25 bzw. 45 km/h - Welche Versicherung??

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schrottschrauber
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25 bzw. 45 km/h - Welche Versicherung??

Beitrag von schrottschrauber » So 3. Feb 2008, 10:07

Ich hab einige Fragen zu gedrosselten Fahrzeugen. Ich bin auf der Suche nach einer versicherungstechnisch günstigen Lösung für 2 kleine Stadtflitzer.

1.) Fiat Panda oder Tipo Oder Seat M. Jahrgang 89:

Gedrosselt auf 25 km/h. Offiziell eingetragen, aber schwerer als das Gesetz bei Leichtkraftfahrzeugen erlaubt, keine Ahnung wie viel so ein Panda wiegt - 550 kg?

Gibt es eine Möglichkeit das Auto trotzdem günstig zu versichern? Mopedkennzeichen wäre hier trotz allem nicht möglich oder?

2.) Gibt es die Möglichkeit einen alten VW Polo, Ford Fiesta oder ein sonstiges Kleinfahrzeug mit Jahrgang 90 bis 1995 auf 25 oder 45 km/h zu drosseln und somit zu einem Mopedkennzeichen oder sonstigem günstigen Kennzeichen/Versicherungsstatus zu kommen?

3.) Ändert sich an Fall 1.) was, wenn das Auto vor der Abmeldung durch den Vorsitzer trotz Drosselung als "normales KFZ" angemeldet war?

4.) Wie ist die Sache mit dem TÜV bei solchen gedrosselten Fahrzeugen zu handhaben? Müssen die Fahrzeuge wie Leicht-KFZs weder AU noch HU machen oder wird das wie bei "normalen KFZs" verlangt?

Wie gesagt, die Drosslung ist für Stadtflitzer gedacht, die ohnehin nur Kurzstrecken in der Stadt fahren und auf dem Werksgelände.
Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich keinerlei körperliche Behinderungen oä. habe, vielleicht ist das bei der Versicherung als Krankenfahrstuhl ein wesentlicher Aspekt? ;-)

Bin für jede Antwort dankbar!



Cheers!

schrottschrauber
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Beitrag von schrottschrauber » Mo 4. Feb 2008, 18:09

Weiß niemand Rat? Oder kennt jmd. einen Autohändler, der sich in dem Gebiet auskennt? Hab leider bisher nur vergeblich gesucht :(

Nova500
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Beitrag von Nova500 » Mo 4. Feb 2008, 20:34

Bin kein Experte für Zulassungen, aber für Fahrzeuge, die mit Versicherungskennzeichen ausgestattet werden können, also über diesen Weg versichert werden können, müssen diese Kriterien erfüllen:
2 Sitzer, max. 350 kg Leergewicht, 4 rädrig, 4 KW bei Selbstzünder, sonst 50 ccm bei 2 Taker, max 45 km/h.
D.h. wenn man z.B. einen Smart auf 45 km/h drosseln würde, könnte man den nicht mit einem Versicherungskennzeichen ausstatten, das würde schon an dem Leergewicht scheitern, der schleppt glaube ich so um die 800 kg mit sich herum.

schrottschrauber
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Beitrag von schrottschrauber » Di 5. Feb 2008, 01:17

Ja, aber die Regelung, von der du schreibst ist die Vorlage für Leichtkraftfahrzeuge...
Es gibt doch da eine Sonderregelung für alte Fahrzeuge oder lieg ich da falsch? Wenn ich richtig informiert bin, können Fahrzeuge, die vor 1990 als sog. "Krankenfahrstuhl" gefahren wurden, weiterhin so angemeldet bleiben.

Koj
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Beitrag von Koj » So 10. Feb 2008, 15:09

hallo schrottschrauber wende dich doch einfach an den tüv vor ort ich mache das auch so denn beim tüv liegen immer die neuesten bestimmungen vor

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