Dieselfahrverbot

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von guidolenz123 » Do 2. Feb 2023, 22:02

Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:12
Fichte hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:01
Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 20:46
Und, bist Du zum Anwalt? Wobei, mangelnde Rechtstreue :lol: :lol:
088) War sehr peinlich, direkt vor dem Gericht….
Wir sind doch alle kleine Engellein :wink: 002)
Niemals (jedenfalls ICH...ist Ehrensache)
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von guidolenz123 » Do 2. Feb 2023, 22:11

Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:06
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:01
Woran soll ein "illegaler" Diesel von einem legalen Benziner unterschieden werden ?
Wie soll das bei laufendem Verkehr zB auf dem mittleren Ring ohne zwangläufiges Verkehrschaos durch geführt werden ?
Naja, bei mir steht hinten z.B. so ein nettes CDI dran. Wenn da also ein Polizeiwagen hinter mir führe .. 072)
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 19:01
Parken ist nach meiner Kenntnis ja nicht verboten für Diesel.... :mrgreen: 019)
Was meint ihr dazu ?
Sicher, wenn man nach dem Parken dann noch schnell genug vom Auto weg kommt. Da sähe es bei mir gerade schlecht aus :lol: :lol:
Deshalb hab ich kein Diesel-Erkennungszeichen dran und überlege mir mein prohhylaktisch erworbenes Zeichen dranzuklöppeln...guckst du:

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Fichte » Do 2. Feb 2023, 22:49

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:58

Hättest du mich mal kontaktiert.... :wink: 019) 019) 019) :wink:
076) verdammt, noch peinlicher…. 072)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Metaphysik » Do 2. Feb 2023, 23:02

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 22:11
Deshalb hab ich kein Diesel-Erkennungszeichen dran und überlege mir mein prohhylaktisch erworbenes Zeichen dranzuklöppeln...guckst du:


Bild
Also beim Smart funktioniert das auf jeden Fall 023) 023) :lol: :lol:
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:58
Wer zur Hölle hätte dir beweisen können, daß DU !!! die Kiste gefahren hast ?
Da bleibt allenfalls ein Parkverstoß (wenn überhaupt) und da läßt man sich zur Not auf die Verwaltungskosten setzen...
Und wie bekommt man die Kiste dann wieder aus der Umweltzone? Abschlepper? 072)

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von guidolenz123 » Do 2. Feb 2023, 23:10

Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:02
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 22:11
Deshalb hab ich kein Diesel-Erkennungszeichen dran und überlege mir mein prohhylaktisch erworbenes Zeichen dranzuklöppeln...guckst du:


Bild
Also beim Smart funktioniert das auf jeden Fall 023) 023) :lol: :lol:
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:58
Wer zur Hölle hätte dir beweisen können, daß DU !!! die Kiste gefahren hast ?
Da bleibt allenfalls ein Parkverstoß (wenn überhaupt) und da läßt man sich zur Not auf die Verwaltungskosten setzen...
Und wie bekommt man die Kiste dann wieder aus der Umweltzone? Abschlepper? 072)
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von guidolenz123 » Do 2. Feb 2023, 23:14

Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:02
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 22:11
Deshalb hab ich kein Diesel-Erkennungszeichen dran und überlege mir mein prohhylaktisch erworbenes Zeichen dranzuklöppeln...guckst du:


Bild
Also beim Smart funktioniert das auf jeden Fall 023) 023) :lol: :lol:
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:58
Wer zur Hölle hätte dir beweisen können, daß DU !!! die Kiste gefahren hast ?
Da bleibt allenfalls ein Parkverstoß (wenn überhaupt) und da läßt man sich zur Not auf die Verwaltungskosten setzen...
Und wie bekommt man die Kiste dann wieder aus der Umweltzone? Abschlepper? 072)
Durch das Verbringen der Kiste in die Umweltzone ist eine "Störung" eingetreten...falls du das Teil auch hochoffiziell wieder einfach ausfährst, beseitigst du eine Störung...das kann per Definitionem nicht bußgeldbewehrt sein.... :mrgreen:
Ich würde es drauf ankommen lassen....außerdem ist die Kiste doch längst wieder bei dir daheim, bevor du überhaupt ein Ticket wg der Einbringung/Abparkung bekommen kannst.....oder wolltest du da dauerparken ?!?!? 019)

Am Rande ...mit solcherart Vorgehensweise habe ich die Thüringer Forst-Behörde (offizielle Bezeichung ...irgendwas mit Wald und Seen-Verwaltung afaik ....habe ich gerade nicht parat) vor Jahren ins Schwitzen gebracht..
ich hatte meinen Jeep direkt am Strand des Heydaer Stausees geparkt....nachdem ich ich über gesperrte Strecke dort hin gelangt war.....ich war da oft im Sommer... :mrgreen: Eine eifrige Mitarbeiterin wollte bei meiner Rückkehr zum Jeep mir ein Gespräch ans Bein binden...Ich erwähnte lediglich davon Kenntnis erlangt zu haben, daß mein KFZ dort illegal stünde und ich es zur Beseitigung der Störung wieder entfernen wolle..so ungläubig sie auch reagierte....nach diversen Androhungen von Bußgeld und Co kam doch nix mehr.....hatte ich der Mitarbeiterin aber vor Ort schon so überdeutilch prognostiziert....ich liebe die Provokation der Obrigkeit... 033) 033) 033) 033) 019) 019) 019) 019)
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Metaphysik » Do 2. Feb 2023, 23:20

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:14
Durch das Verbringen der Kiste in die Umweltzone ist eine "Störung" eingetreten...falls du das Teil auch hochoffiziell wieder einfach ausfährst, beseitigst du eine Störung...das kann per Definitionem nicht bußgeldbewehrt sein.... :mrgreen:
023) 023)

Du Rechtsverdreher :lol: :lol:

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von guidolenz123 » Do 2. Feb 2023, 23:25

Metaphysik hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:20
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:14
Durch das Verbringen der Kiste in die Umweltzone ist eine "Störung" eingetreten...falls du das Teil auch hochoffiziell wieder einfach ausfährst, beseitigst du eine Störung...das kann per Definitionem nicht bußgeldbewehrt sein.... :mrgreen:
023) 023)

Du Rechtsverdreher :lol: :lol:
Wieso.....ich mach die unperfekten, bekloppten Regelungen doch nicht.... :lol: :lol: :lol:
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von Metaphysik » Do 2. Feb 2023, 23:26

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:25
Wieso.....ich mach die unperfekten, bekloppten Regelungen doch nicht.... :lol: :lol: :lol:
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 23:14
ich hatte meinen Jeep direkt am Strand des Heydaer Stausees geparkt....nachdem ich ich über gesperrte Strecke dort hin gelangt war.....ich war da oft im Sommer... :mrgreen: Eine eifrige Mitarbeiterin wollte bei meiner Rückkehr zum Jeep mir ein Gespräch ans Bein binden...Ich erwähnte lediglich davon Kenntnis erlangt zu haben, daß mein KFZ dort illegal stünde und ich es zur Beseitigung der Störung wieder entfernen wolle..so ungläubig sie auch reagierte....nach diversen Androhungen von Bußgeld und Co kam doch nix mehr.....hatte ich der Mitarbeiterin aber vor Ort schon so überdeutilch prognostiziert....ich liebe die Provokation der Obrigkeit... 033) 033) 033) 033) 019) 019) 019) 019)


:lol: :lol: 002)

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von AixamCamper » Mo 3. Apr 2023, 09:04

Fichte hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 18:12
Wenn es das kleine Versicherungskennzeichen hat, dann „Ja“, Du darfst (nach meiner Rechtsansicht, bin Volljurist, dennoch ohne Haftung oder Gewähr) damit auch weiterhin dort fahren. § 38 BImSchG betrifft nur die „zugelassenen Fahrzeuge“, Just my two Cents…
Danke für die Information. Somit hat sich die freiwillige Zulassung für mich erledigt. Spielte nämlich auch mit dem Gedanken herum. Aber Beleuchtung und Co Kg ist mir alles zu viel Gedöns :lol: Will meine Ruhe 072)

Bisher bin ich durch fast jede Großstadt in Deutschland unbehelligt durch die grünen Zonen gekommen. Die Polizei schaut noch nicht einmal. Nur Passanten schauen nach dem fehlendem Nummernschild vorne, weil die Halterung leer ist 033)
Mein Gedöns und Palaverei zum Aixam 500.4 in Videoform:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLePa9yyebRXT6D3pkxkXVbkNHrCfZxeyM

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von rolf.g3 » Mo 3. Apr 2023, 14:03

Die Frage, ob ich mit meinem kleinen Diesel der Klasse L6e in Dieselverbotszonen fahren darf, stellt sich mir garnicht.
Wer sollte einem Zulassungsfreien und TÜV-Befreiten Fahrzeug eine Plakette irgent einer Art zuweisen ?

Das L6e ist zulassungsbefreit, bedeutetdas keiner sich um eine Zulassung kümmern muss. Man KANN aber den Eimer zulassen - wenn man denn möchte. Diese Freiwillige Zulassung sollte aber nicht bedeuten das man mit der Karre auch zur technischen Überwachung muss oder gar einen AU - Test vorweisen muss.
Daher würde ich, sollte mich ein Bullizist also mahnen, mit meinem Diesel in einer Dieselverbotszone zu fahren, würde ich ihn ersteinmal fragen WER mir eine Freigabe erteilen könnte und wo es steht, das meine Karre wie ein PKW zu behandeln sei.

Ich werde den Tag nie vergessen, als 4 Beamte um meinen Nova geschlichen sind. Die zwei vorn diskutierten über das komplette Fehlen des Kennzeichens an der Front während die zwei hinten die Gültigkeit des Versicherungskennzeichen ( es war ende Januar ) über Funk prüfen ließen.
Ich saß in der Karre und platzte vor Lachen ...

Genauso sehe ich das mit dem Dieselverbotszonen für unsere Kisten.
Es gibt niemanden der uns eine Freigabe ( irgentwas ab Euronorm 5 oder so ) geben kann, genausowenig gibt es jemanden, der uns die Einfahrt verweigern kann - zumindest keine Rechtsgrundlage für solch ein Ansinnen.
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von 45kmh » Sa 30. Mär 2024, 20:29

Fichte hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 13:31
Eine anderweitige Beurteilung ergibt sich jedoch bei einer "freiwilligen" Zulassung des Fahrzeuges (vertiefend hier: viewtopic.php?f=2&t=10654), denn mit der Erteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Altdeutsch: Fahrzeugschein) wird der Emissionsrichtwert/die Abgasnorm in die Papiere des dann zugelassenen Fahrzeuges eingetragen.
Die Fahrzeugkategorie bleibt auch bei freiwilliger Zulassung die gleiche. Weswegen man ja auch nicht zum TÜV muss oder von der Kfz-Steuer befreit bleibt, trotz Kennzeichen. Wie du ja selbst erörterst, sind Fahrzeuge der Kategorie L6e Zweirädern gleichgestellt, die von der Plakettenpflicht befreit sind. Die erweiterten Einschränkungen gelten innerhalb von Umweltzonen, und da gilt ja per se schon die Befreiung von der Plakettenpflicht. Weshalb ich annehmen würde, dass L6e auch mit freiwilliger Zulassung uneingeschränkt fahren dürfen. Das mit der Rennleitung gegebenenfalls vor Ort zu klären mag dann in der Tat knifflig sein. :lol:

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von 45kmh » So 31. Mär 2024, 05:03

In allen Listen (ADAC, TÜV, Ämter Stuttgart, Berlin, etc.) die ich online gefunden habe bezüglich der Fahrzeug-Einstufung zur Umweltplakette, geht es stets nur um die Fahrzeugklassen M (PKW) und N (LKW). Nicht in einem Fall um L. Ich denke, das ist auch was der Gesetzgeber beabsichtigt hat, nur waren vielleicht bei der Einführung der gesetzlichen Grundlage zur Umweltplakette rechtlich gesehen "Quads" noch nicht "erfunden".

Schauen wir mal auf den Fahrzeugbestand: In den vom KBA veröffentlichten Daten FA6/2023 finde ich ganze vier Aixam und fünf Ligier mit Zulassung. Andere wie Microcar, Chatenet oder Casalini gar nicht.

Hätte sich der Bestand seitdem verdoppelt sprechen wir hier über ~20 Fahrzeuge in Deutschland.

Wer von denen sich von einer Umweltzone akut "bedroht" sieht, kann ja beim jeweiligen Amt eine Plakette beantragen. Am besten schriftlich. Kommt dann ein Dokument mit einer Ablehnung oder Nichtzuteilung zurück, hätte man vielleicht sowas wie einen Präzedenzfall.

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Re: Dieselfahrverbot

Beitrag von 45kmh » So 31. Mär 2024, 06:36

Oh, sieh an! Der ADAC hat eine Seite mit Infos zur Umweltplakette. In einer dort verlinkten PDF-Datei "Abgas-Einstufungen und Fahrverbote – Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge" heißt es auf Seite 7 unter Ausnahmeregelungen:
Bei Quads hängt es davon ab, als was sie zugelassen wurden. Die meisten Quads sind als „Motorrad“
geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche
gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen. Quads mit einer Pkw-Zulassung
sind jedoch von der Verordnung betroffen. Für die Zuteilung der Plakette ist – wie bei Pkw – die Schad
stoffverschlüsselung (Stelle 5 u. 6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein bzw. Feld 14.1 in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1) ausschlaggebend.
Trikes sind als dreirädrige Kraftfahrzeuge von den
Fahrverboten ausgenommen.
Ist als Quad mit PKW-Zulassung L7 gemeint, oder auch L6 mit freiwilliger Zulassung? 101)

EDIT: Also ich glaube, alles was man mit der Fahrerlaubnis AM führen darf, ist "Motorrad". Für die zulassungspflichtigen L7 braucht man Klasse B - und das ist dann PKW, mit Umweltplakette.

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