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Darf ich ein Leichtkraftfahrzeug fahren?

Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 22:43
von tausend
Ich bin am 06.01.1962 geboren,habe einen Behinerten Ausweis(100% H G )
Ich habe keinen Führerschein.Darf ich ein Leichkraftfahzeug füren,wenn ja welches?

Verfasst: Mi 13. Jun 2012, 23:08
von guidolenz123
NEIN !!!
Nur ein als Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl eingetragenes KFZ darfst Du ohne alles fahren in Deinem Alter. Lediglich 25kmh Eintrag reicht auch nicht.
zB sowas:
Erad Agora...
Bild

Verfasst: Do 19. Jul 2012, 09:12
von Bewußtsein1900
Was ich aber nicht verstehe wenn man einen FÜhrerschein warum man dann kein Leichtkraftfahrzeug fahren darf?

LG

Verfasst: Do 19. Jul 2012, 10:22
von guidolenz123
Bewußtsein1900 hat geschrieben:Was ich aber nicht verstehe wenn man einen FÜhrerschein warum man dann kein Leichtkraftfahrzeug fahren darf?

LG

Wie kommst darauf ?
Freilich darf man.

Verfasst: Di 14. Aug 2012, 13:11
von Karl.mueller85
Hallöchen,
jetzt muss ich auch nochmal fragen. Soweit ich weiß, reicht doch der Führerschein Kl S aus, um ein LeichtKfz zu fahren. Der die ist doch beim normalen Führerscheinerwerb Kl B enthalten oder?

Verfasst: Di 14. Aug 2012, 13:33
von Karl.mueller85
Karl.mueller85 hat geschrieben:Hallöchen,
jetzt muss ich auch nochmal fragen. Soweit ich weiß, reicht doch der Führerschein Kl S aus, um ein LeichtKfz zu fahren. Der die ist doch beim normalen Führerscheinerwerb Kl B enthalten oder?
So habe mal geschaut und sowohl auf Wiki als auch auf http://www.leichtkraftfahrzeuge.net/ was gefunden. Da steht rechts im mittleren Bereich, dass man mit dem Führerschein Klasse S ab 16 Jahren fahren kann.

Verfasst: Di 14. Aug 2012, 15:34
von guidolenz123
Karl.mueller85 hat geschrieben:
Karl.mueller85 hat geschrieben:Hallöchen,
jetzt muss ich auch nochmal fragen. Soweit ich weiß, reicht doch der Führerschein Kl S aus, um ein LeichtKfz zu fahren. Der die ist doch beim normalen Führerscheinerwerb Kl B enthalten oder?
So habe mal geschaut und sowohl auf Wiki als auch auf http://www.leichtkraftfahrzeuge.net/ was gefunden. Da steht rechts im mittleren Bereich, dass man mit dem Führerschein Klasse S ab 16 Jahren fahren kann.
Mit "B" auch ...natürl..

Verfasst: Di 14. Aug 2012, 15:50
von Karl.mueller85
Dann bin ich beruhigt. Jetzt fehlt nur noch der fahrbare Untersatz :)