Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Verfasst: Mi 16. Nov 2022, 01:21
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Danke für den Link zur "Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1), Flensburg im Dezember 2014" - ist das nun auch wirklich die aktuelle ? Oder nur die Endfassung 2014 ?macbloke hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 17:09Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
...
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);
b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen;
c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der An-
triebsbatterien;
...
Wir bewegen uns nicht wirklich vorwärts.
verlierer hat geschrieben: ↑Mi 16. Nov 2022, 14:45Wir bewegen uns nicht wirklich vorwärts.
Du meinst also, dass in der damalig gültigen https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 24&from=DE die "fahrbereite Masse" anders definiert war und darum die Angabe der fr-coc von Leermasse + Batterien korrekt sein könnte.
Möglicherweise. möglicherweise ist die COC aber auch falsch. ich weiß es nicht aber diese Richtung könnte es gehen.
Ich frage aber jetzt gar nicht nach der damaligen Definition von "fahrbereite masse", weil eben damals EINZIG die Leermasse von 350 kg für die L6E klassifizierung gefordert wurde.
Ausser für E Fahrzeuge. Dort ist Fahrberiete masse eben ohne das Gewicht der Enrgiespeicher
Die "Masse fahrbereit < 425 kg" findet sich nur in der aktuellen Verordnung (kba und EG),
genau, denn die müssen übereinstimmend sein und KBA ist die zuständige Stelle, die die EU Vorgaben in Deutschland veröffentlicht.
Die 425 hören sich übrigens stark nach 350 +75 an. Nein, das ist so nicht richtig. Die Auflastung wurde unter anderem bez. HAuptsächlich aber nicht einzig damit begründet, das die Fahrzeuge schwerer werden müssen um die zeitgemässen Sicherheitsaspekte unterzubringen. Zumal die 350 weder vorher noch nachher weder den Fahrer noch Batterien mit einschlossen.
In der kba.de wir ja l6e über <350kg Leergewicht definiert und nur die Unterkategorien (quad, personenbeförderung,güterbeförderung) die Fahrbereite Masse von 425 kg verwendet.
Die EU gibt 350kg weiterhin vor für L6e, Für Quads gilt das auch. Einzig die Untergruppen L6e BU (Buisiness) und L6e ... (Personenbeförderung haben eine höhere Obergrenze an fahrbereitem Gewicht.
Da hat Deutschland übrigens auch die EG-Richtlinie falsch übernommen weil in der auch die Hauptkategorie L6E über die 425kg fahrbereite Masse definiert wird.
Wenn die Dekra in Bochum kein alte l6e COC für mich findet, dann wird mein TüV hier für die Umklassifizeirung nach $19.2 deren Auskunft nach die aktuell gültige Rechtslage anwenden (Bestandsschutz enfällt).
Dann muss ich sie davon überzeugen, dass die 720 kg "fahrbereite Masse der fr-coc inklusive Batterien zu verstehen ist, und die 350 kg "vermutlich" das Leergewicht ohne Fahrer darstellt. 350kg ist das Leergewicht ohne Fahrer
Ich bräuchte also doch die damals gültige Definition von "fahrbereiter Masse" :-/
Das findest du alles auf der homepage vom KBA. Jede Änderung wurde dokumentiert und ist zu finden. Auch hier im Forum ist die schonmal gepostet worden. Ich suche auch mal mit, aber im Moment bin ich zeitlich etwas beschränkt. Ansonsten kannst du die auch anschreiben und erklären was du genau suchst, da gibt es hilfsberiete menschen wenn man nett zu denen ist. Anrufen geht auch, hab ich alles schon gemacht. HAtte damals einen Fehler gefunden in der veröffentlichung bezüglich L6e, der wurde recht zügig kontrolliert korrigiert. Hab auch ne nette Antwort bekommen.
Damit wäre nach aktueller Definition die "fahrbereite Masse" für meinen Elektromopdelaster ebenfalls 350 kg, bzw. 275 kg. 350kg. Ich frage mich wie du auf 275kg kommst?
Das zulässige Gesamtgewicht bliebe dann unverändert bei den 1025 kg.
Damit wäre die Nutzlast inkl. Fahrer (der ja für L-Fahrzeuge nicht in der fahrbereiten Masse enthalten ist) für die Polizei 1025 - 350 = 675 kg. Wo ist denn nun im Fahrzeugschein für die Polizei ersichtlich das Batteriegewicht ??
DAs muss ja nicht angegeben werden.
Denn da gibt es doch nur
G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse
F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
Da muss unter G = "Leermasse" wohl eben doch das Gewicht inkl. Akkus eingetragen werden.
nur bei NICHT e FAhrzeugen. Bei E Fahrzeugen zählt es nicht mit dazu! So steht/stand es auch eindeutig in der definition.
Dann kommt "die Polizei" auf 1025 - 720 = 305 kg.
Ihr werdet hier wohl auch keine Antwort darauf finden, was denn nun im Fahrzeugschein einzutragen ist.
Bzw. was in meiner neuen CoC stehen muss, damit die Frau von der Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein richtig ausfüllt.
Problem ist weiterhin dass Ihr leider nicht problemorientierte Beiträge schreibt, sondern mehr oder weniger sinnfrei and teils auf Stammtischniveau (keine Quellenangaben) selbst Recht definiert.
https://www.dekra.de/de/zulaessige-gesamtmasse/2. Das Leergewicht ist das gesamte Gewicht deines Autos in leerem Zustand (aber inklusive aufgefüllter Flüssigkeiten und etwa 75 Kilo Fahrergewicht).
Also das stimmt doch gar nicht. Ich habe dir mehr mals Quellen angegeben, Und was dekra sgt ist egal, Ausschlaggebend ist KBA. Alle andeen beziehen Ihre angaben daher, und sind entweder veraltete oder falsch wenn sie abweichend sind.
macbloke hat geschrieben: ↑Mo 21. Nov 2022, 13:05Also das stimmt doch gar nicht. Ich habe dir mehr mals Quellen angegeben, Und was dekra sgt ist egal, Ausschlaggebend ist KBA. Alle andeen beziehen Ihre angaben daher, und sind entweder veraltete oder falsch wenn sie abweichend sind.
DAs Problem ist du hast nicht richtig gelesen was wir geschrieben haben. ich habe ja MEHRFACH dir den link gegeben, und beim KBA findest du alle Angaben, sogar mit den Änderungen und den DAtenangaben.
Hier steht wie die Eigenmasse=Leermasse in der Klasse L ermittelt wirdHerrToeff hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 00:17Da fliessen also erst 75kg für den Fahrer in die Leergewichtsermittlung ein, und werden dann wieder abgezogen
also hier
für Fahrzeuge der Klasse L, genehmigt nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: das Eigengewicht ist die tatsächliche Fahrzeugmasse gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 29 der Verordnung (EU) Nr. 44/2014, ABl L 25 vom 28.1.2014, S. 1 bzw. wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, abzüglich 75 kg;
so ein Quatsch
muss man dreimal lesen um den Erguss zu schnallen
und hier..Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 17:28macbloke hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 17:21hier ist die QuelleMetaphysik hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 23:49
Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e
Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
Kraftfahrt-Bundesamt • Fahrzeugstatistik • Telefon: 0461 316-1297 • Telefax: 0461 316-2833
E-Mail: Fahrzeugstatistik@kba.de • Internet: www.kba.de
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);
Müsste man nur noch klären ob die Masse des Fahrers und des Beifahrers auch in einer Person kumuliert sein darf