Lieber MacBlokemacbloke hat geschrieben:Laut § 3 Nr. 1 KraftStG sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge steuerfrei. LAut dem FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) sind Leichtkraftfahrzeuge von der Zulassungspflicht ausgenommen.HerrToeff hat geschrieben:@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.
Soweit die EU Vorgaben.
Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.
das wird auch nicht da geregelt
Das ist nationale Hoheit.
richtig
Genauso wie TÜV Pflicht.
richtig
In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.
In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.
Ich kenne kein Gesetz das dieses besagt. Zeig mir das Gesetz bitte. Vielen Dank
Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.
Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.
Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.
Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
Die einzigen Leichtkraftfahrzeuge die nicht zulassungsfrei sind ist die Gruppe L7e.
Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst.
Zu Deiner Aussage:
"Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst."
Das habe ich nie so gesagt, dass extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Nicht im Ansatz. Ich bitte, mir nicht so etwas in den Mund zu legen. So etwas ist schlimm.
Ich habe lediglich die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
"11.
Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
a)
zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
b)
dreirädrige Kleinkrafträder:
mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
12.
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"
( tagesaktuellen Quelle, Zitat aus heutigem Stand, https://www.buzer.de/gesetz/9619/b26941.htm)
genannt, aus der hervorgeht das LKFZ L6e BIS 4kw zulassungsfrei sind, also Versicherungskenn. oder freiwillige Zulassung. Demnach könne man schliessen dass stärkere zb 6 Kw nicht bzulassungsfrei sind, da sie ja von der Regelung bis 4kw nicht betroffen sind. Keinesfalls habe ich den Unsinn behauptet die Bundesregierung habe explizit Gesetze gegen die Zulassungsfreiheit von L6e der 6kw Leistung verabschiedet. Sie hat aber L6e bis 4 kw eindeutig als zulassungsfrei erklärt
Die teilweise Gleichsetzung der LKFZ l6e hatten wir schon in der Diskussion über Verbandkästen an der Du teilnahmst.
Und bitte zwinge mich nicht moralisch oder mit angeblich von mir gemachten Aussagen immer und immer dasselbe zu schreiben. Du bist mir wirklich ein lieber und geschätzter Forenkollege Macbloke, aber mir fallen einfach irgendwann die Tippfinger ab