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Dieselfahrverbot

Verfasst: Mi 1. Feb 2023, 23:16
von Schreck
Hallo
Ich habe mal ne Frage zum Diesel Fahrverbot in München. Gilt das auch für meinen axiam 400? Oder ist der da nicht betroffen?
Habe bei der Suche nichts gefunden.

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Mi 1. Feb 2023, 23:49
von Metaphysik
Wenn ich das so überfliege steht da was von KFZ, nicht von LKFZ. Jm2C.

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 08:52
von Schreck
Also kann ich beruhigt weiterfahren. Wo kann man sich denn da erkundigen? Die Polizei wird das auch nicht wissen. Die blicken ja meistens am wenigsten durch.

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 10:09
von Metaphysik
Hab was bei uns dazu (wieder) gefunden:

Leichtfahrzeuge Umweltplakette

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 11:05
von Schreck
Also nach der Liste darf ich weiter fahren, richtig?

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 12:17
von hauseltr
Moin!

Der Aixam Motor Kubota Z482 ist lt. EU-Übereinstimmungsbescheinigung in die Umweltanforderungsstufe EURO 5 eingestuft.
Zusätzliche Anmerkungen:
9.1. Deutschland emissionsklasse 156B
9.2 Ausnahme

Mein Fahrzeug Emotion City Sport, 2022

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 13:31
von Fichte
Also, um der ganzen Thematik (mal wieder) "Herr" zu werden... 017)

Die Umweltplaketten, die Abgasnorm und deren Einführung und Rechtsgrundlage fußt im Wesenskern auf § 38 Abs. 1 BImSchG:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__38.html

Hierin ist der Oberbegriff "Kraftfahrzeuge" enthalten und weiter zu definieren.

Kraftfahrzeuge sind gemäß § 1 Abs.2 StVG (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html) Landfahrzeuge, welche durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Gleise gebunden zu sein, insb. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Anhänger von Kraftfahrzeugen sind unter Verweis auf § 18 Abs.1 StVZO alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge (Ausnahme von abgeschleppten, betriebsunfähigen Fahrzeugen sowie Abschleppachsen).

§ 38 Abs. 1 BImSchG gilt (nach den einschlägigen Kommentierungen) jedoch nur für jene Fahrzeuge, sofern diese zum Zwecke der Teilnahme am öffentlichen Verkehr zugelassen sind. (Soweit die Fahrzeuge nicht unter § 38 fallen, sind sie Anlagen, für welche wiederum die Bestimmungen des §§ 22 ff BImSchG einschlägig sind.)

Hieraus wiederum ergibt sich mithin aus § 3 FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html), dass unsere vierrädrigen Leichtfahrzeuge nicht unter diese Bestimmung (Plakettenpflicht) fallen, da diese grundsätzlich Zulassungsfrei sind und damit auch unabhängig von der Abgasnorm nicht den Regelungen der "Umweltzone" unterworfen sind.

Letzteres ergibt sich für mich auch aus „ Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)“:

https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... ang_3.html

welches wiederum zu meiner Abhandlung hier führt:

viewtopic.php?f=2&t=8789



Und jetzt wird es kniffliger:

Eine anderweitige Beurteilung ergibt sich jedoch bei einer "freiwilligen" Zulassung des Fahrzeuges (vertiefend hier: viewtopic.php?f=2&t=10654), denn mit der Erteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Altdeutsch: Fahrzeugschein) wird der Emissionsrichtwert/die Abgasnorm in die Papiere des dann zugelassenen Fahrzeuges eingetragen.

Die Abgasnorm (0, 1, 2, 3, 4, 5, 6) wiederum ergibt sich bei Leichtfahrzeugen u.a aus der Zeit, innerhalb welcher die Typgenehmigung erteilt wurde, da diese (für die Hersteller verbindlich) vorgegeben wurde. So z.B.: ab 15.01.2013 die Abgasnorm 4 bzw. 5 gem. Anhang VI der VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=DE

Dasselbige wird unter Ziffer 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I des jeweils zugelassenen Fahrzeuges eingetragen und wird hieraus ersichtlich.

Nunmehrig wurde für einzelne Städte Verfügungen/Verordnungen (Grundlage § 40 Abs. 1 BImSchG, https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html) erlassen, welche das Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen nach der jeweiligen Abgasnorm noch erweitern, angeordnet durch Zusatzschilder ähnlich wie folgt:

A472A5B9-471A-4270-B8D2-ACB39D30B326.jpeg
A472A5B9-471A-4270-B8D2-ACB39D30B326.jpeg (27.07 KiB) 2975 mal betrachtet

Achtung! Die Grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 (an der Windschutzscheibe) ist nicht gleichzusetzen mit der Abgasnorm, letztere ist aus der Zulassungsbescheinigung Teil I zu entnehmen. Mithin (nach meiner Rechtsansicht) unterliegen die (freiwillig) zugelassenen Leichtkraftfahrzeuge diesem Verbot, insofern die Abgasnorm die Anforderung nicht erfüllt.

Aber nur meine bescheidene Meinung….. 022)

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 17:33
von Schreck
Das ist ja alles total verwirrend. Darf ich jetzt mit dem kleinen Kennzeichen und 45 kmh fahren oder nicht. Die ganzen Paragraphen sagen mir garnichts. Ein einfaches ja oder nein reicht. 017) 017) 017)

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 18:12
von Fichte
Wenn es das kleine Versicherungskennzeichen hat, dann „Ja“, Du darfst (nach meiner Rechtsansicht, bin Volljurist, dennoch ohne Haftung oder Gewähr) damit auch weiterhin dort fahren. § 38 BImSchG betrifft nur die „zugelassenen Fahrzeuge“, Just my two Cents…

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 18:53
von Schreck
Vielen Dank. Das ist super. Fahre sehr gerne mit dem kleinen. Wäre echt schade gewesen.

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 18:57
von Metaphysik
Schreck hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 17:33
Das ist ja alles total verwirrend. Darf ich jetzt mit dem kleinen Kennzeichen und 45 kmh fahren oder nicht. Die ganzen Paragraphen sagen mir garnichts. Ein einfaches ja oder nein reicht. 017) 017) 017)
Dir hat ja inzwischen unser RA Fichte geantwortet. Ein klares ja oder nein ist für einen Nichtjuristen nicht möglich. Abgesehen von der Haftung kollidiert man da auch schnell mit den Gesetzen zur Rechtsberatung. Deshalb auch Formulierungen ala Jm2C, M. E., u.s.w.

@Fichte - ich vermute Du wirst Deine obige Zusammenfassung samt "Ja" (ohne Haftung) in Deinen älteren Text dazu übernehmen? :wink:

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 19:01
von guidolenz123
Mal by the way

wird das Fahrverbot überhaupt überwacht...
Woran soll ein "illegaler" Diesel von einem legalen Benziner unterschieden werden ?
Wie soll das bei laufendem Verkehr zB auf dem mittleren Ring ohne zwangläufiges Verkehrschaos durch geführt werden ?
Mir wäre/ist solcherlei Regfelung völlig Wumpe....zudem muss man schon in Flagranti bei der Fahrt erwischt werden... Parken ist nach meiner Kenntnis ja nicht verboten für Diesel.... :mrgreen: 019)
Was meint ihr dazu ?

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 19:06
von Metaphysik
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:01
Woran soll ein "illegaler" Diesel von einem legalen Benziner unterschieden werden ?
Wie soll das bei laufendem Verkehr zB auf dem mittleren Ring ohne zwangläufiges Verkehrschaos durch geführt werden ?
Naja, bei mir steht hinten z.B. so ein nettes CDI dran. Wenn da also ein Polizeiwagen hinter mir führe .. 072)
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:01
Parken ist nach meiner Kenntnis ja nicht verboten für Diesel.... :mrgreen: 019)
Was meint ihr dazu ?
Sicher, wenn man nach dem Parken dann noch schnell genug vom Auto weg kommt. Da sähe es bei mir gerade schlecht aus :lol: :lol:

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 19:30
von Fichte
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 18:57
@Fichte - ich vermute Du wirst Deine obige Zusammenfassung samt "Ja" (ohne Haftung) in Deinen älteren Text dazu übernehmen? :wink:
Werde ich bei Gelegenheit „überführen/zusammenfassen“, daher auch mein kurzweiliger Text… 072)
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 18:57

Dir hat ja inzwischen unser RA Fichte geantwortet. Ein klares ja oder nein ist für einen Nichtjuristen nicht möglich. Abgesehen von der Haftung kollidiert man da auch schnell mit den Gesetzen zur Rechtsberatung. Deshalb auch Formulierungen ala Jm2C, M. E., u.s.w.
023) Vollkommen richtig, eine belastbare Aussage bekommst nur von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt München, welche aber auch nicht richtig sein muss…. 019)
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:01
Mal by the way

wird das Fahrverbot überhaupt überwacht...
Woran soll ein "illegaler" Diesel von einem legalen Benziner unterschieden werden ?
Wie soll das bei laufendem Verkehr zB auf dem mittleren Ring ohne zwangläufiges Verkehrschaos durch geführt werden ?
Mir wäre/ist solcherlei Regfelung völlig Wumpe....zudem muss man schon in Flagranti bei der Fahrt erwischt werden... Parken ist nach meiner Kenntnis ja nicht verboten für Diesel.... :mrgreen: 019)
Was meint ihr dazu ?
Nu, ja, mich hat es letztmals in Stuttgart 120,00 EUR gekostet, mit gelben Umweltplakette. Da hat es dieselben auch nicht geschert, dass ich geparkt hatte und nicht angetroffen wurde.

Und die allgemeine Verkehrskontrolle gibt es ja auch noch…. 090

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 19:52
von Schreck
Danke nochmal für die Auskunft. Jetzt kann ich wieder zu meiner Lebensgefährtin nach München fahren. Bin zwar eine Stunde unterwegs, aber mir macht es Spaß.

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 20:46
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:30
Nu, ja, mich hat es letztmals in Stuttgart 120,00 EUR gekostet, mit gelben Umweltplakette. Da hat es dieselben auch nicht geschert, dass ich geparkt hatte und nicht angetroffen wurde.
Und, bist Du zum Anwalt? Wobei, mangelnde Rechtstreue :lol: :lol:

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 21:01
von Fichte
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 20:46
Und, bist Du zum Anwalt? Wobei, mangelnde Rechtstreue :lol: :lol:
088) War sehr peinlich, direkt vor dem Gericht….

101) Hätte ich auch gleich reingehen können, mich beschweren und mit dem doppelten Bußgeld (wegen Vorsatz) wieder nach Hause gefahren…. 019)

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 21:12
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:01
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 20:46
Und, bist Du zum Anwalt? Wobei, mangelnde Rechtstreue :lol: :lol:
088) War sehr peinlich, direkt vor dem Gericht….
Wir sind doch alle kleine Engellein :wink: 002)

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 21:26
von Fichte
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:12

Wir sind doch alle kleine Engellein :wink: 002)
002)

Re: Dieselfahrverbot

Verfasst: Do 2. Feb 2023, 21:58
von guidolenz123
Fichte hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:30
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 18:57
@Fichte - ich vermute Du wirst Deine obige Zusammenfassung samt "Ja" (ohne Haftung) in Deinen älteren Text dazu übernehmen? :wink:
Werde ich bei Gelegenheit „überführen/zusammenfassen“, daher auch mein kurzweiliger Text… 072)
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 18:57

Dir hat ja inzwischen unser RA Fichte geantwortet. Ein klares ja oder nein ist für einen Nichtjuristen nicht möglich. Abgesehen von der Haftung kollidiert man da auch schnell mit den Gesetzen zur Rechtsberatung. Deshalb auch Formulierungen ala Jm2C, M. E., u.s.w.
023) Vollkommen richtig, eine belastbare Aussage bekommst nur von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt München, welche aber auch nicht richtig sein muss…. 019)
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:01
Mal by the way

wird das Fahrverbot überhaupt überwacht...
Woran soll ein "illegaler" Diesel von einem legalen Benziner unterschieden werden ?
Wie soll das bei laufendem Verkehr zB auf dem mittleren Ring ohne zwangläufiges Verkehrschaos durch geführt werden ?
Mir wäre/ist solcherlei Regfelung völlig Wumpe....zudem muss man schon in Flagranti bei der Fahrt erwischt werden... Parken ist nach meiner Kenntnis ja nicht verboten für Diesel.... :mrgreen: 019)
Was meint ihr dazu ?
Nu, ja, mich hat es letztmals in Stuttgart 120,00 EUR gekostet, mit gelben Umweltplakette. Da hat es dieselben auch nicht geschert, dass ich geparkt hatte und nicht angetroffen wurde.

Und die allgemeine Verkehrskontrolle gibt es ja auch noch…. 090
Wer zur Hölle hätte dir beweisen können, daß DU !!! die Kiste gefahren hast ?
Da bleibt allenfalls ein Parkverstoß (wenn überhaupt) und da läßt man sich zur Not auf die Verwaltungskosten setzen...
Halterhaftung bei nicht ruhendem Verkehr gibts nicht und bei ruhendem Verkehr ist die Verfahrensgebühr iwie um die 25 Euro...und Punkte gehen dann auch nicht....


Die allg. Verkehrskontrolle auf dem mittleren Ring ohne Chaos versuche ich mir gerade vorzustellen.

Hättest du mich mal kontaktiert.... :wink: 019) 019) 019) :wink: