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Krankenfahrstuhl bis 40 km/h Führescheinfrei?

Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 22:54
von tausend
Mein Nachbar(76 Jahre) hat sich meinen Erad Agora Krankenfahrstuhl 25 km angesehen und meinte das es auch Fahrzeuge gibt die bis 40 km/h führescheinfrei wären.
Kann das sein?
Wie ist da die Rechtslage genau? :?:

Verfasst: Di 11. Sep 2012, 07:43
von guidolenz123
Für Österreich gilt das teilweise und für Spanien und Frankreich stimmt es (allerdings dürfen die Kisten da sogar noch schneller).
In Deutschland schaut es folgendermaßen aus:

Es gab Fahrzeuge als Krankenfahrstuhl zugelassen, die mit V-max 30kmh angegeben waren.
Für diese gilt Bestandschutz.....eine grundsätzl. (auch alte) Regel für V-max 40kmh ist mir nicht bekannt.
Ausnahme (aber nur wg Einigungsvertragsgesetz mit Überleitungen pp etc blabla) die Duos aus der EX-DDR. Die liefen offiziell ca 55kmh und gelten auch heute noch als Krankenfahrstühle ---auch wenn es nicht explizit in den zugehörigen Papieren steht ---Erklärung siehe oben......

Edit:
Eine Sonderregelung aus dem Saarland der 1950er Jahre gab es noch. Für diese dort um den vorgenannten Dreh zugelassene Mopeds galt Führerscheinfreiheit bis --afaik-- 60kmh V-max. UND man mußte vor irgendeinem Stichtag geboren sein...ich glaube aber diese Leute leben heute nicht mehr in relevanter Zahl.