Änderung der FZV
Verfasst: Fr 21. Apr 2023, 23:30
Hallo,
nach dem Drama letztes Jahr über die mögliche Zulassungsplicht alter LKFZ hat der Staat jetzt reagiert und die FZV in der Bundesdrucksache 70/23 endlich geändert. Der §3 Absatz 3 punk 1 f lautet jetzt wie folgt:
Einer Zulassung bedürfen nicht leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge einschließlich vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge
der Klasse L6e die nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der
Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002 S. 1) typgenehmigt wurden
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Damit sind unsere alten Tupperdosen genau so zulassungsfrei wie immer. Ich denke das auch der Druck unsererseits dazu beigetragen hat.
Somit allen gute Fahrt
nach dem Drama letztes Jahr über die mögliche Zulassungsplicht alter LKFZ hat der Staat jetzt reagiert und die FZV in der Bundesdrucksache 70/23 endlich geändert. Der §3 Absatz 3 punk 1 f lautet jetzt wie folgt:
Einer Zulassung bedürfen nicht leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge einschließlich vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge
der Klasse L6e die nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der
Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002 S. 1) typgenehmigt wurden
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Damit sind unsere alten Tupperdosen genau so zulassungsfrei wie immer. Ich denke das auch der Druck unsererseits dazu beigetragen hat.
Somit allen gute Fahrt