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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:00
von macbloke
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=2

Hier ein Auszug vom KraftfahrtBundesAmt

Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit < 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm3 und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz):
- Unterklasse A:
„Leichtes Straßen-Quad“
(Leistung <= 4.000 W)
L6e-A Leichtes Straßen-Quad ZFV KBA-Nr. 011, Nov. 2014
- Unterklasse B:
„Leichtes Vierradmobil“
(Leistung <= 6.000 W)
- Unter-Unterklasse P: „Personenbeförderung“
L6e-BP Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014

- Unter-Unterklasse U: „Güterbeförderung“
(Anforderungen zur Ladefläche s. Fußnote 1.4))
L6e-BU Leicht.Vierradmob.z. Gü.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:14
von sf169
Und Führerschein:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:
– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 19:48
von HerrToeff
macbloke hat geschrieben:Die polizei ist hier nur nicht auf dem neuesten Stand.

Ab 2016 gilt die neue Unterteilung der L6e.

.......
3. Trucks LKFZ Transporter 6kW 425kg aber höheres Gesamtgewicht bez. Zuladung.
...
ich finde das mit dem höheren Gesamtgewicht für Trucks nirgends

wo hast Du es her? bzw wieviel höher ist es?

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 09:30
von macbloke
Zulässiges gesamtgewicht 825kg.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 04:11
von HerrToeff
macbloke hat geschrieben:Zulässiges gesamtgewicht 825kg.
Hm .. in meinen Trucky Papieren heisst es Gesamtgewicht 675kg technisch zulässiges Gewicht, 850kg, also Achslasten addiert 400+450kg ...

825kg .. 650kg .. 675kg .. 850kg

Ist es da eigentlich ein Wunder dass die Trachtengruppe verwirrt ist?

Das mit den 825 kg fand ich nirgends in dem o.g. Document von der EU Kommission ...

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 08:58
von macbloke
Hab was nicht korrekt wiedergegeben, nun aber belastbar:
hier genauer: Quelle: Aixam Truck Infobroschüre:

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 09:04
von macbloke
Hier noch der Hinweis auf höhere Nutzlast, aus der Infobroschüre:

HÖHERE NUTZLAST:
2018-04-19 10_01_01-DTruck-Preisliste Bild.jpg
2018-04-19 10_01_01-DTruck-Preisliste Bild.jpg (125.96 KiB) 11378 mal betrachtet

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 12:19
von HerrToeff
Also bei meinem ist vordere plus hintere Achslast 850 kg ... den müsste ich doch etwas aufgelastet bekommen ...

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 11:33
von macbloke
gehst du von der Annahme vordere Achslast + hintere Achslast = max. Gesamtgewicht?

Stichwort Ladungsverteilung!

Der Punkt Gewichtsverteilung spielt eine Rolle. Beispiel: wenn Susi, ein zartes rothaariges Püppchen von 45kg statt der berechneten 90kg hinter dem Steuer sitzt, und ganz hinten einen 15L Eimer Platin gerade über die Ladekante hievt, dann ist die hintere Achslast überschritten, aber am zulässigen gesamtgewicht und die vordere Achslast unterschritten.

Setze ich mich mit meinen mittlerweile wieder 90kg (ja, ich war über 100kg! und hab wieder etwas abgenommen. Aber meine Jahrzenhntelange 83kg Marke hab ich vermutlich dauerhaft geknackt. Der Grund an dem Desaster ist ein Mangel an ************** [Edit: dieser text musste aus Jugendschutzgründen gestrichen werden, Anm. der leitenden Redaktion]

jedenfalls wenn ich da drinsitze, dann erreichen wir so etwa max. Zuladung. Überschreitung der hinteren Achslast, vorne noch Belastung möglich. Durch verschiebung des Eimers Platins etwas zur Mitte hin (der 15L Eimer voller Platin wiegt 321,75kg) halten wir die max. Zuladung ein.

Anderes beispiel: Wenn ich nu hinter das Steuer gehe, und neben mich meine Frau mitnehme, die noch auf Ihren Schoß Ihre Frauenhandtasche samt der Frauenhandtaschen Notfallausrüstung mitschleppt und unseren Hund im Fussraum, Ja denn tasten wir gerade an der vorgeschriebenen Belastungsgrenze der Vorderachse, und selbst ein halber Eimer Platin fürt uns an die Zuladungsgrenze, ohne das die Hinterachse in die Nähe an Ihre belastung heran geführt würde.

Fahrzzeuge bei denen die max. Achslast addiert die Maximale Gesamtgewicht ergäbe, hätten keinen Spielraum wo die Ladung zu verzurren ist. Die muss dann so plaziert bez. Tariert werden, das Beide Achsen ihr Maximum erreichen an Belastung.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 22. Apr 2018, 01:46
von HerrToeff
bei meinem transit hat der tüv anstandslos auf max ALv+max Alh aufgelastet

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 22. Jul 2018, 20:59
von sf169
JDM Fahrer hat geschrieben:Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
Anwalt und Fertig!!!
Schade, daß es keine Rückmeldung des TE gegeben hat.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 22. Jul 2018, 23:02
von HerrToeff
Wahrscheinlich lebenslanges Zuchthaus oder sofortige standrechtliche Exekution.


Da konnte der TE nicht antworten. Sonst hätte er uns doch nicht so hängenlassen.

Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Verfasst: So 22. Jul 2018, 23:53
von sf169
Haste vermutlich fast Recht.
Ich vermute eher, daß der mit dem L6e immer unterwegs ist
Zuhause schlafen - in Sibirien Steine kloppen - Zuhause schlafen.
So funktionieren die Schläfer halt. :lol: