moin,
HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 14:00
irgendwelche verordnungen von 1760 sind ja auch noch gültig ..
Jaa !!! Bsp: Die Werra war und ist die Grenze zwischen Hessen und Thüringen.
Wenn ich auf hessischer Seite wohne, darf ich ohne spezielle Sondergenehmigung und Ausbildung keine Angel von hessischer Seite aus in den Fluß halten.
Gehe ich über einen Steg oder wate durch die Brühe und " angele " von thüringer Seite aus, so schert sich keine Krähe um irgentwas.
Von hessischer seite droht sogar Zuchthaus wegen Wilderei ...
Das geht zurück auf ein Gesetz von prinz Heinrich von Hessen zurück ( 1674 - 1741 ) soweit erinnerlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Hessen
Da geht es darum, das das gemeine Volk nicht dem einzigsten Kurzweil der hohen Herren entgegenstellt: der Jagt.
Es durfte demnach nichtmal eine Forelle aus dem Bach gezogen werden.
Dieses Gesetz gild tatsächlich noch heute. Wenn ich am Bornbruchsee in Mörfelden ( einen der schöneren Seen Hessens ) auch nur eine Angel dabei hab, werde ich mit Handschellen abgeführt.
In Friesland dagegen darf ich angeln wo es mir gefällt und wie lange ich es toll finde.
Da sei dem Bärtigen Dank gesagt, das diese leidige Führerschein - Thematik so verbraucherfreundlich und klar auf Bundesebene geregelt ist, da blickt ein jeder sofort durch und versteht auf Anhib was die Damen und Herren vorgeben..
Hatte damals meine Agria mit dem Verständniss aufgebaut, meine Geburtsurkunde reicht zum führen dieser Fuhre. Ebenso wie damals, as alles noch besser war und aus Holz und der Opa damit in die Singstunde gefahren ist ...
Nur bei solobetrieb, wenn ich hinterherlaufe und eine Öllampe als Beleuchtung angehängt hab, nur dann isses noch so.
Sobald eine Achse mit Sitz dranhängt ( sog Sulky ) ist das Teil FS pflichtig - es sei denn man betreibt einen ordentlich angemeldeten LOF - Betrieb. Dann muss man lediglich 14 Jahre alt sein und seine Identität am Fahrzeug sichtbar angepinnt haben. ( Privathaftpflicht über den Betrieb ist erwünscht, aber keine Pflicht ... )
Ohne LOF: TÜV, Anmelden, Steuern, Versicherung, FS klasse 5 oder höher.
Das jetzt der Panda als Krankenfahrstuhl jemals durchgegangen ist, wundert mich seit ich acht Jahre alt war und meine Mama gefragt hab, warum die Karre vor uns nicht schneller fährt.
Auch der Trecker mit seinem 6 Km Schild...
Wenn jetzt besagter Panda weiterhin als KFS gelten soll, so ist aus den Papieren doch unmissverständlich genau das herauszulesen und der Bestandsschutz macht sein Übriges...so sehe ich diese ganze Philosophie.
Dem Himmel sei Dank, das ich schon damals mit 18 ein so fauler Kerl war, der nicht laufen wollte, das ich alle verfügbaren Führerscheine gemacht hab und noch heute darüber verfüge.
So stehe ich nicht ganz ohne was da, wenn die Gesetzgeber wieder eine Stilblüte nach der anderen in Umlauf bringen.
gr