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Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:01
von HerrToeff
gabs im netz ein fall

einer hatt cinquento kfs gekauft für 5000

musste dann verschrotten und nachweis vorlegen sonst nix .. gnade wegen gutglauben??

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:05
von Metaphysik
Das wär noch zu verschmerzen ..

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:06
von HerrToeff
mehr find ich auf die schnelle nicht sorry

https://www.cellesche-zeitung.de/Celle/ ... gefaelscht

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:09
von HerrToeff
den Fiat Fall find ich nicht wieder

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:15
von Metaphysik
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 17:06
mehr find ich auf die schnelle nicht sorry

https://www.cellesche-zeitung.de/Celle/ ... gefaelscht
Merci :D

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:18
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 16:27
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 10:34
das sind aber auch nur Gutachten zumindest die letzten 2....eigentl. braucht es eine Betriebserlaubnis, die man mittels dieser Gutachten beantragen könnte........beim Gutachten allein meckert aber keiner i.d.R..
Die 2 ersten schauen mir nach Fälschung aus...
In welcher Form könnte man bei Gutachten denn ausser der Regel meckern?

Und, was ist wenn man einer Fälschung aufsitzt. Ohne FE = FoFE?
Dass ein Gutachten streng genommen eben keine Betriebserlaubnis ersetzt...

Wenn man einer Fälschung aufsitzt (Verwaltungsrecht ist aber nie so meins gewesen und das ist es hier ,.wenn es um die Einziehung der Papiere (Rücknahme des Verwaltungsaktes ,der aus dem Teilchen einen Krankenfahrstuhl machte...deshalb ohne abschließende Gewähr), ist das strafrechtl. erst mal i.d.R. ein Schuld-Ausschluss-Grund und damit entfällt die Strafbarkeit wg Tatbestandsirrtum. Man hält so ne Kiste für einen Krankenfahrstuhl aufgrund gefälschter Papiere..

Verwaltungsrechtl. dürfte das das Ende des Krankenfahrstuhl-Lebens des zB Panda gewesen sein...ob und wie es mit Entschädigung aussieht, überlasse ich einem Verwaltungsrechtler auszuführen...NICHT DUCKUNWECH..... :lol: :lol: :lol: :lol: 019) :wink:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:22
von HerrToeff
wenn man ein Auto von VOR 2000 auf 6 kmh drosselt ist es doch fs und zul frei, ganz legal

oder?

guido? fichte?

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:25
von Metaphysik
Das beruhigt mich, i.d.R. :wink:

Einem E-Bay Bild ist die Echtheit kaum zu entnehmen, und wartet man bis der Verkäufer ein hochauflösendes Bild schickt ist der Panda KFS evtl. weg, weil begehrt ..

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 17:35
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 17:22
wenn man ein Auto von VOR 2000 auf 6 kmh drosselt ist es doch fs und zul frei, ganz legal

oder?

guido? fichte?
Du hast keine alte Betriebserlaubnis...neu gibts keine...trotz zulassungsfrei....ohne Betriebserlaubnis oder zumindest Gutachten geht nix und Gutachten reicht eigentl. nicht...

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 20:23
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 17:22
wenn man ein Auto von VOR 2000 auf 6 kmh drosselt ist es doch fs und zul frei, ganz legal

oder?

guido? fichte?
Langsamer als ein Fußgänger..... 017) ?

Na, die Blicke möchte ich nicht ernten..... 019) 019) 019) 019)

Und „Drosseln“ von Motoren, welche nicht auf diese geringe Geschwindigkeit ausgelegt sind, halte ich für sinnentleert.

Nach dem Kommentar von „bangen“ zur Drosselung von PKW auf 25 km/h überlege ich immer noch, was ich mit den restlichen 5 Gängen anfange... 019) 019) 019) 019)

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 20:45
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 20:23
Langsamer als ein Fußgänger..... 017) ?
Du musst das aus einem anderen Aspekt betrachten. Wir haben hier z.B. eine Bundesstrasse mit kilometerlangem Überholverbot. Beginnt man ein paar Monate vor der nächsten Landratswahl regelmäßig mehrfach am Tag die Strecke zu fahren bekommt man vielleicht unter der Hand plötzlich seine entzogene Fahrerlaubnis zurück oder der um seine Wiederwahl bangende Landrat schenkt einem zumindestens ein Pferd damit man schneller ist und seine Wähler nicht ausrasten.

:lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Sa 25. Jan 2020, 05:14
von HerrToeff
Fichte hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 20:23
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 17:22
wenn man ein Auto von VOR 2000 auf 6 kmh drosselt ist es doch fs und zul frei, ganz legal

oder?

guido? fichte?
Langsamer als ein Fußgänger..... 017) ?

Na, die Blicke möchte ich nicht ernten..... 019) 019) 019) 019)

Und „Drosseln“ von Motoren, welche nicht auf diese geringe Geschwindigkeit ausgelegt sind, halte ich für sinnentleert.

Nach dem Kommentar von „bangen“ zur Drosselung von PKW auf 25 km/h überlege ich immer noch, was ich mit den restlichen 5 Gängen anfange... 019) 019) 019) 019)

es war ne ja oder nein frage :lol:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 08:05
von Alles_Mist
Hallo zusammen,
meine Mutter hat einen Fiat Panda, der als Krankenfahrstuhl vom TÜV Nord eingetragen ist.
Leider wurde ihr untersagt damit weiter zu fahren.
Sie besitzt keinen Führerschein. Der Wagen fährt 25 km/h.
Sogar das Straßenverkehrsamt bestätigte es als Krankenfahrstuhl.
Die Polizei gab an, sie bräuchte einen Führerschein.


Was kann man jetzt machen?

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 09:52
von guidolenz123
Alles_Mist hat geschrieben:
Mo 6. Jul 2020, 08:05
Hallo zusammen,
meine Mutter hat einen Fiat Panda, der als Krankenfahrstuhl vom TÜV Nord eingetragen ist.
Leider wurde ihr untersagt damit weiter zu fahren.
Sie besitzt keinen Führerschein. Der Wagen fährt 25 km/h.
Sogar das Straßenverkehrsamt bestätigte es als Krankenfahrstuhl.
Die Polizei gab an, sie bräuchte einen Führerschein.


Was kann man jetzt machen?

Seit kurzem 1-2 Jahre nach Gesetzesänderung könnte das möglich sein...Rechtslage unklar...das hängt aber eher nicht an der Sache Krankenfahrstuhl (weil ein Panda legalerweise noch nie Krankenfahrstuhl-tauglich war), sondern am geänderten Fahrerlaubnis-Recht...

Es gibt hier einen teils kontrovers geführten Thread dazu...


viewtopic.php?f=2&t=8191&hilit=krankenf ... heiningung


Das rechtl. Ergebnis wage ich nicht zu benennen...schwierig ,schwierig, schwierig...

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 12:42
von HerrToeff
ich glaube es würde helfen, einen Scan der Papiere des fzg einzustellen..

ich denke übrigens, das Amt verwechselt hier einen 25kmh Pkw , mit einem kfs

ist der Verwaltungsakt des zulAmtes rechtskräftig abgeschlossen, sehe ich eig. nicht wie das Bestandsrecht umgangen werden kann. Es sei denn mit dem vorläufigen Charakter det KFS Regelung. Hier müsste dann aber die Betriebserlaubnis -wie etwa bei den SchubFS Anhängern der Bundespost ausdrücklich eine befristete Betriebserlaubnis vergeben worden sein.

Als Beispiel .. hast Du eine 98ccm NSU Quick darf sie mit FS Klasse AM betrieben werden. Vorrausgesetzt Du betreibst sie mit den Originalpapieren.

Ich denke der knaxpunkt in Deinem Fall sind die juristischen Fähigkeiten des bearbeitenden Amtmanns und dessen Idealismus diese auszuweiten ..

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 13:17
von guidolenz123
Das Problem ist, dass in der aktuell geltenden Fahrerlaubnisverordnung FeV
nicht mehr erwähnt ist, das vor dem 1 Sept. 1965 Geborene Krankenfahrstühle ohne Alles führen dürfen...
Für die Mofaprüfbescheinigung VOR dem Datum Sept 2002 kann man noch Bestandsgarantie interpretieren...für die vor dem 1 Sept. 1965 Geborenen wird das schwieriger....ist m.E. aber analog zu interpretieren...ohne Gewähr...

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 14:00
von HerrToeff
seh ich eig auch so

irgendwelche verordnungen von 1760 sind ja auch noch gültig ..

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 15:25
von rolf.g3
moin,
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 6. Jul 2020, 14:00
irgendwelche verordnungen von 1760 sind ja auch noch gültig ..
Jaa !!! Bsp: Die Werra war und ist die Grenze zwischen Hessen und Thüringen.
Wenn ich auf hessischer Seite wohne, darf ich ohne spezielle Sondergenehmigung und Ausbildung keine Angel von hessischer Seite aus in den Fluß halten.
Gehe ich über einen Steg oder wate durch die Brühe und " angele " von thüringer Seite aus, so schert sich keine Krähe um irgentwas.
Von hessischer seite droht sogar Zuchthaus wegen Wilderei ...
Das geht zurück auf ein Gesetz von prinz Heinrich von Hessen zurück ( 1674 - 1741 ) soweit erinnerlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Hessen
Da geht es darum, das das gemeine Volk nicht dem einzigsten Kurzweil der hohen Herren entgegenstellt: der Jagt.
Es durfte demnach nichtmal eine Forelle aus dem Bach gezogen werden.
Dieses Gesetz gild tatsächlich noch heute. Wenn ich am Bornbruchsee in Mörfelden ( einen der schöneren Seen Hessens ) auch nur eine Angel dabei hab, werde ich mit Handschellen abgeführt.
In Friesland dagegen darf ich angeln wo es mir gefällt und wie lange ich es toll finde.
Da sei dem Bärtigen Dank gesagt, das diese leidige Führerschein - Thematik so verbraucherfreundlich und klar auf Bundesebene geregelt ist, da blickt ein jeder sofort durch und versteht auf Anhib was die Damen und Herren vorgeben..
Hatte damals meine Agria mit dem Verständniss aufgebaut, meine Geburtsurkunde reicht zum führen dieser Fuhre. Ebenso wie damals, as alles noch besser war und aus Holz und der Opa damit in die Singstunde gefahren ist ...
Nur bei solobetrieb, wenn ich hinterherlaufe und eine Öllampe als Beleuchtung angehängt hab, nur dann isses noch so.
Sobald eine Achse mit Sitz dranhängt ( sog Sulky ) ist das Teil FS pflichtig - es sei denn man betreibt einen ordentlich angemeldeten LOF - Betrieb. Dann muss man lediglich 14 Jahre alt sein und seine Identität am Fahrzeug sichtbar angepinnt haben. ( Privathaftpflicht über den Betrieb ist erwünscht, aber keine Pflicht ... )
Ohne LOF: TÜV, Anmelden, Steuern, Versicherung, FS klasse 5 oder höher.

Das jetzt der Panda als Krankenfahrstuhl jemals durchgegangen ist, wundert mich seit ich acht Jahre alt war und meine Mama gefragt hab, warum die Karre vor uns nicht schneller fährt.
Auch der Trecker mit seinem 6 Km Schild...
Wenn jetzt besagter Panda weiterhin als KFS gelten soll, so ist aus den Papieren doch unmissverständlich genau das herauszulesen und der Bestandsschutz macht sein Übriges...so sehe ich diese ganze Philosophie.
Dem Himmel sei Dank, das ich schon damals mit 18 ein so fauler Kerl war, der nicht laufen wollte, das ich alle verfügbaren Führerscheine gemacht hab und noch heute darüber verfüge.
So stehe ich nicht ganz ohne was da, wenn die Gesetzgeber wieder eine Stilblüte nach der anderen in Umlauf bringen.

gr

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 15:55
von Metaphysik
Alles_Mist hat geschrieben:
Mo 6. Jul 2020, 08:05
Hallo zusammen,
meine Mutter hat einen Fiat Panda, der als Krankenfahrstuhl vom TÜV Nord eingetragen ist.
Leider wurde ihr untersagt damit weiter zu fahren.
Sie besitzt keinen Führerschein. Der Wagen fährt 25 km/h.
Sogar das Straßenverkehrsamt bestätigte es als Krankenfahrstuhl.
Die Polizei gab an, sie bräuchte einen Führerschein.


Was kann man jetzt machen?
Genau so einen Panda hätte ich mir gerne auf die Seite gestellt und hab das Thema deshalb bis zum Erbrechen hier und auch im Verkehrsportal durchgekaut, mit tatkräftigster rechtlicher Unterstützung von Guido und Fichte. Guido hat den Thread etwas höher verlinkt. Mein Fazit ist ohne alles darf man einen Alt KFS nicht fahren. Von 1999-2002 konnte man eine Prüfbescheinigung, ausdrücklich für KFS, erwerben. Hat man die nicht ist m.M.n (leider) eine Fahrerlaubnis nötig. Der Panda selbst ist zusätzlich noch ein Problemkandidat. Auch nach der alten Definition für KFS wäre er eigentlich nicht als KFS zulassungsfähig gewesen. Beispiel 4 statt 2 Sitze, Fahrzeuggewicht. Da die Fahrzeuge heuten sehr selten sind, noch weit exotischer als andere "echte" alte Krankenfahrstühle, könnte sich die Trachtengruppe bemüßigt fühlen sich den 25er PKW doch mal genauer anzusehen. Stellt sich dann raus das Deine Mutter schon die Info hatte sie darf das Teil nicht fahren könnte es Probleme geben. Sicherste Methode - frag bei Eurer Fahrerlaubnisbehörde und lass Dir das Ergebnis schriftlich geben. Ich fürchte aber die Antwort wird wieder Nein lauten. Lautet sie Ja: Herzlichen Glückwunsch, und gib uns bitte eine Kopie :wink:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 16:48
von Alles_Mist
So, habe es als Anhang hinzugefügt.
Die Straßenverkehrsbehörde sagte es soll als Krankenfahrstuhl eingetragen werden, dann wäre alles richtig.
Der TÜV hatte mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert.
Das Straßenverkehrsamt hat dann nochmals mit deren Siegel bestätigt.