Leasing

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Sabine_A
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Leasing

Beitrag von Sabine_A » Mo 6. Sep 2010, 13:33

Hallo liebe Forum Mitglieder,

habe eine Frage und zwar kann ich das neue Leichtkraftfahrzeug welches ich mir kaufe auch nicht bei der Volksbank leasen so wie es mein Händler vorgeschalgen hat sondern zb. bei einer anderen Bank weils drt billiger ist?

Habe mich für einen neuen Ligier x Too RS entschieden und freu mich total.

Werde eine Anzahlung von 5000 Euro machen und dan´n auf 48 Monate ein Leasing. Mein Händler hat mir das Leasing bei der Volksbank vorgeschalgen kosten Vollkasko udn Leasing pro Monat ca. 250 Euro.

Meine Hausbank hat mir ebenfalls ein Angebot erstellt mit einem Betrag von 225 Euro leasing und Vollkasko..,,Habe hald nach den 4 Jahren noch eine Rest Rate von ca. 5000 Euro.

Nun weiß ich nicht was ich machen soll...Für meinen Aixam A741 Erstzulassung 2005 me ich ich noch 4.000 Euro der mich damals vor 2 Jahren 6.000 gekostet hat :) nun aber Unfallfarzeug ust...Öl rinnt, Kofferaumdeckel geht nicht merh gut zu, Kratzer usw....

Was würdt ihr an meiner Stelle tun?Ich bin eben unentschlüssig ob ich es beim Händler oder bei meiner Hausbank versichern soll.

Dankeschön

PS:Freu mich schon mega aufs neue Leichtkraftfahrzeug :).
Hat wer erfahrungen mit dem RS??

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 6. Sep 2010, 17:23

Hallo Sabine,
Auf GAR KEINEN FALL leasen. Ist wirtschaftl. für Privatleute exorbitanter Unfug.
Kostet unterm Strich --ohne Einbeziehung von Vollkasko und Co----bereits 25-30% mehr als kaufen. Selbst Kredit aufnehmen ist günstiger. Zudem hat in der Regel der Leasinggeber am Ende das Wahlrecht,ob das KFZ zurüchzugeben ist,oder behalten werden soll. Wenn es ganz dumm läuft hast Du nach 5 Jahren eine Schlußzahlung an der Backe und dennoch kein KFZ mehr.
Aus Erfahrung meiner anwaltl. Praxis kann ich vom Privatleasing nur dringend abraten. Meist eine Kostenfalle und zum Schluß hat man nicht mal ein Auto ,oder wird mangels Alternative zu einem Anschluß-Leasing "genötigt".
Zudem: Bei einem Unfall bekommst Du von der Gegnerhaftpflicht oder auch eigenen Vollkasko nur den Zeitwert--OHNE DIE ZUSÄTZL. HOHEN LEASINGKOSTEN---. SElbst bei Neuwert-Unfall bleibt das 25-30% hinter dem Leasinggesamtpreis zurück.Der Leasinggeber besteht aber auf Vertragserfüllung. Ergebnis: Nach einem Unfall-ob schuld oder nicht-- hast Du paar 1000 Schulden und Kein Auto !!!
Will Dich keineswegs desillusionieren,aber ,wenn Du schon fragst........
Also dann lieber Kredit......obschon das auch nicht der Königsweg ist.

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Beitrag von Niko » Mi 8. Sep 2010, 14:41

Zudem hat in der Regel der Leasinggeber am Ende das Wahlrecht,ob das KFZ zurüchzugeben ist,oder behalten werden soll. Wenn es ganz dumm läuft hast Du nach 5 Jahren eine Schlußzahlung an der Backe und dennoch kein KFZ mehr.
hallo, wie sol ldas gehen, ich habe dann alels abbezahlt und keinen gegenwert ?

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Beitrag von guidolenz123 » Mi 8. Sep 2010, 17:31

Beim Leasing gibts i.d.R. eine Schlußzahlung bzw bei Eingehen des Leasingvertrages eine Vorab-Schätzung ,was das KFZ bei Vertragsende wohl wert sei(n müsse). Bei Vertragsende hat der Leasinggeber(außer es ist im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart) das Recht zu wählen ,ob er das KFZ an den Leasingnehmer übergibt(dieser muß dann einen/den vorab vereinbarten Geldwert an den Leasinggeber bezahlen) oder ob er es wiederhaben will. Dann überprüft der Leasinggeber mittels u.a. Sachverständigem,ob das KFZ noch den vorab angenommenen Restwert hat (hats nach der Schätzung i.d.R. aber nicht).
Dann muß der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Differenz zwischen Vorab-Schätzung und Ende-Sachverständigenwert auszahlen UND das KFZ herausgeben.
Beispiel:
Wenn der Leasingnehmer bei zB Vorab-Wertschätzung von 5000 in der Laufzeit viele Blessuren oder zuviel Kilometer fabriziert hat und der Sachverständige den Wert bei Vertragsende auf zB 1000 schätzt , muß der Leasingnehmer dem Leasinggeber noch zB 4000 zahlen UND das KFZ herausgeben. Ist öfters der Fall.
Je nach dem kann es zB bei Unfalltotalschaden so aussehen:
Das Auto hat neu einen Wert von 10000. Mit Leasinggebühr(Leasinggeber will was verdienen) 12500. Dann Unfall. Man bekommt von der Gegnerversicherung oder Vollkasko bei Totalschaden Zeitwert bzw max. Neuwert (1 Monat nach Erstzulassung) also bestenfalls 10000. Leasinggeber will aber 12500 (Vertragssumme) . Auto kaputt/Totalschaden. Schulden 2500 und KEIN Auto mehr. Oft geht dann aber Anschlußleasing. Aber nicht immer.
Leasing ist näml. nur ein gemischter Miet-Kaufvertrag und je nach Vertragsgestaltung überwiegt der Miet-Charakter oder Kauf-Charakter.
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Hier (nur EIN) Beispiel für Leasing-Konstellationen. Davon gibts viele auch noch kompliziertere.
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Beitrag von Niko » Do 9. Sep 2010, 06:56

Hallo & Danke :-)

Ich dachte immer das Leasing wäre so, das man das Auto sozusagen auf Raten käuft und sich am Ende entscheidet ob "JA" oder "NEIN" aber nicht das der von dem man es bekommt das macht ..... heftig ! Aber es erklärt warum wir mal einen bei Fiat trafen der die Pandas nahm, irgendwie hat der sich wohl verpflichtet alle Leasing - Pandas für 1.000 DM ost so zu nehmen. Egal welcher Zustand etc. er mußte alle nehmen und richtig gute so sagte er habe er eigentlich nur höchst selten dabei.

Danke für die Erklärung :-)

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Beitrag von guidolenz123 » Do 9. Sep 2010, 07:49

Niko schrieb:"Ich dachte immer das Leasing wäre so, das man das Auto sozusagen auf Raten käuft und sich am Ende entscheidet ob "JA" oder "NEIN" ."

Gibt es auch. Kommt auf den Inhalt des Leasingvertrages an.
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Beitrag von Sabine_A » Do 9. Sep 2010, 15:24

Dankeschön für die Antworten.

Bei uns in Österreich ist es irgendwie so das jedes 5 Auto geleast wird ;).

LG

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Beitrag von guidolenz123 » Do 9. Sep 2010, 18:16

Ist in BRD auch nicht viel anders.Hier werden über 86% der Mittelklasse und höher bei Geschäftswagen geleast.
Die meisten Neuwagenverkäufe sind lt. Statistik wohl Geschäftswagen.
Für Private lohnt es aber nicht.
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Beitrag von Niko » Fr 10. Sep 2010, 02:21

ich hätte da aber mal eine andere frage, nun wo sich die sache mit der kfz-steuer doch so geändert hat das man ein " richtiges auto" viel günstiger fahren kann als es vor einigen jahren noch war, ein " richtiges auto" zudem für unter 10.000 € zu bekommen ist, warum käuft man sich dann noch so ein " moped-auto" in neu ?

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Beitrag von guidolenz123 » Fr 10. Sep 2010, 08:48

Man spart sich i.d.R. Park"Tickets" und ist auchsonst schlecht zu orten.
Guido
Ansonsten: Viel zu teuer.#
Gruß Guido
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Beitrag von virgo » Fr 10. Sep 2010, 09:56

guidolenz123 hat geschrieben:Man spart sich i.d.R. Park"Tickets" und ist auchsonst schlecht zu orten.
Guido
Ansonsten: Viel zu teuer.#
Müsst ihr, in Deutschland, keine Parktickets bezahlen?
lg. Dominik

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Beitrag von Sabine_A » Fr 10. Sep 2010, 12:19

Hey Niko,

da ich eine Sehschwäche habe und keinen normalen Führerschein bekomme bin ich seit 2 Jahren so auf dem Weg, da bei uns in Österreich keine Sehleistung erforderlich ist..;). Wobei ich dazu schreiben muss das ich auf dem einen Auge 70% sehe und das genügt :).

Wenn ich den normalen Schein hätte würde ich mir nie im Leben so etwas kaufen, aber da ich das eben nicht habe und das meine einzige Möglichkeit ist mobil zu sein nehem ich diese gerne dankend an :).

LG Sabine

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Beitrag von Niko » Sa 11. Sep 2010, 02:13

hallo sabine, ähnliches hatte mien bruder (beide in d), er ist auf einem auge fast blind und mit dem anderen braucht er eine brille, ich weiss also nicht wie viel er sehen kann, aber er hat einen führerschein - musste aber für den führerschein zu bekommen ein augenärztliches gutachten bringen ...... wegen dem er dann später bei der musterung für die bundeswer auf t5 geschrieben wurde und dann nicht zur bbundeswehr mußte.

bei mir war es das problem für den lkw führerschein. da sagte man mir immer ich könne den nicht machen. als ich einige jahre später bei meinem optiker war, eine neue brille bekommen habe und sah das der auch diesen sehtest für den führerschein macht meinte ich den würde ich dann auch machen wollen :-) wäre ja wohl nur obligatorisch und an dem war es dann auch gewesen :-) bekam ich so endlich die sehbefähigung für lkw-führerschein.

ansonsten, nach eu gesetz und weiss man nicht alles, kannst du da nciht zur not so einen führerschein im ausland machen wo die bestimmmungen evtl . ein wenig lockerer sind ? kenne einige von hier die ihren führerschein abgenommen bekommen haben die machten das auch, also ich meine sogar ohne sich umzumelden :-)

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Beitrag von guidolenz123 » So 12. Sep 2010, 15:33

@virgo

Doch,aber es ist für die Grünen meist zu aufwendig den Halter bei Vers.-Kennz. zu ermitteln.
Außerdem ist dann noch kein Rückschluß auf den Täter mögl. (wie auch bei PKW). Das Auferlegen von Verfahrenskosten scheitert an der notwendigen Festlaguingsmögl. des Halters.
In BRD muß zudem der Halter nicht den Fahrer benennen,wie bei Euch in Austria. Ergebnis, Die Grünen stehen blöd da.
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Beitrag von Niko » So 12. Sep 2010, 17:14

das hieße ja das man die parktickets eh nie zahlen muss. kann ich ja beim pkw auch sagen " ich bin an dem tag damit nicht gefahren " und gut ist .....

bei den knipsautomaten wird doch auch fein der halter zur kasse gebeten, man kann es zwar abwälzen, aber umn die zahlung kommt man doch auch da nicht herum, oder ?

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Beitrag von guidolenz123 » So 12. Sep 2010, 18:59

In BRD gibts für den Fall,daß die Grünen nicht beweisen können,daß man gefahren ist,die Regelung,daß der Halter zB bei PKW die Verfahrenskosten(i.d.R. ca 15 Euro) bezahlen muß. NIE aber die Strafe,da in BRD ohne den Nachweis des Täters niemand bestraft werden kann. Kann also ohne Täternachweis nie teurer werden als ca 15 Euro.
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Beitrag von Niko » Mi 15. Sep 2010, 22:58

da habe ich gleich einen fall aus der theorie :-))

in der eifel (raum rursee) steht so ein zerrspiegel an einer eigentlich nicht sonderlich genutzten einmündung. dieser spiegel ist ab und an verdreht, so das er für seine nzweck unnütz ist, ABER und nun kommt es, er steht dann so, das ein in der nähe stehender knipsautomat bei auslösung die vorderseite drauf hat UND die rückseite wenn es ein motorrad ist, da sich dieses im zerrspiegel wiedergibt. so ist mittels zusammenspiel der beiden teile auch bei der fotografie das kennzeichen des motorrades ersichtlich.

nun hieß es da mal das dann der halter ermittelt werden kann - logisch, weiter hieß es das wenn er nicht sagen kann wer da fuhr, das er zahlen muss oder er auferlegt bekommt das wenn er nicht sagen kann wer fuhr für dieses fahrzeug ein fahrtenbuch zu führen. nun lange rede kurzer sinn, da wäre man in der theorie wenn nicht zu erkennen auch mit den 15 € durch, wenn man sagt man ist das nicht auf dem motorrad, sondern einer von der ecke wo man sich traf und da tauscht man halt mal die bikes ?

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Beitrag von guidolenz123 » Do 16. Sep 2010, 09:20

Die Halterhaftung für (auch nur) Verfahrenskosten gibts NUR im ruhenden Verkehr--sprich bei Halten und Parken. Im fließenden Verkehr kann (in BRD..in Austria ists anders) nur der nachgewiesene Täter/Betroffene belangt werden. Beweisen muß es nicht der angebl. Täter(daß er nicht gefahren ist),sondern Vater Staat,daß eine bestimmte Person gefahren ist. Niemand kann (in BRD) als Beschuldigter oder Betroffener oder Verwandter pp. zu jedweder Aussage gezwungen werden.Verfassungsrechtl. geschützte Gesetzeslage. (Ist in Austria anders).
Man sagt (Schweigerecht) besser GAR NICHTS ZUR SACHE. Als Beschuldigter darf man auch lügen...zB "Ich wars nicht",aber niemals Unschuldige belasten. Also besser SCHWEIGEN zur Sache und/oder nur die Tätereigenschaft bestreiten.
Ergo:
Ohne Täternachweis (im fließendem Verkehr) überhaupt keine Sanktionsmögl. für Vater Staat.
Natürl. muß man Einspruchsfristen pp. beachten bei zB Bußgeldbscheiden/Strafbefehlen pp. Dafür gibts Rechtsschutzvers. und Anwälte.
Das Führen von Fahrtenbüchern wird praktisch nicht angeordnet. RIESENAUSNAHME.
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Beitrag von Niko » Do 16. Sep 2010, 10:10

für was steht bitte das pp. ?

ich schaute mal und fand via internet dann :
Abkürzung: p.p.
Pastor primarius (P.P.)
(Oberpfarrer)
- P.P.

Pater Patriae (P.P.)
(lat.: »Vater des Vaterlandes«)

per procura/per procurationem (p.p.)
(lat.: »in Vollmacht«)
- pp., p.p., p.pro., p.proc.

Politische Polizei (P.P.)
- P.P.

post partum (p.p.)
(lat.: »nach der Geburt«; Med.)

post[age] paid (p.p.)
(engl.: »Porto bezahlt; portofrei«)

pour pre´senter (p.p.)
( franz.: »zur Vorstellung, Einführung«; auf Karten)

praemissis praemittendis (P.P.)
(lat.; der gebührende Titel sei vorausgeschickt)

Privatpackung (P.P.)
und würde sagen das mit der vollmacht, da dort das auch als "pp." steht, wobei der text " Niemand kann (in BRD) als Beschuldigter oder Betroffener oder Verwandter in Vollmacht zu jedweder Aussage gezwungen werden. " klingt so etwas seltsam :-\

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Beitrag von guidolenz123 » Do 16. Sep 2010, 11:47

Hast Du bzw. hättest Du Recht, wenn es dies bedeuten sollte und würde.
ABER:
pp. bedeutet das Gleiche wie etc. Wird auch oft als "etc.pp." benutzt.
Bedeutet kurz gesagt: "und weitere/s" bzw weiter so...u.ä..bzw u.dergl. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Diese Abk. (Abkürzung) kommt aus dem Lateinischen "perge,perge" von Grundform: "pergere" = weitermachen.
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