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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Do 15. Mär 2018, 09:28
von guidolenz123
Macht m.E. erst Sinn, wenn man eine zulassungsfähige Anhängerkupplung gefunden und eingetragen bekommen hat/ bzw eine ABE für das jeweilige Zugfahrzeug. Ansonsten ist so ein Hänger aus Gründen der Unzulässigkeit der AHK bereits nicht realisierbar...bei SAMs kann das anders sein bei den Tuppers (afaik) nicht.

Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Do 15. Mär 2018, 14:55
von HerrToeff
@guido Es wäre super toll wenn Du was zu den L6e Hängern rauskriegst ... Von daher ... Jaaa suppi danke, und Du hast wahrscheinlich ganz andere Anfragemöglichkeiten. Ja und die Hängerkupplung ist zumindest bei meinem als echte AHK eingetragen ... auch Anhängelast ist der COC eingetragen

Wer so etwas nicht hat könnte einen alten einradhänger nehmen, der gilt juristisch als Gepäckbrücke nicht als Hänger. Der braucht also weder Kupplung noch eingetragene Hängelast ...

.... und dann gibt es noch die "Rangierkupplung" bei ihr wird ledigl. Geprüft dass sie niemand gefährdet und dann wird sie als solche eingetragen


@rolf Es gab mal von Deuvet eine rechtlich relevante Darstellung, das Einachser Betrieb so zulässig ist als pdf zum Download, find es grade nicht mehr, ich stelle es hier ein wenn ich es wiederfinde

Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Do 15. Mär 2018, 15:15
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:@guido Es wäre super toll wenn Du was zu den L6e Hängern rauskriegst ... Von daher ... Jaaa suppi danke, und Du hast wahrscheinlich ganz andere Anfragemöglichkeiten. Ja und die Hängerkupplung ist zumindest bei meinem als echte AHK eingetragen ... auch Anhängelast ist der COC eingetragen

Wer so etwas nicht hat könnte einen alten einradhänger nehmen, der gilt juristisch als Gepäckbrücke nicht als Hänger. Der braucht also weder Kupplung noch eingetragene Hängelast ...

.... und dann gibt es noch die "Rangierkupplung" bei ihr wird ledigl. Geprüft dass sie niemand gefährdet und dann wird sie als solche eingetragen


@rolf Es gab mal von Deuvet eine rechtlich relevante Darstellung, das Einachser Betrieb so zulässig ist als pdf zum Download, find es grade nicht mehr, ich stelle es hier ein wenn ich es wiederfinde
Ich finde auch nicht mehr als Du.....das ist (abgesehen vom Netz) Spezial-Literatur, die üblicherweise nicht mal noch praktizierende Anwälte haben...nicht mal die Gestze stehen in den übl. Gesetzestexten...ist meist "aussortiert"... ich habe auch nix Neues zu der Frage finden können. Da bedarf es wohl des Besuches einer zB Uni-Bibliothek für die Fakultät Rechtswissenschaften... Mein Tipp: Frag mal beim ADAC an...die sind da recht gut/eifrig.

Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Do 15. Mär 2018, 21:49
von HerrToeff
Aus dem Adac bin ich ausgetreten ... vielleicht kann wer anders anfragen?

Für mich würds reichen zu wissen wie der Hänger minimal zugelassen werden muss - ist ja ein 45 kmh Hänger, ungebremst, braucht der echt TÜV, Anmeldung und das ganze Brimborium ..?

45kmh Hänger sind zulassungsfrei hinter Krankenfahrstühlen Mokicks Mofas Rollern und Krafträdern - evtl auch hinter L6e? Wenn ich Anwalt wär könnt ich beim Regierungspräsident in Kassel anfragen .. bin ich aber leider nicht :mrgreen:

Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Fr 16. Mär 2018, 09:20
von guidolenz123
Hieraus...in meinem Fundus (vormals vergessen) nun erinnert und wieder gefunden :


https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html

belegner Auszug hieraus:




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Ich entnehme hieraus, dass alle KFZ ,die ein Vers-Kennzeichen führen (also zB auch unsere Tuppers...es sind im Text ja nicht Mopeds und Co benannt, sondern allgemein Fahrzeuge mit Vers-Kennz...ergo auch die Tuppers) und einen Anhänger (per zugelassener AHK) mitführen, diesen mit der Wiederholung des Vers-Kennzeichen betackern müssen.

der Hänger braucht zudem eine Betriebserlaubnis, wie alles ,was bei uns auf der Straße rumgeigt.

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...hat der Hänger nur ein Typenschild dürfte die Trachtentruppe zufrieden sein...die Papiere hat man dann eben mal wieder verloren etc... :wink:

Hier mal ein Beispiel für Typenschild..

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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Fr 16. Mär 2018, 14:31
von HerrToeff
Super Infos! Ich wusste Du kannst viel besser recherchieren als ich und alle andern zusammen - Wahnsinn. ... mir erschliesst sich aus dem Text nicht einmal die pauschale ZulassungsKennzeichenfreiheit des vom Verskennz-Zugfzg gezogenen Hänger, aber ich bin auch kein Jurist ... ich nehm es jetzt einfach mal so als von Dir juristisch bestätigt hin, der Hänger braucht also demnach nur eine Bauartgenehmigung/Brief/COC und ein Folgekennzeichen, dann darf er am L6e an den Haken.

Seit 2015 sind meines Wissens nach handgeschriebene Wiederholungskennz -zumindest im LOF Betrieb- verboten. Man müsste also das Folgekennzeichen des Hängers auf normale Kuchenbleche stanzen lassen? bzw das alle Jahre neu tun ..

.. bin ich froh, mit Deiner Hilfe durch den Paragraphendschungel geführt worden zu sein. Ich allein hätt nicht durchgefunden

Re: Zulassungsfreie Anhänger

Verfasst: Fr 16. Mär 2018, 15:53
von guidolenz123
Selbstgeschrieben ist tatsächlich nicht zulässig. Kuchenblech ist angesagt...wer sowas bastelt ,weiß ich auch nicht...normaler Schilderdienst machts nicht.