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Führeschein mit 17

Verfasst: Sa 24. Jul 2010, 20:51
von Kleppi
Hallo
mein Sohn macht gerade den Probeführerschein. Da er ab 1.9 mit der Arbeit beginnt wollte ich ihm ein leichtkraftfahrzeug kaufen. Nun meine Fragen
Darf er damit Fahren ohne Begleitung
Da die Dinger ja alle schneller als die 45 laufen kriegt er Ärger mit der Polizei- gibt es da Toleranzen? Sonst würde er ja seinen Probeführerschein riskieren.
Wie schnell laufen den die Diesel ungefähr ohne Tuning und welchen würdet ihr empfehlen wir wollen in ja in einem halben Jahr wieder verkaufen

Danke

Verfasst: Sa 24. Jul 2010, 21:36
von gadebusch02
Hallo Kleppi,

diese Leichtkfz dürfen ab 16 J. mit der Fahrerlaubnis "S" gefahren werden. (bald vlt. ab 15 J.!?) o.ä. - Er fährt damit ohne Begleitung!! (2 Sitzer!)

Ja es ist oftmals so, dass die Dinger schneller als 45 km/h laufen (bergab mit Rückenwind) das ist aber o.k. so. - da dürfte es keine Schwierigkeiten geben mit den Ordnungshütern; wenn keine Veränderung am Original-Zustand vorgenommen werden.-M.a.W: kein Tuning!!!! - Die meisten Ordnungshüter kennen sich nicht wirklich mit den "Dingern" aus!

Vers-Schein!!!! und BE, sowie FE sollten stets dabei sein!!

Für längere Strecken möchte es schon ein "DIESEL" sein, der dann durchaus bis ca. 60 km/h oder schneller laufen kann...

...ob er dann mit dem angehenden Probeführerschein fahren darf, wird Dir sicher unser Kollege, Rechtsanwalt - "guidolenz123" aus Ilmenau - noch posten..
.

Verfasst: Sa 24. Jul 2010, 21:37
von guidolenz123
PKW-Fahrerlaubnis mit begleitendem Fahren ab 17,erlaubt Fahren ohne Begleitung mit LKFZ. (Definitiv !!)
Die LKFZ laufen teils erhebl. schneller als 45kmh. Gesetzl. Formulierung lautet mit "bauartbedingter!!!!!! Höchstgeschwindigkeit" von 45kmh.
Juristisch streng genommen bedeutet dies nach meiner Auffassung,daß ein ungetuntes LKFZ egal wie schnell es tats. ist,unbedenkl. ist.
Hierzu gibt es auch andere juristische Auffassungen ---alter Juristenspruch: DREI JURISTEN FÜNF MEINUNGEN.
Die Frage ist vom Grundsatz her ein juristischer Leckerbissen für auch höchste Instanzen, obschon ICH die jurist. Situation für --durch Gesetzeswortlaut--eindeutig erachte i.S.,daß es auf die Bauartgeschwindigkeit und NICHT auf die tats. erreichbare Geschw. ankommt.
Manche der Teile (extrem unterschiedl. auch in gleichen Baureihen und gleichen Typenreihen) reicht von Tacho 50 bis Tacho 75. Manche Tachos(die meisten) übertreiben,manche gehen genau. Mein Lyra zB läuft Tacho ca. 65- 72 (Tagesform und Gefälle)und :lol: je nach Wetter :lol: sind das 70-75 echteKMH.UNGETUNT !!!!!!!

Zum Typ des LKFZ:
Was Gebräuchliches ist erste Wahl. Auch der Geldbeutel entscheidet. Oft ist das billige LKFZ das Teuerere.
LIgier Ambra, Microcar Virgo oder MC1 sowie Aixam bieten sich an.
Der Zustand ist entscheidend,weniger die Laufleistung. Die Diesel-Motoren halten "ewig",die Varios und der Rest sind anfällig...Tupperdosen eben, mit Nutzwert und Spaßfaktor.
!!! UND !!!: Die wenigsten Polizeibeamten und kommunalen Ordnungskräfte bekommen es hin ordnungsgemäß Parkverstöße zu ahnden/verfolgen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Guido