Führerschein AM bis 350 KG

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Thomas 3
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Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von Thomas 3 » Mi 13. Mai 2015, 17:00

Hallo, ich wurde von der Polizei angehalte. Mein Virgo 3 Bj. 2005 hat auf der Fahrzeugkarte Massa rijklaar 370 kg.
Nun sagt die Polizei das mein Führerschein nur für Fahrzeuge bis zu einem Zulässigen Gesamtgewicht von 350 kg gilt.

Das würde bedeuten fahren ohne Führerschein und auch ohne Versicherungsschutz.
Wer kann mir da helfen. Das Auto wiegt ohne Insassen 420 kg. Das will aber keiner wissen denke ich.

Wie rechen die Holländer das Leergewicht??

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guidolenz123
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von guidolenz123 » Mi 13. Mai 2015, 18:38

Was hast Du denn für eine Betriebserlaubnis/Gutachten/deutsche Papiere ?
Was steht da drin ?
Poste mal ein die Papiere hier.
Und stell Dich bitte hier vor und erstelle eine Signatur.
Gruß Guido
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Niko
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von Niko » Mo 25. Mai 2015, 10:39

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, sind die Lkfz mit einem Leergewicht bis 350 kg - dies wird trocken, also ohne Flüssigkeiten wie Schmierstoffe, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit etc. gemessen.

Wenn Dein Führerschein nun nur bis 350kg zul. Ges. Gew. geht, dann ist ein Fahrzeug welches bereits ein Leergewicht von mehr hat ausserhalb dessen was Du fahren darfst. Ist doch easy :-)

Wahrscheinlich hat Dir aber der Polizist etwas anderes gesagt, nämlich das Du nur Fahrzeuge mit einem Leergewicht von bis zu 350kg fahren darfst. Dein Problem ist nun ziemlich simpel. Du hast ein Fahrzeug das offenbar ein Leergewicht von 370 kg hat. Dies ist in den ausländischen Papieren welche Du offenkundig hast (zu erkennen an "Massa rijklaar 370 kg") so vermerkt. Wenn Du Dich nun auf EU-Recht beziehst, das Du solch Fahrzeuge mit deren "Papiere aus einem EU Land" hier fahren darfst, dann solltest Du auch sehen wie die Rechtslage zum führen solcher Fahrzeuge steht. Die Eintragung dort schein auch auf ein Fahrzeug zu beziehen, welches wohl fahrfertig ist - die LKFZ in Deutschland jedoch werden trocken gewogen ! Also ohne Kühl-, Schmier-, und / oder Bremsflüssigkeiten etc. gewogen.

Um das betreffende Fahrzeug nun problemlos zu fahren, muss es zu Deinem Führerschein passen. Dazu braucht es aber Papiere wo die Angaben Deines Führerscheines nicht überschritten werden. Das wären z.B. deutsche Papiere. Die vorhandenen ausländischen beziehen sich halt auf Führerscheine dieses Landes betreffen. Es geht also nicht immer so, das man nur die Vorteile sich zusammen kratzt und die Nachteile ausser Acht lässt. Sprich : Papiere aus einem EU-Land sind da, damit darf man hier fahren und was da drinnen steht ist egal - nein, so ist es nicht. Es kann sogar sein, das Dein Fahrzeug in Deutschland nicht einmal als solches LKFZ gilt, welches man mit einem einfachen Versicherungskennzeichen fahren darf - diese Erfahrung machte ich dato auch mit einem windigen Verkäufer der Fahrzeuge aus Ungarn mit angeblichen ungarischen Papieren nach Deutschland verkauft hat ....
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von macbloke » Mo 25. Mai 2015, 13:04

Du brauchst einen Beleg, die beweisen, dass Du dieses Fahrzeug in Deutschland fahren darfst.

Mit der Leermasse von 350kg für LKFZ in Deutschland stimmt. Aber es stimmt nicht das es ohne Schmierstoffe ect ist.

Richtlinie 2007/46

Im Anhang I Nummer 2.6. wird die Leermasse, als die Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells, einschließlich Flüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer und, für Kraftomnibusse, Masse des Mitglieds des Fahrpersonals, wenn das Fahrzeug über einen Sitz für das Fahrpersonal verfügt, definiert. Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt; der Kraftstofftank ist zu 90 % und die anderen Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser) sind zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von Niko » Mo 25. Mai 2015, 15:05

such bitte nicht eine Richtlinie für KFZ oder ähnliches heraus, sondern die, um die es hier geht und zwar die, welche LKFZ betrifft - dann siehst Du das bei dem LKFZ das "350kg Leergewicht" dem Trockengewicht entspricht. Ich glaube dash eisst da sogar Leermasse und nicht Leergewicht :-)

Allein schon zu glauben das bei den 350 kg bereits das Gewicht des Fahrers inbegriffen ist ..... und das absurdum "Ersatzrad falls vorhanden" ja wozu dann ein Ersatzrad dabei tun, wenn man dann an anderer Stelle sehen muss das man unter den max von 350 kg bleibt ....

daher ist das hier :
macbloke hat geschrieben:Du brauchst einen Beleg, die beweisen, dass Du dieses Fahrzeug in Deutschland fahren darfst.

Mit dem leergewicht von 350kg für LKFZ in Deutschland stimmt. Aber es stimmt nicht das es ohne Schmierstoffe ect ist.

Richtlinie 2007/46

Im Anhang I Nummer 2.6. wird die Leermasse, als die Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells, einschließlich Flüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer und, für Kraftomnibusse, Masse des Mitglieds des Fahrpersonals, wenn das Fahrzeug über einen Sitz für das Fahrpersonal verfügt, definiert. Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt; der Kraftstofftank ist zu 90 % und die anderen Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser) sind zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.
falsch.
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von macbloke » Di 26. Mai 2015, 07:35

Hallo Niko, Du spuckst ganz schön grosße Töne, dann belege mal Deine Angaben. Wo hast Du die her?
Hier zitiere ich etwas ausführlicher und sage Dir auch wo du das finden kannst. Wenn Du mir etwas anderes belegst lass ich mich gerne belehren. Ich will nämlich dazulernen und habe nur diese Quellen gefunden. drum mach uns alle schlau und zeig wo es richtig steht.

Hast Du einen schlechten Tag gehabt, denk ich mir mal, verzeih ich Dir mal deinen Ton.

Du sagst meine Angaben sind falsch. Ich zitiere hier noch einmal vollständiger und sage Dir auch wo Du nachschauen kannst.

Die Rahmenrichtlinie [2000/24/EG] sowie die relevanten Einzelrichtlinien und die jeweiligen Anpassungen können unter der Adresse http://www.europa.eu auf der Internetseite der Europäischen Gemeinschaft abgerufen werden. Dort kann in der Rubrik "Dokumente" auf das Portal zum Recht der Europäischen Union (EUR-LEX) zugegriffen werden. In diesem Portal kann in der Rubrik "Einfache Suche" im Bereich "Rechtsvorschriften" und der Option "Richtlinien" ein Suchbegriff (z.B. 2002/24/EG) eingegeben und die jeweilige Vorschrift gefunden werden.
Die Leitfäden sind unter der Adresse http://www.kba.de auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in der Rubrik Typgenehmigung zu beziehen.

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges (Kfz) für den öffentlichen Straßenverkehr wird in der Europäischen Gemeinschaft (EG) von einer zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt.

In Deutschland ist für die Erteilung der Zulassung das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) zuständig. Das KBA erteilt eine Zulassung für einen KfzTyp, wenn dieser den technischen Anforderungen der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und/oder den Vorschriften der anzuwendenden EG-Richtlinien entspricht.

Die ausführliche Darstellung der Richtlinie über die Massen und Abmessungen
liefert [93/93/EWG].


Leermasse die Masse des zum normalen Gebrauch fahrbereiten Fahrzeugs
mit nachstehender Ausrüstung:
— ausschließlich zu der in Frage kommenden normalen Verwendung erforderliche Zusatzausrüstung.
— vollständige elektrische Anlage einschließlich der vom Hersteller geliefertenBeleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung,
— Instrumente und Einrichtungen aufgrund der Rechtsvorschriften, gemäßdenen die Leermasse des Fahrzeugs gemessen wird,
— angemessener Füllstand an Flüssigkeiten zur Gewährleistung des einwandfreien Funktionierens sämtlicher Teile des Fahrzeugs.

Bei Fahrzeugen der Klassen L6e und L7e, die für den Gütertransport vorgesehen und für das Anbringen austauschbarer Aufbauten konstruiert sind, wird die Gesamtmasse dieser Aufbauten bei der Berechnung der Leermasse nicht berücksichtigt und stattdessen als Teil der Nutzlast betrachtet. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

— Der Basis-Fahrzeugtyp (Fahrgestell mit Führerhaus), auf dem die obengenannten Aufbauten angebracht werden können, muss alle Vorschriften für vierrädrige Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e für den Gütertransport erfüllen (einschließlich der Einhaltung des Höchstwerts für die Fahrzeug-Leermasse von 350 kg für Fahrzeuge der Klasse L6e und 550 kg für Fahrzeuge der Klasse L7e);
— Ein Aufbau gilt als austauschbar, wenn er einfach und ohne den Gebrauch von Werkzeugen vom Fahrgestell/Führerhaus abgenommen werden kann;

Masse in fahrbereitem Zustand ist die Leermasse zuzüglich nachstehender
Massen:

— Kraftstoff: Kraftstoffbehälter zu mindestens 90 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt,
— normalerweise vom Hersteller zusätzlich zu dem für den normalen Betrieb erforderlichen Zubehör mitgeliefertes Zubehör (Werkzeugtasche, Gepäckträger, Windschutzscheibe, Schutzausrüstung usw.).

Anmerkung: Für Fahrzeuge, die mit einem Kraftstoff/Ölgemisch betrieben
werden, gilt Folgendes:
— Werden Kraftstoff und Öl vorgemischt, ist die Bezeichnung "Kraftstoff" so auszulegen, dass sie auch ein solches Kraftstoff-/Öl-Vorgemisch beinhaltet.

— Erfolgt die Zuführung von Kraftstoff und Öl getrennt, ist die Bezeichnung "Kraftstoff" so auszulegen, dass hierunter ausschließlich das Benzin verstanden wird. Das Öl ist in diesem Fall bereits bei der Bestimmung der Leermasse berücksichtigt.
Masse des Fahrzeugführers ist die konventionelle Masse von 75 kg;

Quellen:
Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences
"Kfz-Zulassungsklassen im Rahmender EU-Neuregelungen"
Diplomarbeit Rasmus Blefgen Dortmund Juli 2006
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von Niko » Di 26. Mai 2015, 14:18

das "intro" zu niveaulos und dann zu viel Text um es ganz zu lesen - viel spass beim lernen, doch ich lehne aus vorne genanntem Grund ab Dir etwas zu lehren. Viel Erfolg Dir noch bei Deinem tun & MdtG. Niko.
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von guidolenz123 » Di 26. Mai 2015, 19:01

Seid so souverän und macht das per PN... :wink: :wink: :wink:
Gruß Guido
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von macbloke » Mi 27. Mai 2015, 12:18

Hier nochmal in Kurzform:

Leermasse:
Masse Auto
samt Betriebsflüssigkeiten
Bordwerkzeug
Ersatzrad
90% gefüllter Tank
und 75kg für das gewicht des Fahrers

In Ppieren für in Deutschland zugelassene LKFZ stehen max. 350kg, bez. <350kg Leermasse.

@Thomas 3
Im Forum ist das Thema mehrfach behandelt wie ausländische Papiere in Deutsche umzuwandeln gehen. ich weiß es nicht genau aus dem Kopf. Musst halt mal suchen, damit bist du dann aus dem Schneider.
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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von Fuddschi » Mi 27. Mai 2015, 15:21

guidolenz123 hat geschrieben:Seid so souverän und macht das per PN... :wink: :wink: :wink:
Am besten mit Pistolenduell, drei schritte vor, umdrehen und schiessen :mrgreen:

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Re: Führerschein AM bis 350 KG

Beitrag von abakadriver » Sa 30. Mai 2015, 18:44

Wer Google kennt ist klar im Vorteil!
massa rijklar ist das Fahrzeuggewicht im betriebsbereiten Zustand
massa ledig ist das Leergewicht
häufig finden sich in den holländischen Papieren beide Angaben, diesen Umstand hätte man mit der Forensuche oder Google Translate leicht ermitteln können. Die Frage stellt sich öfters und ich habe darüber schon mal gepostet in einem ziemlich langen Thread.
Der Bulle ist vielleicht nicht dumm aber zumindest ungebildet. Wenn du ein Lkfz in Deutschland versichern, anmelden, im Verkehr betreiben willst, braucht du nähmlich ein COC Papier ( Certificat of Conformity / also Eu-Konformitätsbescheinigung ) oder bei älteren Fahrzeugen eine deutsche ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis ). Ähnlich wie der Schnittlauch sind nämlich die Kollegen von der Zulassung auch nicht Fremdsprachenfest. Da du nur einen holländischen Brief besitzt und kein holländisches COC hätt er deine Karre stillegen können. Nicht aber wegen der Massa rijklar den jedem ist klar das ein Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand mehr wiegt als in leerem. Wenn dein Fahrzeug eine Zuladung von 350 KG und eine Leergewicht von 350 KG darf es vollgeladen 700 KG wiegen.
Die Papiere kann man irgendwie nachbeziehen ( Ersatzpapiere ) wenn man sie verloren hat, ist hier auch in dieser Sparte beschrieben. Bei mir ist nur hängengeblieben das man besser so tut als hätte man die Papiere verloren als das holländische Papier vorzulegen.

Gruß Martin
Wer ein Tipp oder Rechtschreibfehler findet kann ihn für sich behalten.

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