500SL mit spanischer Homologation e9x92/61x0006x00
Verfasst: Do 5. Okt 2017, 12:40
Moin,
ich möchte ein kleines Versicherungskennzeichen für meinen 500SL.
Erstzul.: 18.06.1998
Hubraum 479ccm
Leistung: 9,5kW
Leergewicht: 500kg
Gesamtgewicht: 700kg
Geschwindigkeit: 45km/h
Bemerkung: 190 = Für Kategorieneinteilung und Führerausweis massgebliches Leergewicht 400kg.
Die o.g. Daten sind dem originalen schweizer Fahrzeugausweis entnommen.
Ferner hab ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges vom 24.09.2011 ausgestellt vom Zollamt Lörrach.
Eine Kopie vom spanischen "Technologie-Minister" mit der Revisions- Homologation (siehe Nummer in der Überschrift) vom 28.09.2000 liegt vor, deren wesentlicher Inhalt:
"This vehicle SATISFIES the requirements mentioned in the directive EC92/61 and their amendments"
Zitat aus der EWG-Richtlinie:
"RICHTLINIE 92/61/EWG DES RATES vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge....
.....
(3) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:
a) ....
b) Vierrädrige Kraftfahrzeuge - ausser solchen nach Buchstabe a) - mit einer Leermasse von 400 kg oder weniger (550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer maximalen Motornennleistung von 15 kW oder weniger, eingestuft als dreirädrige Kraftfahrzeuge.
...."
Damit müsste der Drops doch gelutscht sein - oder?
Gruß
Josef
ich möchte ein kleines Versicherungskennzeichen für meinen 500SL.
Erstzul.: 18.06.1998
Hubraum 479ccm
Leistung: 9,5kW
Leergewicht: 500kg
Gesamtgewicht: 700kg
Geschwindigkeit: 45km/h
Bemerkung: 190 = Für Kategorieneinteilung und Führerausweis massgebliches Leergewicht 400kg.
Die o.g. Daten sind dem originalen schweizer Fahrzeugausweis entnommen.
Ferner hab ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges vom 24.09.2011 ausgestellt vom Zollamt Lörrach.
Eine Kopie vom spanischen "Technologie-Minister" mit der Revisions- Homologation (siehe Nummer in der Überschrift) vom 28.09.2000 liegt vor, deren wesentlicher Inhalt:
"This vehicle SATISFIES the requirements mentioned in the directive EC92/61 and their amendments"
Zitat aus der EWG-Richtlinie:
"RICHTLINIE 92/61/EWG DES RATES vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge....
.....
(3) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:
a) ....
b) Vierrädrige Kraftfahrzeuge - ausser solchen nach Buchstabe a) - mit einer Leermasse von 400 kg oder weniger (550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer maximalen Motornennleistung von 15 kW oder weniger, eingestuft als dreirädrige Kraftfahrzeuge.
...."
Damit müsste der Drops doch gelutscht sein - oder?
Gruß
Josef