Cuxis hat geschrieben:Hallo macbloke,
...Dann wird festgestellt werden das dieses Fahrzeug niemals auf der Straße hätte unterwegs sein dürfen.....
Das stimmt nicht
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Der TÜV muss sogar in einem Vollgutachten gemäß § 21 StVZO eine technische Begutachtung durchführen. Bedenkt dabei das es sich hierbei um einen "aaS" handeln muss (früher Bauräte).
Der TüV muss bei Vorlage einer COC gar kein Vollgutachten erstellen.
Im Westen macht dieses ausschließlich ein "aaS" vom TÜV und im Osten ausschließlich ein "aaS" von der Dekra. Diese Leute sitzen nicht an jeder Prüfstation. Hierfür sind Termine vorab abzusprechen.
stimmt, danke! Bei Beachtung dieses Sachverhaltes gestaltet sich das Beschaffen von "Papieren" viel einfacher
Wundert Euch nicht wenn während der Prüfung div. Bilder gemacht werden. Man mag es kaum glauben aber diese "aaS" werden wiederum überprüft.
Dort werden in unregelmäßigen Abständen Akten gezogen um deren Gutachten auf Plausibilität zu überprüfen.
Beachte jetzt unbedingt das dieses "Gutachten vom TÜV" noch immer keine Gültigkeit besitzt. Das wissen nur die wenigsten. Denn jetzt müßt ihr dieses Gutachten noch zur Zulassungsstelle tragen.
Erst mit dem Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" je nach Bundesland ca. 12,50€ erlangt das ganze einen rechtlichen Status.
...
Viele Grüße
Danke für die Ergänzung.
Solange das Fahrzeug nicht baulich verändert wurde und dem Bauzustand im Auslieferungszustand entspricht(das liegt an dem oder den Fahzeughalter/n), und damit der Beschreibung in der COC entsprechen sollte, (wenn nicht ist der Fahrzeughersteller schuld), die COC bestätigt nämlich das das Fahrzeug entsprechend dem ersten geprüften und abgenommenen Fahrzeug gebaut wurde(Fahrzeug-Typgenehmigung ), welches den Zulassungsvorschriften aller EU Länder entspricht: damit hast du den Nachweis das das Fahrzeug in den Verkehr gebracht werden darf.
Als ich bei einer Polizeikontrolle neben meiner Versicherungskarte noch meine COC vorzeigte, fragte mich der kontrollierende Polizist was das für ein Papier sei, als ich sagte das es sich um ein COC handele und ich nicht wisse ob das reiche, sagte er, okay, ja COC reiche. Seit dem zeige ich nur noch meine Versicherungskarte. Wenn mehr verlangt wird sage ich der COC-Brief liege natürlich zu Hause der könne angeschaut werden, es könne hingefahren werden. Fahrzeugschein gebe es ja nicht für LKFZ! DAs reicht dann immer.
Anders verhält es sich, wenn du kein Papier vorlegen kannst, was weder eine Fahrgestellnummer und noch ein fälschungssicheres Siegel besitzt. Das wäre zum Beispiel der Fall von einer Kopie deines Original Fahrzeugscheins, oder von einem baugleichen Fahrzeug aber eine andere Fahrgestellnummer.
Dann muß eine Einzelabnahme erfolgen. Oder ein Gutachten, was dem Fahrzeug bescheinigt einem bestimmten schon abgenommenen Fahrzeug zu entsprechen. (Vollgutachten?)
Solange dein Fahrzeug ein fälschungssicheres Siegel (Hologramm zum Beispiel) und eine eindeutig und einzigartiges Merkmal mit bezug zu deinem Fahrzeug erhält (Fahrgestellnummer), muß der TüV nicht dein Fahrzeug anschauen, darf es aber verlangen.
Was der aaS des Tüv/dekra in diesem Fall genau ausstellt, weiß ich nicht. Kann sein, das es so wie am Beispiel einer Einzelabnahme ist oder es ein Gutachten gibt welches vom Straßenverkehrsamt gestempelt wird. Das weiß ich nicht.
Ich habe es aber so verstanden, das dann Papiere ausgestellt werden, wie bei Neukauf eines LKFZ. Die müssen dann am Strassenverkehrsamt gestempelt werden, vermute ich.
Diese Aussage, wie vorgegangen wird, hat mir ein aaS aus Köln genau so erklärt. Die Aussage ist also belastbar. Missverständnisse nicht ausgeschlossen.
Sie widerspricht auch nicht deiner Aussage, cuxis, sondern differenziert:
Deine Aussage beschreibt das Prozedere bei totalen "Papierverlust". Das kenne ich auch genau so.
Meine beschreibt den Vorgang auf den Fall des threaterstellers, bei vorhandenen gültigen "Papieren", um eine deutsche Betriebserlaubnis zu erhalten.
Ob man die tatsächlich benötigt für LKFZ oder COC's ausreichen für LKFZ weiß ich nicht. Da im europäischen Ausland wie in den Niederlanden eine COC und eine Versicherung ausreicht, sollte es nach europäischem Recht ausreichend sein. Ob einzelne Länder das anders regeln dürfen weiß ich nicht. Wäre nicht das erste mal das Länder etwas zusätzlich verlangen, was im Falle einer Klage zurückgenommen werden müsste. Könnte aber auch sein, dass die EU es den einzelnen Ländern zugesteht, weitere Länderspezifische Regelungen zu erlassen.
Egal wie: Fakt ist, das eine COC
NICHTA UASSCHLIESSLICH ein Papier für eine Zollregeelung darstellt, sondern weit mehr:
Es bescheinigt die
Conformität der Bauart gemäß den Vorschriften aller EU-Länder.
Somit besteht, was für die Versicherung bez. im Falle eines Unfalls wichtig ist, eine Bescheinigung das das Fahrzeug den entsprechenden Vorschriften gebaut worden ist:
"Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 7 der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise dann und nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind.(-->COC)"
Im Falle eines Unfalls würde lediglich geprüft, ob der Halter das Fahrzeug baulich verändert hat, oder es nicht so gewartet und gepflegt hat, das es verkehrssicher ist. So wird aber auch bei einer vorhandenen deutschen Betriebserlaubnis vorgegangen.
LKFZ benötigen ja keine Zulassung vom Strassenverkehrsamt. Nach meinem persönlichen Verständnis stellt eine COC eine ausreichende Bescheinigung dar mit der man bei der Versicherung eine Vertrag abschließen darf. Die COC selber erlaubt das Inverkehrbringen. Damit sind alle Anforderungen für den Betrieb eines LKFZ in Deutschland erfüllt.