Ich vermute mal, dass dieses Zusatzschild auch die EG-Fahrzeugklassen
- L5e-A: Dreirädriges Kraftfahrzeug: hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug;
- L6e-BP: Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung;
- L7e-CP: Schweres Vierradmobil für Personenbeförderung: ausschließlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Nutzfahrzeug.
beinhaltet, aber belegen kann ich das leider nicht.
Hab ein Knöllchen bekommen......
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......
Jap, gespaltene und einflügelig schreibende Persönlichkeit
Ich würde schreiben, dass es eindeutig auf PKW ausgelegt ist, alternativ die Mopedfahrer auch ausgeschildert werden könnte….
„Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist.
Wenn dieses Zusatzschild nun einen Pkw zeigt, ist der Fall eindeutig. Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden.“
Aber ich pflichte Dir insoweit bei, als dass es nicht eindeutig geklärt ist. Und mit meinem PKW Park ich ja auch nicht auf Gehwegen oder in der Pampa..
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
- rolf.g3
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......
So, die sog. "Verwarnung/Anhörung" der fälschlicherweise als "Halter/Führer" bezeichneten Versicherungsnehmerin habe ich wie folgt beantwortet:
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......
Sehe ich auch so.....
habe ich mit dem DUO auch schon durch....habe Recht bekommen....
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Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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