Deutsche Papiere, kein Problem.

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Mack
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von Mack » Mo 12. Nov 2018, 11:44

Guten Morgen,
ja für Verwirrungen bin ich der Chefeinsteller :D
Aus "freiwillig Zulassen" ist unbeabsichtigt "freiwillig Versichern" geworden :mrgreen:

Danke für Deine Antwort, die hilft mir schon weiter 023)

Hab gerade mit der HUK telefoniert, ohne eine TÜV Bestätigung, das das Fahrzeug mit "freiwilliger Zulassung" zulassungsfähig ist, wollen die das so nicht versichern, klar es würde mit Mopetkennzeichen und Teilkasko gehen, aber Vollkasko halt nur "Gro0er" Nummer & mit TÜV Segen.........
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Gruß Mack

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mo 12. Nov 2018, 21:20

macbloke hat geschrieben:
Mack hat geschrieben:Guten Morgen,
....

@macbloke, das Gutachten für TSN/HSN bekomme ich mit alleiniger COC Unterlage beim TÜV, oder wollen die das Fahrzeug sehen?
Der Vorgang der "freiwilligen Versicherung" ist der HUK Coburg mit 4räderigen Leichtfahrzeugen unbekannt bzw. nicht vorgesehen (bieten auch keine Oldtimer Versicherung an oder die Möglichkeit einer Teil/Vollkasko vor einem bestimmten Baujahr, war das 2000 und eher??). Sollte das so sein, werde ich wohl die Versicherung wechseln, weil ich diese 30% nicht verlieren möchte. Den Truck möchte ich allerdings auch länger als 7 Jahre fahren. Wohnmobil Umbau ist hier im Forum beschrieben 023)
....
Du musst mit deinem Strassenverkehrsamt Kontakt aufnehmen. Die sagen dir wie und wo du das Gutachten herbekommst. Oder ob das aus den HUK Papieren ersichtlich ist.

Die "freiwillige Versicherung" kenn ich auch nicht. Nein, du hast ein Fahrzeug "freiwillig Zugelassen".

Du musst der Versicherung die Daten aus den Zulassungspapieren geben. Das reicht denen. Mit was anderem können die nix Anfangen.

Wenn du dazu Fragen hast, wende dich am besten mal in einem Forum für Simson Schawalbe oder Elektrofahrzeuge, dda findest du mehr Leute die soétwas durchgeführt haben. DAs eine versicherung da Schwierigkeiten macht ist mir ganz neu. Ich nehme an, du hast die verwirrt.
Nein ich denke die haben einfach keinen Tarif für das Auto wenn "als grosser" angemeldet. Speziell die HUK tut sich schwer mit Sonderlocken. Nimm eine andere Versicherung und Wechsel dann.
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von Mack » Di 13. Nov 2018, 06:10

Guten Morgen,
das war´s mit dem Entschleunigungstraum.


Last News
Mail von der auf der Zulassungsstelle
von Gestern, 12.11.2018 17:45 Uhr

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

wir haben heute einen Erlass der Bezirksregierung Detmold bekommen. Demnach ist Ihr Fahrzeug leider doch nicht zulassungsfrei, sondern muss mit einem eigenem Kennzeichen mit gültigen TÜV etc. zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



UpDate kurz nach 08:15Uhr, Anruf bei der Zulassungsstelle:

Auch mit Mopet Kennzeichen ist eine Teilnahme mit den Fahrzeugen nicht möglich.
In Nürnberg, haben superschlaue Kümmelspalter, am 25.04.2018 etwas geändert.
Bemäkelt wurde die in der COC aufgeführte "Masse" und nicht wie sonst "Leergewicht".
Solange da was von Masse steht, sind die ab eben diesem Datum falsch zugelassen.
Sie fragt Ihre Chefin ob sie mir den Beschluss per Mail schicken darf, dann kann und werde ich detaillierter Berichten können.
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von guidolenz123 » Di 13. Nov 2018, 09:26

Ich habe mir den ganzen Thread jetzt nicht nochmal durch gelesen ..Sorry also ,wenn ich jetzt iwas übersehen habe..... Warum fährst Du nicht einfach mit der COC...
Das ist normalerweise der Weg.
Versichern und gut ist.

Habe mir alles nochmal durchgelesen.
Du hast eine rechtsgültige COC. Du hast Bestandsschutz für das Teil als LKFZ... Das kann nicht einfach aus DETMOLD ausgehebelt werden...das sind Bundesgesetze/europäische Regeln und zudem (wie geschrieben) hättest Du eh Bestandsschutz, weil das Teil ja schon am Verkehr vorher teilnahm...
Versichern ... mit kleinem Vers-Kennzeichen und gut ist.
Gute Fahrt.

Am Rande...
Lt dem ulkigen Erlass wären sonst in Deiner Gegend sehr viele LKFZ unbekannterweise illegal unterwegs... 019) 019) 019)
wenn man eine COC hat brauchts keine Zulassung
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von Mack » Di 13. Nov 2018, 09:56

Hallo,
das blöde ist, das das kein Ei aus Detmold ist, sondern im April in Nürnberg beschlossen und lediglich in Detmold (so wie in allen anderen deutschen Reg. Bez.) jetzt verkündet und an die Zulassungsstellen weitergegeben wurde.
Soweit ich das eruieren konnte, wurde ein grundlegendes Gesetz für die freie Fahrt mit Mopetkennzeichung geändert, aber ein 2tes, ebenfalls notwendiges, nicht.
Weil es eben diese beiden widersprüchlichen Gesetze gibt, in in naher Zukunft angepasst werden, sagt bislang keiner was zu den "Altbeständen" und Mopetkennzeichen, nur wenn wer da auftaucht der mit großer Nummer fahren, also freiwillig Zulassen möchte, der kann das machen, aber eben nur in Verbindung mit allen anderen Vorgaben, wie TÜV, ASU, Steuern.................

Mit Kleinem Versichern geht also nach wie vor durch die "Hintertür".

Ich hoffe das mir die Zulassungsstelle diese Detektive aus NBG zu Verfügung stellt.......
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von guidolenz123 » Di 13. Nov 2018, 11:51

Aber warum mit großer Nummer ?...das nutzt Dir wg der Vers-Prozente erst was, wenn Du über 7 Jahre so rum fährst. Vorher gehen Deine aktuellen Prozente nicht verloren...war früher mal anders.
Du hast wg großer Nummer keinen Vorteil...nur Nachteile...jedenfalls wüsste ich nix anderes...
Gruß Guido
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Nov 2018, 01:09

Ach - das kommt noch schlimmer. Wie ich in einem anderen Thread geschrieben hatte, sind diese 6kw und 425 kg leermasse europäische Verordnung aber im deutschen Gesetz steht noch 4kw und 350kg. Beschliesst die teutonische Verwaltungsmacht also nicht, die Sache ins dt. Recht zu übernehmen dürfen alle 6kw Aixam zwar als L6e gelten, müssen aber bald mit Kuchenblech und TÜV Stempel und nicht mehr mit VK, durch das Land rollern. Weil nicht mehr den 4kw Kleinkrafträdern gleichgestellt.

Aber ich bin halt kein Jurist, noch nicht mal im 091) -stand, und deshalb kann sein dass ich nur kompletten Müll labern tu 102)
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von Mack » Mi 14. Nov 2018, 07:14

Moin,
die Regierung hat mit anderem Kram als mit Leicht"Kram" genug zu tun. Mit sich selbst, den Kriegs Flüchtenden, die wahrscheinlich lieber zu Hause wären, wenn sie vorher gewusst hätten was preußische Bürokratie heißt, BW Auslandseinsätzen die von einer x-fachen Mutter, aufgewachsen in Belgien, befohlen wird und mit persönlichen Styling & Profiling für die nächste Wahl.
Aber es wird der Tag kommen das das andere Gesetz im richtigen Wortlaut verabschiedet wird und dann alles gut ist.

@HerrToeff
Wenn Bundesrecht (BRD) Landesrecht (z.B. die Hessischen Landes Verfassung wurde am 28.10.2018 der Satz in Artikel 21 eingefügt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“"!!) bricht, dann gelten § aus Brüssel die für die EU aus dem Boden gestampft wurden, auch für? Ja, die starren Betonköpfe in Berlin, alles ne Frage der Zeit.

Bis dem soweit ist, werde ich ein relativ wert stabiles Kfz kaufen und abwarten, das dann da mal etwas von 6kw und 425kg steht und dann werde ich den D-Truck bestellen, mit Standheizung.



Das was mich an der ganzen Materie stört und etwas aus der Fassung bringt ist, das scheinbar viele Verantwortliche um den Rechtlichen Sachverhalt wissen und das Geschäft weiter, auf Kosten & Gefährdung der Kunden, forcieren.
Der Dumme ist, wie beim "Dieselskandal" der, der das Teil nutzt.
WENN die Executive da durchgreifen sollte, gibts endlose Verfahren, Fahren ohne Führerschein, Steuerhinterziehung....
OK, paint in Black.
Das wird vermutlich alles ohne größere Konsequenzen bleiben, aber die Gerichte werden noch voller, statt in wirklich wichtigen Verhandlungen Urteile zu fällen, müssen die dann die Schusseligkeit der Berliner Tanzbären und anderer verschlafener Traumtänzer ausbaden.
Effektiv ist anders, hätte ich so kurzsichtig gearbeitet...............mein Chef hätte mich gerechtfertigt hochkant gefeuert.


Vielleicht kann man denen ja auch Feuer unterm Pöppes machen. Genug Leute sind ja da, wenn die alle ne Eingabe machen, bewegt sich da eher etwas?!?!
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von guidolenz123 » Mi 14. Nov 2018, 08:52

Is aber so....überall auf der Welt ..die Schattierungen sind nur anders...
Als ich auf Teneriffa lebte vor ca 30 Jahren war es zB dort auch nicht anders...sei es Gesetzgebung oder Verwaltung.....etc etc etc...
Die waren noch preußischer als wir es hier zuweilen erleben dürfen... :lol:
Gruß Guido
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Nov 2018, 11:55

Also wie gesagt, die Regelungen sind in D relativ wild

Auch die 425kg 6kw Aixam sollten der EU Klasse L6e angehören und mit AM fahrbar sein, nur eben ggf mit grossem Kennz und TüV Pflicht.

In ein paar anderen EU Ländern ist das schon lang so dass 45kmh Roller und Leichtkfz blödsinnigerweise mit Kuchentafel rumfahren .. Und wens bei uns mal besser als bei den anderen ist, kann man das nicht so lassen.

Von daher greift irgentwelches Bestandsrecht nicht, weil, Du darfst ja mit dem Auto fahren, auch mit Klasse AM, und dem 4kw KKr war das 6kw LKFZ nie gleichgestellt

Die HUK hat zb in ihre Versicherungskarte immer geschrieben, LKFZ 350kg und 4kw



Wenn Du auf Nr Sicher gehen willst, gibt es Ligier Flex und Casalini Kerry mit 4kw und 350 kg weiterhin

Warum ich mich nicht weiter kümmer - 2017 gab es eine letzte Sonderserie des D Truck mit Euro 2, mechanische ESP, 4kw und 350kg, limitiert auf 1000 Stück. Da hab ich einen von ergattert. Ich selber bin versorgt. Da sich jeder selbst der nächste ist, interressiert mich der jetzige Stand eher aus sportlichen Gründen ..

(ich bin sehr neugierig auf Guidos Meinung zu dem was die Zulassungstante Dir an Details schickt)


An Deiner Stelle würd ich dann halt schauen, dass ich noch einen alten Vorführer aus 2016 oder 2017 krieg. Oder ein Ligier Flex der ist eh komfortabler. Und hier bei Lepori gibts auch klasse Beratung.

Zu den neuen Motoren können Dir andere mehr erzählen als ich. Ich steh auf die rein mechanischen Mini-Diesel
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Nov 2018, 12:42

Hier war der alte Beitrag zu dem Thema

viewtopic.php?f=3&t=5735&p=62840&hilit=6kw#p62840

stand alles drin eigentlich zu dem Thema, aber irgetwie hatten wir damals nicht den juristischen Drive dazu ..
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Di 20. Nov 2018, 06:16

Nachtrag - Aixam gibt den 6kw Versionen so eine Rechtsexpertise mit dass sie de jura den 4kw Versionen gleichzusetzen sei. Mit dem Papier könnte die Anmeldung doch klappen?

ich hatte das letztes Jahr als ich meinen kaufte, am Rande mitgekriegt. Ist mir grad wieder eingefallen, leider zu spät --

Vielleicht könnte irgend ein glücklicher Besitzer eines 6kw Monsters ein Scan von so einem Schrieb im Forum einstellen? Nur damit wir mal rüberschauen können?
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Di 20. Nov 2018, 14:11

Die auf dem Amt haben schlicht keine Ahnung.

Seit 2016 ist die Klasse L6e unterteilt. In drei unterklassen. DAs ist auch so vom KBA in Flensburg veröffentlicht und hier Mehrfach zu finden.

L6e-BP darf 6kW und 425kg Leermasse haben. Und ist weiterhin Zulassungsfrei. Und kannst du freiwillig Zulassen. DAnn hast du großes Nummernschild, und weiterhin keine TüV Pflicht und auch Steuerfrei.

Und die versicherungen versichern das auch. Freiwillig versicherte FAhrzeuge sind mit Vollkasko günstiger als mit Versicherungskennzeichen.

Ansonsten ist die JAhresprämie auch günstiger, must aber einmalig Nummernschilder bezahlen. die Kosten ja online nicht viel. 5€ bis 10€ online. 10€ bei nem Schilder Drucker der 300m weiter von der Zulassungsstelel weg ist als die teueren Läden dicht bei....

Für den, der es will....

Interessant ist es für Schwalben die 63km/h fahren. D Awirste mit Versicherungskennzeichen schnellr mal auf ner Bundesstrasse oder Autobahn angehalten. Im allgemeinen ist es nicht so das wahre auf Autobahnen zu fahren, auch nicht auf Bundesstrassen.

Es gibt aber gerade in Köln und auch in Düsseldorf Bundesstrassen und Autobahnen in der Stadt, die sich lohnen damit zu fahren. Über den Rhein einige Brücken, und auch ansonsten einige Zubringer.

DAs wären Gründe die im einzelfall dafür sprechen.

Im Übrigen zicken die Zulassungsstellen da gerne mit rum, und setzen auch nicht von vornherein freiwillige Zulassungen korrekt um. Es gibt weitere Zulassungssteleln die erstmal behaupten es gehe nur mit TüV und Steuer. Der Grund ist, das sie es nicht wissen und sich gemerkt haben grosses Nummernschild nur mit TüV und Steuer.

Der Weg eine freiwillige Zulassung zu bekommen ist in einem Forum geschildert. Elektrofahrzeuge und Fahrer alter DDR Fahrzeuge nutzen das gerne, mit der freiwilligen Zulassung.

Um das zu bekommen, musst du eine ANFRAGE stellen, wie du dein Fahrzeug freiwillig zulassen kannst, mit den entsprecheneden §§ dabei die für eine freiwillige Zulassung gelten. Darauf MUSS das Strassenverkehrsamt antworten. Guido wird's wahrscheinlich wissen. DA sie nun in der verpflichtung stehen korrekt Antworten zu müssen machen sich die Amtsleiter/INNEN meist an nächst höherer Stelle Schlau, oder bei einem anderen Kundigen. In 99% der Fälle bekommt man dann eine korrekte Antwort.

Allerdings ist es in deinem Falle wahrscheinlich so, das eine freiwillige Zulassung schon anerkannt werden würde, Aber das Amt die "Zuordnung der Kraftfahrzeuge" mit Stand von 2016 noch nicht kennt oder nicht richtig Umsetzt.

DA gab es auch mit diversen Polizeistationen schon ähnliche Situationen.

In diesee Zuordnung ist der Alte Stand zu lesen und die neuzuordnung weiter unten. DAs verstehen sviele nicht, die lesen nur oben die ersten Seiten und weiter unten im Text wird meist nicht angeschaut.

Wenn es dich interessiert such ioch es dir gerne nochmal raus, aber im Grunde habe ich es hier schon 5 bis 10 mal gepostet.

Im Grunde so machen wie Guido sagt. Oder durchboxen. beides geht. Was da behauptet wird, das in Nürnberg ein neues gesetzt geschaffen wurde ist so wie es dargestellt wird ganz falsch. In Nürnberg wurden mal Prozesse gemacht, die Nürnberger Prozesse, Und dort werden Lebkuchen gemacht, Nurnberger Lebkuchen. nicht zu vergessen die Würstchen.
GESETZE werden aber nicht in Nürnberg gemacht. Die kommen entweder aus Brüssel oder Berlin.

Offiziell gilt wirklich in ganz BRD das, was das KBA in Flensburg verkündet. Das ist aber auch kein Gesetz sondern eine Regelung. Ein Gesetz wird es niemals geben, welches regelt, welches Fahrzeug in welche Gruppe gehört.

meld dich mal was du vorhast und wie ich dich darin Unterstützen kann.
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Di 20. Nov 2018, 23:20

@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.

Soweit die EU Vorgaben.

Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.

Das ist nationale Hoheit.

Genauso wie TÜV Pflicht.

In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.

In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.

Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.

Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.

Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Mi 21. Nov 2018, 10:51

HerrToeff hat geschrieben:@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.

Soweit die EU Vorgaben.

Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.

das wird auch nicht da geregelt

Das ist nationale Hoheit.

richtig

Genauso wie TÜV Pflicht.

richtig

In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.

In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.
Ich kenne kein Gesetz das dieses besagt. Zeig mir das Gesetz bitte. Vielen Dank

Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.

Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.

Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
Laut § 3 Nr. 1 KraftStG sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge steuerfrei. LAut dem FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) sind Leichtkraftfahrzeuge von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Die einzigen Leichtkraftfahrzeuge die nicht zulassungsfrei sind ist die Gruppe L7e.

Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst.
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 21. Nov 2018, 21:09

macbloke hat geschrieben:
HerrToeff hat geschrieben:@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.

Soweit die EU Vorgaben.

Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.

das wird auch nicht da geregelt

Das ist nationale Hoheit.

richtig

Genauso wie TÜV Pflicht.

richtig

In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.

In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.
Ich kenne kein Gesetz das dieses besagt. Zeig mir das Gesetz bitte. Vielen Dank

Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.

Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.

Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
Laut § 3 Nr. 1 KraftStG sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge steuerfrei. LAut dem FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) sind Leichtkraftfahrzeuge von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Die einzigen Leichtkraftfahrzeuge die nicht zulassungsfrei sind ist die Gruppe L7e.

Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst.
Lieber MacBloke
Zu Deiner Aussage:
"Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst."

Das habe ich nie so gesagt, dass extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Nicht im Ansatz. Ich bitte, mir nicht so etwas in den Mund zu legen. So etwas ist schlimm.

Ich habe lediglich die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge

"11.
Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

a)
zweirädrige Kleinkrafträder:

mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

b)
dreirädrige Kleinkrafträder:

mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

12.
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"

( tagesaktuellen Quelle, Zitat aus heutigem Stand, https://www.buzer.de/gesetz/9619/b26941.htm)

genannt, aus der hervorgeht das LKFZ L6e BIS 4kw zulassungsfrei sind, also Versicherungskenn. oder freiwillige Zulassung. Demnach könne man schliessen dass stärkere zb 6 Kw nicht bzulassungsfrei sind, da sie ja von der Regelung bis 4kw nicht betroffen sind. Keinesfalls habe ich den Unsinn behauptet die Bundesregierung habe explizit Gesetze gegen die Zulassungsfreiheit von L6e der 6kw Leistung verabschiedet. Sie hat aber L6e bis 4 kw eindeutig als zulassungsfrei erklärt

Die teilweise Gleichsetzung der LKFZ l6e hatten wir schon in der Diskussion über Verbandkästen an der Du teilnahmst.

Und bitte zwinge mich nicht moralisch oder mit angeblich von mir gemachten Aussagen immer und immer dasselbe zu schreiben. Du bist mir wirklich ein lieber und geschätzter Forenkollege Macbloke, aber mir fallen einfach irgendwann die Tippfinger ab :wink:
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 21. Nov 2018, 22:11

@macbloke als Nachtrag hier nochmal ein Link mit der ausführlichen Rechtslage

https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext

Hatten wir aber auch schon
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von Mirko2k » Do 22. Nov 2018, 10:39

Danke für den Link!

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Do 22. Nov 2018, 13:16

Du hast die Daubner Seite Tagesaktuell zitiert.

Anbei gültige aktuelle Gesetze:
Laut Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung (2) 1. f) sind vierrädige Leichtkraftfahrzeuge von der Steuer befreit.

Laut Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge:

(3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen.

Fazit: Steuer befreit und Zulassungsfrei.

links zu den gültigen Gesetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Fr 23. Nov 2018, 22:38

macbloke hat geschrieben:.... 1. f) sind vierrädige Leichtkraftfahrzeuge von der Steuer befreit.

....
ahja

Das wird die l7e Fahrer aber freuen zu hören 038)
lieben Gruß

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