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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:05
von macbloke
HerrToeff hat geschrieben:
macbloke hat geschrieben:
......

Kann man eigentlich die alten Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser einfach auf Zulassungsbesch, Teil II umschreiben lassen? Bei PKW geht das problemlos ..

....
Hmm... jetzt komme ich nicht mit. Denn " Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser" sind ZULASSUNGSFREI.

Demnach keine! Zulassungsbesch, Teil II.

Für Mofa Krankenfahrstuhl LKFZ L6e gibts Betriebserlaubnis. COC ist auch eine Betriebserlaubnis.

Und dieses oben von Dir genannte Käseblättchen ist ein Dokument. Ein TüV- Gutachten, das Datum Stempel und Unterschrift trägt.

So ein Gutachten habe ich auch bei meinem silbernen Aixam 400. Für den Roten habe ich ein COC. Auf Französisch.

Gemäss FZV §4 (5) "...... genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Das Gutachten stellt somit eine Datenbestätigung dar.

@Guido:
So, nun eine Frage an dich zu deiner Einschätzung, lieber Guido!
Die bei holländischen LKFZ migegebenen Fahrzeugdokumente im Scheckkarten- Format enthält den kompletten Datensatz.

Die österreichischen Betriebserlaubnisse, die erst sehr spät eine COC in Österreich eingeführt haben für die LKFZ, selbst als es für die meisten Fahrzeuge schon eine Typgenehmigung als COC gab, stellen für mich auch eine Datenbestätigung dar.

Guido: reicht das nicht als Datenbestätigung?

Mein Schwiegervater hat, und das war noch im letzten Jahrhundert, Medizin für unsere Bienen aus Luxemburg gekauft. Die war dort wesentlich billiger. Die medikamente aus Luxemburg waren für EU komplett zugelassen. Es gab Stress, weil ein Namhaftes Chemieunternehmen ein neues medikament auf den Markt gebracht hat und daraufhin gewirkt hat, das alte Medikament in Deutschland zu verbieten. In Luxemburg hat man das weiterhin und billiger bekommen. Deswegen gab es denn Stress. Letztenendes ging es soweit das statt in Deutschland eine Europäische Instanz dazu eingeschaltet worden ist. jedenfalls hätte mein Schwiegervater unsere Bienen weiter mit dem Medikament behandeln dürfen.

mein Schwiegervater stand auf dem Standpunkt und das nach Recherche, Europäische Verordnung Gesetz ect. stehen über der nationalen Ebene. Es gibt bereiche wo Europa den NAtionen eigenen Freiraum läßt, in anderen Bereichen nicht.

ich argumentiere jetzt mal so: Die COC gibt es als Europäische BE schon länger. Tatsächlich gibt es Fristen dazu die gesetzt worden ist. Einer meiner Aixam hat eine COC von 2002 glaub ich, und der andere der aus Österreich kam hat ein TüV - Gutachten bekommen. ich glaube in Österreich gab es bis 2004 oder sogar noch bis 2008 österreichische BE.

Da diese zu einer Zeit ausgestellt wurden als die Regelungen dazu schon EU-weit festlagen, sage ich: die Österreichische BE muss als Datenblatt in Deutschland anerkannt werden, zumal die Bauweise der Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt schon EU weit den gleichen Standard erfüllen musste, die Österreichische BE lediglich ein Zugeständnis der EU war, somit als EU recht unterliegt.

ich würde damit genauso fahren wie mit einem holländischen Plastikkärtchen. Wenn mich jemand doof anmacht sage ich das ist EU Standard, besonders das holländische Plastikkärtchen da nur noch der Schriftzug COC fehlt. Sonst sind alle Merkmale dafür gegeben. Fälschungssicherheiten eingebaut usw...

Wenn da sin NL gilt, dann hier ebenfalls als Datenbestätigung. Alle Kürzel usw sind lesbar genauso gut wie in irgendeiner COC auf englisch deutsch französisch Tschechisch ect.

Je nachdem in welchem LAnd der Typ gebaut und genehmigt wird, ist es dann die dortige Landessprache in der es diese COC gibt. Muss man nicht "übersetzetn" lassen oder so. Der Prozentsatz ist gering aber es gibt diese exotischen COC.

Fast alle sind in deutsch oder englisch oder französisch oder italienisch. weniger in Portugisisch und Spanisch. Noch weniger in Tschechisch, Rumänisch Schwedisch Niederländisch....

Ich meine das ist ein Zankthema, aber ich würde mit österreichischen BE oder niederländischen BE rumfahren.
(Wenn ich mich recht erinnere ist das niederländische Kärtchen von der versicherung und da steht ein begrenztes Gültigkeitsdatum darauf. Das wäre mir sogar noch egal. Die Versicherung habe ich ja denn in D erneuert.

ich würde es darauf ankommen lassen. ich schwöre.

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:06
von macbloke
Guido?

sag mal was dazu.
Zauberwort.

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:06
von macbloke
Guido?

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:07
von macbloke
Bitte!

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:27
von guidolenz123
Zu was denn konkret..habe mich in diesem Thread schon mehrfach geäußert...der ist aber nun so lang..da komm ich mit den ganzen Ansichten und Fragen und neuen Fragen und alten neuaufgeworfenen Fragen mittlerweile durcheinander....
Was wollt Ihr konkret wissen ???

Meint Ihr DAS ?


Kann man eigentlich die alten Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser einfach auf Zulassungsbesch, Teil II umschreiben lassen? Bei PKW geht das problemlos ..

Edit:
Warum sollte man das wollen ?
Deshalb Scheinproblem.
Bringt doch rein gar nix.
Ansonsten denke ich , dass es zB bei Unleserlichkeit der Origs. unproblematisch sein sollte...und so ein wenig unleserlich machen ist doch keine Hürde. :mrgreen:

Oder wolltet Ihr was anderes wissen ?

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:44
von rolf.g3
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Oder wolltet Ihr was anderes wissen ?
JA !!! Und bitte bindende Antworten !!!:

Die Lottozahlen der nächsten Ziehung ?

Der Wetterverlauf des nächsten Sommer´s ?

Wir Donald Trump eingewiesen ?

... und die wichtigste Frage :

Kannst Du Geige spielen ???

Wie gesagt: Bindende und belastbare Antworten bitte !

gruß rolf 072)

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 15:16
von guidolenz123
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Oder wolltet Ihr was anderes wissen ?
JA !!! Und bitte bindende Antworten !!!:

1) Die Lottozahlen der nächsten Ziehung ?

2) Der Wetterverlauf des nächsten Sommer´s ?

3) Wir Donald Trump eingewiesen ?

... und die wichtigste Frage :

4) Kannst Du Geige spielen ???

Wie gesagt: Bindende und belastbare Antworten bitte !

gruß rolf 072)

1) Na wie immer 6 aus 49 ................außer Du spielst Eurolotto.....aber das ist eine andere Frage

2) Ein stetiger Wechsel von anhaltendem Wetter..

3) Ist er doch schon längst...er ist nur häufig als Freigänger zugange...(leider).

4)
Ja ...aber nur und ausschließlich die ERSTE.... (gibt es übertragene Geigen ?)


Salvatorische Klausel:
Was kümmert mich mein Gequatsche von vorhin ?

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 15:24
von rolf.g3
023) 023) 023) 023) 023) 033) 033) 033) 033) 033) 033)

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 00:25
von HerrToeff
guidolenz123 hat geschrieben:

1) Na wie immer 6 aus 49 ................außer Du spielst Eurolotto.....aber das ist eine andere Frage

2) Ein stetiger Wechsel von anhaltendem Wetter..

3) Ist er doch schon längst...er ist nur häufig als Freigänger zugange...(leider).

4)
Ja ...aber nur und ausschließlich die ERSTE.... (gibt es übertragene Geigen ?)


....

Das sind Juristen - Antworten. Sind absolut korrekt und definitiv zu nichts zu gebrauchen :-D wie in dieser Ballonfahrer Anekdote. Guido gibt uns Saures :mrgreen:

macbloke hat geschrieben:.....
Gemäss FZV §4 (5) "...... genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Das Gutachten stellt somit eine Datenbestätigung dar.

......

Die österreichischen Betriebserlaubnisse, die erst sehr spät eine COC in Österreich eingeführt haben für die LKFZ, selbst als es für die meisten Fahrzeuge schon eine Typgenehmigung als COC gab, stellen für mich auch eine Datenbestätigung dar.

....
ich würde es darauf ankommen lassen. ich schwöre.
Fällst Du aber ins Unglück mit .. laut Ösi Bescheinigung hat zb Dein Aixam 400 375 kg Leergew laut EU Besch. 349 ... Differenz --> weil die Ösis Reserverad, Verbandkasten, WD und Notwienerwürstel als Pflichtausstattung sehen und die EU als freiw. Gepäck .. und LKFZ vor 2017 darf nur max 350 kg haben. Mit der Datensatzkopie wär Dein Aixam 400 ein PKW oder bestenfalls ein l7e und Du hättest vorsätzlich Steuerbetrug begangen. Nur wenns kein BE/Typenschein sondern eine COC ist die eindeutig L6e Konformität bescheinigt, bist Du in trockenen Tüchern.

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 07:32
von rolf.g3
moin,
HerrToeff hat geschrieben:Fällst Du aber ins Unglück mit .. laut Ösi Bescheinigung hat zb Dein Aixam 400 375 kg Leergew laut EU Besch. 349 ..
Nö !

Sowohl der M.Go alsauch der Nova sind korrekt mit 349Kg Leermasse angegeben, beide haben diese Bescheinigung aus dem Reich der Öster.
Sowohl Polizei alsauch Versicherung haben bislang diese Zettel akzeptiert.
Ist wohl EU-Konform dieses...

gruß rolf, der über solche Sachen seeehr ungern nachdenkt ... ABE, COC, ... alles nur Papier ... 015)

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 08:02
von guidolenz123
@HerrToeff

Welche Ballonfahreranekdote ?

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:51
von HerrToeff
guidolenz123 hat geschrieben:@HerrToeff

Welche Ballonfahreranekdote ?
Oh, den gibt es in 10000 Varianten.
Nr. 59 der Juristenwitze
Gehen zwei Männer mit ihren Dackeln durch das Feld spazieren. Langsam zieht Nebel auf. Sicht nur 100 – 200 m. Kommt ein Heißluftballon gefahren, der offensichtlich die Orientierung verloren hat. Die Passagiere im Korb sehen die Männer auf dem Feld und gehen auf Rufweite herunter.

Frage:
“Wo sind wir ?”

Antwort:
“Im Ballon”

Bemerkung des Ballonfahrers zu seinen Passagieren:
“Das muss ein Jurist gewesen sein.”

Frage der Passagiere:
“Wieso ?”

Antwort:
“Die Antwort auf meine Frage kam 1. prompt, war 2. richtig und man kann 3. nicht mit viel mit ihr anfangen.”

Quelle
https://www.ra-kotz.de/juristenwitze/

:wink:

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 12:06
von HerrToeff
rolf.g3 hat geschrieben:moin,
HerrToeff hat geschrieben:Fällst Du aber ins Unglück mit .. laut Ösi Bescheinigung hat zb Dein Aixam 400 375 kg Leergew laut EU Besch. 349 ..
Nö !

Sowohl der M.Go alsauch der Nova sind korrekt mit 349Kg Leermasse angegeben, beide haben diese Bescheinigung aus dem Reich der Öster.
Sowohl Polizei alsauch Versicherung haben bislang diese Zettel akzeptiert.
Ist wohl EU-Konform dieses...

gruß rolf, der über solche Sachen seeehr ungern nachdenkt ... ABE, COC, ... alles nur Papier ... 015)
Ja klar weil Dein Nova nicht wie ganz frühe Aixam eine nationale öst. BE hat sondern diese schon mit EU Daten gefüttert ist.

Es ist ein Unterschied ob ganz frühe nationale öst. BE bzw Typenschein , frühe EU Datensatz konforme ösi BE oder aktuelle ösi COC. das Erste der drei muss nicht L6e konform sein, letztere beide sollten schon.


Zb hat eine frühe deutsche BE eines dreirädrigen lkfz als mokick auch mal 50kmh eingetragen. Ein Krankenfahrstuhl evtl 160ccm. Eine führerscheinfeies Uralt Mofa 2 Steuer PS. Das ist alles nicht EU konform. Genauso hatten auch die Ösis Vorläufer Regeln. Das kann der Streifenpolizist / Richter nicht direkt ableiten ohne Gutachten. Dafür braucht man den EU Datensatz. Den kann man dann vorlegen und für diese Fahrgestellnr eine Betriebserlaubnis beim zuständigen Zul.amt. anfordern. Das muss nicht dasselbe sein, bei dem Du Deinen PKW anmeldest. Oder eben - und das war mir neu, mit einem Käsezettel auf dem der EU-Datensatz steht, herumfahren.

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 15:45
von rolf.g3
moin,
HerrToeff hat geschrieben:Ja klar weil Dein Nova nicht wie ganz frühe Aixam eine nationale öst. BE hat sondern diese schon mit EU Daten gefüttert ist.
Dann wäre wohl eine Anfrage berechtigt, ab WANN sich der Eigner eines Auto´s aus Östereich hier in Deutschland Gedanken um eine Aktualisierung der ABE bemühen sollte.
Das Wann bezieht sich auf das Baujahr des Gefährt´s.
Berechtigter weise sei auch der Einwand gestattet, es handele sich bei den in Frage kommenden Fahrzeugen, bzw dessen ofizielle Papiere, um einen recht überschaubar kleinen Kreis von in Frage kommender Lkfz. ( Nova Bj 2003 )
Ist für diese Fahrzeuge ein Umschreiben der Papiere notwendig, oder läßt die entsprechende EU - Reglung ein weiterlaufen der alten Daten soweit zu, das das Aussterben der in Frage kommender Fahrzeuge absehbar ist und so eine Umschreibung nicht zur Pflicht macht ?
Ferner sei erwähnt, das es heute abend Bratwurst, Kartoffeln und Brokolie ( natürlich mit Sauce ) bei uns zum essen gibt ...
... äh, gehört nicht hierher ...
Egal, Lebbe geht waida 033) 033)

gruß rolf

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 02:01
von HerrToeff
Na, wenns eine COC ist, ist kein Umschreiben nötig


Guido weiss das bestimmt besser, aber COC gilt doch EU weit ... steht aber Typenschein drauf, bist Du auf die Intelligenz des Richters angewiesen ..

Also bei uns gabs lecker Süppchen

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 09:28
von macbloke
macbloke hat geschrieben:
HerrToeff hat geschrieben:
macbloke hat geschrieben:
......
So ein Gutachten habe ich auch bei meinem silbernen Aixam 400. Für den Roten habe ich ein COC. Auf Französisch.

Gemäss FZV §4 (5) "...... genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Das TüV Gutachten zur Ausstellung einer Betriebserlaubnis stellt somit eine Datenbestätigung dar.

@Guido:
So, nun eine Frage an dich zu deiner Einschätzung, lieber Guido!
Die bei holländischen LKFZ migegebenen Fahrzeugdokumente im Scheckkarten- Format enthält den kompletten Datensatz.

Die österreichischen Betriebserlaubnisse, die erst sehr spät eine COC in Österreich eingeführt haben für die LKFZ, selbst als es für die meisten Fahrzeuge schon eine Typgenehmigung als COC gab, stellen für mich auch eine Datenbestätigung dar.

Guido: reicht das nicht als Datenbestätigung?


Mein Schwiegervater hat, und das war noch im letzten Jahrhundert, Medizin für unsere Bienen aus Luxemburg gekauft. Die war dort wesentlich billiger. Die medikamente aus Luxemburg waren für EU komplett zugelassen. Es gab Stress, weil ein Namhaftes Chemieunternehmen ein neues medikament auf den Markt gebracht hat und daraufhin gewirkt hat, das alte Medikament in Deutschland zu verbieten. In Luxemburg hat man das weiterhin und billiger bekommen. Deswegen gab es denn Stress. Letztenendes ging es soweit das statt in Deutschland eine Europäische Instanz dazu eingeschaltet worden ist. jedenfalls hätte mein Schwiegervater unsere Bienen weiter mit dem Medikament behandeln dürfen.

mein Schwiegervater stand auf dem Standpunkt und das nach Recherche, Europäische Verordnung Gesetz ect. stehen über der nationalen Ebene. Es gibt bereiche wo Europa den NAtionen eigenen Freiraum läßt, in anderen Bereichen nicht.

ich argumentiere jetzt mal so: Die COC gibt es als Europäische BE schon länger. Tatsächlich gibt es Fristen dazu die gesetzt worden ist. Einer meiner Aixam hat eine COC von 2002 glaub ich, und der andere der aus Österreich kam hat ein TüV - Gutachten bekommen. ich glaube in Österreich gab es bis 2004 oder sogar noch bis 2008 österreichische BE.

Da diese zu einer Zeit ausgestellt wurden als die Regelungen dazu schon EU-weit festlagen, sage ich: die Österreichische BE muss als Datenblatt in Deutschland anerkannt werden, zumal die Bauweise der Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt schon EU weit den gleichen Standard erfüllen musste, die Österreichische BE lediglich ein Zugeständnis der EU war, somit als EU recht unterliegt.

ich würde damit genauso fahren wie mit einem holländischen Plastikkärtchen. Wenn mich jemand doof anmacht sage ich das ist EU Standard, besonders das holländische Plastikkärtchen da nur noch der Schriftzug COC fehlt. Sonst sind alle Merkmale dafür gegeben. Fälschungssicherheiten eingebaut usw...

Wenn da sin NL gilt, dann hier ebenfalls als Datenbestätigung. Alle Kürzel usw sind lesbar genauso gut wie in irgendeiner COC auf englisch deutsch französisch Tschechisch ect.

Je nachdem in welchem LAnd der Typ gebaut und genehmigt wird, ist es dann die dortige Landessprache in der es diese COC gibt. Muss man nicht "übersetzetn" lassen oder so. Der Prozentsatz ist gering aber es gibt diese exotischen COC.

Fast alle sind in deutsch oder englisch oder französisch oder italienisch. weniger in Portugisisch und Spanisch. Noch weniger in Tschechisch, Rumänisch Schwedisch Niederländisch....

Ich meine das ist ein Zankthema, aber ich würde mit österreichischen BE oder niederländischen BE rumfahren.
(Wenn ich mich recht erinnere ist das niederländische Kärtchen von der versicherung und da steht ein begrenztes Gültigkeitsdatum darauf. Das wäre mir sogar noch egal. Die Versicherung habe ich ja denn in D erneuert.

ich würde es darauf ankommen lassen. ich schwöre.

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 09:36
von macbloke
@ Guido,

hab noch mal den Text zitiert und Rotgefärbt um den es mir geht....

Quasi, ob eine Österreichische BE als Datenblatt verwendet werden kann
ob dieses niederländisches Plastikkärtchen als Datenblaatt verwendet werden kann.
Beides zu einem Zeitpunkt als die EU schon eine COC mit gültigkeit verlangt hat. Aber übergangsweise auch noch nationale Regelungen akzeptiert hat an Papieren, die Bauweise allerdings schon EU Konform sein musste.

COC wir ja auch in ganz EU verwendet. Egal in welchem Land die ausgestellt ist un in welcher Sprache. DA gibts denn keine andere. (Von ausnahmen habe ich gehört, das ist aber nicht belastbar)

FAkt ist das das Ausstellungsland und die ausgestellte Sprache einer COC total egal ist. Beim Erwerb des Wagens bekomme ich die, gehe damit zum Strassenverkehrsamt und bekomme dann Zulassung Teil I und Teil II.

Wenn eine Betriebserlaubnis ebenso wie ein Gutachten zur Erstellung eines Gutachtens als Datenblatt reicht, dann sollte es meiner Ansicht nach auch ein was auch immer was für ein Dokument als Datenblatt akzeptiert werden, das die EU ebenfalls akzeptiert... oder?

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 10:00
von rolf.g3
moin,
macbloke hat geschrieben:hab noch mal den Text zitiert und Rotgefärbt um den es mir geht....
... Und das gleich in 5facher Ausfertigung ... Fleißig, fleißig !!! 023) 023) 023)

Früher, als allen noch besser war und aus Holz, genügten 3 Durchschläge, heute, nach der guten EU Norm müssen es 4 Durchschläge sein...
Lesen tut das sowieso keiner, ebenso wie alle Dokumente, aber jede Menge Durchschläge ... gut so !! 033) 033)

fragt die Anwaltssekretärin ihren Chef:
" Können diese 10 Jahre alten Akten Weg ? "
Antwortet dieser:
" Ja, ziehen Sie aber bitte vorher noch 3 Sicherungskopien ! "

gruß rolf

Das ist Deutschelandguteland !!! 038) 038) 038) 038) 038)

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 10:23
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:@ Guido,

hab noch mal den Text zitiert und Rotgefärbt um den es mir geht....

Quasi, ob eine Österreichische BE als Datenblatt verwendet werden kann
ob dieses niederländisches Plastikkärtchen als Datenblaatt verwendet werden kann.
Beides zu einem Zeitpunkt als die EU schon eine COC mit gültigkeit verlangt hat. Aber übergangsweise auch noch nationale Regelungen akzeptiert hat an Papieren, die Bauweise allerdings schon EU Konform sein musste.

COC wir ja auch in ganz EU verwendet. Egal in welchem Land die ausgestellt ist un in welcher Sprache. DA gibts denn keine andere. (Von ausnahmen habe ich gehört, das ist aber nicht belastbar)

FAkt ist das das Ausstellungsland und die ausgestellte Sprache einer COC total egal ist. Beim Erwerb des Wagens bekomme ich die, gehe damit zum Strassenverkehrsamt und bekomme dann Zulassung Teil I und Teil II.

Wenn eine Betriebserlaubnis ebenso wie ein Gutachten zur Erstellung eines Gutachtens als Datenblatt reicht, dann sollte es meiner Ansicht nach auch ein was auch immer was für ein Dokument als Datenblatt akzeptiert werden, das die EU ebenfalls akzeptiert... oder?
Darauf eine typisch juristische Antwort.
Es klingt mehr als plausibel wie Du argumentierst.
Im Streitfall wirst Du bei verschiedenen Gerichten grundverschiedene Antworten/Entscheidungen bekommen.
Es gab sogar in der Vergangenheit das eigentl. unhaltbare Szenario, dass beim BGH jeder der 2 Senate dort, in absolute kongruenten Fällen gleichzeitg zwei sich widersprechende Urteile fällte.
Getreu dem Motto:
"Zwei Juristen, drei Meinungen".
Fazit:
Ist alles Auslegungssache und nicht eindeutig zu beantworten.
Ich finde Deine Argumentation im Datenblatt-Fall jedenfalls zutreffend und kann dem folgen.

Ich würde Dir Recht geben. :wink:

Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 11:27
von HerrToeff
-Nein, weil der öst. Datensatz nicht als nach der EU Norm ermittelt ausgewiesen ist

- Nein weil die EU Datensatz nur das genehmigte Fahrzeug aus einer Serie identifiziert, zu der eine EU Zulassung existiert, Du bräuchtest also eine Bestätigung das dein FZG -das evtl. nicht Teil der Serie ist-, den genehm. SerienFZG entspricht. Der Datensatz umfasst auch nicht allen Randdaten der EU Zulassung

- Faktisch sollte jeder Trachtenjunge oder Entscheider der was im Kopf hat das Ösipapier akzeptieren, im Rahmen seines Ermessens. Kann man sich aber immer darauf verlassen, nett und fair behandelt zu werden?

- Irgentwo KANN es in den Ösi Pap. eine Schlüsselzahl geben, dass sie nach EU Norm ermittelt wurden, dann sind sie zulässig

Mit den Aussagen bin ich jetzt leider auf dünnem Eis .. mein Wissen ist hier wenig belastbar