Rote Versicherungskennzeichen
Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Rote Versicherungskennzeichen
Hallo Leute,
der Benutzer - Oliver - ollibenzini - berichtet in dem Thread
http://www.lepori.de/forum/ftopic1030-0-asc-15.html
über "Rote Versicherungskennzeichen"
Was ich dazu herausgefunden habe, gab es solche gem:
§ 29g Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.
dieser § ist jedoch aufgehoben und ersetzt worden durch §28FZV
§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen.
Dieser § ist. m.E. für einen mittelmäßig Gebildeten überhaupt nicht zu verstehen.!!
Wer schafft Aufklärung???
der Benutzer - Oliver - ollibenzini - berichtet in dem Thread
http://www.lepori.de/forum/ftopic1030-0-asc-15.html
über "Rote Versicherungskennzeichen"
Was ich dazu herausgefunden habe, gab es solche gem:
§ 29g Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.
dieser § ist jedoch aufgehoben und ersetzt worden durch §28FZV
§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen.
Dieser § ist. m.E. für einen mittelmäßig Gebildeten überhaupt nicht zu verstehen.!!
Wer schafft Aufklärung???
Zuletzt geändert von gadebusch02 am Sa 31. Jul 2010, 10:42, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,
...guckt mal was ich dazu gefunden habe:
http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=3470
...ich glaube aber, dass hilft nicht wirklich weiter....oder???
...guckt mal was ich dazu gefunden habe:
http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=3470
...ich glaube aber, dass hilft nicht wirklich weiter....oder???
- guidolenz123
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Guckst Du hier in meinen alten Post:
Hallo TaBi,
früher bekam jeder die Roten. Heute gibts als Ersatz für Private die bekannten Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage und die Roten für die Händler und Werkstätten. Die einzigen Roten,die noch in Privathand sind,sind die ,die aus Bestandschutzgründen weitergelten--das sind die ,die für Youngtimer ausgegeben wurden. Das ist heute auch nicht mehr mögl.,aber wer ein altes Rotes aus diesem Grund hat ,darfs behalten.
Guido
Das Bild stellt tats. ein LKFZ E-Mobil dar. Heißt INALCU
Edit Auszug FZV
3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben
Stichwort Händler und Co bekommen noch ROTE NR.
Gilt auch hier:
28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen
Also ROTE Vers-Kennz. nur für Händler und Co
Hallo TaBi,
früher bekam jeder die Roten. Heute gibts als Ersatz für Private die bekannten Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage und die Roten für die Händler und Werkstätten. Die einzigen Roten,die noch in Privathand sind,sind die ,die aus Bestandschutzgründen weitergelten--das sind die ,die für Youngtimer ausgegeben wurden. Das ist heute auch nicht mehr mögl.,aber wer ein altes Rotes aus diesem Grund hat ,darfs behalten.
Guido
Das Bild stellt tats. ein LKFZ E-Mobil dar. Heißt INALCU
Edit Auszug FZV
3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben
Stichwort Händler und Co bekommen noch ROTE NR.
Gilt auch hier:
28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen
Also ROTE Vers-Kennz. nur für Händler und Co
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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-
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Hallo
Kann es sein, dass Oliver aus Österreich kommt?
Denn bei uns in Österreich braucht man für Mopedautos (gleich wie für Mopeds) rote Kennzeichen.
So eine Nummer sieht so aus: http://www.iten-online.ch/kennzeichen/O ... mofa02.gif
lg. Dominik
P.S.: In Österreich kosten die meisten Mopedautoversicherungen über 400 Euro im Jahr, nur irgendwie muss ich nur 180 Euro zahlen.
Kann es sein, dass Oliver aus Österreich kommt?
Denn bei uns in Österreich braucht man für Mopedautos (gleich wie für Mopeds) rote Kennzeichen.
So eine Nummer sieht so aus: http://www.iten-online.ch/kennzeichen/O ... mofa02.gif
lg. Dominik
P.S.: In Österreich kosten die meisten Mopedautoversicherungen über 400 Euro im Jahr, nur irgendwie muss ich nur 180 Euro zahlen.
- guidolenz123
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Moin, heute hatte ich meine Tupperdose Versichert, der Versicherungsfritze wusste garnicht, dass ein LKFZ mit Dieselmotor ein Versicherungskennzeichen benötigt
Ich musste ihn Aufklären, dass es Auto´s mit Dieselmotor mit 4 KW und 45 Km/h gibt Tja, er sagte zu mir, er hätte selten mit solchen Gefährten zu tun, diese zu Versichern...
Ich musste ihn Aufklären, dass es Auto´s mit Dieselmotor mit 4 KW und 45 Km/h gibt Tja, er sagte zu mir, er hätte selten mit solchen Gefährten zu tun, diese zu Versichern...
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- Registriert: Do 11. Nov 2010, 09:43
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moin,
soweit mir bekannt gibt es in D 3 rote kennzeichen:
06 = händler teuer!!!!, kann jederzeit mit rumgefahren werden
07= private sammler steuer richtig sich nach motorradund7oder auto (billig) versicherung liegt zw. 30-70 eur/jahr
und die roten moppedkennzeichen= ebenfalls für sammler (aber nur 50ccm)!
kosten, glaube ich, um 100eur7jahr
ciao
andy
soweit mir bekannt gibt es in D 3 rote kennzeichen:
06 = händler teuer!!!!, kann jederzeit mit rumgefahren werden
07= private sammler steuer richtig sich nach motorradund7oder auto (billig) versicherung liegt zw. 30-70 eur/jahr
und die roten moppedkennzeichen= ebenfalls für sammler (aber nur 50ccm)!
kosten, glaube ich, um 100eur7jahr
ciao
andy
Ligier, Modell Ambra, 505ccm-Lombardini-2-zyl. Diesel