schweizer mit seinem Pedelec mit 400 Watt durch D radelt, ohne jeden Führerschein, ist das ok weil in der Schweiz zulässig. Steigt ein Deutscher auf dasselbe Rad verstösst er gegen mindestens 17 Paragraphen ...

In D gilt immer noch das Gesetz des unmündigen Bürgers. Was die Obrigkeit nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt, ist verboten / könnte verboten sein / darf im vorrauseilenden Gehorsam nicht getan werden .. 076)

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 31. Okt 2018, 15:33
von HerrToeff
macbloke hat geschrieben:Ich habe gerade mal die cookioes im Browserverlauf gelöscht und neu gestartet, und dann beim hochfahren die neuste Browserversion installiert und Vorher im Antivirusprogramm auf vertrauenswürdige Seite getippt: Nun sehe ich es auch nur noch einmal!
ich spare mir aber immer meine cookies bis Weihnachten auf .. :D

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 15:13
von macbloke
HerrToeff hat geschrieben:@macbloke

Wenn Du zb einen 1998er Aixam 400 fährst mit Originalpapieren hast Du keine BE sondern einen Typenschein. Da steht dann drin, dass Du es fahren darfst, aber für diese Typgenehmigung ist auch das "Pickerl" alle zwei Jahre erforderlich.

Nichtsdestotrotz war jemand aus dem Bekanntenkreis mit so einer Pappe bei der Polizei und hat die Auskunft erhalten, das sei so gültig. Nur ob der Wachhabende sich auskannte oder ob er einfach seine Ruhe haben wollte?

Des weiteren gilt Herkunftsrecht. Wenn ein Schweizer mit seinem Pedelec mit 400 Watt durch D radelt, ohne jeden Führerschein, ist das ok weil in der Schweiz zulässig. Steigt ein Deutscher auf dasselbe Rad verstösst er gegen mindestens 17 Paragraphen ...

In D gilt immer noch das Gesetz des unmündigen Bürgers. Was die Obrigkeit nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt, ist verboten / könnte verboten sein / darf im vorrauseilenden Gehorsam nicht getan werden .. 076)

Ich verstehe nicht was Du mir da sagen willst. Ich habe zwei Aixam die unterschiedlich alt sind. Einen mit COC, der ältere nicht mit COC sondern aus Österreich. Und? In det österreichischen Betriebserlaubnis steht nicht drin ob ich den Fahren darf oder nicht. Zudem hab ich aber ein TüV Gutachten von dem Wagen wo einer der Vorbesitzer ausstellen lassen hat, vom TüV Deggendorf.

Irgendwie werd ich nicht so recht aus deinem Konstrukt schlau...? Bin wohl zu doof dazu.

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Sa 3. Nov 2018, 04:37
von HerrToeff
wenn Du so ein Tüv Gutachten hast ist doch alles in trockenen Tüchern und alles gut-beneidenswert :D