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Re: Anmeldung in D von Ö

Verfasst: Fr 9. Feb 2018, 12:03
von guidolenz123
50ccm hat geschrieben:Hallo Leute
Mir drängt sich der Verdacht auf das es da Unterschiede zwischen " Ö " und " D " gibt . Niemand hat einen Kaufvertrag erwähnt . Mus der Eigentümer oder Fahrzeughalter nicht angegeben werden
Versicherungsnehmer kann jeder sein, muss nicht der Eigentümer oder Halter sein.
Ist ja das Schöne..
Halterhaftung für Verfahrenskosten wg Verstößen im ruhenden Verkehr (Park-Verwarn-Gelder) fällt mangels Nachweisbarkeit flach bei allen nur Versicherungskennzeichen-pflichtigen Geschossen (LKFZ,Moped etc).
Parken ohne Reue...außer es ist beweisbar, dass man persönl. dort die Kiste parkte, oder nicht bestreitet der Halter zu sein. :wink:

Re: Anmeldung in D von Ö

Verfasst: Fr 9. Feb 2018, 19:54
von 50ccm
Hallo Guido
Danke für den Hinwies . Werde ich beachten wenn ich in " D " mal Parke . 023)

Re: Anmeldung in D von Ö

Verfasst: Sa 10. Feb 2018, 11:34
von guidolenz123
50ccm hat geschrieben:Hallo Guido
Danke für den Hinwies . Werde ich beachten wenn ich in " D " mal Parke . 023)
:D :wink: :mrgreen: :wink: