Re: Anmeldung in D von Ö
Verfasst: Fr 9. Feb 2018, 12:03
Versicherungsnehmer kann jeder sein, muss nicht der Eigentümer oder Halter sein.50ccm hat geschrieben:Hallo Leute
Mir drängt sich der Verdacht auf das es da Unterschiede zwischen " Ö " und " D " gibt . Niemand hat einen Kaufvertrag erwähnt . Mus der Eigentümer oder Fahrzeughalter nicht angegeben werden
Ist ja das Schöne..
Halterhaftung für Verfahrenskosten wg Verstößen im ruhenden Verkehr (Park-Verwarn-Gelder) fällt mangels Nachweisbarkeit flach bei allen nur Versicherungskennzeichen-pflichtigen Geschossen (LKFZ,Moped etc).
Parken ohne Reue...außer es ist beweisbar, dass man persönl. dort die Kiste parkte, oder nicht bestreitet der Halter zu sein.