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45km/h Schild

Verfasst: Di 26. Feb 2013, 16:48
von philetta
Hallo

Warum haben nur die 25km/h Autos drei 25 Aufkleber? Einen Hinten, einen Links und einen Rechts.

Habe noch kein 45km/h mit drei Aufklebern gesehen?

Diese müssen das aber auch haben.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 58

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§58 Geschwindigkeitsschilder

(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.

(2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.

(2a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 75 069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DINPrüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,

Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.

(4) Absatz 3 gilt nicht für

die in § 36 Abs. 5 Satz 6 Halbsatz 2 bezeichneten Gleiskettenfahrzeuge,

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.

Die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.

Gruß Christoph

Verfasst: Di 26. Feb 2013, 16:57
von guidolenz123
Weils oberkac... ausschaut..???? :mrgreen: :wink:

Frage wegen 45 er Schild

Verfasst: Di 26. Feb 2013, 19:16
von Bienenfreund
Hallo
Nach dem lesen des vorherigen Beitrags von philetta
Heist das nun mein 45 Schild hinten drauf genügt so nicht.Kann man da eventuell von der Schmiere mit Ärger bekommen
was meint der Rest der Mopedautofahrer oder hat jemand vielleicht Praxiserfahrung drüber

Re: Frage wegen 45 er Schild

Verfasst: Di 26. Feb 2013, 20:02
von guidolenz123
Bienenfreund hat geschrieben:Hallo
Nach dem lesen des vorherigen Beitrags von philetta
Heist das nun mein 45 Schild hinten drauf genügt so nicht.Kann man da eventuell von der Schmiere mit Ärger bekommen
was meint der Rest der Mopedautofahrer oder hat jemand vielleicht Praxiserfahrung drüber
Offiziell drei Schilder....hab ich aber noch nie gesehen und auch nicht von tatsächl. Ärger mit der Bullerie gehört. Wäre auch ne Verwarnsache..keine Bußgeldgeschichte. Mal aus dem Bauch ohne Suchen: 10 Euro...aber wie gesagt...3 Schilder kenn ich nur in Realität von Krankenfahrstühlen und da auch selten.
Laß es insoweit ruhig bei 1 Schild. Oder bau die Schilder so ein,dass sie wie Renn-Nummern aussehen.... :wink: