Zulassungsfreie Anhänger
Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 11:11
Leichtfzgfahrer habens einfach, wenn sie einen Krankenfahrstuhl oder Roller fahren:
"Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können"
aus
https://www.bussgeldkatalog.org/zulassu ... fahrzeuge/
Aber L6e Fahrer?
Anhänger zum Transport zb von Sportgeräten, Turniertieren etc unterliegen scheinbar nicht der Zulassungspflicht
http://www.tuev-media.de/leseprob/lp_91222.pdf
(S.10 unten)
Kann ich also einfach meinen Renndackel auf den Hänger laden, ans Leichtmobil kuppeln, Wiederholungskennzeichen und los? Kein TüV, Kein Zulassungsamt? Scheinbar nein denn der zulassungsfreie Hänger muss dann mit grünem Kennzeichen zugelassen sein ...
Bliebe noch der Einradanhänger. Hinter PKW war der früher absolut zulassungsfrei , heute wohl nicht mehr
http://www.pkw-einradanhaenger.com/pdf/stvzo.pdf
"Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können"
aus
https://www.bussgeldkatalog.org/zulassu ... fahrzeuge/
Aber L6e Fahrer?
Anhänger zum Transport zb von Sportgeräten, Turniertieren etc unterliegen scheinbar nicht der Zulassungspflicht
http://www.tuev-media.de/leseprob/lp_91222.pdf
(S.10 unten)
Kann ich also einfach meinen Renndackel auf den Hänger laden, ans Leichtmobil kuppeln, Wiederholungskennzeichen und los? Kein TüV, Kein Zulassungsamt? Scheinbar nein denn der zulassungsfreie Hänger muss dann mit grünem Kennzeichen zugelassen sein ...
Bliebe noch der Einradanhänger. Hinter PKW war der früher absolut zulassungsfrei , heute wohl nicht mehr
http://www.pkw-einradanhaenger.com/pdf/stvzo.pdf