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Aixam AX Diesel

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 21:01
von hasi24
tag wer mir sagen wieviel leergewicht der Aixam AX Diesel 25er ?
eingetrager so.kfz.krankenfahrstuhl..

danke für die anworten

Re: Aixam AX Diesel

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 21:55
von sf169
Im beigefügten Gutachten steht unter G: 300 - also Gewicht 300kg (Leergewicht).
Maximal zulässig 550kg (F1)
Zulässige Achslast vorn 325kg (7.1), hinten 300kg (7.2)

Übrigens solltest Du mit dem Gutachten mal zum Straßenverkehrsamt und eine Betriebserlaubnis besorgen, sofern Du diese nicht hast.

Viele Grüße
Stefan

Re: Aixam AX Diesel

Verfasst: Mi 6. Sep 2017, 08:18
von guidolenz123
VORSICHT !!!
Das Gutachten ist von 2004.
Wg Krankenfahrstuhl..war 2004 nicht mehr frisch möglich..So-KFZ-Krankenfahrstuhl wurden bis max Sept 2002 zugelassen..danach nicht mehr ...außer die heute bekannten Elektro-Schleicher.

Als Krankenfahrstuhl ohne Fahrerlaubnis (wenn geboren vor 1.April 1965) ,oder mit Mofa-Prüfbescheinigung (abgelegt bis Sept. 2002) geht das Teil eh nicht legal zum Fahren.
Dies führe ich aus, da Deine Frage nach Gewicht für mich auf diese/Deine Intention hinweist , ohne Pappe mit dem Teil rum zu düsen.
Das wäre aber Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat.
Dies nur ausgeführt zu Deiner Sicherheit.

Re: Aixam AX Diesel

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 16:14
von Fuddschi
Ich habe zuerst meinen Läppi umdrehen müssen zum Lesen :mrgreen:

Wieso ein Krankenfahrstuhl- Gutachten nach 2002 noch ausgestellt worden ist, kann ich nicht nachvollziehen 101)
Denn die Umbauten nach 2002 werden laut dem TÜV Süd nicht mehr genehmigt, so meine recherchen :o

Re: Aixam AX Diesel

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 09:03
von guidolenz123
Fuddschi hat geschrieben:Ich habe zuerst meinen Läppi umdrehen müssen zum Lesen :mrgreen:

Wieso ein Krankenfahrstuhl- Gutachten nach 2002 noch ausgestellt worden ist, kann ich nicht nachvollziehen 101)
Denn die Umbauten nach 2002 werden laut dem TÜV Süd nicht mehr genehmigt, so meine recherchen :o

Genau !!!