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Fiat Panda 25 kn/h Führerscheinfrei?
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 07:13
von tausend
Ich habe gestern einen Fiat Panda im netz gesehen,auf 25 km/h gedrosselt der soll führescheinfrei sein wenn mann vor 1963 geboren ist.
kann das sein?
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:23
von guidolenz123
Sicher nicht. Nur ,wenn in den Papieren Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl oder zumindest Krankenfahrstuhl drinstünde. Sowas gibt es nicht und gab es nie. Falls solche Papiere mal auftauchen, sind die entweder gefälscht oder es hat sich ein Beamter mal mörderisch verhauen. So ein ehemals "richtiges" Auto mit o.g. Eintrag hab ich erst 1x gesehen...und da war es eindeutig ein Fehler der Behörde. (damit dürftest Du aber fahren).
Jetzt aus dem Stegreif. Stichtag ist afaik der 1. April 1965 -------(fürs Jahr gibts jetzt keine Garantie..ich denke aber das stimmt---hab das Datum bereits mehrmals auch hier im Forum erwähnt)----- als Geburtstag. Geboren VOR diesem Datum darfst Du ohne jede FE oder auch ohne Prüfbescheinigung jedweden eingetragenen Krankenfahrstuhl führen im Straßenverkehr. Geboren am oder nach diesem 1. April brauchst Du eine Mofa-Prüf-Bescheinigung und wenn Du ca um 2002 erst 15 Jahre geworden bist geht auch das nicht mehr.
Apropos:
Einer Behinderung bedarf es KEINESFALLS.
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:30
von tausend
Genau das habe ich auch serinnerung,da will wohl jemand nur sienb en schrott leswerden!
Verfasst: Mo 27. Aug 2012, 09:33
von guidolenz123
tausend hat geschrieben:Genau das habe ich auch serinnerung,da will wohl jemand nur sienb en schrott leswerden!
STÜÜÜÜMMMMTTTTT
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 08:34
von Niko
Geboren am oder nach diesem 1. April brauchst Du eine Mofa-Prüf-Bescheinigung und wenn Du ca um 2002 erst 15 Jahre geworden bist geht auch das nicht mehr.
geboren um ca 2002, oder die prüfbescheinigung gemacht ?
meine die prüfbescheinigung gemacht, geboren dürfte ja egal sein, oder ? wenn nein, dann könnte ja jemand der davor 15 wurde, nun aber die prüfbescheinigung macht mit selber prüfbescheinigung die einer macht der danach 15 wurde mehr fahren.
Verfasst: Di 28. Aug 2012, 09:48
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:Geboren am oder nach diesem 1. April brauchst Du eine Mofa-Prüf-Bescheinigung und wenn Du ca um 2002 erst 15 Jahre geworden bist geht auch das nicht mehr.
geboren um ca 2002, oder die prüfbescheinigung gemacht ?
meine die prüfbescheinigung gemacht, geboren dürfte ja egal sein, oder ? wenn nein, dann könnte ja jemand der davor 15 wurde, nun aber die prüfbescheinigung macht mit selber prüfbescheinigung die einer macht der danach 15 wurde mehr fahren.
Ja ja ...Prüfbesch. gemacht.
Hab ich ungenau ausgedrückt.
Bin intern davonausgegangen,daß wer eben mit 15 gleich die Besch. gemacht hat.
Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 01:14
von Niko
mist aber auch,
sonst hätt ich meine freundin losgechickt die noch schnell machen
