Motorkutsche - Fahrzeugklasse und Zulassungsbedingungen?
Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 08:31
Hallo, vielleicht gibt es zu diesem Thema schon was... trotz Suche habe ich leider nichts gefunden.
Es gibt motorisierte Kutschen, also wie richtige Perdekutschen, aber ohne Pferd, sondern mit Motor. Ähnlich wie die allerersten Autos, aber neu. Zum Beispiel von der Firma Aaglander https://de.wikipedia.org/wiki/Aaglander https://www.aaglander.de . Diese Kutschen sind auf 20 km/h begrenzt. In Münster fahren ähnliche Gefährte auch batteriebetrieben, also rein elektrisch, für Stadtrundfahrten. Alle diese Fahrzeuge bekommen richtige Kfz-Kennzeichen, also eine Straßenzulassung.
Weiß jemand, zu welcher Fahrzeugklasse solche Motorkutschen zählen und welche Zulassungsvorschriften dafür relevant sind?
Ich vermute, dass es sich um (freiwillig zugelassene aber) zulassungsfreie Fahrzeuge bis 20 km/h handelt, für die aber eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Möglicherweise fallen sie unter FZV §3 (3) 1. a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
in Verbindung mit §4 (2) 1. (keine Kennzeichenpflicht) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html
Aber kann eine motorisierte Kutsche als Arbeitsmaschine durchgehen? Eine solche soll doch gerade NICHT für den Transport von Personen (oder Gütern) bestimmt sein.
Laut Spiegel werden die Aaglander Kutschen als offene PKW zugelassen: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/aag ... 89328.html
Es gibt motorisierte Kutschen, also wie richtige Perdekutschen, aber ohne Pferd, sondern mit Motor. Ähnlich wie die allerersten Autos, aber neu. Zum Beispiel von der Firma Aaglander https://de.wikipedia.org/wiki/Aaglander https://www.aaglander.de . Diese Kutschen sind auf 20 km/h begrenzt. In Münster fahren ähnliche Gefährte auch batteriebetrieben, also rein elektrisch, für Stadtrundfahrten. Alle diese Fahrzeuge bekommen richtige Kfz-Kennzeichen, also eine Straßenzulassung.
Weiß jemand, zu welcher Fahrzeugklasse solche Motorkutschen zählen und welche Zulassungsvorschriften dafür relevant sind?
Ich vermute, dass es sich um (freiwillig zugelassene aber) zulassungsfreie Fahrzeuge bis 20 km/h handelt, für die aber eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Möglicherweise fallen sie unter FZV §3 (3) 1. a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
in Verbindung mit §4 (2) 1. (keine Kennzeichenpflicht) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__4.html
Aber kann eine motorisierte Kutsche als Arbeitsmaschine durchgehen? Eine solche soll doch gerade NICHT für den Transport von Personen (oder Gütern) bestimmt sein.
Laut Spiegel werden die Aaglander Kutschen als offene PKW zugelassen: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/aag ... 89328.html