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Verfasst: Fr 17. Feb 2012, 20:01
von Niko
bei mir ging der typ nicht an den computer. wüsst also nicht wo und wie er da etwas registriert haben soll ....

Verfasst: Di 21. Feb 2012, 20:19
von Cavaluna
Hallo ,

also die Zullasungsstelle hier in Wuppertal Scant das ein das weiß 100% ig.

Versuche diese Tage noch den TüV Bericht hier rein zu laden ,hoffe es geht !

Bild

Gruß
Enzo

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Verfasst: Mo 2. Feb 2015, 20:01
von hjst
Wer einen alten Klasse 5 Führerschein hat (den grauen Lappen, wo drinsteht bis 50 Kubik oder bis 50 kmh), darf das Ding bis 50kmh fahren und der Hubraum ist egal, nannte sich früher Treckerführerschein und den habe ich auch ! Also jemanden suchen, der so ein Teil hat, kann die Versicherung abschließen und dann hat man alle Zeit der Welt zum drosseln. Ich hatte noch nie deswegen Probleme.
Gruß Jürgen

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Verfasst: Mo 2. Feb 2015, 22:03
von Niko
hjst hat geschrieben:Wer einen alten Klasse 5 Führerschein hat (den grauen Lappen, wo drinsteht bis 50 Kubik oder bis 50 kmh), darf das Ding bis 50kmh fahren und der Hubraum ist egal, nannte sich früher Treckerführerschein und den habe ich auch ! Also jemanden suchen, der so ein Teil hat, kann die Versicherung abschließen und dann hat man alle Zeit der Welt zum drosseln. Ich hatte noch nie deswegen Probleme.
Gruß Jürgen
Wenn da steht bis 50 kubik ist der Hubraum weshalb doch gleich egal ?

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Verfasst: So 22. Feb 2015, 18:10
von abakadriver
Der Führerschein regelt die Zulassung des Fahrzeugs nicht, er bestimmt nur was du fahren darfst. Was mehr als 45 fährt und zweispurigist, ist ein Pkw Bus oder Lkw Ausnahmen macht da nur das Motorrad mit Beiwagen.

Altfahrzeuge werden bei Neuzulassung in das geltende Recht eingegliedert. Eine Art Bestandsgarantie gilt nur für die Original Zulassung. Muss aber aus welchem Grund auch immer eine neue ABE / CoC Papier ausgestellt werden. Wird die nach geltendem Recht gemacht. Das Fahrzeug war bisher Pkw und soll nun lkfz werden du brauchst eine neue Zulassung. Also muss es 45 fahren. Führerschein muß gültig sein kann also 5, 4, am, t,s, sein egal du darfst nur so schnell fahren wie im Papier steht nich wie im Führerschein steht.
Gruß Martin

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Verfasst: So 22. Feb 2015, 20:06
von Ingoman
Moin,
freut mich dass du einen Prüfer kennst, der sich Mühe gibt, den Umschreibungsakt zu unterstützen :)
Etwas aus vergangenen Tagen meines Lebens :
Ich hab mal ne "Ente" Citroen 2CV verlängert, und nach allen Hürden beim TÜV, kamen mir DIE noch mit nem Abgasgutachten, das ich brauchen würde :?
Was dann geschah :
Ich bin von Hamburg nach Köln zur Homulogationsstelle von Citroen Deutschland gefahren, und hab das Auto vorgestellt.
Interessiert wurden einige Runden von verschiedenen Ingenieuren gedrehet, und dann dauerte es einige Zeit, bis man mir ein Schreiben für den TÜV HH mitgab : "Schulligung, wir mussten erst eine Vormulierung finden, die den TÜV HH nicht beleidigt. Ihr Fahrzeug hat den original Motor, mit 600ccm, und ein Abgasgutachten ist erst ab einer Fahrzeugveränderung ab 800ccm nötig."

OK, das war 1994, aber ich glaub da hat sich nicht viel geändert.
Aber es war ein tolles Gefühl, mit dem Schreiben in der Hand am nächsten Tag die Zulassung zu bekommen. 023)

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 20:36
von abakadriver
Joh, jo, früher waren auch die Gummistiefel noch aus Leder.

Gruß Martin

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Verfasst: Mi 25. Feb 2015, 23:45
von Jörg Tilwitz
Wegen dem Heruntersetzen der Geschwindigkeit und der Abnahme durch den TÜV und die zu erwartenden Kosten, guckst Du .....

http://www.tilwitz.de/mein-ligier/frage ... -anmelden/