moin,
Der ASM ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine für den LOF - Bereich. Dazu benötigt man einen Gewerbeschein damit LOF anerkannt wird, zB Gärtnerei, Forstbetriebe, Landwirtschaftsbetrieb oä. Dazu ghört auch meine Agria als sog. Sitzkarre.
Nur dann wird die Versicherung das Gefährt absichern im Rahmen der Selbstständigkeit.
Jede ander Verwendung solcher Gefährte werden durch Einzelabnahme und Einzelzulassung gehandhabt.
FS vorausgesetzt.
Ob in diesem Bereich ein Bestandsschutz besteht ist eher unwahrscheinlich.
Meine Agria braucht ( bis 20 Km/h ) eine Einzelabnahme & amtliches Kennzeichen, alles andere ist auf öffentlichen Wegen & Plätzen verboten.
Ob nun ein Wiederholungskennzeichen benötigt wird, sprich nur vorn, nur hinten oder Vorn & hinten ist unklar und wir je nach Zulassungsstelle gehandhabt.
Die 6 Km - Reglung gibt es nicht mehr - offiziell !
Vor Jahren wollte ich mir einen Trecker kaufen. Warum ? Weil darum ! Haben will ...
Da der Trecker einen 5 Ltr Hubraum - Motor hatte mit ca 20 PS hätte ich ein schwarzes Kennzeichen benötigt.
5 Ltr Diesel nach der dreckigsten und somit teuersten Steuerklasse von 34,50€ per angefangene 100 ccm, hätte mich dieser Trecker im Jahr 1725 € Steuer gekostet ( das Fahrzeug sollte 350 € kosten ... ) Dazu fressen die alten Teile ordentlich Diesel.
Versicherungsmäßig sollte das Teil auch ordentlich zu Buche schlagen, hab mich nicht näher informiert ...
Als LOF kostet so ein Trecker etwas um die 100 € im Jahr mit grünem Kennzeichen...
Entweder man möchte gesetzeskonform unterwegs sein, dann Handgeführter Benzin / Elektromäher oder Einzelabnahme, oder eben ilegal in der Hoffnung das es keinen interessiert ...
Auf Privatgrund kann man fahren was immer man möchte, dann greift die Privathaftpflicht.
Für das Verladen eines ASM auf einen auf der Straße stehenden Anhänger ist die gesetzeslage jedoch auch unklar.
Hängt ein Zugfahrzeug am Hänger sieht die Sache anders aus als solo. Dann greift nämlich die PKW - Haftpflicht, ohne Zugfahrzeug sollte die Hängerhaftpflicht greifen, tut sie aber meist nicht ...
Anekdote: Für einen Lastanhänger für den PKW muß KFZ-Steuer bezahlt werden, obwohl der Anhänger KEIN KFZ ist, auserdem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Greifen tut aber fast immer die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs...
Wofür man nun eine Hängerhaftpflicht benötigt
Die KFZ-Steuerstelle kann die Frage : Wofür KFZ- Steuer beim Anhänger bezahlt werden muß ? auch nicht sicher beantworten, weils halt eben so ist ... hmmm...
gruß rolf