Gibt es zulassungsfreie Anhänger ?

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Niko
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Gibt es zulassungsfreie Anhänger ?

Beitrag von Niko » Fr 4. Feb 2011, 23:28

Hi,
wo ja nun das 45km/h Auto weder zugelassen muß wie ein "normales Auto und auch weder AU noch HU benötigt, da frage ich mich doch wie schaut es da mit Anhängern aus ? Gibt es da auch so etwas ? Also Anhänger die keine Zulassung oder so benötigen ?
Gruß,
Niko.

Martin555

Beitrag von Martin555 » Sa 5. Feb 2011, 10:32

Mit 6km/h Schild geht das! Oder hinter einem Rasenmähertrecker.... :mrgreen:

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Niko
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Beitrag von Niko » Sa 5. Feb 2011, 11:06

na das istdoch schon mal was - irgendwie fand ich was zu einem anhänger nur auf stahlrädern ..... denk das ist ja wohl hohn, ob das noc hen altgesetz aus kaisers zeiten ist ? hmmmmmm

gab es da nicht mal was zu transportanhängern für sportgeräte ?

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Michael
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Beitrag von Michael » Sa 5. Feb 2011, 17:48

Hi,

da gibt´s den § 18, Abs. 2, Nr. 6 der StVZo für zulassungefreie Anhänger: Schau nach ob deiner darunter fällt:
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
.....
6. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesminister für Verkehr nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;
b) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren (einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschine das Führen des Fahrzeugs von einem Sitz aus zu ermöglichen);
c) Anhänger hinter Straßenwalzen;
d) Maschinen für den Straßenbau, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;
e) Wohnwagen und Packpackwagen im Gewerbe nach Schaustellerart, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;
f) Anhänger, die lediglich der Straßenreinigung dienen;
g) eisenbereifte Möbelwagen;
h) einachsige Anhänger hinter Krafträdern;
i) Anhänger für Feuerlöschzwecke
k) (gestrichen)
l) Arbeitsmaschinen;
m) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;
n) Anhänger, die als Verladerampen dienen;
o) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden; Buchstabe a letzter Satz gilt entsprechend;
p) einspurige, einachsige Anhänger (Einradanhänger) hinter Personenkraftwagen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite über alles nicht mehr als 1000 mm, die Höhe über alles nicht mehr als 1000 mm und die Länge über alles nicht mehr als 1200 mm betragen.
Sportgeräte gibt´s zwar noch, aber ich habe gehört, dass die Ausnahme für Motorräder, wenn dies angemeldet sind, weggefallen ist. Falls du aber ein Segelflugzeug hast...
Michael

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Niko
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Beitrag von Niko » Sa 5. Feb 2011, 22:28

also bleibt da nur "p" - also : einspurige, einachsige Anhänger (Einradanhänger) hinter Personenkraftwagen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite über alles nicht mehr als 1000 mm, die Höhe über alles nicht mehr als 1000 mm und die Länge über alles nicht mehr als 1200 mm betragen. aber ein anhänger mit nur einem rad ? das ist doch käse .... :-( also sehe ich das so das mein autochen keinen tüv braucht, aber wenn ich 'nen anhäger mir hole, dann muss der zum tüv ... da versteh mal einer die welt :-D

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Beitrag von Michael » So 6. Feb 2011, 00:14

Diese einachsigen Anhänger werden oft für Motorradgespanne verwendet, da passt jede Menge rein. Vielleicht gar keine schlechte Idee :!:

Michael

knutschkugel

Beitrag von knutschkugel » So 22. Mai 2011, 23:59

Niko hat geschrieben:also bleibt da nur "p" - also : einspurige, einachsige Anhänger (Einradanhänger) hinter Personenkraftwagen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite über alles nicht mehr als 1000 mm, die Höhe über alles nicht mehr als 1000 mm und die Länge über alles nicht mehr als 1200 mm betragen. aber ein anhänger mit nur einem rad ? das ist doch käse .... :-( also sehe ich das so das mein autochen keinen tüv braucht, aber wenn ich 'nen anhäger mir hole, dann muss der zum tüv ... da versteh mal einer die welt :-D
also ich hab mir den genannten § 18 mal durchstudiert und würde den so deuten: so ein anhänger muss nicht zum TÜV sondern der braucht genauso wie dein zugauto eine betriebserlaubnis. als alter motorradfahrer hab ich solche einradanhänger an motorädern schon gesehen, die gehen also mit dem motorrad in schräglage und die anhängerkupplung muss entsprechend ausgeführt sein. wenn dies bei motorrädern möglich ist, dann solltest du einfach im dortigen fachhandel gucken falls du so einen hänger willst. die schönsten einachshänger hab ich hinter einer harley davidson und einer honda gold wing gesehen. google da mal nach.

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Beitrag von guidolenz123 » Mo 23. Mai 2011, 08:23

Das Prob steckt afaik ganz wo anders.
Die AHK am Zugfahrzeug muß eingetragen werden. Das wird nicht ganz einfach...,um es gelinde auszudrücken.
Ansonsten schwebt die Betriebserlaubnis des Zugfahrzeugs iwo im Nirvana.
Das scheint mir noch die größte Hürde fürs Anhängervorhaben.
Ansonsten ...geschlossener Sportanhänger....
für zB Jagdsporthunde: :mrgreen:

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Beitrag von Alminchen » Fr 7. Okt 2011, 19:58

Hallo, zulassungsfreie Anhänger gibt es natürlich.

Das kann bei jedem KFZ Anhänger gemacht werden.
Es wird ein DEKRA / TÜV Gutachten erstellt für einen zulassungsfreien Anhänger.
Bei der Zulassungstelle gibt es dann die Betriebserlaubnis.

Der Anhänger muß dann mit einer Farbkopie des Nummernschildes des zulassungsfreien Zugfahrzeugs ausgestattet werden. Versichert ist der Anhänger angehängt mit dem Zugfahrzeug, abgehängt unversichert.

Die Anhängelast eines Zugfahrzeugs (Leichtkraftfahrzeug) beträgt das halbe Leergewicht und sollte (muß nicht) eingetragen sein. Der DEKA / TÜV Prüfer kann das aber auch nach oben ändern.
So haben unsere Piaggio Ape 50 immer 150 kg eingetragen bekommen, einmal 350 kg.
Eingetragen wird die Zugkugel mit dem E-Prüfzeichen

Grüße
Alminchen
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Beitrag von guidolenz123 » Fr 7. Okt 2011, 21:20

Folgendes gilt nur für BRD...in Austria kanns schon anders sein.
Ohne jetzt im Gesetz nachzuschauen,würde ich Folgendes aus Erfahrung/Wissenschatz ausführen:
Zulassungsfrei sind ledigl. Sportanhänger.
Diese dürfen auch nur zu diesen Zwecken (Tiertransport von zB Sportpferden/Kampfkrokodilen pp., oder Sportgeräte --Boote,Fahrräder,Crossmaschinen,Rennwagen---) benutzt werden...sonst wäre das Steuerhinterziehung. Zulassungsfrei bedeutet ja u.a. auch steuerfrei.
Zudem können landwirtschaftl. Anhänger zulassungsfrei sein.
Mag noch paar Ausnahmen,die mir gerade nicht einfallen geben. Das wars dann aber auch schon.
Ob ein Anhänger TÜV braucht ,oder eine AHK am Zugfahrzeug in die Papiere einzutragen ist, ist schon wieder eine gänzl. andere Frage.

@Alminchen
Du schreibst:
"Der Anhänger muß dann mit einer Farbkopie des Nummernschildes des zulassungsfreien Zugfahrzeugs ausgestattet werden. Versichert ist der Anhänger angehängt mit dem Zugfahrzeug, abgehängt unversichert."

Du darfst offiziell keine Kopie (Farbkopie) vom Nr-Schild anhängen. Muß ein genormtes vom Schildermann sein. Sogar bei einem Nr-Schild für zB einen Fahrradträger auf der AHK.
Da geht nix mit Maltalent oder Farbkopierer.
Angehängt ist übrigens JEDER Anhänger durch das Zugfahrzeug versichert ---und neuerdings teils auch selbst,obschon angehängt------ nicht angehängt ist ein Anhänger selbst versichert...ob bei einem zulassungsfreien eine Versicherung von Nöten ist ,kann ich mom aus dem Stegreif nicht sagen---ich glaube aber ,daß Pflichtversicherung auch für zulassungsfreie Anhänger besteht---(ohne Gewähr)---. Zulassungsfrei heißt aber nicht automatisch versicherungsfrei....wissen wir ja von unseren Tupperdosen.
Gruß Guido
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Beitrag von Alminchen » Sa 8. Okt 2011, 07:55

Das ist nicht richtig, dass das Versicherungskennzeichen nicht kopiert werden darf.
Es muß sogar eine Farbkopie in gleicher Größe des Originals am Anhänger angebracht sein.
Zulassungsfreie Anhänger können nicht Pflichtversichert werden (eigenes Nummernschild)
Zulassungsfreie Anhänger sind somit auch in nicht angehängtem Zustand unversichert.

Auch sind zulassungsfreie Anhänger nicht nur Sport- oder Einachsanhänger.
Wir haben schon mehrfach wie beschrieben Grillanhänger auf diese Weise zugelassen.
Die Anhänger brauchen dann auch keinen TÜV und dürfen nur an zulassungsfreien Fahrzeugen benutzt werden.
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 8. Okt 2011, 10:10

Hallo Alminchen..
Ich sprach auch nicht von Vers-Kennzeichen ,sondern Nummernschildern.
Ging ja allg. um zulassungsfreie Anhänger.

Wg.:
Die Anhänger brauchen dann auch keinen TÜV und dürfen nur an zulassungsfreien Fahrzeugen benutzt werden.
Da ist es s.o. freilich etwas anders. Meine Aussage bezog sich auf normale PKW/LKW mit Anhänger.
Versichert sind zulass-freie Anhänger abgehängt aber m.W. nie. Wie sollte man die abgehängt auch einem versicherten KFZ zuordnen können?
Gruß Guido
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Beitrag von a-aus-k » Mo 10. Okt 2011, 10:32

moin zusammen,
wie jetzt?
was ist nun zulassungs/steuerfrei/tüv-frei?
- ein anhänger, der nur eine achse (aber 2 räder ) hat, um z.b. motorräder zu transportieren?
das wär für mich genau das richtige!
dann wäre hier evt. das problem, das das zugfahrzeug auch noch mit roter (oldtimer) nummer fährt

lt eu-recht sind doch hängegrkupplungen gar nicht mehr eintragunspflichtig,
insofern es für ein kfz schon dieses modell mit ahk gab (oder)?

grüße
andy
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Martin555

Beitrag von Martin555 » Mo 10. Okt 2011, 11:06

Alminchen hat geschrieben:Auch sind zulassungsfreie Anhänger nicht nur Sport- oder Einachsanhänger.
Wir haben schon mehrfach wie beschrieben Grillanhänger auf diese Weise zugelassen.
Die Anhänger brauchen dann auch keinen TÜV und dürfen nur an zulassungsfreien Fahrzeugen benutzt werden.
...wie lässt man denn zulassungsfreie Anhänger zu???

Mein Nachbar hat sich meinen zugelassenen Anhänger ausgeliehen ohne mich zu fragen, ich habe es zugelassen. So geht das ??? :mrgreen:

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