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Mit dem Mofaschein 45er fahren?
Verfasst: Di 29. Jan 2013, 18:06
von tausend
Ich hebe da eine Anzeige gesehen und der Inserent behauptet ich könnte mit einem Mofaschein ein Leichkraftfahrzeug (45 km/h) fahren wenn ich über 16 Jahre alt bin.
Das ist doch ein Witz,oder?
Verfasst: Di 29. Jan 2013, 18:28
von michael knight
Soviel ich weiss, ist es kein Witz!!!
Gruß
Verfasst: Di 29. Jan 2013, 18:48
von tausend
Soll das heißen das jeder der über 16 Jahre alt ist und einen Mofaprüfbescheinigung hat darf so ein Tei fahren?
Und kann mann das auch irgend wo nach lesen?
Verfasst: Di 29. Jan 2013, 19:18
von guidolenz123
tausend hat geschrieben:Soll das heißen das jeder der über 16 Jahre alt ist und einen Mofaprüfbescheinigung hat darf so ein Tei fahren?
Und kann mann das auch irgend wo nach lesen?
In BRD:
Völliger Blödsinn !!!! Geht gar nicht...ist Fahren OHNE Fahrerlaubnis...Ärger (juristisch) ohne Ende. Wird immer wieder behauptet. Ggf war der Anbieter Österreicher...da galt/gilt dessen Aussage aber auch nur bedingt.
Verfasst: Di 29. Jan 2013, 20:39
von tausend
Das habe ich mir doch gleich gedacht,oder es soll den verkauf ankurbeln.
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 07:04
von michael knight
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Dachte wir dürften ein LKFZ mit Rollerführerschein fahren.
Gruß
Verfasst: Do 31. Jan 2013, 14:17
von guidolenz123
michael knight hat geschrieben:Habe ich da etwas falsch verstanden?
Dachte wir dürften ein LKFZ mit Rollerführerschein fahren.
Gruß
Für BRD gilt:
Roller-Führerschein--also 50ccm und 45kmh schnell---- ist erst mal was anderes als OHNE Führerschein..das wurde wohl in der Verkaufsofferte aber sooo behauptet.
Mit dem aktuellen "Rollerführerschein" --sowohl für Mofa als auch für Moped---bis vor kurzem nicht. Jetzt wurde --diesen Monat---Kleikfraftrad/Roller mit LKFZ zusammengelegt. Ob man JETZT mit altem "RollerFE" die LKFZ auch fahren darf wie mit dem neuen,mußt Du mal in einer zB Fahrschule klären. Die Regelung ist noch zu neu...ich denke aber man darf seit 19 Januar.
Mit Mofa-Prüfung darf man auch zukünftig nicht LKFZ fahren.
Die sog. Bestandschutz-Mofa-Autos (also NUR Krankenfahrstühle) darf man mit alter (vor 2002 erworben) Mofaprüfbescheinigung UND als alter Knochen mit Geburt VOR April 1965 sogar ohne alles bewegen.
Verfasst: Fr 1. Feb 2013, 06:37
von michael knight
Ach so da war ich verwirrt (Grippe im Schädel).
Habe einen PKW-Führerschein, da dürfte es eh keine Probleme geben.
Schönes Wochenende!!!
Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 20:15
von jonas
hi, gehört vielleicht nicht hunderprozentig hier her, aber es könnte ja einer zufällig wissen. Gestern hatte ich eine Diskussion mit nem Kumpel über die neuen Pedelacs und eBikes. Er war der Meinung, dass die über 40 Km/h schnell sind und keines Führerscheins bedürfen. Da ich mal einen Mofaführerschein gemacht habe und die nur 25Km/h fahren dürfen, war ich doch überrascht. Stimmt das nun wirklich oder war das Humbug?
Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?
Verfasst: Sa 7. Sep 2013, 14:06
von guidolenz123
Humbug !!!
Pedelecs bis max 25kmh bei (notwendig) nur Mittreten sind fahrerlaubnisfrei Für jeden JEDEN Alters. Man braucht für die auch keine Mofa-Prüf-Bescheinigung.
Alles drüber gilt als Moped, bzw sogar Kleinkraftrad oder Motorrad (je nach dem).
Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?
Verfasst: Do 26. Sep 2013, 14:57
von Gausi
Hi @all
Die einzigste Ausnahme um legal in der BRD mit der sogenannten Mofaprüfbescheinigung über 25km/h zu kommen ist das Swizzbee 50C . Eingestuft beim KBA als „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“ .....eine Untergruppe der europäischen Kategorie „Kleinkraftrad“ (bis 45 km/h / engl. “Moped“). Der Link ist:
http://extraenergy.org/main.php?languag ... rk=Biketec. Heutige sogenannte S-Pedelecs benötigen eine richtigen Führerschein.
mfg
Gausi
Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?
Verfasst: Do 26. Sep 2013, 15:37
von guidolenz123
Gausi hat geschrieben:Hi @all
Die einzigste Ausnahme um legal in der BRD mit der sogenannten Mofaprüfbescheinigung über 25km/h zu kommen ist das Swizzbee 50C . Eingestuft beim KBA als „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“ .....eine Untergruppe der europäischen Kategorie „Kleinkraftrad“ (bis 45 km/h / engl. “Moped“). Der Link ist:
http://extraenergy.org/main.php?languag ... rk=Biketec. Heutige sogenannte S-Pedelecs benötigen eine richtigen Führerschein.
mfg
Gausi
Nönö, gigt auch noch andere Fahrzeuge..zB:
Duo Krause oder Krankenfahrstühle jeder anderen Art und da gibts außer dem Duo ,welche mit V-max 30kmh allerdings sind das uralte Teile.
Mit Mofaprüfbescheinigung bis ca Sept. 2002 und als Senior mit eigenem Bj (Geburt) vor April 1965 darf man Krause Duo fahren. Das läuft allemal 55kmh und schneller. Ansonsten braucht jeder ,der nicht in o.g. Gruppen passt, für das Duo den Moped-Führerschein (wie der auch immer je nach Prüfungs-Jahr bezeichnet war/ist).
Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?
Verfasst: Di 1. Okt 2013, 21:44
von jonas
Ah, so ist das also. Danke für die Infos.