Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

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HerrToeff
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Mi 16. Nov 2022, 01:21

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 00:14
HerrToeff hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 23:13
Das führt bei mir grade zu ausuferndem Nachdenken.. 101)
Vielleicht kommst Du ja auf die schwere Lösung :lol: :lol:
Bild 101)
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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verlierer
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mi 16. Nov 2022, 11:14

macbloke hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 17:09
Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
...
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);

b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen;
c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der An-
triebsbatterien;

...
Danke für den Link zur "Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1), Flensburg im Dezember 2014" - ist das nun auch wirklich die aktuelle ? Oder nur die Endfassung 2014 ?

Und wie kann die fahrbereite Masse dann zu den Angaben meiner fr-COC passen ????

12.1 Masse du véhicule (avec carrosserie) en ordre de marche: 720 kg
12.2 Masse du véhicule à vide: 350 kg
14.1 Masse en charge maximale techniquement admissible: 1025 kg

Offensichtlich werden bei 12.1 die ehemals 12 Bleiakkus mitgezählt.

Und für mich doch viel wichtiger, wo wird zur Einteilung in L6E überhaupt die fahrbereite Masse oder das zulässige Gesamtgewicht verwendet ???

Da steht auf Seite 4 auch wieder nur "4-rädriges Leichtkraftfz. mit einer Leermasse bis zu 350 kg (o. Batterien bei Elektrofz.) mit bbH bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm 3 od. Leistung bis zu 4 kW bei anderen Verbrennungs- oder Elektromotoren"

Lediglich für die L6E Unterklassen wird auf Seite 5 "Masse fahrbereit < 425 kg" verlangt.

Wenn die Masse des Fahrers und die Batterien bei L nicht mitgezählt werden, sollte die Fahrbereite Masse für meinen Elektromopedlaster doch quasi gleich dem Leergewicht sein ?

Haben die in Frankreich also 12.1 falsch berechnet ?

Wenn die Polizei die Nutzlast überprüfen will muss sie aber doch irgendwo das Gewicht inkl. Batterien finden.
Denn nur das abgezogen von dem Gesamtgewicht 14.1 ergibt die Nutzlast.

Wenn die Nutzlast in einer COC nicht angegeben ist muss es also doch eine Angabe zu Leergewicht + Fahrer + Batterien geben !

Das Roland und ??
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von macbloke » Mi 16. Nov 2022, 11:34

JA, die franbzösische COC habe ich ernsthaft auch nicht verstanden. Wir sollten vielleicht mal einen Brief an Aixam schicken. Wäre das okayß MAche ich gerne, halt nur wenn das durchgezogen wird. Davon gehe ich bei dir aus.

Vielleicht mal über PN etwas vorbereiten .
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mi 16. Nov 2022, 12:18

Du meinst sicherlich, dass Du einen Brief für mich vorforumlieren würdest den ich dann an aixam.fr schicke ? Das wäre auch schon eine nette Hilfe, denn nur alleine verliert man immer.

Allerdings haben die ja schon meine Beschwerde über Iseki mit dem Einzeiler "JE vehicles are exclusively of category L7e. The German document does not come from AIXAM MEGA and presents false data." abgeblockt.

Wenn wir jetzt anfangen, denen die EU-Richtlinie zu erklären stoßen wir da wohl nur auf taube Ohren.
Also da müsste ich in dem Brief gleich Schadensersatz von 200 Euro pro Monat fordern, weil deren CoC mein armes Auto rechtlich stillgelegt hat.

Ich kann im Moment immer noch träumen, dass die Dekra in Bochum noch eine alte CoC findet, anhand der ich "irgendwie" beim TüV eine Ersatz-CoC ausstellen kann,
oder
das mein TüV hier anhand der (falschen) fr-CoC eine L6E Umzertifizierung durchführt. Die <100 € für eine Änderung der Fahrzeugart nach §19.2 https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html zahle ich gerne.

Würde nur gerne eine Ablastung auf 200kg vermeiden da ich sie für nicht nötig halte und 300kg hab ich letzten Sommer problemlos die Berge hochgefahren (5 schwere Sprossenfenster, da war die Federung endlich so weich wie bei normalem Auto).
Der Chef vom TüV konnte mir halt spontan nicht erklären warum das bei dem anderem Aixam Mega 2005 Electric vor ein paar Jahren nötig war, drum möchte ich vorbereitet sein.
(Wenn ich mit dem Chef vom Tüv weiter so gut zurechtkomme, dann kann ich vielleicht später auch günstig den alten Kohlemotor durch modernen BLDC ersetzen..)

Wie gesagt, ich sehe eine Forderung an maximale Nutzlast oder fahrbereite Masse überhaupt nicht den Gesetzen.

Wenn ein Hersteller einen "Carbon-Laster mit 350 kg Leergewicht baut der 10 Tonnen Nutzlast haben darf (er durch seinen COC dafür haftet), dann darf das 10,35 Tonnen Ding auch ein 15jähiger mit Klasse AM fahren.

Der Ari4552 hat 531 kg Nutzlast und ist L6e:
https://ari-motors-v2-uploads.s3.eu-cen ... 6207d1.pdf
https://www.ari-motors.com/magazin/haeu ... uebersicht
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mi 16. Nov 2022, 13:45

Die "Masse in fahrbereitem Zustand" ist also auf Seite 10 https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e definiert und für Klasse L ohne Fahrer und Batterien.

So steht es auch in der EU-Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=DE (einfach nach "75 kg" suchen).

Da zur Definition von L6E aber nur(!) die Leermasse verwendet wird, (Seite 3 der kba.de pdf) - Wo ist eigentlich die Leermasse definiert ??

Da finde ich nur was bei der vertrauenswürdigen dekra: https://www.dekra.de/de/zulaessige-gesamtmasse/

"2. Das Leergewicht ist das gesamte Gewicht deines Autos in leerem Zustand (aber inklusive aufgefüllter Flüssigkeiten und etwa 75 Kilo Fahrergewicht). "

Demzufolge müsste für meinen ElektroMopedLaster die Leermasse sogar 75 kg höher als die "fahrbereite masse" sein !!

Mit site:kba.de google ich nur https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRe ... onFile&v=2

"Feld G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
Es ist die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs mit Aufbau, bei Zugfahrzeugen anderer Klas-
sen als M1 auch mit Anhängevorrichtung einzutragen.
Die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs mit Aufbau in kg bzw. Leermasse des Fahrzeugs in fahrbe-
reitem Zustand in kg ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen.
Auf Antrag kann zusätzlich die tatsächliche Masse des Fahrzeugs (CoC Nr. 13.2) im Feld 22 einge-
tragen werden."

13.2 ist in meiner fr-CoC gar nicht angegeben.

Wie soll ich mir denn den Unterschied zwischen "in Betrieb befindlichem Fahrzeug" und "in fahrbereiter Zustand" vorstellen ???

Das Roland und ?
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von macbloke » Mi 16. Nov 2022, 14:03

NAja... Für LKFZ ist die Fahrbereite Masse eben OHNE Fahrergewicht. So ist das bei den LKFZ.

LKFZ nicht = KFZ

Ja, deine COC ist von damals, und "sollte" nach den damaligen Vorgaben entsprechend ausgestellt worden sein; und der Inhalt ist nicht zwangsläufig nach denselben Vorgaben von COC die aktuell entstehen.

Aber "deine" COC ist ja immer nur die einmalig ausgestellte oder eine 1:1 abschrift davon. samt ggf. Fehlern.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mi 16. Nov 2022, 14:45

macbloke hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:03
Ja, deine COC ist von damals, und "sollte" nach den damaligen Vorgaben entsprechend ausgestellt worden sein; und der Inhalt ist nicht zwangsläufig nach denselben Vorgaben von COC die aktuell entstehen.
Wir bewegen uns nicht wirklich vorwärts.
Du meinst also, dass in der damalig gültigen https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 24&from=DE die "fahrbereite Masse" anders definiert war und darum die Angabe der fr-coc von Leermasse + Batterien korrekt sein könnte.
Ich frage aber jetzt gar nicht nach der damaligen Definition von "fahrbereite masse", weil eben damals EINZIG die Leermasse von 350 kg für die L6E klassifizierung gefordert wurde.

Die "Masse fahrbereit < 425 kg" findet sich nur in der aktuellen Verordnung (kba und EG),

Die 425 hören sich übrigens stark nach 350 +75 an.
In der kba.de wir ja l6e über <350kg Leergewicht definiert und nur die Unterkategorien (quad, personenbeförderung,güterbeförderung) die Fahrbereite Masse von 425 kg verwendet.

Da hat Deutschland übrigens auch die EG-Richtlinie falsch übernommen weil in der auch die Hauptkategorie L6E über die 425kg fahrbereite Masse definiert wird.

Wenn die Dekra in Bochum kein alte l6e COC für mich findet, dann wird mein TüV hier für die Umklassifizeirung nach $19.2 deren Auskunft nach die aktuell gültige Rechtslage anwenden (Bestandsschutz enfällt).

Dann muss ich sie davon überzeugen, dass die 720 kg "fahrbereite Masse der fr-coc inklusive Batterien zu verstehen ist, und die 350 kg "vermutlich" das Leergewicht ohne Fahrer darstellt.
Ich bräuchte also doch die damals gültige Definition von "fahrbereiter Masse" :-/

Damit wäre nach aktueller Definition die "fahrbereite Masse" für meinen Elektromopdelaster ebenfalls 350 kg, bzw. 275 kg.

Das zulässige Gesamtgewicht bliebe dann unverändert bei den 1025 kg.

Damit wäre die Nutzlast inkl. Fahrer (der ja für L-Fahrzeuge nicht in der fahrbereiten Masse enthalten ist) für die Polizei 1025 - 350 = 675 kg. Wo ist denn nun im Fahrzeugschein für die Polizei ersichtlich das Batteriegewicht ??

Denn da gibt es doch nur

G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse
F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

Da muss unter G = "Leermasse" wohl eben doch das Gewicht inkl. Akkus eingetragen werden.

Dann kommt "die Polizei" auf 1025 - 720 = 305 kg.

Ihr werdet hier wohl auch keine Antwort darauf finden, was denn nun im Fahrzeugschein einzutragen ist.
Bzw. was in meiner neuen CoC stehen muss, damit die Frau von der Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein richtig ausfüllt.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Mi 16. Nov 2022, 18:31

Natürlich bewegen wir uns nicht vorwärts

Immer wenn hier irgendwie aufgeklärt wird, machst Du einen grossen Schritt zurück.

Es bringt nix, das alles zu versuchen anders auszulegen, spätestens der TÜV bleibt stur

Entweder sie werten es als Neuzulassung, dann geht's nach den neuen Regeln, also 425 kg ohne Fahrer, oder es geht nach den alten, wenn kg Neuzulassung wird, dann sind 350kg ohne Fahrer
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von macbloke » Do 17. Nov 2022, 10:04

verlierer hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:45
macbloke hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:03
Ja, deine COC ist von damals, und "sollte" nach den damaligen Vorgaben entsprechend ausgestellt worden sein; und der Inhalt ist nicht zwangsläufig nach denselben Vorgaben von COC die aktuell entstehen.
Wir bewegen uns nicht wirklich vorwärts.
Du meinst also, dass in der damalig gültigen https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 24&from=DE die "fahrbereite Masse" anders definiert war und darum die Angabe der fr-coc von Leermasse + Batterien korrekt sein könnte.

Möglicherweise. möglicherweise ist die COC aber auch falsch. ich weiß es nicht aber diese Richtung könnte es gehen.


Ich frage aber jetzt gar nicht nach der damaligen Definition von "fahrbereite masse", weil eben damals EINZIG die Leermasse von 350 kg für die L6E klassifizierung gefordert wurde.

Ausser für E Fahrzeuge. Dort ist Fahrberiete masse eben ohne das Gewicht der Enrgiespeicher

Die "Masse fahrbereit < 425 kg" findet sich nur in der aktuellen Verordnung (kba und EG),

genau, denn die müssen übereinstimmend sein und KBA ist die zuständige Stelle, die die EU Vorgaben in Deutschland veröffentlicht.

Die 425 hören sich übrigens stark nach 350 +75 an. Nein, das ist so nicht richtig. Die Auflastung wurde unter anderem bez. HAuptsächlich aber nicht einzig damit begründet, das die Fahrzeuge schwerer werden müssen um die zeitgemässen Sicherheitsaspekte unterzubringen. Zumal die 350 weder vorher noch nachher weder den Fahrer noch Batterien mit einschlossen.

In der kba.de wir ja l6e über <350kg Leergewicht definiert und nur die Unterkategorien (quad, personenbeförderung,güterbeförderung) die Fahrbereite Masse von 425 kg verwendet.

Die EU gibt 350kg weiterhin vor für L6e, Für Quads gilt das auch. Einzig die Untergruppen L6e BU (Buisiness) und L6e ... (Personenbeförderung haben eine höhere Obergrenze an fahrbereitem Gewicht.

Da hat Deutschland übrigens auch die EG-Richtlinie falsch übernommen weil in der auch die Hauptkategorie L6E über die 425kg fahrbereite Masse definiert wird.

Wenn die Dekra in Bochum kein alte l6e COC für mich findet, dann wird mein TüV hier für die Umklassifizeirung nach $19.2 deren Auskunft nach die aktuell gültige Rechtslage anwenden (Bestandsschutz enfällt).

Dann muss ich sie davon überzeugen, dass die 720 kg "fahrbereite Masse der fr-coc inklusive Batterien zu verstehen ist, und die 350 kg "vermutlich" das Leergewicht ohne Fahrer darstellt. 350kg ist das Leergewicht ohne Fahrer
Ich bräuchte also doch die damals gültige Definition von "fahrbereiter Masse" :-/

Das findest du alles auf der homepage vom KBA. Jede Änderung wurde dokumentiert und ist zu finden. Auch hier im Forum ist die schonmal gepostet worden. Ich suche auch mal mit, aber im Moment bin ich zeitlich etwas beschränkt. Ansonsten kannst du die auch anschreiben und erklären was du genau suchst, da gibt es hilfsberiete menschen wenn man nett zu denen ist. Anrufen geht auch, hab ich alles schon gemacht. HAtte damals einen Fehler gefunden in der veröffentlichung bezüglich L6e, der wurde recht zügig kontrolliert korrigiert. Hab auch ne nette Antwort bekommen.

Damit wäre nach aktueller Definition die "fahrbereite Masse" für meinen Elektromopdelaster ebenfalls 350 kg, bzw. 275 kg. 350kg. Ich frage mich wie du auf 275kg kommst?

Das zulässige Gesamtgewicht bliebe dann unverändert bei den 1025 kg.

Damit wäre die Nutzlast inkl. Fahrer (der ja für L-Fahrzeuge nicht in der fahrbereiten Masse enthalten ist) für die Polizei 1025 - 350 = 675 kg. Wo ist denn nun im Fahrzeugschein für die Polizei ersichtlich das Batteriegewicht ??

DAs muss ja nicht angegeben werden.

Denn da gibt es doch nur

G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse
F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

Da muss unter G = "Leermasse" wohl eben doch das Gewicht inkl. Akkus eingetragen werden.

nur bei NICHT e FAhrzeugen. Bei E Fahrzeugen zählt es nicht mit dazu! So steht/stand es auch eindeutig in der definition.

Dann kommt "die Polizei" auf 1025 - 720 = 305 kg.

Ihr werdet hier wohl auch keine Antwort darauf finden, was denn nun im Fahrzeugschein einzutragen ist.
Bzw. was in meiner neuen CoC stehen muss, damit die Frau von der Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein richtig ausfüllt.


PS: wie ist das Gewicht der Akkus eigentlich definiert? Entladen oder vollgeladen? :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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Beitrag von verlierer » So 20. Nov 2022, 21:35

macbloke hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 10:04
verlierer hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:45
Dann muss ich sie davon überzeugen, dass die 720 kg "fahrbereite Masse der fr-coc inklusive Batterien zu verstehen ist, und die 350 kg "vermutlich" das Leergewicht ohne Fahrer darstellt. 350kg ist das Leergewicht ohne Fahrer
Problem ist weiterhin dass Ihr leider nicht problemorientierte Beiträge schreibt, sondern mehr oder weniger sinnfrei and teils auf Stammtischniveau (keine Quellenangaben) selbst Recht definiert.

Da ich auf kba.de keine Definition vom Leergewicht gefunden habe halte ich mich weiterhin an die dekra:
2. Das Leergewicht ist das gesamte Gewicht deines Autos in leerem Zustand (aber inklusive aufgefüllter Flüssigkeiten und etwa 75 Kilo Fahrergewicht).
https://www.dekra.de/de/zulaessige-gesamtmasse/

autoscout24 geht mit "Ein zu 90 Prozent gefüllter eingebauter Kraftstoffbehälter " sogar noch weiter.
https://www.autoscout24.de/informieren/ ... beim-auto/

350kg ist das Leergewicht MIT Fahrer.

Nochmal, das Problem in diesem Thread ist aktuell,

1. warum der TÜV bei Umzertifizeirung anhand meiner (wohl fehlerhaften) fr-CoC von L7e auf L6e die Nutzlast reduzieren will.

und 2. welche Gewichte für Leermasse, fahrbereite Mass und zulässiges Gesamtgewicht einzutragen sind.

sowie 3. bleibe ich dabei, dass diese drei Angaben es der Polizei ermöglichen müssen, anhand der geladenen Zementsäcke ein überschreiten des zulässigen Gesamtgewichtes auch für Klasse-L Elektroautos zu erkennen.

Dabei lande ich dann bei genau den Zahlen der fr-CoC:

Leermasse 350 kg = 275kg ohne batterien + 75 kg fahrer
fahrbereite Masse 720 kg = 350 kg + 370kg Bleiakkus
zulässiges Gesamtgewicht 1025 kg = 720 kg + 355kg Zementsäcke

Nach der 2002er EG-Richtlinie wär das immer noch L6e, weil zur Klassifizierung eh nur die Leermasse herangezogen wird.

Nach aktueller Gesetzgebung gilt zwar "Masse fahrbereit < 425 kg", dass ist dann halt für L-Klasse Elektroautos nicht die "fahrbereite Masse" die in der COC steht, sondern die nach Seite 10 https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e definierten Berechnungsweise ("Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht .. a) die Masse des Fahrers .. c) .. Elektroantrieb die Masse der Antriebsbatterien..")

Das wäre dann nach meiner fr-CoC 350 - 75 = 275 kg, also weniger als 425 kg.
Diese "fahrbereite Masse" wird aber nicht im fahrzeugschein eingetragen, weil dann die Polizei die Nutzlast nicht mehr überprüfen kann.

Ist zwar dämlich vom Gesetzgeber zwei "fahrbereite Massen" zu verwenden, aber der Übergang von "Leermasse < 350kg" (2002) auf "Masse fahrbereit < 425 kg" (2014) macht das nunmal nötig.

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » So 20. Nov 2022, 22:36

Manchmal denk ich schon dass es vorkommt, dass es sinnlos sein kann jemandem etwas erklären zu wollen. Selten, aber manchmal verliert man eben.

Das befreit, sobald mans akzeptiert hat.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von macbloke » Mo 21. Nov 2022, 13:05

verlierer hat geschrieben:
So 20. Nov 2022, 21:35
macbloke hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 10:04
verlierer hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:45
Dann muss ich sie davon überzeugen, dass die 720 kg "fahrbereite Masse der fr-coc inklusive Batterien zu verstehen ist, und die 350 kg "vermutlich" das Leergewicht ohne Fahrer darstellt. 350kg ist das Leergewicht ohne Fahrer
Problem ist weiterhin dass Ihr leider nicht problemorientierte Beiträge schreibt, sondern mehr oder weniger sinnfrei and teils auf Stammtischniveau (keine Quellenangaben) selbst Recht definiert.

...
Also das stimmt doch gar nicht. Ich habe dir mehr mals Quellen angegeben, Und was dekra sgt ist egal, Ausschlaggebend ist KBA. Alle andeen beziehen Ihre angaben daher, und sind entweder veraltete oder falsch wenn sie abweichend sind.

DAs Problem ist du hast nicht richtig gelesen was wir geschrieben haben. ich habe ja MEHRFACH dir den link gegeben, und beim KBA findest du alle Angaben, sogar mit den Änderungen und den DAtenangaben.

Den Spruch hier, sorry, der ist absolut daneben. Auf mich sowie auf einige andeere bezogen. Diese Aussage empfinde ich persönlich nicht als beleidigung weil ich weis wer sie schreibt. Damit Qualifizierst du dich nur selber ab. Ich trage dir schon den Arsch hinterher, nichjt nur d´ich alleine, un ddann so einen Spruch von dir zu hören? ich warte jetzt mal ab was du dazu schreibst bevor ich mir weitere Hilfestellungen geben werde.

Auf den einen oder anderen trifft das zu, was dir aber kein Recht gibt uns alle hier über einen Kamm zu scheren...

kleiner Tipp: wenn dir jemand dumm vorkommt kannst du ihn auf Ignorieren stellen. Das hilft. Dann bekommst du nur noch Antworten angezeig von Personen deren Kommentare du schätzt. Wenn du natürlich niemandes Kommentarschätzt: Warum kommst du dann hier hin?

und, ganz ehrlich, ich habe mich bereits mehrfach gefragt wrum du irgend was fragst weil ich genauu wusstet das ich dir das schon beantwortet hatte. Meist kommentarlos dann nochmal. Da hab ich aber nicht mehr lange Lust dazu. Du frecher unverschämter Kerl.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von verlierer » Mo 21. Nov 2022, 14:21

verlierer hat geschrieben:
So 20. Nov 2022, 21:35
Da ich auf kba.de keine Definition vom Leergewicht gefunden habe halte ich mich weiterhin an die dekra:

macbloke hat geschrieben:
Mo 21. Nov 2022, 13:05
verlierer hat geschrieben:
So 20. Nov 2022, 21:35
Problem ist weiterhin dass Ihr leider nicht problemorientierte Beiträge schreibt, sondern mehr oder weniger sinnfrei and teils auf Stammtischniveau (keine Quellenangaben) selbst Recht definiert.
...
Also das stimmt doch gar nicht. Ich habe dir mehr mals Quellen angegeben, Und was dekra sgt ist egal, Ausschlaggebend ist KBA. Alle andeen beziehen Ihre angaben daher, und sind entweder veraltete oder falsch wenn sie abweichend sind.

DAs Problem ist du hast nicht richtig gelesen was wir geschrieben haben. ich habe ja MEHRFACH dir den link gegeben, und beim KBA findest du alle Angaben, sogar mit den Änderungen und den DAtenangaben.

XXXXXXXXXXXXXXXXXX Gelöscht. Unterschwellige Beleidigungen bitte unterlassen. Metaphysik


@macbloke, ich verliere gerne und schicke Dir 10€ per Paypal, wenn Du mir auch nur einen der angeblich MEHRFACH mir geposteten kba-Links zeigst in dem die Leermasse definiert ist.

Ich bin nochmal alle Deine Posts hier durchgegangen: search.php?author_id=1338&sr=posts
Den einzigen kba link den gegeben hast ist https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e
und da taucht das wort "leer" nur zweimal auf:
"4-rädriges Leichtkraftfz. mit einer Leermasse bis zu 350 kg (o. Batterien bei Elektrofz.)"
"4-rädriges Kraftfahrzeug,das nicht unter L6e fällt, miteiner Leermasse bis 400 kg .."
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Di 22. Nov 2022, 01:59

HerrToeff hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 00:17
Da fliessen also erst 75kg für den Fahrer in die Leergewichtsermittlung ein, und werden dann wieder abgezogen

also hier
für Fahrzeuge der Klasse L, genehmigt nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: das Eigengewicht ist die tatsächliche Fahrzeugmasse gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 29 der Verordnung (EU) Nr. 44/2014, ABl L 25 vom 28.1.2014, S. 1 bzw. wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, abzüglich 75 kg;

so ein Quatsch


muss man dreimal lesen um den Erguss zu schnallen
Hier steht wie die Eigenmasse=Leermasse in der Klasse L ermittelt wird
lieben Gruß

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Di 22. Nov 2022, 02:00

Metaphysik hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 17:28
macbloke hat geschrieben:
Di 15. Nov 2022, 17:21
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 14. Nov 2022, 23:49


Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..
hier ist die Quelle
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e
Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
Kraftfahrt-Bundesamt • Fahrzeugstatistik • Telefon: 0461 316-1297 • Telefax: 0461 316-2833
E-Mail: Fahrzeugstatistik@kba.de • Internet: www.kba.de
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);
023) 023)

Müsste man nur noch klären ob die Masse des Fahrers und des Beifahrers auch in einer Person kumuliert sein darf :lol:
und hier..
lieben Gruß

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von HerrToeff » Di 22. Nov 2022, 02:13

und weitere Beiträge hier im Thread ohne Ende.. andere habens dir bis zum Erbrechen zitiert

Seh dass nicht als Anfeindung, aber die 10 Euro sind mehr als überfällig. Von daher würde ich jetzt schon ein Übergabefoto der 10 Euro an Greta Thunberg persönlich oder den Scan einer Spendenquittung an Greenpeace erwarten bevor wir es dann gerne noch 10 mal mit Quellenangabe für Dich posten, und uns auch gerne noch 10 weitere mal von Dir dafür bespucken lassen, immer unter der Voraussetzung dass nach dem zehnten Mal dann wieder eine Spende an eine wohltätige Institution fällig wird.

Für einen guten Zweck tun wirs gerne. Irgendwelche 10 Euro Fachkräfte für SM sind wir hingegen nicht.
lieben Gruß

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???

Beitrag von Metaphysik » Di 22. Nov 2022, 03:48

Interessante Geschäftsidee :lol:

Bevor es hier aber weiter eskaliert mach ich den Thread hiermit zu.

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