Hab ein Knöllchen bekommen......

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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abakadriver
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » So 1. Mär 2015, 20:43

Weil ein Quad bis 45km/h auch ein Lkfz L6e ist, genau wie dein Ligier Nova. Und weil das Fahrzeug auch bezüglich der Zulassung, Versicherung und Führerschein wie ein Moped behandelt wird, ein Mopedauto eben kein Automoped, ausserdem war es mein Lieblingsparkplatz mitten in der Stadt, da habe ich immer was gekriegt. Die 10 Euro kann ich verschmerzen aber ich möcht sie nicht jedesmal kriegen wenn ich das stehe.
Aber wie erklärt man so etwas einem der den ganzen Sommer mit Winterreifen unterwegs ist ?

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Mo 2. Mär 2015, 08:37

Obiny, darum gehts ja nicht.

Also wenn dort Quads PArken dürfen weiß ich nicht warum dort nicht auch LKFZ parken dürfen.

Quads gehören wie unsere Joghurtbecher zu Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e oder nicht? Na also!
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Fuddschi » Mo 2. Mär 2015, 20:35

Behörden legen die Sache so aus, daß es deren Geldsäckl füllt. Aber wer 100% weiß, wie die Gesetzeslage ist, der kann sich aus der Affäre wie ein Glatter Aal winden, unser Guido weiß es am besten wie das geht :mrgreen:

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Mo 2. Mär 2015, 22:03

Fuddschi hat geschrieben:Behörden legen die Sache so aus, daß es deren Geldsäckl füllt. Aber wer 100% weiß, wie die Gesetzeslage ist, der kann sich aus der Affäre wie ein Glatter Aal winden, unser Guido weiß es am besten wie das geht :mrgreen:

Ich hab meinen Senf zum Thema doch schon dazu gegeben... 015)
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Di 3. Mär 2015, 08:35

abakadriver hat geschrieben:Weil ein Quad bis 45km/h auch ein Lkfz L6e ist, genau wie dein Ligier Nova. Und weil das Fahrzeug auch bezüglich der Zulassung, Versicherung und Führerschein wie ein Moped behandelt wird, ein Mopedauto eben kein Automoped, ausserdem war es mein Lieblingsparkplatz mitten in der Stadt, da habe ich immer was gekriegt. Die 10 Euro kann ich verschmerzen aber ich möcht sie nicht jedesmal kriegen wenn ich das stehe.
Aber wie erklärt man so etwas einem der den ganzen Sommer mit Winterreifen unterwegs ist ?

Gruß Martin
Eigentlich solltest Du mit dem Schreiben darauf bestehen das Du ein Quad hast, mit Dach.

Und als Beweis in der Betriebserlaubnis zeigen die in L6e eingruppiert ist.
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Di 3. Mär 2015, 10:23

Er hat doch schon bezahlt. Da ist die messe so oder so gelesen..wg DEM Peanuts lohnt doch kein Aufstand.
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Di 3. Mär 2015, 11:14

Ja, aber er will doch da wieder parken, einziger freier Parkplatz im Zentrum....
oder so...
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Di 3. Mär 2015, 13:40

Da hätte er es durchprobieren müssen und nicht zahlen. Dann hätte er was gerichtsfestes gehabt..
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Di 3. Mär 2015, 20:08

......ich habe heute die Antwort weggefaxt wir werden sehen..... vielleicht wird das Ordnungsamt ja ein einsehen haben.....aber ein ordentlicher Amtsvorgang dauert auch in Saarbrücken mindestens ein Woche...... In der Zwischenzeit könnt ihr ja mal Wetten abschließen wies ausgeht aber nicht unter freiem Himmel.

Ich werde berichten

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Mi 4. Mär 2015, 10:09

abakadriver hat geschrieben:......ich habe heute die Antwort weggefaxt wir werden sehen..... vielleicht wird das Ordnungsamt ja ein einsehen haben.....aber ein ordentlicher Amtsvorgang dauert auch in Saarbrücken mindestens ein Woche...... In der Zwischenzeit könnt ihr ja mal Wetten abschließen wies ausgeht aber nicht unter freiem Himmel.

Ich werde berichten

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Wenn Du bezahlt hast, geht nix mehr betreff der bisherigen bezahlten Verwarnung.Selbst ,wenn sich rausstellen würde ,dass Du im Recht wärest...erledigt (durch Zahlung), ist erledigt.
Hast Du nur für die Zukunft angefragt und bekommst Antwort....dann bitte hier posten...
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Fuddschi » Mi 4. Mär 2015, 11:12

abakadriver hat geschrieben:......ich habe heute die Antwort weggefaxt wir werden sehen..... vielleicht wird das Ordnungsamt ja ein einsehen haben.....
Wetten nicht ? - das bezahlen einer Ordnungwidrigkeit bedeutet soviel wie daß du mit dem Vergehen Einverstanden bist 072)

Aber du kannst es ja beim nächstenmal darauf ankommen lassen, das "Knöllchen" bezahlen verweigern, mit dem Argument, der Herr Dobrindt hätte das corpus Delicti begangen :mrgreen: 019)

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Mi 4. Mär 2015, 17:30

Um die 10 Euro gehts mir net , aber ich würde gerne wieder da Parken können !
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Mi 4. Mär 2015, 17:51

Mußt Du im Zweifel nochmal dort ein Knöllchen fangen und dann vor Gericht sehen ,wie entschieden wird..anders gehts kaum...
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von macbloke » Mi 4. Mär 2015, 22:33

Versteh dich gut mit dem Parken abakadriver
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Di 17. Mär 2015, 19:25

neues Antworschreiben vom Ordnungsamt Saarbrücken

Sehr geehrter Blabla,
folgende information als Ergänzung zu meinem Schreiben vom 24.02. 2015.

Zu Krafträdern ( dieses Verkehrszeichen war angeordnet ) gehören Motorräder, ( über 50 ccm und 45 Km/h ), einschliesslich Beiwagen, Leichtkrafträder ( max 125ccm und 11KW), Kleinrafträder ( max 50ccm und 45 Km/h ) nebst der Untergruppen Mofas und Leichtmofas.
Dreirädrige Krafträder Trikes werde zwar den Einspurigen Kfz zugeordnet, Fahrerlaubnisrechtlich gehören sie jedoch zu den Pkw, was auch für Quads gilt. ( Fahrerlaubnisklasse B erforderlich ).

Daraus ergibt sich das Leichtkraftfahrzeuge nicht zu den Kräfträdern gehören und daher von solchen Parkplätzen ausgeschlossen sind.
ich hoffe das ich weiterhelfen konnte
Dieser Parkplatz ist nur für Krafträder bestimmt.

MfG
Ast
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von Fuddschi » Di 17. Mär 2015, 19:42

Tja, ich kenne SB dadurch, weil ich meine Saarländische Verwandtschaft besuche. Da in SB immer akuter Parkplatzmangel herrscht, würde ich die Saarbahn vorziehen, wenn möglich mit dem Fahrrad in die Innenstadt fahren. Früher war z.b. im Stadtteil Burbach an der Aral- Tankstelle immer kostenloses Parken möglich, jetzt nicht mehr :( Von dort lief ich 1 KM in die Stadt zu Elektronik Conrad in die Trierer Straße 072)

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von abakadriver » Di 17. Mär 2015, 19:55

Aaah Klasse Araaltankstell, do kann ma doch gleich e abstecher iwwwer de Burbacher Strohsseschtrisch mache, dort parkt ma awwer nur zum bestimmte zweck gelle. Unn die Saarbahn halt weider vorre an de Trierer strohss. Iss fa ins Bahnhofsviertel jo ganz gutt awwer wende an St Johanner Markt willscht net und direkt beim Karstadt is do doch de Motoradparkplatz wo ich immer geparkt han, siehsche, dort han ich gemennt. Se Fuss e bissje weit vom Strohsseschtrisch aus gelle.

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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von guidolenz123 » Sa 11. Apr 2015, 14:59

volker hat geschrieben:Hello,

Ich erhielt auch einen Parkschein. 022)

Fotos ???
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von OK73 » Di 3. Mai 2022, 09:32

Ich hab da auch mal 'ne Frage:
Darf ein leichtes 4-rädriges Fahrzeug (L6e/L7e) rein formaljuristisch gesehen auf einem Parkplatz für PKW parken?
Was wäre die Rechtsgrundlage?
IMG10065.jpg
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Re: Hab ein Knöllchen bekommen......

Beitrag von rolf.g3 » Di 3. Mai 2022, 10:19

OK73 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 09:32
Darf ein leichtes 4-rädriges Fahrzeug (L6e/L7e) rein formaljuristisch gesehen auf einem Parkplatz für PKW parken?
Ja !
OK73 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 09:32
Was wäre die Rechtsgrundlage?
STVO !

Dein Auto ist, rein juristisch, ein Kaftfahrzeug der Klasse L6e, also ein Kraftfahrzeug.
Das abgebildete Zeichen bedeutet Parken erlaubt für Kraftfahrzeuge, allerdings mit der Einschränkung das ausschließlich Kraftfahrzeuge bis zu einem ZGG von 2,8 to dort parken dürfen, also keine LKW.
Wenn Dein Auto also KEIN LKW mit einem ZGG von über 2800 Kilo ist, darfst Du das auf den angezeichneten Flächen abstellen und parken.
Selbst mein Moffa dürfte ich auf einer der ausgewiesenen Flächen parken ...

Hast Du tatsächlich ein Knöllchen bekommen ??
Würde mich sehr wundern ...

gr
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" Grüße den König, wo immer er Dir begegnet ! "

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