Seite 1 von 1

Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Di 25. Mär 2014, 20:15
von Niko
Wegen div. Ereignisse steht es an, das die KFZ-Vers.%e einer Frau, welche theoretisch viele Jahre unfallfrei fuhr, auf Ihren Hinterbliebenen Mann umgeschrieben werden sollen, welcher in Wirklichkeit all die Jahre fuhr, das KFZ aber nicht auf ihn zugelassen war. Meine Fragen nun :
1.) Wie schreibt man überhaupt die %e um ? - Also gibt es da ein spezielles Formular, oder geht das formlos ? Beispiel HUK
2.) So seltsam es klingt, aber kann man überhaupt die %e eines verstorbenen bekommen ?
3.) Sonst noch Ratschläge zu dem Thema ?

Auch interessiert mich die KFZ Steuer .... Es geht um einen Geländewagen, der hat vor vielen Jahren die LKW Steuer erhalten, also über 2,8t Zul,Ges,Gew, hat das nach Ummeldung auf den Hinterbliebenen eine Art Bestandsschutz, oder heisst es da "Ist nicht, galt nur solange es auf Person X zugelassen war, doch nun geht es auf Person X2 und die ist wie Y, also eine Art von "Neuzulassung" und somit nix mit Bestandsschutz ? Bei der Ummeldung sei gesagt, das nur der Vorname und das Geschlecht sich ändern, sonst jedoch nichts.

Danke für Infos,

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Di 25. Mär 2014, 20:57
von 50ccm
Hallo
In Österreich muss nach den Tot das Gericht die Hinterlassenschaft klären . Ohne den Bescheid vom Gericht kann man nichts Machen .

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Di 25. Mär 2014, 21:48
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:Wegen div. Ereignisse steht es an, das die KFZ-Vers.%e einer Frau, welche theoretisch viele Jahre unfallfrei fuhr, auf Ihren Hinterbliebenen Mann umgeschrieben werden sollen, welcher in Wirklichkeit all die Jahre fuhr, das KFZ aber nicht auf ihn zugelassen war. Meine Fragen nun :
1.) Wie schreibt man überhaupt die %e um ? - Also gibt es da ein spezielles Formular, oder geht das formlos ? Beispiel HUK
2.) So seltsam es klingt, aber kann man überhaupt die %e eines verstorbenen bekommen ?
3.) Sonst noch Ratschläge zu dem Thema ?

Auch interessiert mich die KFZ Steuer .... Es geht um einen Geländewagen, der hat vor vielen Jahren die LKW Steuer erhalten, also über 2,8t Zul,Ges,Gew, hat das nach Ummeldung auf den Hinterbliebenen eine Art Bestandsschutz, oder heisst es da "Ist nicht, galt nur solange es auf Person X zugelassen war, doch nun geht es auf Person X2 und die ist wie Y, also eine Art von "Neuzulassung" und somit nix mit Bestandsschutz ? Bei der Ummeldung sei gesagt, das nur der Vorname und das Geschlecht sich ändern, sonst jedoch nichts.

Danke für Infos,
1) Nix Formular

2) Ja,wenn man (behauptet) dieses KFZ immer gefahren hat.

3)Nö


Wg Bestandsschutz: Nö, gab es aber rein steuerlich auch für "Alt"- Eigner nie (höchstens aus Versehen).
Wobei faktisch eingetragene 2,8 T-LKW's immer 2,8 T-LKW's bleiben, weil ein Pups ist ein Pups ist ein Pups.... außer der Pups wäre auch beim Alt-Eigner änderbar gewesen...kommt auf "Deine" Finanzler vor Ort an. Ermessensentscheidung....

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Sa 29. Mär 2014, 11:48
von Niko
hmm aber so ein pups verflüchtigt sich ja mal :-D
aber habe es verstanden :-) danke.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Fr 4. Apr 2014, 15:23
von macbloke
Ich hatte meinen Transit mal als Nutzfahrzeug besteuert damals. Hab auch viel damit einen Hänger gezogen während wir ein Abbruchhaus aufgepäppelt haben usw... gerüst, Gerüstverleih etc.

Dann hieß es, nachdem alle SUV Nutzfahrzeuge waren, diese regelung wird jetzt konsequent abgeschafft.

Also für den Transit muss ich die teuerere Kfz Steuer bezahlen, obwohl ich damit viel Arbeitseinsätze hatte. jetzt ist es was ruhiger geworden.

Für meinen Hänger der selbst 495kg wiegt und 2,8to zulässiges gesamtgewicht hat, und nunmehr meiste zeit rumsteht, wird nur einmal im Monat oder manchmal ein ganzes jahr nicht genutzt, oder denn mal wieder 3 Monate fast jeden tag, da muss ich knapp 500€ an Steuern zahlen, weil, j amit so einem Hänger man ja privat nix macht, den nutzt man j aeindeutig gewerblich...

also im Zweifelsfall immer die teure Version...

okay, könnt ich abstufen lassen auf 500kg nutzlast. aber denn wirds schwierig wenn ich echt mit 2to Stahlgerüst mal durch die Gegend fahre...

Wie auch immer, da fühle ich mich manchmal schon betrogen. Unkonsequent behandelt. Zu meinem Nachteil.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 11:34
von Niko
Das mit dem Schadenfreiheitsrabatt hat soweit geklappt, das man wohl nur so viel Schadenfreiheitsrabatt erhält, wie man hätte auch "erfahren" können. Sprich der Neuling bekommt mit 18 Jahren keine 35 Jahre unfallfreies fahren angerechnet ..... irgendwie logisch.

Zur Steuer, der bisher (seit 16 Jahren) als LKW versteuerte Geländewagen soll nun nach Umschreibung von einem Ehepartner zum anderen als KFZ versteuert werden. Unterschied : vorher ca. 175 € und nun satte 900 €. Man soll es nicht für möglich halten ..... ich meine wenn das schon so lange lief, warum bleibt das nicht so? Von wegen Altbestand und derlei.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 14:03
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:
Zur Steuer, der bisher (seit 16 Jahren) als LKW versteuerte Geländewagen soll nun nach Umschreibung von einem Ehepartner zum anderen als KFZ versteuert werden. Unterschied : vorher ca. 175 € und nun satte 900 €. Man soll es nicht für möglich halten ..... ich meine wenn das schon so lange lief, warum bleibt das nicht so? Von wegen Altbestand und derlei.
Ich hielte das auch für juristisch sauberer aus Bestandsschutzgründen. Ist aber leider nicht so.
Bin kein Steuer-und/oder-Verfassungs-Rechtler, aber es hängt m.E. damit zusammen, dass sich Tatbestandsfolgen für die Zukunft gesetzl. ändern (geändert werden) dürfen.

Das Ganze hängt allerdings nicht am Personenwechsel. Das KFZ ist einfach anders eingruppiert worden. Hätte auch beim vorherigen Eigentümer/Halter bereits passieren können.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 06:58
von Niko
na mal schauen ..... erstaunlich das hier in NRW nun nicht mehr das Finanzamt die Kfz steuer betreut sage ich mal, sondern der zoll ...... aber nun ja, dinge ändern sich wohl und werden auf Behörden umverteilt - nehme aber mal an wegen überlastung der einen und unterlastung der anderen .... na mal schauen wie es weiter geht ..... die Dame vom zoll meinte schon sonst müssen wir halt die hintere Rückbank ausbauen, um so mehr Ladefläche zu erhalten die nicht mal schnell wieder zur personenbeförderungsfläche umgewandelt werden kann .... nun ja.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 07:55
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:na mal schauen ..... erstaunlich das hier in NRW nun nicht mehr das Finanzamt die Kfz steuer betreut sage ich mal, sondern der zoll ...... aber nun ja, dinge ändern sich wohl und werden auf Behörden umverteilt - nehme aber mal an wegen überlastung der einen und unterlastung der anderen .... na mal schauen wie es weiter geht ..... die Dame vom zoll meinte schon sonst müssen wir halt die hintere Rückbank ausbauen, um so mehr Ladefläche zu erhalten die nicht mal schnell wieder zur personenbeförderungsfläche umgewandelt werden kann .... nun ja.
Seit kurzem macht auch bei uns der Zoll.
Das mit der R-Bank kann klappen--dann hast Du Glück--muß aber nicht.
Bei Privaten wird auch das oft nicht akzeptiert.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 08:27
von Niko
na ich dachte eben mal das man die auch drinnen lassen dürfte,
denn wenn ich z.b. teure Schaufensterpuppen transportiere, was wäre da besser als eine transportmöglichkeit, bzw. transportsicherung die selbst für menschen okay ist ? :-D
na mal schauen was draus wird ....

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 10:00
von ixo369
Ja, hier macht das auch der Zoll inzwischen. Ich dachte auch, ich spinne, als ich meinen Großen zugelassen habe. Sitze ausbauen macht Sinn, dann kannst du ja keine Personen transportieren, da ist es als LKW wohl wahrscheinlicher.

Re: Schadenfreiheitsrabatt umschreiben bei Tod ?

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 11:36
von Niko
na mal schauen wie es gemacht wird :-)
sicher ist aber das die PKW steuer für das fzg dessen abgabe bedeuten würde.