moin,
guidolenz123 hat geschrieben:2 Juristen.....3 Meinungen....
... und noch ´ne Meinung, diesmal OHNE Juristerrei - reine Erfahrungswerte !
Es gibt jede Menge unterschiede bei Verkehrskontrollen, und vor allem wer sie macht.
Der Steifenwagen:
Die Streifenwagenbesatzung hält idR ein Ü-Ei nur dann an, wenn etwas ungesetzliches sofort und einwandfrei feststellbar ist, wie zB das Fehlen des Sicherheitsgurtes, eine Lampe die nicht leuchtet, rote Ampel überfahren oder brachial zu laut.
Wenn sie eine Weile mit 75 Km/h hinterher fahren und zufällig den 45er Aufkleber sehen ( und dann noch wissen was das bedeutet
) ist auch ein guter Grund der Verkehrskontrolle.
Da aber die Streifenwagenbesatzungen einen Bericht schreiben müssen über die festgestellten Mängel wird es schon schwieriger, dann heißt es meist: Morgen vorfahren, dann ist das behoben. ( Kein Bericht/Protokoll - trotzdem alles wieder gut ) Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist wichtig wie alt der Fahrer ist. Knallt ein 16Jähriger mit 65 durch die Gegend ist es meist nicht mit einer mündlichen Verwarnung getan, das gibt dann eine Owi und das Vorfahren mit der gedrosselten Karre. Im Wiederhohlungsfall könnte der Staatsanwalt kenntniss davon erlangen was dann richtig blöd wird.
Ist der Fahrer älter wird idR Interesse der Polizisten an dem Fahrzeug geheuchelt und mal nach dem Verbandskasten gefragt... ( Ja wie Verbandskasten ??? muß jetzt jeder Roller ´n Verbandskasten mitführen ??? ... wo steht das denn geschrieben ??? )
Hier lohnt das freundliche Gespräch mit den Beamten zu suchen, die Polizisten sind meist eher gelangweilt und suggerieren: eigentlich haben wir besseres zu tun und einen einsichtigen Bürger verwarnen wir mal mündlich, das war´s...
Die allgemeine Verkehrskontrolle:
Hier wird wahllos jedes Fahrzeug kontrolliert. Findet der Beamte schnell etwas was nicht richtig ist ( Kein Verbandskasten an Bord, Reifen abgefahren ... ) bekommt man eine Mängelkarte und darf weiter fahren.
Ist man alkoholisiert wird´s spannend, dann kommt die nächste Abteilung. Wird dann noch im Fahrzeug illegales ( Waffen, Drogen, Sprengstoff ... ) gefunden, sollte man seine nächsten Urlaubpläne schon einmal überdenken...
Diskusion Sinnlos. Die Beamten machen ihren Job und lassen Dich das spüren.
Fazit: Einen kleinen, schnell ersichtlichen Fehler am Fahrzeug haben ( Standlicht vo li ohne Funktion oä ) der schnell und billig behoben werden kann, um nach Vorfahrt wieder eingebaut wird, am Fahrzeug pflegen.
Der Unfall:
Jetzt wird´s richtig spannend. Bei reinen " Blechschäden " wird mittlerweile keine Polizei mehr benötigt. Ist die Schuldfrage geklärt, ist der weitere Verlauf der Sache ein Versicherungsproblem.
Sind Personenschäden zu beklagen wird der technische Zustand des verursachenden Fahrzeugs genauer ermittelt.
Sollte an dem Fahrzeug irgent ein Mangel zu finden sein, wird die Versicherung sich weigern den Schaden zu regulieren.
Szenario: Ich knall mit meinem LKFZ mit 65 Km/h in eine Bushaltestelle, in der eine Kindergartengruppe auf den Bus wartet.
Die Ursache für den Unfall mag Glätte sein, dadurch das die Karre statt 45 Km/h über 60 läuft, ist die Versicherung raus, ich bezahle die Krankenhausaufenthalte und evtl mehrere lebenslangen Invaliedenrenten aus eigener Tasche - wenn´s ganz schlimm kommt auch noch die ein oder andere Beerdigung.
Da ist die wegnahme der Fahrerlaubniss oder Punkte in Flenzburg, Haft oder sonstige Verurteilungen komplett unerheblich.
Das sollte jedem bewust sein der sich an der Maschine zu schaffen macht, egal ob Mofa, Auto oder Motorrad.
Der Fahrer ist für den technischen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich und wird diese Verantwortung vor dem Gesetz auch tragen müssen, grundsätzlich !
Wer was anderes sagt ...
gruß rolf