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Re: Chaos... ich will doch nur wasserdichte Papiere...

Verfasst: So 17. Mär 2024, 14:27
von Wolfgang
Super, danke für den Link.
Jetzt ist das mit der COC aus gesetzlichen Gründen für die Inbetriebnahme i.O.
Ist der Wagen auch versichert? Das ist der Text aus meiner Versicherung.
Versicherung.jpg
Versicherung.jpg (41.06 KiB) 525 mal betrachtet
"und gültiger Betriebserlaubnis"
Die habe ich aber nicht und wer einfach nur lesen kann...
Daher meine Frage, ob eine COC der ABE gleichwertig ist. Ich weiß, ist Korinthenkackerei.

Gruß
Wolfgang

Re: Chaos... ich will doch nur wasserdichte Papiere...

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 18:58
von rolf.g3
Grad beim Surfen über diese Feststellung gestolpert:
Weitere Fragen
Kann man einen Roller mit holländischen Papieren in Deutschland anmelden?
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird.

Importfahrzeug Zulassung - DEKRA
dekra.de
https://www.dekra.de › importfahrzeug-zulassung
Ob das wirklich Gesetz ist oder nur hübsch aussieht, das kann ich freilich nicht genau sagen, dafür fehlt mir die Fachkompetenz - wollte das nur mal so an den Weihnachtsbaum hängen und schauen, obs da hängen bleibt :D

gr

Re: Chaos... ich will doch nur wasserdichte Papiere...

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 14:02
von Fichte
rolf.g3 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 18:58

Ob das wirklich Gesetz ist oder nur hübsch aussieht, das kann ich freilich nicht genau sagen, dafür fehlt mir die Fachkompetenz - wollte das nur mal so an den Weihnachtsbaum hängen und schauen, obs da hängen bleibt :D

gr
Ich denk mal darüber nach, ist aber logisch, da innerhalb der EU die Entscheidung der jeweiligen Behörde (Erstzulassung ist nur mit COC-Bescheinigung möglich) eigentlich auch bindend und damit (keine Erstzulassung, sondern Folgezulassung in einem anderen Mitgliedstaat) als solches nachvollziehbar ist.

Re: Chaos... ich will doch nur wasserdichte Papiere...

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 16:50
von HerrToeff
ja .. sagte ich doch.. mit der Erteilung einer ABE ist ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug in der Verkehr gebracht. Unabhängig ob versichert oder nicht.

Wenn Du einen Casalini von 2005 hast, und mangels Papieren eine Einzelzulassung machst, wird da trotzdem eine Erst-Inverkehrsbringung von 2005 eingetragen

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Eine Erstzulassungsdatierung von 2024 würde bei der evtl. beteiligten Kaskoversicherung einen "Neuwagenrabatt" auslösen

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Wiewohl ich weiss dass ein Mofa kein L6e ist, hier ein Lesetip https://mopedwiki.de/zulassung