60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Benutzeravatar
Niko
Beiträge: 1434
Registriert: Mi 31. Mär 2010, 20:32
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Kreuztal bei Siegen

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 14:11

und wie sieht das mit 45km/h rollern aus, welche wie auch immer vom tüv auf 60km/h umgetragen würden? dürften die von den 45km/h Piloten auch gefahren werden ?
  • Mein Fuhrpark:
    Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) :-)
    ( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
    BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
    Piaggio Roller 125 @ 172

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20369
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 14:38

Niko hat geschrieben:und wie sieht das mit 45km/h rollern aus, welche wie auch immer vom tüv auf 60km/h umgetragen würden? dürften die von den 45km/h Piloten auch gefahren werden ?
Das Umschlüsseln auf 60 wäre was wohl schon an sich nicht mögliches, und hätte auch keinerlei Effekt. Da solche Teile nie vorher (bei dann ehemals so möglicher Gesetzeslage) mit 60 zugelassen waren, haben die auch keine Bestandsgarantie. Wie denn auch, die gab es ja früher so nicht zugelassen.
Einfach gesagt;
Geht nicht, brächte aber auch nichts,selbst wenns ginge.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Benutzeravatar
Niko
Beiträge: 1434
Registriert: Mi 31. Mär 2010, 20:32
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Kreuztal bei Siegen

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 15:13

verwirrend, also mit schein bis 45km/h darf ich dinger fahren, die früher 60km/h hatten und mit so einen schein gefahren werden durften. bestand? hmmm. bestand ist für mich, wenn die mit DDR - schein nach wie vor die 60km/h variante fahren dürfen ober wohl sie nach neuer regel nur 45km/h fahren dürfen. aber scheinbar ist der bestand das diese dinger ein kkr sind und ach verwirrend :-)
  • Mein Fuhrpark:
    Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) :-)
    ( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
    BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
    Piaggio Roller 125 @ 172

Benutzeravatar
Wildrose
Beiträge: 148
Registriert: Mi 2. Okt 2013, 11:15
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Berlin

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 16:13

Eigentlich geht's hier aber um was anderes !
Hersteller : Chatanet
Typ : Ch1800
Baujahr : 26.02.2004
Diesel

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20369
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 17:15

Wenn sich was Neues bei Deinem Schnauferl tut ,sind wir auch wieder bei Deiner Sache. Aber momentan scheint doch bei Deiner Frage alles gesagt, oder irre ich da ?
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Benutzeravatar
Wildrose
Beiträge: 148
Registriert: Mi 2. Okt 2013, 11:15
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Berlin

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 17:55

Also ich darf damit fahren.

Es muss allerdings eingetragen werden, das ich den mit meiner klasse fahren darf. Das kostet leider 160 Euro.

Aber dann könnte ich losknattern
Hersteller : Chatanet
Typ : Ch1800
Baujahr : 26.02.2004
Diesel

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20369
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 18:00

Dann kann das nur eine Ausnahmegenehmigung nach speziellem Landesrecht (Recht der einzelnen Bundesländer) sein. Da hast Du ein Riesenglück. Sowas gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen. Poste die Ausnahmegenehmigung doch dann bitte hier. Sowas ist immer (auch für Nachahmer) interessant. Mir ist in meiner Praxis über 30 Jahre noch kein einziger solcher Fall untergekommen.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Benutzeravatar
Rennfurz
Beiträge: 39
Registriert: Do 6. Jun 2013, 21:31
Fahrzeuge: 2 X Ligier
Jaguar Daimler V8 Lang,
Jaguar Executive V8 X308,
2 X Fiat Doblo 1,25 ELX & SX,
Ford RS2000 MK5
Ford Fiesta 16V MK5
Wohnort: Köln-Land

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Fr 11. Okt 2013, 18:21

@ Guido,

die Bestandsgarantie garantiert aber nur den Besand der 60KM/h Zulassung,
dann auch noch die alten DDR Führerscheine.
Welche Bestandsgarantie git für neue 45 Km/h Führerscheinklassen zu der Bestandsgarantie eines 60Km/h Fahrzeugs.

@ Niko,

ich weiß, daß es in Deutschland keine sogenannten Grundsatzurteile gibt,
ich denke das wusste auch die StA, die schrieben auch "grundsatzähnliche Entscheidung".

Zu dem von Dir eingefügten Zitat dessen was ich geschrieben habe, daß es immer einen schnelleren gibt;
was hat das mit der rechtlichen Stellung eines LKF zu einem PKW zu tun?
Alleine aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten, denke ich, daß da ein erheblicher Unterschied besteht.
Weder besteht bei 45 Km/h die gleiche Aquaplaning gefahr wie bei 145 Km/h,
noch wird eine ähnliche Bremsleistung bei 45 Km/h erwartet,
oder warum meinst Du warum LKF mit kennzeichenpflichtiger Zulassung, andere Püfungspunkte beim TÜV, bzw. andere Bauvorschriften bei der Konstruktion ein zu halten haben.
Auch PKW und LKW haben z.B. andere Reifenvorschriften.
Dementsprechend sollten sich auch die LKF von den PKW angemessen unterscheiden.

P.S. ich dachte ich sei beim Thema 60 Km/h Fahrzeug mit Rollerführerschein fahren.

@ Wildrose,

ich drücke Dir sämtliche Daumen, daß Du Dein Autochen bald legal fahren darfst.

@Niko

Im allgemeinen ist es schade, daß die 60er Fahrzeuge meist einfach geschrottet werden,
von mmeinem Ligiertyp, sind nach meinen Informationen nur rund 30 Stück in diesem Zeitraum in die Ex DDR geliefert worden, wovon einige mit PKW Kennzeichen zugelassen wurden.
Leider ist mir noch kein weiterer über den Weg gelaufen.

Gruß,
Achim
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20369
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 19:24

Rennfurz hat geschrieben:@ Guido,

die Bestandsgarantie garantiert aber nur den Besand der 60KM/h Zulassung,
dann auch noch die alten DDR Führerscheine.
Welche Bestandsgarantie git für neue 45 Km/h Führerscheinklassen zu der Bestandsgarantie eines 60Km/h Fahrzeugs.


Gruß,
Achim

Was meinst Du denn ? Verstehe die Frage nicht.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Benutzeravatar
ixo369
Beiträge: 537
Registriert: Do 12. Sep 2013, 14:31
Wohnort: bei Flensburg

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Fr 11. Okt 2013, 20:02

Wildrose hat geschrieben:Also ich darf damit fahren.

Es muss allerdings eingetragen werden, das ich den mit meiner klasse fahren darf. Das kostet leider 160 Euro.

Aber dann könnte ich losknattern
Na denn, würde den Wiederverkaufswert ungemein erhöhen, wenn du schreiben kannst, dass der eine Sondergenehmigung für AM hat. Die Frage ist, ob du dann wirklich losknattern könntest, ich meine, der läuft doch im Moment nicht, oder? Wer weiß, was das noch ist...
LG Ole

Ligier ixo dCi, Baujahr 2011
Motor Lombardini LDW 442 CRS
Mitte Mai 9500 km
----
VW Golf IV Variant 1.9 TDi, Bj 2003
Honda Jazz 1.2, Bj 2006
Opel Zafira 1.7 CDTi, Bj 2009
Dacia Lodgy 1.5 dCi, Bj 2014

Benutzeravatar
Rennfurz
Beiträge: 39
Registriert: Do 6. Jun 2013, 21:31
Fahrzeuge: 2 X Ligier
Jaguar Daimler V8 Lang,
Jaguar Executive V8 X308,
2 X Fiat Doblo 1,25 ELX & SX,
Ford RS2000 MK5
Ford Fiesta 16V MK5
Wohnort: Köln-Land

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Fr 11. Okt 2013, 21:17

Hallo Guido,

es geht darum, daß man mit einem "neuzeitlichen" Führerschein,
den Bestandsschutz eines 60Km/h Fahrzeugs nutzen darf, obwohl der "neuzeitliche" Führerschein dem Inhaber ja nur Fahrzeuge bis 45Km/h erlaubt.
Der "neuzeitliche" Führerschein erlaubt zwar Fahrzeuge einer besimmten Gruppe zu führen, aber mit der 45Km/h einschränkung.

Ich suche daher eine klare Auskunft die acuh verweisbare Rechtssicherheit gibt,
Also im Prinzip keinen vermuteten Rückschluß,
sondern eine deutliche klare Regelung.
Gemäß dem Einigunsvertrag Kapitel XI, Sgb.B, Abschnitt III, Ziffer 2 Maßgabe 21 (Bundesgesetzzblatt 1990 II, S.1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50ccm Hubraum und nicht mehr als 60Km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von §18 Abs.2 Nr.4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnissklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.
Hier steht zwar welcher Auffassung das Bundesministerium ist,
aber ich habe schriftlich, daß das Gericht dieser Auffassung nicht folgen muß (Ermessensspielraum) und dem auch nicht folgt,
daher wäre es angebracht zu wissen wo es geklärt ist, daß dem so ist und nicht wer alles dieser Auffassung ist.

Gruß,
Achim
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

Benutzeravatar
Niko
Beiträge: 1434
Registriert: Mi 31. Mär 2010, 20:32
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Kreuztal bei Siegen

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 21:20

die 160€ wäre es mir wert das eintragen zu lassen.
glauben kann ich es dennoch nicht, aber wenn es eingetragen ist, warum nicht :-)
*daumendrück*
wer trägt das eigentlich ein ? der tüv ?
wie auch immer, alles liebe und gute, wobei mir alle 2 jahre zum tüv gegen den strich ging, vor allem das man dafür auch wieder 1 jahr vers. gratis hätte, aber dafür darfst du was schneller fahren :-) hat auch was :-) viel glück und das es bald wieder laufen wird !! *teu,teu,teu*
  • Mein Fuhrpark:
    Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) :-)
    ( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
    BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele Eintragungen )
    Piaggio Roller 125 @ 172

Benutzeravatar
Wildrose
Beiträge: 148
Registriert: Mi 2. Okt 2013, 11:15
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Berlin

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Sa 12. Okt 2013, 09:29

wie was und wo weiß ich auch nicht. das macht der verkäufer alles klar.
gebe bescheid, wenn ich mehr weiß.

im grunde will ich ihn aber auch wieder abgeben...entscheide mich morgen.

suche ein anderes...aber halt schwer. :roll:

möchte auch lieber einen 45er. tüv, steuern etc....auch keine lust drauf.

und was mich so nervt ist die tatsache,das er aktuell nicht mal anspringt.

meint ihr, das ist nur die batterie ?

anfänglich ging es....dann bin ich 2 tage abends mal um den block gefahren.
mit licht natürlich...

radio ging immer aus, auto wurde langsamer, fuhr nur noch 25,
fensterheber reagierten nicht mehr und blinker auch nicht.

naja, nun ist ganz ende und der springt nicht mehr an.

der verkäufer will sich zwar drum kümmern, aber weiß nicht.

mir geht das alles irgendwie auf den nerv.
Hersteller : Chatanet
Typ : Ch1800
Baujahr : 26.02.2004
Diesel

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20369
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 12. Okt 2013, 10:33

Du darfst definitiv mit einer NEU-Fahrerlaubnis diese Bestandsschutz-Kisten fahren die 60 laufen, wenn Du die 45er fahren darfst. Die zB 60er werden rechtl. so behandelt als wären es 45er. Der Bestandschutz bezieht sich im Grunde darauf ,dass die damaligen 60er zB normale Mopeds waren. Heute wären sie es nicht mehr bei erster Neutzulassung. Sie haben aber "Moped"- Bestandsschutz. deshalb gelten sie heute noch als Moped ,genau wie die aktuellen 45er. Also darf man sie mit neuem "Mopedschein" auch fahren. der Bestandschutz bezieht sich auf die Fahrzeugkathegorie (Moped). Die Geschwindigkeit ist dann gleichgültig.
Glaubs oder lass es sein....es stimmt aber 100%ig.
Kannst Dich mal durch das Forum (SUFU) hangeln, Da findest Du meine alten Antworten auch auf diese Fragen pp..
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 20369
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 12. Okt 2013, 10:33

Du darfst definitiv mit einer NEU-Fahrerlaubnis diese Bestandsschutz-Kisten fahren die 60 laufen, wenn Du die 45er fahren darfst. Die zB 60er werden rechtl. so behandelt als wären es 45er. Der Bestandschutz bezieht sich im Grunde darauf ,dass die damaligen 60er zB normale Mopeds waren. Heute wären sie es nicht mehr bei erster Neutzulassung. Sie haben aber "Moped"- Bestandsschutz. deshalb gelten sie heute noch als Moped ,genau wie die aktuellen 45er. Also darf man sie mit neuem "Mopedschein" auch fahren. der Bestandschutz bezieht sich auf die Fahrzeugkathegorie (Moped). Die Geschwindigkeit ist dann gleichgültig.
Glaubs oder lass es sein....es stimmt aber 100%ig.
Kannst Dich mal durch das Forum (SUFU) hangeln, Da findest Du meine alten Antworten auch auf diese Fragen pp..
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von macbloke » Sa 12. Okt 2013, 12:06

Zur Elektrik:

Während der Fahrt wird Strom Produziert. Das Teil (wie am Fahrrad der Dynamö) heisst dort Lichtmaschine. Vom Prinzip dasselbe.

Wenn Du nun fährst sollte genug Strom entstehen, dass alle Geräte genug Elektrizität abbekommen. DArüber hinaus sollte genug Strom produziert werden, dass die Batterie vollgeladen wird.

Wenn Die ganzen Aggregate immer schwächer wurden, vermute ich dass du die Batterie immer leerer gefahren hast, sodass die Spannung immer schwächer wurde un ddie Leistung der angeschlossenen Geräte auch. Bis das System dann schließlich Kollabierte.

Ich vermute, dass di eBatterie aus irgendeinem Grund die Batterie nicht mehr geladen hat.

DAs könnte zum Beispiel am Regler liegenb. Diese Teile sind dafür verantwortzlich dass du deine BAtterie nicht zu voll lädst. Wenn die Batterie voll ist schaltzet die aus. Der Regler könnte kaputt gegangen sein.

Mag sein dass es an einem schlechten Kontaktr liegt...etc
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
ixo369
Beiträge: 537
Registriert: Do 12. Sep 2013, 14:31
Wohnort: bei Flensburg

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Sa 12. Okt 2013, 13:43

Oder, wenn er nicht geladen hat, wäre es auch möglich, dass die Lichtmaschine keine Lust mehr hat. Ich würde aber auch eher zu einem 45er Diesel tendieren...

Hab mal drei Kandidaten aus Berlin für dich:
Microcar MC1, 5500€
Ligier X-Too Max, 4999€
Ligier Nova 500, 4399€
LG Ole

Ligier ixo dCi, Baujahr 2011
Motor Lombardini LDW 442 CRS
Mitte Mai 9500 km
----
VW Golf IV Variant 1.9 TDi, Bj 2003
Honda Jazz 1.2, Bj 2006
Opel Zafira 1.7 CDTi, Bj 2009
Dacia Lodgy 1.5 dCi, Bj 2014

Benutzeravatar
Rennfurz
Beiträge: 39
Registriert: Do 6. Jun 2013, 21:31
Fahrzeuge: 2 X Ligier
Jaguar Daimler V8 Lang,
Jaguar Executive V8 X308,
2 X Fiat Doblo 1,25 ELX & SX,
Ford RS2000 MK5
Ford Fiesta 16V MK5
Wohnort: Köln-Land

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Sa 12. Okt 2013, 14:05

Hallo Guido,

ich wollte nicht noch jemanden haben, der mir definitiv etwas sagt,
ich wollte wissen, wo das explizit steht und nicht, daß Du das schon öfters gesagt hast.
Nicht böse sein, mich lacht jeder Richter aus, wenn ich sage "das hat Guido gesagt".

Ich darft Dir sagen, mein Onkel ist ehemaliger Landgerichtspräsident i.R.,
einige meiner Cousins und Cousinen sind Anwälte und meine Frau ist auch Juristin,
mein Onkel übrigens war auch an einem der 3 Landesjustizprüfungsämter NRW,
der Großvater meiner Frau vorsitzender Richter am OLG.
So weit wie Du, hat sich aber noch keiner aus dem Fenster gelehnt.

Keiner hat übrigens eine Stelle gefunden, die das genau klärt.
Klar ist nur, daß der AM definitiv das führen eines Kleinkraftrades bis 45Km/h erlaubt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe die Frage nicht gestellt um Dich zu ärgern,
sondern um eine klare Antwort zu bekommen,
wenn Du als Jurist eine Aussage dazu machst, solltest Du auch sagen können, wo das steht.
Oder hast Du in Deinen Scheinen oder der Hausarbeit, auch begründet "man darf definitiv" ?

Ich will doch nur die Stelle, worauf ich mich rechtssicher berufen kann.
Oder eben, daß es nirgends klar steht.
Dann sollte man das doch eigentlich mal klären.
Wie schon gesagt, wegen solcher Aussagen wäre ich fast auf die Nase gefallen.
Da war nur gut, daß die StA auch nichts Gegenteiliges gefunden hat,
aber dann entscheidet das Gericht in seinem Ermessensspielraum und die Entscheidungen ........

Gruß,
Achim
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

macbloke
Beiträge: 7412
Registriert: So 2. Jun 2013, 21:11
Fahrzeuge: Aixam 400 Bj2001, Modell Adam 4kW
Dachschiebefenster, Interieur Wurzelholzimitat
km Stand:
06.MRZ 2013 51400km - 06.Sep.2013 69000
Fusion 1,6D
Transit 2,0D
OM617 Motorsegelboot
Wohnort: Lohmar, bei Köln

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von macbloke » Sa 12. Okt 2013, 16:52

HAllo Rennfurz..

Stöber mal im WIKIpedia und nach homepages über Simson Suhl....
Da steht näherses dazu. Irgendwo gibt s auch angaben dazu, weil gerade Simson über einen Grosshändler VOR der wende Simsons nach Westen geschifft hat, die denn mit 50 km/h angegeben waren aber schon schneller fuhren. Die konnten mit Mopdedkennzeichen/Versiucherungskennzeichen gefahren werden un dmit Mopedfürerschein.
DAgegen gab es dann noch die großem Brüder, die dann 75km/h fuhren, für die musste man dann Anfang der 80er den 1b Führerschein minimum haben. Da gibt s auch Aufstellungen welche Maschine wie einghestzuft wurde, und irgendwo auch einen Hinweis, womit man welches fahren durfte.
Vielleicht können die die Autoren weiterhelfen, ich halte aber weiter die Augen offen, wenn ich was Belegbares finde ausser Tabellen die jemand ins Netz gestellt hat, ich mein jetzt belastbare aussagen, dann schick ich es dir...
(Über PN schreib ich dich nochmal an wegen Fehlercode auslesen Ford, sobald ich schaffe...Winterprojekt)
Ggf gibts
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

Benutzeravatar
Rennfurz
Beiträge: 39
Registriert: Do 6. Jun 2013, 21:31
Fahrzeuge: 2 X Ligier
Jaguar Daimler V8 Lang,
Jaguar Executive V8 X308,
2 X Fiat Doblo 1,25 ELX & SX,
Ford RS2000 MK5
Ford Fiesta 16V MK5
Wohnort: Köln-Land

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » So 13. Okt 2013, 03:32

@ macbloke,

ich danke Dir, für die Hilfe bei der Suche, ich suche ja nun schon länger,
aber wenn selbst die StA Köln zugibt, keine genauere Info zu haben (in privatem Gespräch)
und zugibt in solchen Sachen spekuliert man darauf, daß der Beschuldigte diesen "Beweis"
belegbar vorlegt (also das tut was ich nun suche /sie aber auch nicht belegt bekommen haben ),
d.h. sie gehen davon aus, daß der vorsitzende Richter nach dem FS Entscheidet, also "bis 45 Km/h".
(Amts / Einzelrichter entscheiden manchmal auch anders).
Meine Frau macht zwar fast nur Zivilrechtssachen (Arbeits und Ö-Recht ), aber sie, genauso wie unsere entsprechende Verwandschaft, haben schon nach dieser Info erfolglos gesucht.
Leider Entscheiden die meisten Greichte auch immer entsprechend.
Internetsuchen bis in die NJW Jahrgänge, blieben jedoch ergebnisslos.

Ich bleibe also weiter ein Suchender :oops: :?: 015) :wink: :wink:

Wegen Ford- Fehlercode kannst Du Dich gerne melden.

Gruß,
Achim
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

Antworten