Leasing

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » So 12. Sep 2010, 18:59

In BRD gibts für den Fall,daß die Grünen nicht beweisen können,daß man gefahren ist,die Regelung,daß der Halter zB bei PKW die Verfahrenskosten(i.d.R. ca 15 Euro) bezahlen muß. NIE aber die Strafe,da in BRD ohne den Nachweis des Täters niemand bestraft werden kann. Kann also ohne Täternachweis nie teurer werden als ca 15 Euro.
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Niko
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Beitrag von Niko » Mi 15. Sep 2010, 22:58

da habe ich gleich einen fall aus der theorie :-))

in der eifel (raum rursee) steht so ein zerrspiegel an einer eigentlich nicht sonderlich genutzten einmündung. dieser spiegel ist ab und an verdreht, so das er für seine nzweck unnütz ist, ABER und nun kommt es, er steht dann so, das ein in der nähe stehender knipsautomat bei auslösung die vorderseite drauf hat UND die rückseite wenn es ein motorrad ist, da sich dieses im zerrspiegel wiedergibt. so ist mittels zusammenspiel der beiden teile auch bei der fotografie das kennzeichen des motorrades ersichtlich.

nun hieß es da mal das dann der halter ermittelt werden kann - logisch, weiter hieß es das wenn er nicht sagen kann wer da fuhr, das er zahlen muss oder er auferlegt bekommt das wenn er nicht sagen kann wer fuhr für dieses fahrzeug ein fahrtenbuch zu führen. nun lange rede kurzer sinn, da wäre man in der theorie wenn nicht zu erkennen auch mit den 15 € durch, wenn man sagt man ist das nicht auf dem motorrad, sondern einer von der ecke wo man sich traf und da tauscht man halt mal die bikes ?

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » Do 16. Sep 2010, 09:20

Die Halterhaftung für (auch nur) Verfahrenskosten gibts NUR im ruhenden Verkehr--sprich bei Halten und Parken. Im fließenden Verkehr kann (in BRD..in Austria ists anders) nur der nachgewiesene Täter/Betroffene belangt werden. Beweisen muß es nicht der angebl. Täter(daß er nicht gefahren ist),sondern Vater Staat,daß eine bestimmte Person gefahren ist. Niemand kann (in BRD) als Beschuldigter oder Betroffener oder Verwandter pp. zu jedweder Aussage gezwungen werden.Verfassungsrechtl. geschützte Gesetzeslage. (Ist in Austria anders).
Man sagt (Schweigerecht) besser GAR NICHTS ZUR SACHE. Als Beschuldigter darf man auch lügen...zB "Ich wars nicht",aber niemals Unschuldige belasten. Also besser SCHWEIGEN zur Sache und/oder nur die Tätereigenschaft bestreiten.
Ergo:
Ohne Täternachweis (im fließendem Verkehr) überhaupt keine Sanktionsmögl. für Vater Staat.
Natürl. muß man Einspruchsfristen pp. beachten bei zB Bußgeldbscheiden/Strafbefehlen pp. Dafür gibts Rechtsschutzvers. und Anwälte.
Das Führen von Fahrtenbüchern wird praktisch nicht angeordnet. RIESENAUSNAHME.
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Beitrag von Niko » Do 16. Sep 2010, 10:10

für was steht bitte das pp. ?

ich schaute mal und fand via internet dann :
Abkürzung: p.p.
Pastor primarius (P.P.)
(Oberpfarrer)
- P.P.

Pater Patriae (P.P.)
(lat.: »Vater des Vaterlandes«)

per procura/per procurationem (p.p.)
(lat.: »in Vollmacht«)
- pp., p.p., p.pro., p.proc.

Politische Polizei (P.P.)
- P.P.

post partum (p.p.)
(lat.: »nach der Geburt«; Med.)

post[age] paid (p.p.)
(engl.: »Porto bezahlt; portofrei«)

pour pre´senter (p.p.)
( franz.: »zur Vorstellung, Einführung«; auf Karten)

praemissis praemittendis (P.P.)
(lat.; der gebührende Titel sei vorausgeschickt)

Privatpackung (P.P.)
und würde sagen das mit der vollmacht, da dort das auch als "pp." steht, wobei der text " Niemand kann (in BRD) als Beschuldigter oder Betroffener oder Verwandter in Vollmacht zu jedweder Aussage gezwungen werden. " klingt so etwas seltsam :-\

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Beitrag von guidolenz123 » Do 16. Sep 2010, 11:47

Hast Du bzw. hättest Du Recht, wenn es dies bedeuten sollte und würde.
ABER:
pp. bedeutet das Gleiche wie etc. Wird auch oft als "etc.pp." benutzt.
Bedeutet kurz gesagt: "und weitere/s" bzw weiter so...u.ä..bzw u.dergl. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Diese Abk. (Abkürzung) kommt aus dem Lateinischen "perge,perge" von Grundform: "pergere" = weitermachen.
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